LPG-Flaschen
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LPG-Flaschen
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle rechtlich vorgeschriebenen und FM-relevanten Unterlagen für den sicheren Betrieb, die Prüfung, Instandhaltung und Überwachung von Flüssiggasflaschen (LPG Cylinders) als Teil überwachungsbedürftiger Druckanlagen.
Da LPG-Flaschen gleichzeitig überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), Arbeitsmittel (BetrSichV) und Druckgeräte (DIN EN 13445-5) darstellen und zudem Gefahren aus Feuer, Explosion, Materialversagen oder Fehlbedienung bergen, ist eine lückenlose Dokumentation unverzichtbar. Die folgende Übersicht stellt sämtliche erforderlichen Dokumenttypen strukturiert und auditfähig dar.
Einsatz, Lagerung und Sicherheitsanforderungen für Flüssiggasflaschen im Gebäudebetrieb
- Anlagenverzeichnis
- Antrag auf Befreiung von Vorschriften der BetrSichV
- Prüfprogramm für Druckbehälter
- Überprüfung von Schutzmaßnahmen
- Prüfberichte für Arbeitsmittel
- Bestellung zur Prüfung befähigter Personen
- Bestellung von Koordinatoren
- Bedienungsanleitung für CO₂-Druckbehälter
- Betriebs- und Wartungsanleitung
- Betriebsanleitung (Hersteller)
- Betriebsanleitung – Druckgeräte
- Sicherheits- und Betriebsinformationen – Druckgeräte
- Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
- Betriebsanweisung – Flüssiggas
- Sicherheitsbewertung / ZÜS-Bewertung
- Dokumentation zum vereinfachten Verfahren
- Dokumentation der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen
- Dokumentation der durchgeführten
- Festlegung der Anforderungen
- Festlegung von Prüfart, Prüfungsumfang und Prüfintervallen
- Fachkundenachweis für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Herstellerinformationen zur Wartung
- Herstellerdokumentation für unbeheizte Druckbehälter
- Bereitstellung technischer Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
- Notfallmaßnahmen für LPG-Flaschen
- Nachweis der sicheren Betriebsmöglichkeit
- Protokoll über besondere Unterweisung
- Prüfdokumentation für überwachungsbedürftige Systeme
- Prüfbescheinigung / Prüfzertifikat – Systeme mit Überwachungspflicht
- Prüfkonzept
- Schutzkonzept für Arbeitsmittel – LPG-Flaschen
- Unfall- und Schadensbericht
- Herstellerunterlagen zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsbeurteilung Dokumentation
- Lieferantenverpflichtung zur Einhaltung
Anlagenverzeichnis – Überwachungsbedürftige Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Anlagenverzeichnis für LPG-Flaschen |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige systematische Erfassung aller LPG-Behälter und prüfpflichtigen Druckkomponenten |
| Relevante Normen | ÜAnlG |
| Schlüsselelemente | • Behälter-ID |
| Verantwortlich | Betreiber + ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) |
| Praxis-Hinweise | Basisdokument für ZÜS-Abnahmen, Feuerwehrbegehungen und Aufsichtsbehörden. |
Erläuterung
Das Anlagenverzeichnis – oft auch als Anlagenkataster bezeichnet – listet vollständig und detailliert alle vorhandenen LPG-Flaschen sowie zugehörige prüfpflichtige Druckkomponenten auf. Dieses Verzeichnis verschafft dem Betreiber einen vollständigen Überblick, der notwendig ist, um alle Pflichten gemäß ÜAnlG zu erfüllen (beispielsweise fristgerechte Prüfungen sicherzustellen und den sicheren Zustand jeder Flasche zu überwachen). In der Praxis wird das Register bei Prüfungen durch die ZÜS oder Aufsichtsbehörden eingefordert, da es als Grundlage für die Prüf- und Wartungsplanung dient. Auch bei Feuerwehrbegehungen ist es relevant, um Anzahl und Lagerorte der Gasflaschen für den Notfall zu kennen. Durch ein aktuelles Anlagenverzeichnis wird sichergestellt, dass keine Flasche übersehen wird und jede den vorgeschriebenen Überwachungs- und Prüfintervallen unterliegt.
Antrag auf Befreiung von Vorschriften der BetrSichV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Antrag auf Ausnahme nach BetrSichV |
| Zweck & Geltungsbereich | Erlaubt Abweichungen von standardmäßigen Pflichten, wenn eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Schlüsselelemente | |
| Verantwortlich | |
| Praxis-Hinweise |
Erläuterung
Eine Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV erlaubt dem Betreiber, von bestimmten Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung abzuweichen, sofern er eine gleichwertige Arbeitssicherheit gewährleistet. Der Antrag muss sehr sorgfältig und umfassend begründet sein: Darin legt der Arbeitgeber dar, welche Vorschrift(en) betroffen sind, warum deren Einhaltung im speziellen Fall unzweckmäßig oder unverhältnismäßig ist und welche alternativen Schutzmaßnahmen er stattdessen umsetzt. Eine detaillierte Risikoanalyse untermauert, dass trotz der Abweichung keine erhöhte Gefährdung für Mitarbeiter oder Anlagen entsteht. Die zuständige Behörde prüft den Antrag und erteilt eine Ausnahme nur befristet und in der Regel mit Auflagen, an die sich der Betreiber halten muss. Diese Ausnahmebewilligung und die zugehörige Dokumentation müssen im Betrieb jederzeit verfügbar sein, damit bei Überprüfungen nachgewiesen werden kann, dass die Abweichung rechtmäßig genehmigt und sicher kompensiert ist.
Prüfprogramm für Druckbehälter / LPG-Behälter
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Arbeits- / Prüfprogramm für Druckanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Planung aller vorgeschriebenen Prüfungen, Prüffristen und Verantwortlichkeiten |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • äußere / innere Prüfung |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Muss in die Betreiberakte integriert und regelmäßig aktualisiert werden. |
Erläuterung
Das Prüfprogramm für die Druckbehälter einer LPG-Anlage ist ein zentrales Element der Betriebssicherheitsorganisation. Darin sind sämtliche vorgeschriebenen Prüfungen und ihre Intervalle geplant, um die Anlage dauerhaft sicher zu betreiben. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der BetrSichV sowie die Gefährdungsbeurteilung: Je nach Einstufung der Anlage (z.B. Gefahrenkategorie des Mediums, Füllvolumen der Behälter, Betriebsbedingungen) ergeben sich bestimmte Prüffristen – etwa für äußere Sichtprüfungen, innere Inspektionen oder Festigkeits-/Druckprüfungen. Im Prüfprogramm wird ebenfalls festgelegt, wer die jeweiligen Prüfungen durchführt (z.B. eine zugelassene Überwachungsstelle für wiederkehrende Prüfungen oder eine befähigte Person des Unternehmens für unterjährige Kontrollen) und nach welchen Verfahren geprüft wird. Dieses Dokument gehört zur Betreiberakte und muss laufend aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Betriebsparameter ändern oder Prüfintervalle angepasst werden. Ohne ein abgestimmtes Prüfprogramm könnten Prüftermine versäumt werden; daher verlangen ZÜS-Prüfer und Auditoren oft Einsicht in dieses Programm, um sicherzustellen, dass die Überwachung der Anlage systematisch und regelkonform erfolgt.
