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Gaswarnsystem

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Gaswarnsystem

Dieses Dokumentenverzeichnis legt alle erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen für Gasmeldeanlagen (Gas Warning Systems) in Gebäuden aller Art fest. Es dient als normkonformes Nachweissystem für Planung, Installation, Betrieb und Wartung. Ziel ist es, die Einhaltung der deutschen und europäischen Anforderungen – insbesondere gemäß HOAI, VOB/A 2019, VOB/C (DIN 18382), VgV, DIN 32835-1, VDI-MT 3810-1 und VDI 6070-1 – sicherzustellen.

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage für Ausschreibung, Bauüberwachung, Abnahme und Betriebsführung und gewährleisten die rechtssichere Nachvollziehbarkeit im Facility Management über den gesamten Lebenszyklus der Anlage.

Gaswarnsysteme – Schutz für Mensch und Anlage

Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Angebot für Bau- und TGA-Leistungen – Gasmeldeanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die Angebotsbewertung und Vergabeentscheidung; dokumentiert die technische und wirtschaftliche Leistungsbeschreibung.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A 2019 (02.4_6436); Vergabeverordnung (VgV 02.2_2805).

Schlüsselelemente

- Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung und Mengenangaben
- Preisblatt (Einheitspreise, Gesamtpreis)
- Angaben zu Ausführungszeiten, Gewährleistung, Nachunternehmern
- Nachweise technischer Eignung (Referenzen, Zertifikate, Fachkunde)

Verantwortlich

Erstellung: Bieter (Fachfirma); Prüfung: Auftraggeber / Fachplaner; Verwaltung: Facility Manager.

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Vergabeakte und Vertragsunterlagen; dient im FM der Nachvollziehbarkeit von Leistungspflichten und Gewährleistungsansprüchen.

Erläuterung

Das Angebot nach VOB/A und VgV ist die Grundlage jeder transparenten Vergabe. Es dient nicht nur zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, sondern auch als Referenz für das Nachtragsmanagement, die Kostenverfolgung und die Leistungsbewertung im Betrieb. Im Leistungsverzeichnis werden alle Positionen mit Mengen und Leistungsbeschreibungen aufgeführt, die später Vertrag und Bauausführung zugrunde liegen. Der Facility Manager kann anhand des Angebots prüfen, ob die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Zudem hilft das Angebot, Preisänderungen oder Leistungsänderungen (Nachträge) transparent nachzuvollziehen. Das Angebot wird zusammen mit dem Vertrag in der Vergabeakte archiviert, um Gewährleistungsansprüche und Leistungspflichten dokumentiert nachweisen zu können.

Anlagenbeschreibung – Technische Ausstattung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anlagenbeschreibung – Gasmeldeanlage

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der technischen Funktion, Systemstruktur und sicherheitstechnischen Eigenschaften der Gasmeldeanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667); DIN EN 60079-29; DIN EN 50271.

Schlüsselelemente

- Systemfunktion und Messprinzip (z. B. katalytisch, Infrarot)
- Ansprechwerte, Alarmschwellen, Signalverarbeitung
- Integration in GLT oder Brandmeldeanlagen
- Energieversorgung, Kommunikationsschnittstellen
- Umgebungsbedingungen und Schutzziele

Verantwortlich

Erstellung: TGA-Fachplaner; Prüfung: Auftraggeber; Pflege: Facility Management.

Praxis-Hinweise

Muss Bestandteil der technischen Dokumentation und Betriebsunterlagen sein; Grundlage für spätere Prüfungen und Betreiberverantwortung.

Erläuterung

Die Anlagenbeschreibung nach HOAI LPH 3–8 dokumentiert die technische Konzeption der Gaswarnanlage und dient als Nachweis für Sicherheit, Funktionalität und Systemgrenzen. Sie beschreibt detailliert die Funktionsweise der Gassensoren, das Messprinzip (z. B. katalytisch, Infrarot) und die Art der Alarmierung (akustisch, optisch, digital). Dabei werden die sicherheitsrelevanten Kenndaten wie Ansprechwerte, Alarmgrenzwerte und erforderliche Reaktionszeiten festgelegt. Auch die Integration in übergeordnete Systeme wie Gebäudeleittechnik (GLT) oder Brandmeldeanlage wird hier geregelt. Die Anlagenbeschreibung ist Teil der technischen Dokumentation und bildet die Grundlage für Planungsabstimmungen, Inbetriebnahme und Abnahmen. Im Facility Management dient sie als Referenz, um die Betriebssicherheit nachzuweisen und Änderungen am System nachzuvollziehen.

Antrag auf amtliche Zulassung – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Antrag auf behördliche Genehmigung / Anzeige nach geltenden technischen Vorschriften

Zweck & Geltungsbereich

Vorlage bei Behörden oder Sachverständigen zur Genehmigung sicherheitsrelevanter Anlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667); ggf. HBauO, BetrSichV, TRGS 722.

Schlüsselelemente

- Technische Datenblätter, Pläne, Sicherheitskonzepte
- Angaben zu Explosionsschutz, Zoneneinteilung
- Prüf- und Wartungsanforderungen
- Erklärung des Betreibers zur Verantwortlichkeit

Verantwortlich

Erstellung: TGA-Fachplaner in Abstimmung mit Bauherrn; Einreichung: Auftraggeber.

Praxis-Hinweise

Muss vor der Inbetriebnahme vorliegen; dient als Nachweis bei sicherheitstechnischen Begehungen und Behördenprüfungen.

Erläuterung

Die Genehmigungsunterlagen sichern die rechtliche Zulässigkeit der Anlage und beinhalten alle prüf- und sicherheitsrelevanten Informationen. Sie umfassen in der Regel Explosionsschutzkonzepte, Zoneneinteilungen und technische Datenblätter der Geräte. Typischerweise ist auch eine Betreibererklärung enthalten, in der Verantwortlichkeiten (z. B. für Prüfung und Wartung) festgelegt werden. Im Rahmen der Betreiberverantwortung gemäß BetrSichV dokumentieren diese Unterlagen, dass die Anforderungen von Behörden und Vorschriften erfüllt sind. Im Facility Management werden die Genehmigungsunterlagen in der Betreiberakte abgelegt und dienen bei Behördenprüfungen oder sicherheitstechnischen Begehungen als Nachweis.

Montagezeichnung – Elektrische Systeme (LPH 7+)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Montagezeichnung – Elektrotechnik (Status LPH 7+)

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung der Installationsausführung zur Abstimmung zwischen Planung, Montage und Bauleitung.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV).

Schlüsselelemente

- Lage und Kennzeichnung der Sensoren und Zentraleinheiten
- Leitungsführung und Anschlussstellen
- Montagehöhen, Explosionszonen, IP-Schutzarten
- Beschriftungssystem für Kabel und Komponenten

Verantwortlich

Erstellung: Installationsfirma; Prüfung: Fachplaner; Freigabe: Auftraggeber.

Praxis-Hinweise

Grundlage für Bauausführung und spätere Revisionsunterlagen; sollte im CAFM-System als Referenzdokument hinterlegt werden.

