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Betreiberpflichten DVGW-Regelwerk

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Betreiberpflichten zur Sicherstellung der Zugänglichkeit der Gas-Hauptabsperreinrichtung

Betreiberpflichten zur Sicherstellung der Zugänglichkeit der Gas-Hauptabsperreinrichtung

Die Gas-Hauptabsperreinrichtung ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil jeder Gasversorgung. Ihre ständige Erreichbarkeit muss gewährleistet sein, um im Routinebetrieb ebenso wie im Gefahrenfall (z.,B. Gasleckage oder Brand) rasch eingreifen zu können. Ziel dieses Dokuments ist es, die Betreiberpflichten zu definieren, die freie und jederzeitige Zugänglichkeit der Gas-Hauptabsperreinrichtung gemäß den Anforderungen des DVGW-Regelwerks (DVGW G 600) sicherzustellen. Die dauerhafte und uneingeschränkte Zugänglichkeit der Gas-Hauptabsperreinrichtung ist eine nicht verhandelbare Sicherheitsvorgabe. Nur durch die konsequente Umsetzung der genannten Maßnahmen können Personen- und Sachschäden verhindert werden. Betreiber und Facility Management müssen diese Verpflichtung fest im Tagesgeschäft verankern. Durch regelmäßige Kontrollen, präventive Schulung sowie lückenlose Dokumentation wird sichergestellt, dass die Hauptabsperreinrichtung jederzeit betriebssicher und zugänglich bleibt. Der Schutz von Personen, Sachwerten und Umwelt wird durch die konsequente Einhaltung dieser Vorgabe maßgeblich gestärkt. Diese Betreiberpflicht hat oberste Priorität und ist in den täglichen Betriebsablauf zu integrieren.

Betreiberpflichten nach DVGW-Regelwerk klar definiert

Rechtliche und technische Grundlagen

Die maßgebliche Vorschrift ist das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (Technische Regel für Gasinstallationen – TRGI). Darin wird klar gefordert, dass die Gas-Hauptabsperreinrichtung ständig frei zugänglich gehalten werden muss. DVGW G 600 ist als verbindliches Regelwerk Teil der Betriebsvorschriften und dient der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z.,B. Energiewirtschaftsgesetz, Niederdruckanschlussverordnung). Im Folgenden ist eine Übersicht der relevanten Vorschriften dargestellt:

Vorschrift

KL

Abschnitt

Forderung

Geltungsbereich

DVGW G 600 (TRGI)

2

13.2.2

Dauerhaft freie Zugänglichkeit der Gas-Hauptabsperreinrichtung

Gebäude 223 Gasversorgung

Das DVGW-Regelwerk bildet die Grundlage für einen normkonformen und sicheren Betrieb der Gasinstallation. Es ist Aufgabe des Betreibers, diese Vorgaben dauerhaft umzusetzen und eine lückenlose Dokumentation zu führen. Nur so kann die Einhaltung gegenüber Aufsichtsbehörden und Auditoren nachgewiesen werden.

Beschreibung der Verpflichtung

Nach den Vorgaben der TRGI muss die Gas-Hauptabsperreinrichtung jederzeit ungehindert erreicht werden können. Dies bedeutet konkret, dass keine baulichen Maßnahmen, Installationen oder gelagerte Gegenstände die Zugänglichkeit einschränken dürfen. Unter Zugänglichkeit fallen die physische Erreichbarkeit (zum Beispiel ein freier Weg von den Zugangsbereichen), Sichtbarkeit sowie eine eindeutige Kennzeichnung der Absperreinrichtung. Die Hauptabsperreinrichtung sollte mit einem deutlichen Hinweis (z.,B. „Hauptabsperrhahn“ oder Piktogramm) gekennzeichnet werden, sodass sie sofort erkennbar ist. Weiterhin ist sicherzustellen, dass alle Kennzeichnungen dauerhaft lesbar bleiben (kein Übertünchen oder Abkleben der Beschriftung).

Definition des Zugangsbereichs

Für die Gas-Hauptabsperreinrichtung ist ein klar definierter Freiraum einzuhalten. Dieser Bereich darf nicht durch Regale, Werkzeuge, Möbel oder sonstige Einrichtungen verengt oder blockiert werden. Üblicherweise wird empfohlen, mindestens 0,5 bis 1,0 Meter Abstand vor dem Absperrhahn und seitlich daneben freizuhalten, damit Techniker und Rettungskräfte problemlos agieren können. Der Zugangsweg von öffentlichen oder betrieblichen Wegen zum Absperrhahn muss ebenfalls dauerhaft freigehalten sein. Für Sichtbarkeit in allen Betriebszuständen ist eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen. Gegebenenfalls können der Boden um die Hauptabsperreinrichtung herum farblich markiert oder andere Sichtzeichen angebracht werden, um den Freiraum kenntlich zu machen.

Regelmäßige Inspektionen

Die Erhaltung der Zugänglichkeit wird durch planmäßige Begehungen gesichert. In der Praxis empfiehlt es sich, vierteljährliche Inspektionen durchzuführen, wobei die Intervalle je nach Nutzung und Risikopotenzial angepasst werden können. Bei jeder Inspektion wird überprüft, ob der Freiraum um die Absperreinrichtung noch eingehalten ist, ob Hinweisschilder und Markierungen unversehrt und gut lesbar sind, sowie ob die Absperreinrichtung betriebsbereit und leichtgängig ist. Änderungen in der Nutzung oder umfangreiche Umbaumaßnahmen lösen stets eine Nachkontrolle aus, bei der der Zugang nach Abschluss der Arbeiten erneut überprüft wird. Alle Inspektionsergebnisse werden lückenlos dokumentiert, und festgestellte Mängel werden umgehend behoben.