Nachweis über die Überprüfung von Schutzmaßnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Schutzmaßnahmenprüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Wirksamkeit aller sicherheitstechnischen Einrichtungen |
| Relevante Normen | ÜAnlG |
| Schlüsselelemente | • Explosionsschutz |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Störfallbegehungen, Brandverhütungsschauen und ZÜS-Prüfungen angefordert. |
Erläuterung
Der Nachweis der Überprüfung von Schutzmaßnahmen dokumentiert, dass alle technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen an der LPG-Anlage effektiv funktionieren. Bereits vor Inbetriebnahme fordert das ÜAnlG, dass der Betreiber die Wirksamkeit aller erforderlichen Schutzmaßnahmen prüft und dies schriftlich festhält. Dazu zählen zum Beispiel funktionierende Gaswarn- und Leckageerkennungssysteme, ausreichende Lüftungseinrichtungen, korrekt installierte Absperr- und Druckentlastungsventile sowie die Einhaltung von vorgeschriebenen Brandschutzabständen rund um die Lagerstelle. Diese Überprüfungen sind nicht einmalig, sondern müssen in regelmäßigen Abständen bzw. nach sicherheitsrelevanten Änderungen wiederholt werden, um einen dauerhaft sicheren Zustand zu gewährleisten. Die Dokumentation der Schutzmaßnahmen-Prüfung wird bei behördlichen Abnahmen, Störfallbegehungen oder Brandschutzschauen verlangt, um zu belegen, dass keine Schutzeinrichtung ausgefallen oder unwirksam ist. Im Ernstfall – etwa bei einem Brand oder Gasaustritt – dienen solche Nachweise auch dem Betreiber als Absicherung, alle gebotenen Vorkehrungen getroffen zu haben.
Prüfberichte für Arbeitsmittel (LPG-Flaschenbetrieb)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht Arbeitsmittel (LPG-Flaschen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen |
| Relevante Normen | TRBS 1201, BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Prüfinhalt |
| Verantwortlich | zur Prüfung befähigte Person |
| Praxis-Hinweise | zentrale Pflichtdokumente der Betriebssicherheitsorganisation. |
Erläuterung
Prüfberichte von Arbeitsmitteln wie den LPG-Flaschen und deren Anlagen dokumentieren die Ergebnisse jeder vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Überprüfung. In einem solchen Bericht hält die befähigte Person oder der Prüfingenieur der ZÜS den Zustand der Anlage zum Prüfzeitpunkt fest: welche Komponenten und Sicherheitsfunktionen geprüft wurden, welche Messwerte dabei ermittelt wurden (z.B. Dichtheitstest, Wanddickenmessung) und ob Mängel festgestellt wurden. Festgestellte Abweichungen werden nach Schweregrad klassifiziert (etwa in geringfügige Mängel, erhebliche Mängel oder gefährliche Mängel) und es werden Auflagen oder Fristen zur Mängelbeseitigung vermerkt. Außerdem gibt der Prüfer an, bis wann die nächste Prüfung spätestens erfolgen muss – in Abhängigkeit von den vorgeschriebenen Prüffristen und dem Befund. Jeder Prüfbericht wird vom Prüfer unterschrieben und enthält dessen Qualifikationsnachweis bzw. Zulassungsnummer, um die Befugnis der prüfenden Person nachvollziehbar zu machen. Für den Betreiber sind diese Berichte der schriftliche Nachweis, dass er seinen Prüfpflichten nach BetrSichV nachgekommen ist. Fehlt ein aktueller Prüfbericht oder wurden festgestellte Mängel nicht behoben, gilt die Anlage als nicht sicher betreibbar und der Weiterbetrieb wäre unzulässig.
Bestellung zur Prüfung befähigter Personen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bestellung „zur Prüfung befähigte Person“ |
| Zweck & Geltungsbereich | Formale Ernennung qualifizierter Prüfer |
| Relevante Normen | VDI 4068-1 |
| Schlüsselelemente | • formaler Bestellakt |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Ohne Bestellung sind Prüfberichte rechtsunwirksam. |
Erläuterung
Die Bestellung „zur Prüfung befähigter Personen“ ist ein formaler Akt, mit dem der Arbeitgeber geeignete Mitarbeiter oder externe Fachkräfte offiziell beauftragt, wiederkehrende Prüfungen an Arbeitsmitteln oder Anlagen durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 muss eine befähigte Person über die erforderliche Fachkunde, Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit verfügen, um Prüfungen sachgerecht vornehmen zu können. Die VDI-Richtlinie 4068 Blatt 1 konkretisiert diese Anforderungen und empfiehlt eine schriftliche Bestellung. In einer solchen Bestellurkunde wird festgelegt, für welche Anlagen oder Arbeitsmittel die Person Prüfaufgaben übernehmen darf, und es werden ihre Prüfkompetenzen sowie Verantwortungsbereiche definiert. Nachweise über absolvierte Schulungen, Qualifikationen und ggf. Zertifikate sind der Bestellung beigefügt, um die Eignung zu belegen. Diese förmliche Bestellung ist wichtig, um Rechtssicherheit zu schaffen: Nur wenn jemand offiziell als „befähigte Person“ bestellt wurde, werden seine Prüfergebnisse im Ernstfall anerkannt. Andernfalls könnte angezweifelt werden, ob die Person tatsächlich berechtigt war, die Prüfung durchzuführen. In der betrieblichen Praxis sollten solche Bestellungen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden (z.B. bei Wechsel des Prüfpersonals oder Erweiterung der Prüfaufgaben). Die Dokumente der Bestellung werden in der Regel in der Betriebsakte aufbewahrt und können bei Audits oder Behördenkontrollen vorgelegt werden.
Bestellung von Koordinatoren (Gefahrstoff-, Fremdfirmen-, Arbeitsmittelkoordination)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Koordinatorenbestellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung sicherheitskonformer Zusammenarbeit und Gefahrenkommunikation |
| Relevante Normen | GefStoffV, DGUV-I 215-830, BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Aufgabenbeschreibung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Wichtig bei gemeinsamen Arbeiten (z. B. Gasbefüllung, Austauschlager, Wartung). |
Erläuterung
Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial – etwa beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Flüssiggas oder bei gleichzeitigem Arbeiten mehrerer Firmen auf dem Betriebsgelände – ist eine klare Koordination der Beteiligten ein entscheidender Sicherheitsfaktor. Durch die Bestellung von Koordinatoren stellt der Arbeitgeber sicher, dass benannte verantwortliche Personen die Zusammenarbeit orchestrieren, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwachen und für eine reibungslose Gefahrenkommunikation sorgen.
Beispielsweise achtet ein Gefahrstoffkoordinator darauf, dass im Umgang mit chemischen Gefahrstoffen (hier insbesondere dem Flüssiggas Propan/Butan) alle Vorschriften der GefStoffV eingehalten werden und dass die Mitarbeiter über die entsprechenden Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert sind. Ein Fremdfirmenkoordinator (vgl. DGUV Information 215-830) übernimmt die Abstimmung, wenn externe Dienstleister im Werk eingesetzt werden – er unterweist die Fremdfirmen in den geltenden Sicherheitsregeln, koordiniert Arbeitsabläufe und besitzt die Befugnis einzugreifen, falls Sicherheitsverstöße auftreten.
Auch bei Wartungs- oder Umbauarbeiten an der LPG-Anlage, bei denen interne und externe Fachkräfte zusammenwirken, verhindert ein Arbeitsmittel- oder Projektkoordinator gefährliche Schnittstellen: Er stellt beispielsweise sicher, dass während der Arbeiten keine Gasfreisetzung erfolgen kann, und dass alle Beteiligten über die Arbeitsfreigaben und Notfallmaßnahmen im Bilde sind. Durch die schriftliche Bestellung solcher Koordinatoren sind Zuständigkeiten eindeutig geregelt. Dies erhöht die Sicherheit im Betrieb, weil bei komplexen oder gemeinschaftlichen Arbeiten klar ist, wer die Federführung in Sachen Arbeitsschutz und Abstimmung hat.