Erläuterung

Montagezeichnungen nach DIN 18382 stellen sicher, dass die elektrotechnische Umsetzung den Planungsanforderungen entspricht. Sie zeigen die genaue Positionierung und Kennzeichnung der Sensoren, Zentraleinheiten und Kabelwege sowie die Details der Anschlüsse. Die Zeichnungen werden von der Installationsfirma erstellt und von Fachplaner und Auftraggeber geprüft. Für das Facility Management sind sie bei Wartungsarbeiten und Erweiterungen unverzichtbar, da daraus alle Anschlüsse und Schutzmaßnahmen ersichtlich sind. Sie dienen außerdem als Grundlage für die Abnahme der Installation und sollten als Referenzdokument im CAFM-System hinterlegt werden.

Anschlusstabelle (Anschlussplan) – Elektrische Systeme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anschlussplan / Klemmenplan (Status LPH 7–8)

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung der elektrischen Anschlusspunkte, Signalverbindungen und Steuerleitungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV).

Schlüsselelemente

- Zuordnung aller Klemmen und Signalpfade
- Spannung, Stromkreise, Sicherungen
- Kabeltypen, Querschnitte, Farben, Längen
- Bezug zu Montage- und Schaltplänen

Verantwortlich

Erstellung: Elektroinstallateur; Prüfung: Fachplaner; Pflege: Facility Management.

Praxis-Hinweise

Dient der Fehlerdiagnose und Wartung; Pflichtbestandteil der Revisionsdokumentation.

Erläuterung

Der Anschlussplan ermöglicht eine klare Zuordnung aller elektrischen Verbindungen in der Gasmeldeanlage. Er erfasst sämtliche Klemmen und Signalpfade sowie die Zuordnung zu Spannungsquellen, Sicherungen und Steuerkreisen. Bei Wartung oder Störungen kann das Instandhaltungspersonal so gezielt Prüfungen durchführen und Fehler schnell lokalisieren. Der Anschlussplan ist zudem unverzichtbar bei Erweiterungen oder Umbauten, da ersichtlich ist, wo neue Sensoren oder Komponenten angeschlossen werden können. Er wird typischerweise als Teil der Revisionsdokumentation geführt und muss bei Änderungen aktualisiert werden.

Betriebs- und Lebenszyklusunterlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anlagenbuch (Asset Book) – Gasmeldeanlage

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung, Verwaltung und Nachverfolgung aller Systemkomponenten über den gesamten Lebenszyklus.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 32835-1 (28.1_5151); VDI-MT 3810-1 (32.1_6604); VDI 6070-1 (32.1_1734).

Schlüsselelemente

- Anlagendaten (Hersteller, Typ, Seriennummer, Standort)
- Betriebsstunden, Wartungsintervalle, Austauschzyklen
- Prüf- und Wartungshistorie
- Zustandsbewertung und Ersatzteilverwaltung

Verantwortlich

Erstellung: Betreiber / Facility Manager; Aktualisierung: Instandhaltungsdienstleister.

Praxis-Hinweise

Grundlage für Anlagenbewertung, Auditierungen und Instandhaltungsplanung; digital im CAFM-System zu führen.

Erläuterung

Das Anlagenbuch ist das zentrale Nachweissystem für die Gasmeldeanlage über den gesamten Lebenszyklus. Es erfasst alle relevanten Anlagendaten wie Hersteller, Typenbezeichnung, Seriennummer und Standort sowie das Inbetriebnahmedatum. Zudem enthält es Informationen zu Betriebsstunden, Wartungsintervallen und Austauschzyklen der Komponenten. Jeder Prüf- und Wartungsvorgang wird lückenlos dokumentiert, wodurch die Historie jeder Komponente nachvollziehbar ist. Für das Facility Management dient das Anlagenbuch als Grundlage für Inventuren, Audits und die Planung zukünftiger Investitionen. In der Praxis wird das Anlagenbuch digital im CAFM-System geführt, um jederzeit aktuelle Zustands- und Kostendaten auszuwerten.

Bauzeichnung – Elektrische Anlagen (LPH 8 Ausführung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Konstruktionszeichnung / Construction Drawing – Electrical Systems

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung des realisierten Installationszustands der elektrischen Systeme (Gaswarnzentralen, Sensorik, Verkabelung, Netzversorgung). Dient als technische Grundlage für Abnahme, Instandhaltung und spätere Erweiterungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV); VDI 6026-1 (Dokumentationsrichtlinie für TGA).

Schlüsselelemente

- Leitungsführungen, Sensorstandorte, Gerätepositionen
- Anschluss- und Schaltschemata
- Einbindung in Sicherheitsstromversorgung
- Beschriftung nach Kennzeichnungssystem
- Legende, Maßstab, Datum, Revisionsstatus

Verantwortlich

Erstellung: Auftragnehmer / Installateur; Prüfung: Fachplaner TGA; Freigabe: Facility Manager / Bauherr.

Praxis-Hinweise

Pflichtbestandteil der Revisionsunterlagen. Im FM wird die Zeichnung als Grundlage für Wartungsplanung, Störungsanalyse und Umbauvorhaben genutzt.

Erläuterung

Die Ausführungszeichnung (As-built-Plan) dokumentiert gemäß DIN 18382 den tatsächlichen Installationszustand nach Fertigstellung. Sie zeigt exakt, wo Leitungen und Kabel verlegt sind, wo Gaswarnelemente und Netzanschlüsse installiert wurden sowie die Vernetzung mit der Notstromversorgung. Damit bildet sie die verbindliche Referenz für alle künftigen Arbeiten. Insbesondere dient sie dem Facility Manager als technischer Lageplan: Sensorstandorte, Verteiler und Beschriftungen können jederzeit nachvollzogen und Inbetriebnahmeinformationen rekonstruiert werden. Die VDI 6026 stellt klar, dass Ausführungsunterlagen den Bestand einer Anlage abbilden müssen. Nach VOB/B § 14 gilt zudem, dass die abgerechneten Leistungen durch Mengenangaben oder Zeichnungen nachvollziehbar sein müssen.

In der Praxis werden diese Zeichnungen typischerweise vom ausführenden Elektroinstallateur angefertigt, vom Fachplaner geprüft und schließlich durch den Bauherrn oder Facility Manager freigegeben. Sie sind integraler Bestandteil der Übergabeunterlagen (Revisionsunterlagen) eines Projekts. Für das FM sind sie unverzichtbar, da sie Wartungsmaßnahmen, Störungsbeseitigungen und Erweiterungen maßgeblich erleichtern – etwa beim Austausch einzelner Sensoren oder bei Systemerweiterungen anhand der zugrundeliegenden Dokumentation.

Liste der Gewährleistungs- und Verjährungsfristen – Technische Anlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Liste der Gewährleistungs- und Verjährungsfristen (List of Limitation Periods)

Zweck & Geltungsbereich

Übersicht über Fristen zur Mängelhaftung nach BGB, VOB/B und HOAI für technische Anlagen. Dient der systematischen Verfolgung und Einhaltung von Nachbesserungsrechten.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (Planerhonorar und Leistungsphase 9); VOB/B; BGB § 634a.