Präventive Maßnahmen

Schulungen und Unterweisungen des Betriebspersonals spielen eine wichtige Rolle. Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister werden auf den Standort und die sicherheitstechnische Bedeutung der Hauptabsperreinrichtung hingewiesen. Visuelle Warnhinweise („Hauptabsperrhahn – freihalten“) oder rote Markierungen an der Armatur erinnern dauerhaft daran, den Bereich nicht zu blockieren. Bei externen Firmen sollte bereits in den Verträgen festgelegt sein, dass die Zugänglichkeit der Absperreinrichtung jederzeit gewährleistet bleiben muss. Die kontinuierliche Überwachung der Zugänglichkeit wird in die routinemäßigen Wartungs- und Sicherheitsbegehungen integriert, um einen dauerhaft hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.

Notfallvorsorge

Im Falle eines gasbedingten Notfalls (z.,B. austretendes Gas oder Brand) muss die Gas-Hauptabsperreinrichtung sofort bedient werden können. Daher müssen alle relevanten Personen (Werksleitung, Facility Management, Sicherheitsdienst) sowie externe Einsatzkräfte (Feuerwehr, technische Einsatzleitung) über den genauen Standort der Absperreinrichtung informiert sein. In Notfall- und Einsatzplänen ist die Lage klar gekennzeichnet. Wichtige Zugangsmittel (z.,B. Schlüssel oder Codierschlösser) müssen so gestaltet sein, dass sie im Notfall jedem autorisierten Personal sofort zur Verfügung stehen. Unnötige Verriegelungen oder Passcodes, die erst umständlich entschlüsselt werden müssen, sind zu vermeiden. Notfallübungen (z.,B. Evakuierungsübungen) sollten die Lokalisierung und Bedienung der Hauptabsperreinrichtung einbeziehen, um die Abläufe im Ernstfall zu optimieren.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Der Betreiber (Eigentümer oder Hauptauftragnehmer) trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieser Vorgabe. Er stellt sicher, dass alle notwendigen Ressourcen (Personal, Zeit, Mittel) und unternehmensinternen Richtlinien vorhanden sind. Die praktische Umsetzung obliegt dem Facility Manager bzw. der technischen Leitung: Sie planen und dokumentieren die Inspektionen, koordinieren die Schulungen und pflegen die Kennzeichnung der Absperreinrichtung. Fremdfirmen und externe Dienstleister werden vertraglich darauf hingewiesen, dass sie die Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung jederzeit sicherstellen müssen und auftretende Mängel umgehend melden sind. Interne Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte werden ebenfalls in die Informations- und Kommunikationswege eingebunden, um Koordinationsaufgaben übernehmen zu können.

Dokumentation und Aufzeichnungen

Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gas-Hauptabsperreinrichtung sind in einem zentralen Anlagenbuch (z.,B. Gasversorgungsbuch) zu dokumentieren. Dazu gehören insbesondere die genaue Lage der Hauptabsperreinrichtung, Inspektions- und Wartungsprotokolle sowie Störfallmeldungen. Jegliche Arbeiten, bei denen die Zugänglichkeit vorübergehend eingeschränkt ist (etwa zeitweise Absperrungen während Umbauarbeiten), werden im Protokoll vermerkt. Fotodokumentationen können ergänzend den Soll-Zustand eines freigehaltenen Bereichs veranschaulichen. Die Unterlagen müssen so geführt werden, dass sie bei internen Audits und behördlichen Kontrollen jederzeit vorgelegt werden können.

Integration in weitere FM-Prozesse

Die Sicherstellung der Zugänglichkeit wird als integraler Bestandteil des übergeordneten Arbeitsschutz- und Sicherheitsmanagements betrachtet. Beispielsweise werden im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen und Brandschutzbegehungen die Bereiche um die Hauptabsperreinrichtung evaluiert. Im Instandhaltungsplan ist zu beachten, dass keine geplanten Wartungs- oder Umbauarbeiten den Freiraum beeinträchtigen. Durch ein formales Änderungsmanagement wird geprüft, ob bauliche Veränderungen oder neue technische Anlagen Auswirkungen auf die Erreichbarkeit haben. Auch in Schulungen und internen Audits findet das Thema Zugänglichkeit Berücksichtigung, um die Anforderung dauerhaft im Blick zu behalten.

Überwachung und kontinuierliche Verbesserung

Die Ergebnisse der Inspektionen und Notfallübungen werden jährlich ausgewertet, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Wenn wiederholt Blockaden oder Bedienungsschwierigkeiten festgestellt werden, sind gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Dies kann beispielsweise bedeuten, den Bereich dauerhaft farblich zu markieren, zusätzliche Warnhinweise anzubringen oder bauliche Anpassungen vorzunehmen. Feedback von Mitarbeitern und Einsatzkräften wird regelmäßig eingeholt und fließt in die Optimierung der Abläufe ein. Erkenntnisse aus realen Einsätzen werden ebenfalls berücksichtigt. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sorgt dafür, dass das System zur Sicherstellung der Zugänglichkeit permanent weiterentwickelt wird.