Betriebs-/Bedienungsanleitung für CO₂-Druckbehälter
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bedienungsanleitung CO₂-Druckbehälter |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Umgang mit LPG-Peripheriebehältern |
| Relevante Normen | DGUV-R 110-007 |
| Schlüsselelemente | • sichere Benutzung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss vor Ort verfügbar sein; Bestandteil von Unterweisungen. |
Erläuterung
Druckgasbehälter wie CO₂-Flaschen, die beispielsweise in stationären Getränkeschankanlagen eingesetzt werden, erfordern spezielle Betriebs- und Sicherheitsanweisungen. Die DGUV Regel 110-007 schreibt vor, dass im Bereich eines stationären CO₂-Druckgasbehälters eine Betriebsanleitung vorhanden sein muss.
Diese Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung, üblicherweise vom Hersteller bereitgestellt, enthält alle wichtigen Hinweise für den sicheren Umgang mit der CO₂-Flasche. Sie beschreibt die korrekte Inbetriebnahme und Benutzung, gibt Vorgaben zur sicheren Lagerung (z.B. gegen Umfallen gesichert und vor Hitze geschützt) und zum Transport, und warnt vor spezifischen Gefahren im Umgang mit CO₂ (etwa Erstickungsgefahr in unbelüfteten Räumen oder Frostgefahr bei austretendem Gas). Darüber hinaus legt die Anleitung erforderliche Prüf- und Wartungsintervalle fest, zum Beispiel regelmäßige Dichtheitsprüfungen der Anschlüsse, und erklärt das richtige Verhalten bei Störungen oder Leckagen – wie das Ventil sofort zu schließen, den Bereich zu lüften und zuständiges Personal zu informieren.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass diese Anleitung am Standort der CO₂-Flasche jederzeit zugänglich ist. Im Rahmen von Unterweisungen werden die Mitarbeiter über die Inhalte informiert, damit sie sowohl im Normalbetrieb als auch im Notfall entsprechend den Vorgaben handeln. Fehlt eine solche Betriebsanleitung, besteht die Gefahr, dass Anwender unsachgemäß mit dem Druckbehälter umgehen oder im Störfall falsch reagieren. Daher gehört die Verfügbarkeit dieser Dokumentation zu den Grundvoraussetzungen für einen sicheren Betrieb von Druckgasbehältern.
Betriebs- und Wartungsanleitung für Schnellverschlüsse von Druckbehältern
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Wartungsanleitung – Schnellverschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der korrekten Montage, Wartung und Prüfung nicht befeuerter Druckbehälter mit Schnellverschlüssen |
| Relevante Normen | DIN EN 13445-5 |
| Schlüsselelemente | • Aufbau & Funktion |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Schnellverschlüsse gelten als besonders sicherheitskritisch; Dokumentation wird bei jeder Prüfung benötigt. |
Erläuterung
Schnellverschlüsse an Druckbehältern ermöglichen ein zügiges Öffnen und Schließen des Behälters, was im Betriebsalltag – etwa beim Befüllen oder Warten – Zeit spart. Gleichzeitig bergen sie jedoch ein erhebliches Unfallrisiko, wenn sie unsachgemäß gehandhabt werden; so könnte zum Beispiel ein Behälter unter Restdruck geöffnet werden, was zu gefährlichen Ausblasungen führt. Die Norm DIN EN 13445-5 schreibt daher vor, dass für Druckbehälter mit Schnellverschlüssen eine detaillierte Betriebs- und Wartungsanleitung vorliegen muss.
In einer solchen Anleitung wird beschrieben, wie der Schnellverschluss aufgebaut ist und funktioniert und wie er korrekt zu bedienen ist. Alle sicherheitsrelevanten Vorkehrungen werden dort erläutert, beispielsweise Verriegelungsmechanismen, die ein Öffnen des Behälters unter Druck verhindern. Zudem enthält die Anleitung genaue Angaben zu den zulässigen Betriebsparametern (insbesondere maximaler Druck und Temperatur) sowie zu Wartungsintervallen und Prüfanforderungen. So ist etwa festgelegt, in welchen Abständen eine Sichtprüfung auf Verschleiß oder eine Funktionsprüfung des Verriegelungssystems durchzuführen ist.
Bei jeder wiederkehrenden Prüfung der Druckanlage muss diese Dokumentation vorgelegt werden, denn Prüfingenieure der ZÜS nehmen Schnellverschlüsse besonders genau unter die Lupe. Anhand der Herstelleranleitung vergewissern sie sich, dass der Verschluss ordnungsgemäß instandgehalten wurde und sich in einem sicheren Zustand befindet. Schnellverschlüsse sind äußerst sicherheitskritische Komponenten; ohne die entsprechende Anleitung ist ein gefahrloser Betrieb kaum zu gewährleisten. Dementsprechend wird das Vorhandensein dieser Unterlagen nicht nur von der Norm gefordert, sondern auch von jeder ZÜS ausdrücklich verlangt, bevor sie eine Anlage mit Schnellverschluss abnimmt.
Betriebsanleitung – Arbeitsmittel (Hersteller)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Hersteller-Betriebsanleitung für LPG-Flaschen als Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzung, Lagerung und Handhabung gemäß BetrSichV |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • sichere Verwendung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss vor Einsatz vollständig vorliegen; Grundlage für GBU, Unterweisung und Betriebsanweisung. |
Erläuterung
Die vom Hersteller bereitgestellte Betriebsanleitung bildet den Ausgangspunkt für den sicheren Umgang mit der LPG-Flasche. Sie enthält alle wichtigen Hinweise des Herstellers zur bestimmungsgemäßen Verwendung, z.B. zum sicheren Anschließen und Trennen der Flasche, zur richtigen Lagerung und zum Verhalten bei Leckagen. Gemäß Produkt- und Arbeitsschutzvorschriften darf ein Arbeitsmittel nur bereitgestellt werden, wenn eine verständliche Betriebsanleitung – in Deutschland üblicherweise in deutscher Sprache – vorliegt. Die Inhalte dieser Anleitung müssen bei der Gefährdungsbeurteilung (GBU) berücksichtigt werden und fließen in die Unterweisung der Beschäftigten sowie in betriebliche Betriebsanweisungen ein. Im Facility Management ist sicherzustellen, dass die Hersteller-Betriebsanleitung in der Betreiberakte abgelegt ist und jederzeit für Prüfungen oder bei Schulungen verfügbar ist. Ohne diese Dokumentation kann die LPG-Flasche nicht rechtskonform und sicher in Betrieb genommen werden.
Betriebsanleitung – Druckgeräte (Hersteller)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für nicht befeuerte Druckbehälter |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfüllung der europäischen Anforderungen zur sicheren Nutzung von Druckgasbehältern |
| Relevante Normen | DIN CEN/TR 764-6 |
| Schlüsselelemente | • technische Grenzen (Druck/Temperatur) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bei jeder Prüfung durch befähigte Personen oder ZÜS vorzulegen. |
Erläuterung
Diese Betriebsanleitung für die LPG-Flasche als Druckgerät enthält alle sicherheitsrelevanten technischen Details des Behälters. Nach DIN CEN/TR 764-6 muss die Anleitung Aufbau und Inhalt so gestalten, dass alle Betriebsparameter und Sicherheitsvorkehrungen klar beschrieben sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zu maximalem Druck und zulässigen Temperaturbereichen, zu Füllmengen und zur korrekten Befüllung, Informationen über vorgeschriebene Prüfintervalle (z.B. Wiederholungsprüfungen) und zugelassene Prüfverfahren, sowie Beschreibungen von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Druckventile, Berstscheiben) und Anweisungen zum Verhalten bei Störungen oder Notfällen. Diese Dokumentation ist unverzichtbar für Prüfer und Instandhalter: Sowohl interne befähigte Personen als auch externe zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) benötigen die Angaben aus der Hersteller-Dokumentation, um die LPG-Flasche ordnungsgemäß zu prüfen und instand zu halten. Bei jeder wiederkehrenden Prüfung muss daher die aktuelle Betriebsanleitung vorliegen, damit sichergestellt ist, dass sämtliche Prüfschritte und Grenzwerte gemäß den Herstellerangaben und Normvorgaben eingehalten werden. Die Betriebsanleitung für das Druckgerät ist somit ein Kernstück der technischen Dokumentation und stellt sicher, dass die LPG-Flasche innerhalb der definierten Grenzen sicher betrieben wird.