Schlüsselelemente

- Gewerke und Leistungsabschnitte
- Beginn und Ende der Verjährungsfristen
- Verantwortliche Firmen / Ansprechpartner
- Hinweise zu Wartungsabhängigkeit der Gewährleistung

Verantwortlich

Fachplaner TGA (Erstellung); Facility Manager (Überwachung).

Praxis-Hinweise

Bestandteil der FM-Dokumentation für Mängelmanagement; Fristen sollten digital im CAFM-System hinterlegt und automatisch überwacht werden.

Erläuterung

Diese Liste gibt einen rechtssicheren Überblick über alle Fristen, innerhalb derer Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Nach § 634a BGB verjähren Gewährleistungsansprüche beim Bauwerk in der Regel nach 5 Jahren (statt der üblichen 2 Jahre für „bewegliche Sachen“). Wird VOB/B vereinbart, gilt für Bauwerke abweichend eine Frist von 4 Jahren. Die HOAI selbst legt zwar keine Gewährleistungsfristen fest, definiert jedoch für Planer in LPH 9 ein Betreuungsengagement von 4 Jahren. Dementsprechend enthält die Liste die zeitlichen Anfangs- und Endpunkte der jeweiligen Mängelansprüche für jedes Gewerk. Auch die zuständigen Firmen und Ansprechpartner sowie Besonderheiten (z. B. Abhängigkeit von durchgeführten Wartungen) werden dokumentiert. Im Facility Management ist ein solches Gewährleistungscontrolling essenziell, um Nachbesserungsansprüche systematisch zu verfolgen. Die Fristen werden meist in digitalen Systemen (CAFM) hinterlegt und automatisch überwacht, damit rechtzeitig (Rechts)folgemaßnahmen eingeleitet werden können.

Aufmaß – Technische Anlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Aufmaß / Measurement Documentation – Technische Ausrüstung

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Mengenerfassung für Kalkulation, Vergabe und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit Gaswarnsystemen.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (Planung und Leistungsphase 9); VOB/C (DIN 18382).

Schlüsselelemente

- Mengen- und Maßlisten (z. B. Leitungswege, Anzahl Sensoren)
- Aufmaßpläne mit Bezug zu Bauabschnitten
- Bezug auf Leistungsverzeichnisse und Baufortschritte
- Dokumentierte Änderungen gegenüber Planung

Verantwortlich

TGA-Planer (Erstellung); Abnahme durch Bauherr / FM.

Praxis-Hinweise

Grundlage für Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle und spätere Nachträge; im FM wichtig für Budgetprognosen und Betriebskostenbewertung.

Erläuterung

Aufmaßunterlagen halten den tatsächlich erbrachten Leistungsumfang fest und sind damit ein wichtiger Bestandteil jeder Bauabrechnung. Gemäß § 14 VOB/B muss der Auftragnehmer jede Leistung nachvollziehbar abrechnen, z. B. durch Mengen- oder Längenberechnungen. In der Praxis werden z. B. Kabellängen, Leitungswege und Stückzahlen (Sensoren, Abschlusselemente o. Ä.) erfasst und in Listen und Plänen dokumentiert. Diese Pläne enthalten Referenzen zu den jeweiligen Bauabschnitten und Leistungsverzeichnissen; alle Abweichungen von der ursprünglichen Planung werden kenntlich gemacht. So erhält der Facility Manager eine exakte Grundlage für die Kostenprüfung und spätere Umbauentscheidungen. Im Betrieb dient das Aufmaß auch als Vergleichsbasis bei Modernisierungen oder Erweiterungen, da es den Ist-Zustand der Anlage transparent hält und zukünftige Leistungsverzeichnisse oder Nachträge präziser abschätzbar macht.

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Sichtprüfprotokoll Gaswarnsystem (Record of Visual Inspections)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert die regelmäßige Sichtprüfung auf äußere Schäden, Anzeigen und Beschriftungen der Gaswarnsysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-I 213-057 (Explosionsschutz-Gaswarnanlagen); VDE 0400-2; DGUV-I 213-056 (Toxikologie-Gaswarnanlagen).

Schlüsselelemente

- Datum, Prüfername, Qualifikation
- Zustand der Anzeigeelemente und Sensoren
- Sauberkeit und mechanische Unversehrtheit
- Mängel, Maßnahmen und Freigabe

Verantwortlich

Unterwiesene Person (nach DGUV-I 213-057); Betreiber (Archivierung).

Praxis-Hinweise

Sichtprüfung mindestens monatlich empfohlen; Ergebnisse im Betriebsbuch oder Prüfprotokoll festhalten.

Erläuterung

Die Sichtprüfung ist die einfachste, aber unverzichtbare Inspektionsmaßnahme. Dabei kontrolliert eine fachlich geschulte Person äußerlich die Unversehrtheit der Anlage. Anzeigegeräte, Sensorabdeckungen und Gehäuse werden auf mechanische Beschädigungen, Blockaden oder Verschmutzungen untersucht. Speziell bei stationären Gaswarneinrichtungen werden auch die Probenahmesysteme und Gaseintrittsöffnungen überprüft (z. B. auf Kondensation oder Fremdkörper) und die Messbereitschaft kontrolliert. Etwaige Mängel oder Auffälligkeiten werden sofort dokumentiert und behoben. Im Facility Management wird empfohlen, diese Kontrollen mindestens monatlich durchzuführen. Die Ergebnisse werden in Prüfprotokollen oder dem Anlagenbetriebsbuch festgehalten, um den Zustand der Gaswarnanlage kontinuierlich zu überwachen und frühzeitig auf Verschleiß oder Beschädigungen reagieren zu können.

Protokoll der Funktionsprüfungen – Gaswarnsysteme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Funktionsprüfprotokoll Gaswarnsystem (Record of Functional Checks)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Funktionsfähigkeit der Sensoren, Alarmsysteme und Signalketten.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-I 213-056 (Toxikologie-Gaswarnanlagen).

Schlüsselelemente

- Prüfgas, Konzentration, Prüfdauer
- Prüfergebnisse (Signalreaktion, Reaktionszeit)
- Mängel und Abweichungen
- Verantwortliche Person / Freigabe

Verantwortlich

Fachkundiges Personal nach DGUV-I 213-056; Betreiber (Pflege).

Praxis-Hinweise

Halbjährliche Prüfung empfohlen; Bestandteil der Arbeitsschutz- und Betriebsdokumentation.

Erläuterung

Bei einer Funktionsprüfung wird die technische Einsatzbereitschaft aller Gaswarnkomponenten überprüft. Diese Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der DGUV-Information 213-056 (T021) und schließt unter anderem ein: Eine Sichtkontrolle wie unter 2.1, gefolgt von der Kalibrierung mittels Null- und Prüfgas an den Sensoren. Dabei wird gemessen, ob das System korrekt anspricht (Signal- und Alarmreaktion) und wie schnell die Reaktion erfolgt. Besonders wichtig ist die Bewertung der Messwertanzeige und der Ansprechzeit unter definierten Gas-Konzentrationen. Mängel oder Abweichungen (z. B. eine stark verzögerte Reaktion) werden dokumentiert. Für stationäre Gaswarnanlagen wird in der Regel ein halbjährlicher Turnus empfohlen. Die Protokolle über diese Funktionsprüfungen dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen sowie als Basis für das Arbeitsschutzmanagement im Betrieb.