Sicherheits- und Betriebsinformationen – Druckgeräte (Hersteller)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheits- und Betriebsinformationen gemäß 14. ProdSV |
| Zweck & Geltungsbereich | Informationen für sichere Betriebsführung und CE-Konformität von Druckgeräten |
| Relevante Normen | 14. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Konformitätsprüfung und rechtskonforme Bereitstellung im Betrieb. |
Erläuterung
Hersteller von Druckgeräten sind verpflichtet, mit ihrem Produkt umfassende Sicherheits- und Betriebsinformationen bereitzustellen, um die Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie (umgesetzt in Deutschland durch die 14. ProdSV) zu erfüllen. Diese Unterlagen enthalten alle für die CE-Konformität relevanten Angaben: von der korrekten Kennzeichnung (CE-Zeichen) über die zugelassenen Betriebsgrenzen (maximaler Druck, Temperatur, Medium) und erforderliche Wartungs- und Inspektionsintervalle bis hin zu spezifischen Warnhinweisen und Angaben über verbleibende Restrisiken. Durch diese Informationen wird nachgewiesen, dass das LPG-Druckgerät den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Im praktischen Betrieb dienen die Sicherheits- und Betriebsinformationen als wichtige Referenz, um sicherzustellen, dass die Flaschen nur im sicheren Betriebsbereich verwendet werden, dass die vorgeschriebenen Wartungen erfolgen und dass alle Warnungen des Herstellers beachtet werden. Sie ergänzen die Betriebsanleitung um sicherheitsrelevante Details und sind damit eine Grundlage für die rechtskonforme Bereitstellung und Verwendung der LPG-Flaschen im Unternehmen. Im Falle von Prüfungen durch Behörden oder Auditoren kann über diese Dokumentation die Einhaltung der EU-Vorschriften belegt werden.
Betriebsanweisung – Arbeitsmittel (Arbeitgeber)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung LPG-Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung betrieblicher Schutzmaßnahmen und klarer Arbeitsabläufe |
| Relevante Normen | BetrSichV, DGUV-I 205-001 |
| Schlüsselelemente | • Gefahren & Schutzmaßnahmen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Muss am Ort der Nutzung ausgehängt sein; dient als Grundlage der jährlichen Unterweisungen. |
Erläuterung
Die Betriebsanweisung für LPG als Arbeitsmittel ist eine vom Arbeitgeber erstellte schriftliche Anweisung, die alle notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Umgang mit der Flüssiggasflasche im Betrieb festlegt. Sie übersetzt die Herstellervorgaben und gesetzlichen Anforderungen (aus der BetrSichV und den Unfallverhütungsvorschriften) in konkrete, für die Beschäftigten verständliche Handlungsanweisungen. Gemäß §12 BetrSichV muss der Arbeitgeber die Beschäftigten vor der ersten Verwendung des Arbeitsmittels unterweisen und ihnen dabei eine Betriebsanweisung in verständlicher Form aushändigen oder am Arbeitsplatz aushängen. Die DGUV Information 205-001 gibt Hinweise, dass solche Unterweisungen u.a. Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren sowie das Verhalten im Notfall umfassen müssen und mindestens einmal jährlich zu wiederholen sind. In der Betriebsanweisung werden daher die Gefahren beim Umgang mit LPG-Flaschen (z.B. Brand-, Explosions- und Erstickungsgefahren) benannt und entsprechende Schutzmaßnahmen beschrieben, etwa die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA), Regeln für das sichere Anschließen, Wechseln und Transportieren der Flaschen, sowie klare Verhaltensvorgaben für Stör- oder Notfälle (z.B. Maßnahmen bei Gasalarm oder Brand). Diese Betriebsanweisung muss gut sichtbar am Einsatzort verfügbar sein und wird in die regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen integriert. Sie stellt sicher, dass alle Mitarbeiter die betriebsspezifischen Regeln im Umgang mit LPG kennen und einhalten, und bildet damit einen zentralen Baustein für den Arbeitsschutz im Facility Management.
Betriebsanweisung – Flüssiggas (LPG)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung Flüssiggas (DGUV-V 79) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Umgang mit LPG gemäß Unfallverhütungsvorschriften |
| Relevante Normen | DGUV-V 79 |
| Schlüsselelemente | • Brandschutzvorgaben |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant in Außenanlagen, Gastronomie, Werkstätten, Heizungsanlagen etc. |
Erläuterung
Zusätzlich zur allgemeinen Betriebsanweisung des Arbeitgebers ist bei Verwendung von Flüssiggas eine spezielle Betriebsanweisung für LPG erforderlich, wie sie in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" gefordert wird. Flüssiggas birgt besondere Gefahren – insbesondere Brand- und Explosionsrisiken – die über die allgemeinen Arbeitsmittel-Gefahren hinausgehen. Die LPG-spezifische Betriebsanweisung stellt sicher, dass alle damit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen explizit behandelt werden. Dazu gehören detaillierte Brandschutzvorgaben (z.B. Bereithalten geeigneter Feuerlöscher, Verbot von offenem Feuer und Funkenbildung in der Umgebung), Maßnahmen zum Explosionsschutz (z.B. Gewährleistung ausreichender Lüftung, Vermeidung von Zündquellen, Erdung bei der Lagerung), sowie klare Anweisungen für einen sicheren Flaschenwechsel (etwa nur durch unterwiesene Personen, in gut belüfteter Umgebung, Verwendung von Lecksuchspray zur Dichtheitsprüfung). Ebenso wichtig ist das vorgegebene Verhalten bei Gasgeruch oder Gasaustritt: Die Betriebsanweisung legt fest, dass bei wahrnehmbarem Gasgeruch sofort alle Zündquellen zu entfernen, Flammen zu löschen, die Flaschenventile zu schließen, der Bereich zu lüften und die verantwortliche Stelle zu informieren ist. Diese spezifische LPG-Betriebsanweisung muss überall dort vorhanden sein, wo Flüssiggas eingesetzt wird – etwa in Außenbereichen (Terrassenstrahler), gastronomischen Einrichtungen (Gasherde, Heizpilze), Werkstätten (Gasbrenner) oder bei Heizanlagen mit LPG. Sie ist integraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung für solche Anlagen und gewährleistet, dass die besonderen Vorschriften der Berufsgenossenschaften zum Flüssiggas eingehalten werden. Durch regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter anhand dieser Vorgaben wird ein hohes Sicherheitsniveau beim Umgang mit LPG im Betrieb aufrechterhalten.
Sicherheitsbewertung / ZÜS-Bewertung – Überwachungsbedürftige Druckanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheitsbezogene Bewertung der LPG-Anlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung der Anlage durch eine ZÜS |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Bewertung der Integrität des Drucksystems |
| Verantwortlich | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Betriebserlaubnis und wiederkehrende Prüfungen. |
Erläuterung
Größere oder bestimmte fest installierte LPG-Flaschenanlagen gelten als überwachungsbedürftige Anlagen und unterliegen besonderen Prüfvorschriften. Eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) – z.B. TÜV oder DEKRA – muss in solchen Fällen eine sicherheitsbezogene Bewertung der Anlage durchführen. Dabei wird die gesamte Druckanlage (Flüssiggasflasche samt Armaturen, Anschlüsse und ggf. Verbrauchseinrichtungen) auf ihre technische Integrität und Sicherheit überprüft. Die ZÜS-Bewertung umfasst u.a. eine Kontrolle, ob der Behälter und alle drucktragenden Teile mängelfrei und den technischen Regeln entsprechend installiert sind, ob vorgeschriebene Schutzeinrichtungen (z.B. Sicherheitsventile, Druckminderer, Absperrarmaturen) vorhanden und funktionsfähig sind, und ob die Anlage insgesamt den geltenden Vorschriften entspricht. Weiterhin wird das Risiko der Anlage eingestuft (z.B. Kategorie nach Druckgeräterichtlinie, Gefährdungspotenzial am Aufstellort) und das Ergebnis der Prüfung dokumentiert. Typischerweise erstellt die ZÜS einen Prüfbericht bzw. eine Prüfbescheinigung, in der Prüfergebnisse, festgestellte Mängel sowie ggf. Auflagen oder empfohlene Maßnahmen festgehalten sind. Diese sicherheitstechnische Bewertung ist Voraussetzung, um für bestimmte Anlagen eine Betriebserlaubnis zu erhalten bzw. den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Im weiteren Betrieb bildet sie die Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen: Die ZÜS legt Prüffristen fest und beurteilt, ob die Anlage bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden kann. Im Facility Management müssen sämtliche ZÜS-Prüfdokumente dauerhaft archiviert werden. Sie dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen, dass die LPG-Anlage regelmäßig von unabhängiger Stelle geprüft wurde und sicher betrieben werden darf. Eine lückenlose Dokumentation dieser Bewertungen ist unerlässlich für die Auditierung der Anlagensicherheit.
Dokumentation zum vereinfachten Verfahren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren |
| Zweck & Geltungsbereich | Vereinfachte Prüf- und Bewertungsverfahren, sofern Risikoprofil gering ist |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Nachweis der Risikokategorie |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Nur zulässig bei klarer Niederrisikobewertung – wird häufig durch Auditoren kritisch geprüft. |
Erläuterung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermöglicht in bestimmten Fällen eine vereinfachte Vorgehensweise für die Prüfung und Überwachung von Arbeitsmitteln, wenn von diesen nur ein geringes Gefährdungspotenzial ausgeht. In der Praxis bedeutet dies: Zeigt die Gefährdungsbeurteilung, dass die LPG-Flaschenanlage alle gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, bestimmungsgemäß verwendet wird, keine zusätzlichen Gefährdungen vorliegen und alle erforderlichen Prüfungen stattfinden, kann anstelle einer aufwändigen individuellen Betrachtung ein vereinfachtes Prüfverfahren angewandt werden. Dieses muss jedoch schriftlich dokumentiert werden. In der Dokumentation zum vereinfachten Verfahren ist zum einen der Nachweis der niedrigen Risikokategorie der Anlage festzuhalten (etwa durch Einstufung in eine bestimmte Gefährdungsklasse), zum anderen die Begründung, warum reduzierte Prüfintervalle oder ein geringerer Prüfumfang ausreichen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Ebenso müssen die angepassten Prüfintervalle und Prüfumfänge genau beschrieben und von einer technisch verantwortlichen Person (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Anlagenbetreiber) freigegeben werden. Wichtig ist, dass überwachungsbedürftige Anlagen vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sind – hier ist stets das volle Prüfprogramm einer ZÜS einzuhalten. Das vereinfachte Verfahren bietet zwar administrative Erleichterungen und kann den Aufwand im FM reduzieren, allerdings muss die Entscheidung dafür gut begründet und nachvollziehbar dokumentiert sein. Externe Auditoren oder Prüfer schauen derartige Vereinfachungen erfahrungsgemäß sehr kritisch an. Daher muss die Dokumentation lückenlos darlegen, dass trotz Vereinfachung die Rechtssicherheit und Anlagensicherheit voll gewährleistet bleiben. So können im Rahmen des Facility Managements Effizienzgewinne erzielt werden, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Dokumentation der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für LPG-Flaschen |
| Zweck & Geltungsbereich | Analyse aller Gefährdungen und Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Arbeitsabläufe |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Muss regelmäßig aktualisiert werden, besonders nach Störfällen oder Änderungen. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Element des Arbeitsschutzes und Grundlage für den sicheren Betrieb der LPG-Flaschen. Gemäß §3 BetrSichV – in Verbindung mit §5 Arbeitsschutzgesetz – ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Bereitstellung und Verwendung eines Arbeitsmittels sämtliche damit verbundenen Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Für LPG-Flaschen bedeutet dies, dass sowohl die Gefahren des Arbeitsmittels selbst (z.B. Feuer- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas, Druckgefährdungen bei Beschädigung der Flasche), als auch Gefahren aus der Arbeitsumgebung (z.B. Aufstellort in geschlossenen Räumen vs. im Freien, potentielle Zündquellen in der Nähe, Temperatur- oder Wettereinflüsse) sowie arbeitsorganisatorische Faktoren (z.B. Wechsel der Flaschen durch geschultes Personal, Lagerbedingungen) berücksichtigt werden. In der GBU-Dokumentation müssen alle identifizierten Gefährdungen beschrieben und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt sein. Dazu zählt beispielsweise eine Maßnahmenmatrix, aus der hervorgeht, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen jeweils die Risiken mindern (etwa Bereitstellung von Löschmitteln, regelmäßige Dichtheitsprüfungen, Zugangsbeschränkungen, PSA-Vorgaben und Unterweisungen). Ebenso gehören die Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten (wer führt welche Kontrollen und Wartungen durch und in welchen Abständen) sowie ggf. Notfallpläne in diese Dokumentation. Die GBU ist kein einmaliges Dokument, sondern muss laufend gepflegt und aktualisiert werden – insbesondere nach Störfällen, Unfällen oder Änderungen an der Anlage (z.B. anderer Aufstellort, neue Art der Verwendung, technische Veränderungen) ist eine neue Bewertung erforderlich. Für das Facility Management bildet die Gefährdungsbeurteilung die Basis aller weiteren Sicherheitsdokumente und Maßnahmen: Sie bestimmt, welche Betriebsanweisungen nötig sind, welche Prüfungen durchgeführt werden müssen und in welchen Intervallen, und sie liefert die Rechtfertigung für eventuelle vereinfachte Verfahren. Kurz gesagt, die GBU-Dokumentation gewährleistet, dass alle Risiken im Umgang mit LPG-Flaschen erkannt und beherrscht werden, und schafft Transparenz sowie Nachweisbarkeit gegenüber Aufsichtsbehörden und Auditoren.
Dokumentation der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für LPG-Druckbehälter |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung aller Gefahren im Umgang mit LPG-Flaschen und Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen |
| Relevante Normen/Regelungen | ÜAnlG, TRBS 3121 |
| Pflichtinhalte | • Identifikation aller Druckbehälter |
| Verantwortlich | Betreiber / Anlagenverantwortlicher |
| Praxis-Hinweise | Grundlage aller Prüf- und Schutzmaßnahmen; wird bei ZÜS-Prüfungen aktiv angefordert. |
Erläuterung
LPG-Zylinder gelten als sicherheitskritische Druckbehälter. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Pflichtdokument und bildet die Basis für die Festlegung aller Prüf- und Schutzmaßnahmen. Bereits vor der ersten Inbetriebnahme der Flüssiggasflaschen muss der Betreiber eine detaillierte GBU erstellen, in der sämtliche Gefahren beim Betrieb, der Lagerung und Handhabung der LPG-Flaschen systematisch erfasst und bewertet werden. Anhand dieser Analyse werden alle erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Schutzmaßnahmen festgelegt und in der Dokumentation festgehalten. Zudem ist darin zu dokumentieren, wie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft wird. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen (z. B. anderer Aufstellort, geänderte Nutzung) unverzüglich anzupassen, sodass stets der aktuelle Gefährdungsstand berücksichtigt wird. Bei behördlichen Prüfungen oder Audits – insbesondere durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) – verlangen die Prüfer üblicherweise Einsicht in diese Dokumentation, um die gesetzeskonforme Gefährdungsermittlung und Maßnahmenableitung nachzuweisen.