Protokoll der Systemprüfungen – Gaswarnsysteme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Systemprüfprotokoll (Record of System Checks)

Zweck & Geltungsbereich

Überprüfung der Gesamtsystemfunktion inkl. Stromversorgung, Signalübertragung, Alarmierung und Quittierung.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-I 213-056.

Schlüsselelemente

- Prüfszenarien und Ablauf
- Funktionskette (Sensor – Steuerung – Alarm)
- Prüfmittel und Kalibrierstatus
- Ergebnisbewertung / Freigabe

Verantwortlich

Qualifizierte Fachkraft; Betreiber (Archivierung).

Praxis-Hinweise

Jährliche Durchführung erforderlich; Prüfberichte sind Bestandteil der Betreiberpflicht nach BetrSichV § 14.

Erläuterung

Die Systemprüfung geht einen Schritt weiter und testet die ganzheitliche Funktion der Gaswarnanlage. Dabei wird unter realistischen Bedingungen die komplette Signal- und Sicherheitskette durchgespielt. Neben der bereits beschriebenen Funktionsprüfung erfolgt eine detaillierte Überprüfung aller sicherheitstechnischen Verknüpfungen, Schaltausgänge und Alarmwege. Sämtliche Parameter (Soll-/Ist-Werte, Alarmschwellen, Meldesysteme) werden kontrolliert. Falls ein Probenahmesystem vorhanden ist, wird zusätzlich ein Gasstoß an der Messstelle ausgelöst, um Anzeige und Reaktionszeit zu prüfen. Diese umfassende Kontrolle ist nach DGUV-Vorschrift 3 und BetrSichV verpflichtend – üblicherweise mindestens einmal jährlich. Die Ergebnisse dieser Systemprüfungen werden in einem Protokoll dokumentiert und archiviert. Nach § 14 BetrSichV müssen sämtliche Prüfresultate aufgezeichnet und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Im Facility Management bilden diese Prüfberichte die Grundlage für die Koordination von Wartungsverträgen und die Planung künftiger Prüffristen.

Aufzeichnung der Testergebnisse – Elektrische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll elektrische Betriebsmittel (Record of Test Results)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit der Gaswarnsystem-Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0701/0702; DGUV-V 3; DGUV-V 4; DGUV-I 203-070/071 (prüfpflichtige elektrische Betriebsmittel).

Schlüsselelemente

- Prüfumfang (Sicht-, Funktions-, Messprüfung)
- Messwerte (Schutzleiter-, Isolations-, Ableitstrom)
- Geräteidentifikation, Seriennummer
- Prüfplakette, Fristen und Ergebnisbewertung

Verantwortlich

Befähigte Elektrofachkraft; Betreiber (Veranlassung und Archivierung).

Praxis-Hinweise

Regelmäßige Wiederholungsprüfung (meist jährlich); im FM digital dokumentieren.

Erläuterung

Elektrische Komponenten der Gaswarnanlage (Steuerungen, Alarmgeber, Netzteile etc.) unterliegen den VDE/DGUV-Prüfungen. Nach VDE 0701/0702 und DGUV-Richtlinien müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zunächst vor Nutzung und dann wiederkehrend geprüft werden. Eine hierfür ausgebildete Elektrofachkraft führt Sichtprüfung, Funktions- und Messprüfung durch. Anschließend wird für jedes geprüfte Gerät ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt. Dieses enthält alle gemessenen Werte (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom), die Gerätekennzeichnung (Typ, Seriennummer) sowie Angaben zum Prüfdatum, nächster Frist und Ergebnis. Ortveränderliche Geräte erhalten nach bestandener Prüfung eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Da es sich oft um mobile oder nicht fest angeschlossene Geräte handelt, schreibt die BetrSichV § 14 explizit vor, dass am Einsatzort ein Nachweis der letzten Prüfung vorliegen muss. Im Facility Management werden diese Prüfprotokolle in der Regel digital (z. B. im CAFM) geführt, um Fristen zu steuern und im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements nachzuweisen.

Planungs- und Wirtschaftlichkeitsdokumente- Berechnungs- und Auslegungsunterlagen (Ergebnisse der Ausschreibungsphase)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Berechnungs- und Auslegungsunterlagen (Ergebnisse der Ausschreibungsphase)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der technischen Berechnungen zur Dimensionierung von Gaswarnsystemen, einschließlich Sensorik, Signalübertragung, Stromversorgung und Lüftungssteuerung.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18379 (VOB/C ATV); HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Berechnung von Gasdetektionszonen und Messpunkten
- Ansprechschwellen und Auslösezeiten
- Redundanzkonzepte und Kommunikationspfade
- Integration in Gebäudeautomation (GA-Schnittstellen)
- Berechnungsnachweise für Energiebedarf und Signalverhalten

Verantwortlich

TGA-Fachplaner; Prüfung durch Auftraggeber / Fachbauleitung.

Praxis-Hinweise

Dient der technischen Freigabe vor Vergabe; Grundlage für Leistungsverzeichnisse und spätere Abnahmeprüfungen.

Erläuterung

Die Berechnungs- und Auslegungsunterlagen sind der Nachweis für die technische Eignung und Funktionstüchtigkeit der geplanten Gaswarnanlage. Sie umfassen beispielsweise die Dimensionierung und Platzierung der Sensoren entsprechend der erwarteten Gasfreisetzungen (Ermittlung der Messpunkte), die Festlegung von Alarm- bzw. Auslöseschwellen sowie die Auslegung der Stromversorgung und möglicher Notstromsysteme. Die Unterlagen bilden im FM eine wichtige Grundlage: Sie dokumentieren die Planungsannahmen und dienen als Referenz für Abnahmen, Prüfungen und künftige Erweiterungen der Gaswarnanlage. Entsprechend fordert DGUV Information 213-056 den Nachweis einer „mess- und funktionstechnischen Auslegung“ für das geforderte Schutzziel.

Lebenszykluskostenberechnung (LCC)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Lebenszykluskostenberechnung (LCC)

Zweck & Geltungsbereich

Wirtschaftlichkeitsbewertung der Anlage über ihre gesamte Nutzungsdauer.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten
- Ersatzteil- und Kalibrierkosten
- Energieverbrauch und Lebensdauerkomponenten
- Vergleich alternativer Systeme (z. B. elektrochemische vs. Infrarotsensorik)

Verantwortlich

TGA-Planer; Kontrolle: Auftraggeber / FM.

Praxis-Hinweise

Dient dem FM als Grundlage für Budgetplanung und langfristige Instandhaltungsstrategie.

Erläuterung

Die Lebenszykluskostenanalyse (LCC) berücksichtigt alle anfallenden Kosten über die Nutzungsdauer der Gaswarnanlage. Sie umfasst sowohl die Anschaffungs- und Installationskosten als auch die laufenden Aufwendungen für Betrieb, Wartung und Kalibrierung der Sensoren. Energieverbrauch, Ersatzteile und Austauschzyklen werden berücksichtigt, und verschiedene technische Varianten (z. B. elektrochemische vs. Infrarotsensorik) werden verglichen, um die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Eine vollständige LCC stellt sicher, dass Investitionsentscheidungen im Einklang mit den Betriebskosten und der FM-Strategie stehen.

Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Nachberechnung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Nachberechnung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation des realisierten Ist-Zustands der Anlage und rechnerischer Abgleich mit der Planung.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Bestandspläne (Sensorpositionen, Leitungsverlauf, Energieverteilung)
- Nachberechnungen (z. B. Signalverzögerungen, Lüftungseffizienz)
- Abgleich zwischen Soll- und Ist-Zustand
- Integration in CAD/BIM-Systeme

Verantwortlich

TGA-Fachplaner / ausführendes Unternehmen; Prüfung: FM.

Praxis-Hinweise

Unerlässlich für Inspektionen, Nachrüstungen und Gefährdungsanalysen.

Erläuterung

Nach Fertigstellung der Anlage werden Bestands- und Nachberechnungsunterlagen erstellt. Diese enthalten Lagepläne der ausgeführten Installation, auf denen die realen Sensorpositionen, Leitungsverläufe und Stromverteilungen eingezeichnet sind. Die tatsächlich eingesetzten Sensor- und Gerätetypen sowie deren Parametrierung werden dokumentiert. Ergänzend werden die ursprünglichen Berechnungen bei Bedarf aktualisiert (z. B. zur Berücksichtigung tatsächlicher Signalverzögerungen oder der erreichten Lüftungseffizienz) und mit den Planungsvorgaben verglichen. Die Bestandsdokumentation stellt sicher, dass die ausgeführte Anlage den Planungsanforderungen entspricht und dient als verlässliche Grundlage für Wartung und künftige Erweiterungen.

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise für elektrische Komponenten

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise für elektrische Komponenten

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung von Bedien-, Wartungs- und Sicherheitsinformationen für elektrische Systemteile (z. B. Netzteile, Relais, Controller).

Relevante Regelwerke/Normen

1. ProdSV (Produkt-Sicherheitsverordnung); Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)

Schlüsselelemente

- Technische Daten und Schutzmaßnahmen
- Hinweise zu Erdung, Überspannungsschutz, Umgebungstemperaturen
- Installations- und Wartungsanweisungen
- Notfall- und Abschaltverfahren
- CE-Kennzeichnung und Schutzklasse

Verantwortlich

Hersteller; Bereitstellung: Installationsunternehmen; Prüfung: Betreiber / FM.

Praxis-Hinweise

Muss im Betriebsbuch hinterlegt sein; dient bei Prüfungen nach DGUV und BetrSichV als Sicherheitsnachweis.

Erläuterung

Hersteller elektrischer Komponenten (Netzteile, Steuerungen, Relais usw.) müssen gemäß der 1. ProdSV und der EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU detaillierte Betriebs- und Sicherheitshinweise bereitstellen. Diese Handbücher enthalten Angaben zu technischen Spezifikationen (z. B. Betriebsspannung, Schutzarten nach IP, Temperaturbereiche) und weisen auf erforderliche Schutzmaßnahmen hin (Erdung, Überspannungsschutz). Zudem beschreiben sie Installations- und Wartungsverfahren sowie Notabschaltvorgänge. Für das FM sind diese Dokumente essenziell, da sie bei Prüfungen als Nachweis ordnungsgemäßer Installation und elektrischer Sicherheit dienen.

Betriebsanweisung für Gaswarnanlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung für Gaswarnanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der betrieblichen Handhabung, Funktionsweise und sicherheitstechnischen Abläufe der Gaswarnanlage im Arbeitsumfeld.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-I 213-056; DGUV-I 213-057

Schlüsselelemente

- Zweck, Funktionsweise und Systemgrenzen
- Verantwortlichkeiten im Betrieb
- Wartungsintervalle und Prüfvorschriften
- Maßnahmen bei Störungen oder Alarmen
- Verhalten im Gefahrenfall

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer; Erstellung in Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkraft.

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument im Arbeitsschutz; bei Prüfungen der Berufsgenossenschaft vorzulegen; dient als Schulungsgrundlage.

Erläuterung

Die Betriebsanweisung fasst alle relevanten Informationen zum sicheren Betrieb der Gaswarnanlage zusammen. Sie ist ein verbindliches Arbeitsschutzdokument nach DGUV 213-056/-057. Der Arbeitgeber beschreibt darin Zweck und Funktionsweise der Anlage, definiert den Gefahrenbereich und legt Verantwortlichkeiten fest (wer reagiert auf Alarme, wer führt Wartungen durch). Kernstück ist die Anleitung für den Alarm- und Störungsfall: Welche Maßnahmen sind bei einem Alarm (z. B. Lüftung einschalten, Anlage abschalten, Mitarbeiter alarmieren) oder bei einer Störung zu ergreifen. Die Anweisungen müssen allen betroffenen Mitarbeitern zur Verfügung stehen und werden bei Sicherheitsschulungen und Behördenprüfungen eingesetzt.

Interdisziplinäre Betriebsanweisung TGA

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Interdisziplinäre Betriebsanweisung TGA

Zweck & Geltungsbereich

Zusammenführung der Betriebsanweisungen aller TGA-Systeme, die funktional mit der Gaswarnanlage verknüpft sind (z. B. Lüftung, Brandmeldung, Gebäudeleittechnik).

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Funktionszusammenhänge und Abhängigkeiten
- Prioritäten und Verriegelungen zwischen Systemen
- Notfallprozesse
- Zuständigkeiten im Betrieb

Verantwortlich

TGA-Fachplaner; Prüfung: Betreiber / FM.

Praxis-Hinweise

Hilfreich für Störungsdiagnose und Notfallmanagement; sollte Bestandteil der zentralen FM-Systemakte sein.

Erläuterung

Ergänzend zur spezifischen Gaswarn-Betriebsanweisung kann eine interdisziplinäre Betriebsanweisung erstellt werden, die funktionsübergreifend alle relevanten TGA-Systeme abdeckt. Darin werden die Wechselwirkungen der Gaswarnanlage mit anderen Systemen beschrieben (z. B. Lüftungs- und Brandmeldeanlagen). Die Dokumentation enthält Prioritäten und Verriegelungen (z. B. wie bei einem Gasalarm die Lüftungsanlage abgeschaltet wird oder Brandmelder reagieren) und beschreibt abgestimmte Notfallabläufe. Diese Anleitung ist besonders hilfreich bei komplexen Störungen und koordiniertem Notfalleinsatz. Sie sollte klar die Zuständigkeiten über die beteiligten Systeme hinweg regeln und Teil der zentralen FM-Dokumentation sein.