Festlegung der Anforderungen an „Zur Prüfung befähigte Personen“
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Kriterienkatalog zur Bestimmung der Prüfqualifikation |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass Prüfungen nur durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen |
| Relevante Normen/Regelungen | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Fachkenntnisse zu Druckbehältern und Armaturen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Muss vor Bestellung einer befähigten Person erstellt werden; wird bei Audits geprüft. |
Erläuterung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt, dass vorgeschriebene Prüfungen nur durch ausreichend qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Daher muss der Arbeitgeber vor der Bestellung einer „zur Prüfung befähigten Person“ die fachlichen Kriterien und Qualifikationsanforderungen eindeutig festlegen und dokumentieren. In diesem Kriterienkatalog wird beschrieben, welche Mindestvoraussetzungen die Prüfperson erfüllen muss – etwa eine abgeschlossene technische Ausbildung, spezifische Fachkenntnisse über Druckbehälter und deren Armaturen, einschlägige Berufserfahrung in der Prüfung von Druckgasflaschen sowie vertrauter Umgang mit den einschlägigen Technischen Regeln (z. B. TRBS 1203 für befähigte Personen). Nur wenn diese Anforderungen transparent festgehalten sind, kann der Arbeitgeber sicherstellen und nachweisen, dass die ausgewählte Person tatsächlich befähigt ist, die LPG-Anlagen ordnungsgemäß zu prüfen. Dieser Nachweis wird typischerweise im Rahmen von Arbeitsschutz-Audits oder bei Überprüfungen durch Behörden eingefordert, um die ordnungsgemäße Qualifikation des Prüfpersonals zu belegen.
Festlegung von Prüfart, Prüfungsumfang und Prüfintervallen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfplan für LPG-Flaschen |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition aller erforderlichen Prüfungen nach BetrSichV und branchenüblichen Standards |
| Relevante Normen/Regelungen | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • wiederkehrende Prüfungen (äußere/innere Prüfung) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Grundlage der Prüf- und Wartungsplanung im FM; unterstützt CAFM-Systeme. |
Erläuterung
Der Prüfplan legt fest, welche Arten von Prüfungen an den LPG-Flaschen durchzuführen sind, in welchem Umfang und in welchen zeitlichen Intervallen. Gemäß BetrSichV muss der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche wiederkehrenden Prüfungen erforderlich sind, um einen sicheren Betrieb der Druckbehälter zu gewährleisten. In diesem Dokument werden daher alle relevanten Prüfkategorien definiert – von der äußeren Sichtprüfung und inneren Untersuchung bis hin zu Dichtheitsprüfungen und Funktionskontrollen von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Ventile). Ebenso sind die konkreten Prüffristen festzulegen (z. B. monatlich, jährlich oder in von der Verordnung vorgegebenen Abständen) sowie Zuständigkeiten zu benennen, wer die jeweilige Prüfung durchführt (befähigte Person oder ZÜS) und wie die Ergebnisse zu dokumentieren sind. Der Prüfplan dient damit als Fahrplan für die Instandhaltungs- und Prüforganisation im Facility Management. Er wird idealerweise auch in einem computergestützten Wartungs- oder CAFM-System hinterlegt, um Termine automatisch zu überwachen. So ist sichergestellt, dass alle Prüfungen fristgerecht und nachvollziehbar erfolgen und gegenüber Aufsichtsbehörden lückenlos nachgewiesen werden können.
Fachkundenachweis für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Qualifikation zur Erstellung von GBU |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass Gefährdungsbeurteilungen fachkundig und rechtskonform erstellt werden |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Schulungszertifikate |
| Verantwortlich | Bildungsanbieter / Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen wie LPG-Zylindern. |
Erläuterung
Eine Gefährdungsbeurteilung für Druckanlagen – insbesondere für überwachungsbedürftige LPG-Flaschen – ist nur dann rechtswirksam, wenn sie von einer fachkundigen Person durchgeführt wurde. Die BetrSichV schreibt vor, dass der Ersteller der GBU über die nötige Fachkunde verfügen muss, d. h. über ausreichendes theoretisches Wissen und praktische Erfahrung im betreffenden Fachgebiet. Der Fachkundenachweis dokumentiert diese Qualifikation. Darin können beispielsweise Teilnahmezertifikate von Schulungen oder Lehrgängen zum Druckanlagenbetreiber oder -prüfer enthalten sein, Nachweise über Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften (z. B. BetrSichV, Technische Regeln) sowie Referenzen über bereits erstellte Gefährdungsbeurteilungen oder vergleichbare Projekterfahrung. Auch regelmäßige Fortbildungsnachweise sollten aufgeführt sein, um die Aktualität der Fachkunde zu belegen. Dieses Dokument ist integraler Bestandteil der Anlagendokumentation, da es im Ernstfall oder bei Prüfungen darlegt, dass die erstellte Gefährdungsbeurteilung von einer kompetenten Person stammt und somit den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Herstellerinformationen zur Wartung (LPG-Arbeitsmittel)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Herstellerangaben zur Wartung von LPG-Flaschen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen für den betrieblichen Umgang mit LPG-Flaschen |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • zulässige Lager-/Betriebstemperaturen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss vor Einsatz der Flaschen vollständig vorliegen; fließt direkt in GBU und Betriebsanweisung ein. |
Erläuterung
Die sicherheitstechnischen Vorgaben des Herstellers sind maßgeblich für den korrekten und sicheren Betrieb von LPG-Flaschen. Jeder Hersteller stellt für seine Druckgasbehälter Betriebs- und Wartungsanleitungen bereit, die unter anderem Grenzwerte und Vorgehensweisen für den Umgang mit den Flaschen definieren. So finden sich darin beispielsweise Angaben zu zulässigen Umgebungstemperaturen bei Lagerung und Nutzung, Hinweise zur ordnungsgemäßen Beförderung (z. B. nur stehend transportieren, Schutzkappe verwenden), empfohlene Intervalle für Wartung und Inspektion der Flaschenventile, die maximal zulässige Nutzungsdauer oder Austauschfristen der Behälter sowie wichtige Warnhinweise (etwa zum Verhalten bei Undichtigkeiten oder Feuer). Gemäß BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Daher müssen diese Informationen vollständig eingeholt und in der technischen Dokumentation abgelegt werden, bevor die Flaschen im Betrieb eingesetzt werden. Sie fließen unmittelbar in die Gefährdungsbeurteilung ein und bilden auch die Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter. Fehlen solche Herstellerangaben, besteht die Gefahr, dass sicherheitsrelevante Aspekte im Betrieb übersehen oder falsch gehandhabt werden.
Herstellerdokumentation für unbeheizte Druckbehälter
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation – DIN EN 13445-5 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis normgerechter Konstruktion, Prüfung und Fertigung von Druckbehältern |
| Relevante Normen | DIN EN 13445-5 |
| Pflichtinhalte | • Materialzertifikate |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Unverzichtbar bei Störfallanalysen, Reparaturen und ZÜS-Prüfungen. |
Erläuterung
Druckbehälter, die nach der Norm DIN EN 13445 entworfen und gefertigt werden, verfügen über eine umfassende technische Herstellerdokumentation. Teil 5 dieser Norm schreibt vor, welche Inspektions- und Prüfnachweise für einen solchen unbeheizten Druckbehälter zu erstellen und dem Betreiber bereitzustellen sind. In der Praxis gehören dazu z. B. vollständige Werkstoffnachweise für alle drucktragenden Teile (Materialzertifikate), technische Zeichnungen und Konstruktionspläne des Behälters, Berechnungsunterlagen zur Festigkeitsauslegung, Protokolle der durchgeführten Schweiß- und Fertigungsprüfungen sowie Bescheinigungen über Druckprüfungen oder Abnahmen durch Dritte. Diese Herstellerdokumentation dient dem Betreiber als Qualitäts- und Sicherheitsnachweis. Im laufenden Betrieb ist sie bei erforderlichen Reparaturen oder Änderungen unerlässlich, da Techniker und Sachverständige auf Basis dieser Unterlagen die Konformität und Tragfähigkeit des Behälters bewerten. Auch anlässlich von wiederkehrenden ZÜS-Prüfungen (Abnahmen durch zugelassene Überwachungsstellen) kann die Vorlage dieser Unterlagen verlangt werden, um die normgerechte Beschaffenheit und Historie des Druckbehälters nachvollziehen zu können.
Bereitstellung technischer Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Daten zur Risikoanalyse |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung aller Daten, die in die Risikoanalyse und Schutzmaßnahmen einfließen |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Gasart |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Essentiell für Explosionsschutz, Lagerung, Transport und Betriebsorganisation. |
Erläuterung
Für eine fundierte Gefährdungsbeurteilung und sichere Betriebsorganisation müssen alle relevanten technischen Kenndaten der LPG-Flaschen und des darin befindlichen Gases vorliegen. Dieses Dokument oder Datenblatt fasst die Schlüsselinformationen zusammen, die zur Bewertung der Risiken und zur Planung von Schutzmaßnahmen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere die genaue Art des Gases (z. B. Propan, Butan oder Gemische) sowie dessen Gefahrstoffklassifizierung (etwa als entzündbares Gas Kategorie 1 mit entsprechender Kennzeichnung), der Fülldruck und die Füllmenge bzw. das Volumen der Flaschen, Angaben zu eventuell vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (z. B. integrierte Überdruckventile oder Berstscheiben) und die maximal zulässigen Betriebsbedingungen (z. B. Höchstdruck, Höchsttemperatur). Diese Informationen stammen teils vom Hersteller (Typenschilder, technische Handbücher) und teils aus allgemein gültigen Regelwerken (z. B. Gefahrstoffdaten). Sie sind für verschiedene Bereiche unabdingbar: Im Explosionsschutz helfen sie, Gefahrenzonen und Zündquellen zu bewerten; bei der Lagerung geben sie Aufschluss über zulässige Lagerbedingungen und maximale Lagermengen; für den Transport und innerbetrieblichen Umgang definieren sie notwendige Schutzmaßnahmen. Somit fließen diese technischen Kenndaten sowohl in die GBU als auch in Betriebsanweisungen, Schulungen und Notfallkonzepte ein, um einen sicheren Umgang mit den Flüssiggasflaschen zu gewährleisten.
Notfallmaßnahmen für LPG-Flaschen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Notfallmaßnahmen |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorbereitung auf Störfälle (z. B. Leckagen, Brand, unkontrollierte Erhitzung) |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Verhalten bei Gasaustritt |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Muss in Unterweisungen vermittelt und am Lagerort verfügbar sein. |
Erläuterung
Trotz aller präventiven Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Umgang mit LPG-Flaschen zu Stör- oder Notfällen kommt – sei es ein ausströmendes Gasleck, ein Brand an der Flasche oder eine gefährliche Erhitzung (z. B. durch externe Brandeinwirkung). Für solche Szenarien sind im Voraus klare Notfallmaßnahmen festzulegen und in einem eigenen Dokument zusammenzustellen. Darin wird beschrieben, wie Beschäftigte sich im Ernstfall zu verhalten haben: etwa bei Gasaustritt sofort das Absperrventil – sofern gefahrlos möglich – schließen, den Gefahrenbereich großräumig räumen und lüften, Alarmierung von Feuerwehr und zuständigen Stellen veranlassen. Ebenso enthält das Notfalldokument konkrete Anweisungen für Evakuierungsrouten und Sammelplätze, Hinweise für Ersthelfer (z. B. auf besondere Gefahren durch LPG hinweisen) und Informationen, die der Feuerwehr bei Eintreffen zu übermitteln sind (z. B. Anzahl der Flaschen, Lagerort, Stoffdaten). Wichtig ist auch die Festlegung, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb nach einem Vorfall wieder aufgenommen werden darf – etwa erst nach technischer Überprüfung der Anlagen und Freigabe durch eine befähigte Person oder Sachverständigen. Dieses Notfallkonzept muss allen Beteiligten bekannt gemacht werden. Es ist Bestandteil der regelmäßigen Unterweisungen und sollte außerdem an den relevanten Stellen (z. B. in der Nähe des Lagerbereichs der Gasflaschen) in schriftlicher Form ausgehängt oder hinterlegt sein, damit im Ereignisfall jeder schnell darauf zugreifen kann.
Nachweis der sicheren Betriebsmöglichkeit bei verlängerten Prüfintervallen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Eignungsnachweis für verlängerte Prüfintervalle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Anlage trotz verlängerter Prüffristen sicher betrieben werden kann |
| Relevante Normen | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • detaillierte technische Begründung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Nur zulässig, wenn gleichwertige Sicherheit zweifelsfrei belegt ist – Behörden prüfen sehr streng. |
Erläuterung
In Ausnahmefällen kann es im betrieblichen Interesse liegen, Prüfintervalle über die normalerweise vorgegebenen Fristen hinaus zu verlängern – beispielsweise um Stillstandzeiten zu reduzieren. Die BetrSichV lässt solche Verlängerungen nur zu, wenn die gleiche Sicherheit wie bei Einhaltung der Standardfristen gewährleistet ist. Um dies zu belegen, muss der Betreiber einen schriftlichen Eignungsnachweis erstellen. Darin wird mittels einer detaillierten technischen Begründung gezeigt, dass der Behälter oder die Anlage auch über den regulären Prüfabstand hinaus sicher betrieben werden kann. Typischerweise stützt sich dieser Nachweis auf besondere technische Überwachungsmaßnahmen (z. B. kontinuierliche Zustandsüberwachung, zusätzliche Zwischenkontrollen) sowie auf eine sicherheitstechnische Analyse aller potenziellen Ausfallmechanismen während der verlängerten Laufzeit. Es ist darzustellen, welche zusätzlichen Schutzvorkehrungen getroffen wurden, um das Risiko im verlängerten Zeitraum beherrschbar zu halten (etwa redundante Sicherheitseinrichtungen oder engmaschigeres Monitoring). Weiterhin wird in der Regel eine fachliche Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen oder eine ZÜS eingeholt, der die Plausibilität und Tragfähigkeit der Argumentation bestätigt. Behörden und Prüforganisationen schauen hier sehr genau hin: Eine Prüfzeitverlängerung wird nur akzeptiert, wenn die Dokumentation lückenlos und technisch fundiert darlegt, dass keine höhere Gefährdung entsteht. Dieses Dokument erweitert zwar die betriebliche Flexibilität, erfordert aber höchste Sorgfalt und Fachkenntnis in der Erstellung.
Protokoll über besondere Unterweisung – Flüssiggasflaschen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Unterweisungsprotokoll „Besondere Unterweisung LPG-Flaschen“ |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Beschäftigte im sicheren Umgang mit LPG-Flaschen unterwiesen wurden |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Gefährdungen (Brand, Explosion, Leckagen) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praxis-Hinweise | Unterweisung jährlich und bei Änderungen; nachweisbares Dokument im Störfallschutz und Haftungsrecht |
Erläuterung
LPG-Flaschen bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial (brennbar, explosionsfähig), weshalb BetrSichV eine umfassende Unterweisung vorschreibt. Arbeitgeber müssen die Beschäftigten vor der ersten Verwendung über alle relevanten Gefährdungen und sicheren Verhaltensregeln informieren. Jede durchgeführte Unterweisung ist schriftlich mit Teilnehmerliste zu dokumentieren. Dieses Unterweisungsprotokoll dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten, insbesondere im Störfall- und Haftungsfall.