Betriebsprotokoll / Betriebsbuch

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebsprotokoll / Betriebsbuch

Zweck & Geltungsbereich

Laufende Erfassung aller Wartungs-, Prüf- und Störmeldungen der Gaswarnanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI-MT 3810-1

Schlüsselelemente

- Datum, Ereignis, Maßnahme, Verantwortlicher
- Prüfprotokolle, Kalibrierungen, Austauschmaßnahmen
- Ereignisbewertung (Alarm, Fehlfunktion, Wartung)
- Freigabe nach Störfallbehebung

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager; Dokumentation durch Wartungsdienstleister.

Praxis-Hinweise

Pflichtbestandteil der Betreiberdokumentation; dient als Nachweis bei Behördenprüfungen (z. B. BG, TÜV).

Erläuterung

Das Betriebsbuch ist die zentrale Unterlage für den laufenden Betrieb und wird empfohlen nach VDI-MT 3810-1 zu führen. Darin werden alle Kontrollen, Wartungen und Kalibrierungen mit Datum, Ergebnissen und prüfendem Personal dokumentiert. Auch Alarme und Störfälle werden lückenlos erfasst: Zeitpunkt, Ursache, eingeleitete Maßnahmen und Wiederinbetriebnahme werden notiert. Ein kontinuierlich gepflegtes Betriebsbuch stellt sicher, dass der Betreiber seine Instandhaltungspflichten erfüllt und ist bei behördlichen Prüfungen als Beleg für ordnungsgemäßen Betrieb unverzichtbar.

Berechnung und Entwurf – LPH 3 (Entwurfsplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Berechnung und Auslegung – Entwurfsplanung (LPH 3)

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der grundsätzlichen technischen Lösung, Detektionsstrategie und Systemkonfiguration für Gaswarnsysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Auswahl geeigneter Sensortypen und Messverfahren
- Bestimmung der Detektionszonen und Ansprechpunkte
- Berechnung von Signalwegen, Spannungsversorgung und Kommunikationsschnittstellen
- Definition der Alarm- und Sicherheitslogik

Verantwortlich

Technischer Fachplaner TGA; Abstimmung mit Betreiber und Sicherheitsingenieur.

Praxis-Hinweise

Grundlage für die weitere Fachplanung und technische Ausschreibung (LPH 5).

Erläuterung

In der Entwurfsplanung (HOAI LPH 3) werden die wesentlichen technischen Parameter der Gaswarnanlage definiert. Neben einer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung des Überwachungsziels (z.B. gasführende Räume, Gefahrstofflager) werden Detektionsstrategie und Systemaufbau konzipiert. Dazu gehört die Auswahl geeigneter Sensortypen (katalytisch, elektrochemisch, Infrarot etc.) in Abhängigkeit von Zielgasen und Umgebungsbedingungen. Es werden Detektionszonen definiert und vorläufige Sensorpositionen festgelegt (z.B. Deckennähe für leichte Gase, Bodennähe für schwere Gase). Typische Empfehlungen sehen vor, dass ein Melderflächen von etwa 60 m² abdecken sollte und Melder in der Regel nicht weiter als 5–10 m voneinander entfernt sind. Gleichzeitig werden erste Berechnungen der Energieversorgung, Signalwege und Kommunikationsstruktur durchgeführt. Außerdem wird die grundlegende Alarm- und Steuerlogik festgelegt: Hierzu gehören Alarmgrenzwerte, logische Verknüpfungen (z.B. Verknüpfung mehrerer Melder), Verzögerungszeiten und notwendige Schnittstellen zu Brandmelde- oder Lüftungsanlagen. Diese Unterlagen bilden die Basis für das Leistungsverzeichnis sowie die Abstimmung zwischen Betreiber, Fachplanern und Sicherheitsingenieur. Die Planung nach LPH 3 stellt sicher, dass die spätere Ausführung auf einer fundierten, normgerechten Konzeption aufbaut.

Berechnung und Entwurf – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Berechnung und Auslegung – Ausführungsplanung (LPH 5)

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Berechnung und Dimensionierung der Gaswarnanlage unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gebäude- und Systemparameter.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Berechnung von Kabellängen, Spannungsabfällen, Energieversorgung
- Auswahl der Alarmierungseinrichtungen (optisch/akustisch)
- Integration in Gebäudeleittechnik (GLT)
- Koordination mit Lüftungs- und Brandschutzsystemen

Verantwortlich

TGA-Fachplaner; Überprüfung durch Bauherr/Projektleitung.

Praxis-Hinweise

Wird zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Ausführungspläne genutzt.

Erläuterung

Die Ausführungsplanung nach HOAI LPH 5 vertieft die Konzeption aus LPH 3. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gebäudebedingungen werden nun alle technischen Details gerechnet. Dazu gehören genaue Dimensionierungen von Kabelwegen und Kabelquerschnitten, Berechnung von Spannungsabfällen und Dimensionierung der Stromversorgung (z.B. Netzteil, USV, Batteriepuffer). Es wird entschieden, ob redundante Energieversorgungen oder Überspannungsschutz erforderlich sind. Die endgültige Auswahl und Dimensionierung der Alarmierungseinrichtungen (Schallgeber, Blitzleuchten etc.) werden getroffen, wobei Lautstärke und Lichtstärke an örtliche Vorgaben angepasst werden. Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik (GLT) und zu anderen Systemen, etwa der Brandmelde- und Lüftungssteuerung, werden festgelegt. Beispielsweise kann im Alarmfall eine automatische Lüftungsabschaltung oder -umsteuerung vorgesehen werden. Zudem erfolgt eine enge Abstimmung mit den Gewerken Lüftung, Brandschutz und Elektrotechnik (z.B. gemeinsame Trassenplanung, Lastmanagement, Explosionsschutzmaßnahmen). Diese Ausführungsunterlagen dienen als Grundlage für die Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen (HOAI LPH 6) und stellen sicher, dass alle Komponenten normgerecht integriert und kompatibel sind.

Ausführungspläne (Anordnungspläne) – LPH 7+ (Montageplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Ausführungspläne (Montage-/Anordnungspläne)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der exakten Lage und Verdrahtung der Gaswarnkomponenten zur Ausführung und Installation.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV) (28.1_6109)

Schlüsselelemente

- Sensorpositionen und Kabelwege
- Stromlauf- und Verlegepläne
- Montagehöhen und Befestigungsdetails
- Zuordnung der Feldgeräte zu Steuer- und Auswerteeinheiten

Verantwortlich

Auftragnehmer / Installationsfirma Elektro- oder Sicherheitstechnik.

Praxis-Hinweise

Wird auf der Baustelle als verbindliche Installationsgrundlage verwendet; bei Abnahme mit Revisionsstand zu kennzeichnen.

Erläuterung

Nach DIN 18382 (VOB/C ATV) müssen Ausführungs- bzw. Montagepläne alle Installationsdetails enthalten, die für den normgerechten Aufbau erforderlich sind. Die Pläne zeigen die exakte Lage der Gaswarnsensoren, Alarmgeber und Steuerzentralen. Sie enthalten Stromlaufpläne und Kabelverlegepläne, in denen jede Leitung und jedes Kabel eingezeichnet ist. Montagehöhen, Befestigungsarten und bauliche Einbausituationen sind ebenso vermerkt. Außerdem wird jedes Feldgerät eindeutig einer Steuer- oder Auswerteeinheit zugeordnet. Die Installationsfirma nutzt diese Pläne als verbindliche Grundlage der Montagearbeiten. Änderungen auf der Baustelle müssen als Revisionsstand dokumentiert werden. Später im Betrieb dienen diese Pläne als Ausgangsbasis für Wartungsarbeiten und Fehlersuche, da sie den Aufbau der Anlage detailliert wiedergeben.

Ausführungspläne – LPH 8 (Ausführungsphase)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Revisions- und Ausführungsunterlagen – Bauausführung (LPH 8)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der tatsächlich ausgeführten Installation mit allen Änderungen gegenüber der Planung (As-Built-Dokumentation).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV) (28.1_6109)

Schlüsselelemente

- „As-built“-Kabel- und Stromlaufpläne
- Installationsprotokolle
- Funktionsprüfung und Messberichte
- Bestätigung der Normkonformität

Verantwortlich

Errichterunternehmen / Bauleiter Elektro.

Praxis-Hinweise

Muss bei Übergabe vollständig übergeben werden; dient als Bestandteil der Betreiberakte.

Erläuterung

In der Ausführungsphase (HOAI LPH 8) werden die Revisionsunterlagen erstellt. Diese Dokumentation zeigt die tatsächlich ausgeführte Anlage inklusive aller Abweichungen vom Plan. Typische Inhalte sind aktualisierte Stromlauf- und Kabellaufpläne („as-built“), erfasste Kabelverzeichnisse sowie Installations- und Inbetriebnahmeprotokolle. Zudem werden Messprotokolle (z.B. Überprüfung der Sensorfunktion, Alarmtests) abgelegt. In diesen Unterlagen bestätigt die ausführende Firma die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften. Die vollständige As-Built-Dokumentation muss bei der Anlagenübergabe übergeben werden und wird Teil der Betreiberakte. Sie bildet die wesentliche Grundlage für späteres Änderungsmanagement, Instandhaltungsmaßnahmen und wird im Rahmen der Abnahme gemäß VOB/C geprüft.

Ausschreibungsunterlagen – Technische Ausstattung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Ausschreibungspläne (Tender Drawings)

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung der Planunterlagen zur Leistungsbeschreibung und Angebotsbewertung.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Anordnung der Gaswarnsensoren und Steuereinheiten
- Leitungswege und Anschlussdetails
- Integration in technische Systeme (Lüftung, GLT)
- Leistungsverzeichnis-Bezug

Verantwortlich

Technischer Planer TGA.

Praxis-Hinweise

Grundlage für Angebotsprüfung, Vergabeentscheidung und spätere Ausführungsplanung.

Erläuterung

Die Ausschreibungspläne enthalten erste Übersichtszeichnungen und Systemdarstellungen, die in die Leistungsbeschreibung für die Angebotseinholung einfließen. Sie zeigen beispielhaft die geplante Anordnung der Gaswarnsensoren, Leitungen und Steuerzentralen sowie Anschlussdetails. Diese Pläne sind weniger detailliert als die Ausführungspläne, sollen den Bietern aber eine einheitliche technische Basis geben. Sie bilden den Bezug zum Leistungsverzeichnis und dienen der Angebotsprüfung und -vergleichbarkeit. Gleichzeitig verhindern sie Missverständnisse bei der Vergabe, da allen Anbietern dieselben Vorgaben und Rahmenbedingungen zugrunde liegen. Nach Vergabe fließen die finalen Ergebnisse der Ausführungsplanung in die weiteren Planunterlagen ein.

Baupläne – Technische Ausstattung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Konstruktionspläne – TGA

Zweck & Geltungsbereich

Technische Detaildarstellung der geplanten Systemintegration innerhalb der Gebäudestruktur.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Systemschemata
- Anschluss- und Steuerungsdetails
- Einbau- und Befestigungsvorgaben
- Integration mit anderen TGA-Gewerken

Verantwortlich

TGA-Fachplaner / Konstrukteur.

Praxis-Hinweise

Grundlage für Abstimmung mit Tragwerksplanung, Brandschutz und Haustechnik.

Erläuterung

Die Konstruktionspläne im Bereich Technische Gebäudeausrüstung enthalten detaillierte technische Zeichnungen und Schemata der Gaswarnanlage. Dazu gehören Systemblockschaltpläne der Steuer- und Auswerteeinheiten, Anschluss- und Verbindungsdetails sowie Angaben zu Einbau- und Befestigungsvorgaben (z.B. Halterungen, Montagewinkel). Sie zeigen auch die Abstimmung mit anderen Gewerken, etwa die räumliche Integration entlang von Lüftungswegen oder nahe Brandmeldern. Die Erstellung übernimmt in der Regel ein TGA-Konstrukteur in Abstimmung mit den Fachplanern anderer Gewerke (Tragwerksplanung, Brandschutz). Konstruktionspläne sind maßgeblich, wenn spezielle Bauteile gefertigt oder bestellt werden müssen, und sichern die technisch korrekte Umsetzung der Planung.

Betriebsunterlagen und Nutzungsdokumente

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Bedienungsanleitung für elektrische Gaswarnsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung des bestimmungsgemäßen Betriebs, der Wartung und der sicherheitstechnischen Anforderungen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 6026-1 (z); DIN 18382 (VOB/C ATV) (28.1_6109)

Schlüsselelemente

- Funktionsbeschreibung des Systems
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen
- Sicherheits- und Warnhinweise
- Prüf- und Testintervalle
- Dokumentationspflichten und Checklisten

Verantwortlich

Installateur / Auftragnehmer Elektro- und Sicherheitstechnik; Prüfung: Betreiber.

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Übergabedokumentation; dient als Arbeitsgrundlage für FM und Instandhaltung.

Erläuterung

Die Betriebs- und Bedienungsanleitung beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb der Gaswarnanlage sowie erforderliche Wartungs- und Prüftätigkeiten. Sie entspricht den Vorgaben der VDI 6026-1 und DIN 18382: Sie enthält eine verständliche Funktionsbeschreibung des Systems, Bedienungsanweisungen (z.B. für Kalibrierung, Störungsbeseitigung), Wartungs- und Prüfintervalle sowie sicherheitstechnische Hinweise. Außerdem sind darin Gefahrenhinweise (z.B. Verhalten bei Alarm) und Notfallmaßnahmen dokumentiert. Typischerweise sind darin Checklisten für Inspektionen (z.B. Sensorprüfung, Batterie- und Funktionstest) enthalten. Die Erstellung der Anleitung obliegt dem Errichter/Installationsunternehmen; der Betreiber überprüft deren Vollständigkeit. Diese Dokumentation wird bei der Inbetriebnahme übergeben und ist wesentlicher Bestandteil der Betreiberakte. Sie dient als wichtige Arbeitsgrundlage für Facility Manager und Instandhaltungspersonal sowie als Nachweis für Behörden (ArbSchG, BetrSichV) über Unterweisungen und sichere Betriebsführung.