Prüfdokumentation für überwachungsbedürftige Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfaufzeichnung LPG-Flaschensystem |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an LPG-Flaschen und deren Armaturen |
| Relevante Regelwerke | TRBS 1201, BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Prüfdatum |
| Verantwortlich | zur Prüfung befähigte Person / ZÜS |
| Praxis-Hinweise | Muss jederzeit bei Behörden und Berufsgenossenschaften vorgelegt werden; bildet die Basis für Wiederholungsprüfungen und Mängelverfolgung. |
Erläuterung
Für alle überwachungsbedürftigen LPG-Anlagen schreibt die BetrSichV regelmäßige Prüfungen vor. Diese dürfen nur durch befähigte Personen oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden. Jeder Prüfablauf wird detailliert in einer Prüfaufzeichnung festgehalten. Dieses Dokument enthält Datum, Prüfumfang, Messergebnisse sowie eine abschließende Bewertung (sicher/nicht sicher) und etwaige festgestellte Mängel. Die Prüfaufzeichnung muss jederzeit den Behörden und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden und bildet die Grundlage für die Planung weiterer Prüfintervalle und das Nachverfolgen erkannter Mängel.
Prüfbescheinigung / Prüfzertifikat – Systeme mit Überwachungspflicht (ZÜS)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbescheinigung / Zertifikat über die ZÜS-Prüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Offizielle Bestätigung der Betriebssicherheit von LPG-Flaschen/Druckgasbehältern |
| Relevante Regelwerke | TRBS 1201, VDI 6211, BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Ergebnis der sicherheitstechnischen Bewertung |
| Verantwortlich | ZÜS (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) |
| Praxis-Hinweise | Muss im Anlagenkataster archiviert sein; bei fehlendem Zertifikat besteht Betriebsverbot für die Anlage. |
Erläuterung
Die Prüfbescheinigung wird von einer anerkannten Prüforganisation (ZÜS, z. B. TÜV) ausgestellt, wenn die LPG-Anlage die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden hat. Sie enthält alle relevanten Angaben zur Betriebssicherheit, insbesondere das Prüfergebnis, den Prüfumfang, behördliche Einstufungen sowie die verbleibende Restlebensdauer der Flaschen und die nächste Prüf-Wiedervorlagefrist. Die Bescheinigung ist im Anlagenkataster zu archivieren. Fehlt sie, ist der Weiterbetrieb der Druckgasanlage gemäß BetrSichV verboten.
Prüfkonzept – Druckgeräte und LPG-Flaschen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbescheinigung / Zertifikat über die ZÜS-Prüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Offizielle Bestätigung der Betriebssicherheit von LPG-Flaschen/Druckgasbehältern |
| Relevante Regelwerke | TRBS 1201, VDI 6211, BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Ergebnis der sicherheitstechnischen Bewertung |
| Verantwortlich | Feld |
| Praxis-Hinweise | Dokumenttitel/-typ |
Erläuterung
Das Prüfkonzept ist eine vom Betreiber erstellte Übersicht aller erforderlichen Prüfungen für LPG-Flaschen. Es legt u. a. die Gefährdungskategorien der Flaschen fest, bestimmt die Prüffristen und benennt alle notwendigen Prüfarten (z. B. äußerliche/innerliche Sichtprüfung, Druckprüfung). Weiterhin werden die zuständigen Prüfstellen (ZÜS oder befähigte interne Fachkräfte) sowie das Verfahren zur Dokumentation der Prüfergebnisse definiert. Das Prüfkonzept basiert auf der Gefährdungsbeurteilung und muss bei geänderten Einsatzbedingungen oder nach Zwischenfällen aktualisiert werden.
Schutzkonzept für Arbeitsmittel – LPG-Flaschen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Schutzkonzept LPG-Flaschen |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Darstellung der technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | TRBS 1111, TRBS 1115 |
| Pflichtinhalte | • Maßnahmenhierarchie (TOP-Prinzip) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant für Lagerbereiche, Außenanlagen und gasbetriebene Arbeitsmittel. |
Erläuterung
Das Schutzkonzept leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab und legt fest, welche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, personenbezogen) umgesetzt werden müssen. Bei LPG-Flaschen gehören dazu zum Beispiel technische Maßnahmen (Gaswarnanlagen, standsichere Flaschenhalterungen), organisatorische Regelungen (Kennzeichnung der Lagerbereiche, Zutritts- und Bedienberechtigungen) sowie notwendige persönliche Schutzmaßnahmen und Unterweisungen. Das Konzept stellt sicher, dass alle in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen systematisch umgesetzt werden. Insbesondere in Lager- und Betriebsbereichen ist ein schriftliches Schutzkonzept unerlässlich.
Unfall- und Schadensbericht – LPG-Flaschen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Unfall-/Schadensbericht Flüssiggasflaschen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation sicherheitsrelevanter Ereignisse zur Analyse und Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | TRBS 3151, BetrSichV (ggf. TRGS 751) |
| Pflichtinhalte | • detaillierte Unfallbeschreibung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Kritisches Dokument für Behörden- und Versicherungsfälle. |
Herstellerunterlagen zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Herstellerinformationen LPG-Flaschen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung technischer Daten für Risikoanalyse, Unterweisung und Schutzmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • technische Datenblätter |
| Verantwortlich | Hersteller / Händler |
| Praxis-Hinweise | Muss vor erstmaliger Bereitstellung vollständig vorliegen. |
Erläuterung
Herstellerinformationen liefern alle notwendigen technischen Daten zu LPG-Flaschen. Dazu gehören Sicherheitsdatenblätter, technische Datenblätter sowie Herstellerangaben zu Anschlüssen, zulässigen Druckbereichen und Grenztemperaturen. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Notfallplanung. Sie enthalten auch Warnhinweise und Nutzungsbeschränkungen. Liegen vollständige Herstellerunterlagen nicht vor, dürfen LPG-Flaschen nicht bereitgestellt werden.
Dokumentation der regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Überprüfungsnachweis Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell bleibt und bei Bedarf angepasst wird |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Pflichtinhalte | • Prüfdatum |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Muss mindestens jährlich dokumentiert werden. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein lebendiges Dokument, das regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden muss. Im Prüfungsnachweis werden das Datum und der Anlass der Überprüfung (z. B. Unfall oder betriebliche Änderung) sowie alle Anpassungen der Schutzmaßnahmen und die verantwortliche Person dokumentiert. Dieser Nachweis sollte mindestens einmal jährlich erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung den aktuellen Bedingungen entspricht.
Lieferantenverpflichtung zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Lieferantenverpflichtung Arbeitsschutz |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellen, dass nur sichere, gesetzeskonforme Arbeitsmittel beschafft werden |
| Relevante Regelwerke | DGUV-V 1 |
| Pflichtinhalte | • Bestätigung der Sicherheits- und Qualitätskonformität |
| Verantwortlich | Auftraggeber (Einholung), Lieferant (Erklärung) |
| Praxis-Hinweise | Wichtiges Dokument im Beschaffungsmanagement von Gefahrstoff- und Druckkomponenten. |
Erläuterung
Im Beschaffungsprozess sollten Lieferanten gemäß DGUV-V 1 vertraglich zur Bestätigung verpflichtet werden, dass ihre Produkte alle arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Lieferantenverpflichtung umfasst in der Regel die Zusicherung der Sicherheits- und Qualitätskonformität der LPG-Flaschen, die Vorlage gültiger Hersteller- und Konformitätserklärungen sowie die Nachweise einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung. Damit ist sichergestellt, dass nur sichere, normgerechte Druckbehälter beschafft werden. Eine solche Verpflichtung erhöht die Rechtssicherheit bei der Beschaffung und verhindert, dass unsichere oder nicht normgerechte Druckbehälter in den Betrieb gelangen.