Wirtschaftlichkeits- und Planungsvorbereitung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebskostenberechnung (Operating Cost Calculations)

Zweck & Geltungsbereich

Ermittlung und Darstellung der voraussichtlichen Betriebs-, Wartungs- und Energiekosten für Gaswarnsysteme über den Lebenszyklus.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Ermittlung der Energieverbräuche (Stromversorgung, Sensorik, Alarmierung)
- Instandhaltungs- und Kalibrierkosten
- Ersatzteil- und Austauschzyklen
- Betriebsdauer und erwartete Lebenszykluskosten (LCC)
- Vergleichsrechnungen verschiedener Systeme (z. B. Sensoriktypen)

Verantwortlich

Technischer Planer TGA; Prüfung: Auftraggeber / FM.

Praxis-Hinweise

Dient der Budgetplanung, Optimierung des Betriebsaufwands und der Vorbereitung von Wartungsverträgen.

Erläuterung

Die Betriebskostenberechnung ist nach HOAI-Anlage 15 Teil der besonderen Leistungen in der Technischen Ausrüstung. Die HOAI fordert ausdrücklich eine detaillierte Betriebskostenberechnung sowie eine Lebenszykluskostenanalyse der ausgewählten Anlage. Damit kann das Facility Management verschiedene Gaswarnsysteme (z.B. unterschiedliche Sensortypen) in Hinblick auf Energieverbrauch, Wartungs- und Kalibrieraufwand sowie Austauschzyklen vergleichen und die wirtschaftlichste Lösung wählen. Die Kostenstruktur umfasst neben Investitions- und Energiekosten insbesondere die regelmäßigen Wartungs-, Kalibrier- und Ersatzteilkosten über die gesamte Nutzungsdauer (Life Cycle Cost, LCC). Eine gut dokumentierte Betriebskostenrechnung unterstützt die Budgetplanung und ermöglicht spätere Soll-Ist-Kostenvergleiche. Durch die Beachtung der Lebenszykluskosten (LCC) wird zudem Nachhaltigkeit gefördert und im Rahmen der Vergabe eine langfristig optimale Systemwahl erleichtert.

Sicherheits- und Steuerungsunterlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Brandschutzmatrix / Steuerungsmatrix

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Abhängigkeiten zwischen Gaswarnsystemen, Brandmeldeanlagen und sicherheitsrelevanten Steuerungen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 3819-3 (32.1_5798); HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Definition der Funktions- und Meldeabhängigkeiten (z. B. Abschaltung Lüftung bei Gasaustritt)
- Zuordnung von Alarmzonen, Sensorgruppen und Steuerbefehlen
- Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik und Brandfallsteuerung
- Prüf- und Freigabeprotokolle der Funktionsketten

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Brandschutz; Mitwirkung: Betreiber / Sicherheitsbeauftragter.

Praxis-Hinweise

Unverzichtbar für die Abnahme und Funktionsprüfung komplexer Sicherheitssysteme in Sonderbauten; dient der Synchronisierung zwischen Gewerken.

Erläuterung

Die Brandschutzmatrix (oder Steuerungsmatrix) ist ein zentrales Dokument zur Abstimmung sicherheitsrelevanter Funktionen im Gefahrenfall. Sie beschreibt exakt, welche Steuerbefehle (z.B. Abschaltung von Anlagen) bei einem Gasalarm oder Brand zu erfolgen haben und wie Alarmbereiche, Sensorgruppen und Leitstellen zugeordnet sind. Gemäß VDI 3819 Blatt 3 hilft dieses Dokument dem Betreiber, alle Brandschutzmaßnahmen und ihre Verantwortlichkeiten transparent darzustellen. So wird im Gaswarnfall zum Beispiel genau festgelegt, dass die Lüftung ausgeht, Warnsignale ausgelöst und Informationen an die Leittechnik weitergeleitet werden. Die Brandschutzmatrix dokumentiert diese Abhängigkeiten und gilt als Grundlage für die Systemprüfung, Inbetriebnahme und spätere Wartung der sicherheitstechnischen Anlagen.

Lösungsdarstellung (Representation of the Solution) – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Lösungsdarstellung (Representation of the Solution)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung des technischen Gesamtkonzepts des Gaswarnsystems im Rahmen der Ausführungsplanung.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Anlagenstruktur, Signal- und Kommunikatio- Anlagenstruktur, Signal- und Kommunikationspfade
- Gerätekonfiguration und Topologie
- Stromlauf- und Anschlusspläne
- Installationszonen und Schnittstellenbeschreibungnspfade

Verantwortlich

Fachplaner TGA; Abstimmung: Elektroplanung / Brandschutz.

Praxis-Hinweise

Dient als technische Basis für Montage und Programmierung; Bestandteil der Revisionsunterlagen.

Erläuterung

Die Lösungsdarstellung wird in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) erstellt und bildet das detaillierte technische Konzept des Gaswarnsystems ab. Sie umfasst schematische Darstellungen der Anlagenstruktur, Signalwege und der elektronischen Konfiguration. Zum Beispiel sind hier Stromlaufpläne, Anschlussdiagramme sowie die Zuordnung der Mess- und Alarmeinheiten zu Installationszonen enthalten. Damit dient dieses Dokument als Grundlage für die Montage und spätere Programmierung der Steuersoftware. Nach VDI 6026 soll jede Planungsphase vollständig dokumentiert sein, damit die ausführenden Gewerke auf eine abgeschlossene Vorplanung aufbauen können. Die Lösungsdarstellung geht somit in die Revisionsunterlagen ein und stellt sicher, dass Installationsfirma und Facility Manager die Systemstruktur eindeutig nachvollziehen können.

Lösungsbeschreibung– LPH 7 (Vergabeergebnisse)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Lösungsbeschreibung (Solution Description)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der final ausgeschriebenen und freigegebenen Lösung basierend auf den Vergabeergebnissen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18379 (VOB/C ATV); DIN 18381 (VOB/C ATV); HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Detaillierte technische Beschreibung der Systeme und Komponenten
- Fabrikatsspezifikationen
- Anlagengrenzen und Schnittstellenbeschreibungen
- Dokumentation von Abweichungen und technischen Klärungen

Verantwortlich

TGA-Fachplaner; Prüfung: Bauherr / Vergabestelle.

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Vertragsunterlagen; wichtig für spätere Nachträge und Gewährleistungsprüfungen.

Erläuterung

Die Lösungsbeschreibung dokumentiert die endgültige, ausgeschriebene Systemlösung. Sie enthält eine vollständige, detaillierte Darstellung aller Komponenten mit Herstellerangaben (Fabrikat), Leistungsdaten und Schnittstellen. Abweichungen vom Entwurf, technische Klärungen sowie Abgrenzungen (z.B. Verantwortlichkeiten anderer Gewerke) werden festgehalten. Diese Unterlage wird Teil der Vergabeunterlagen (nach DIN 18379/18381 im VOB/C) und bildet bei Projektabschluss die Grundlage für spätere Nachtragsforderungen und Gewährleistungsprüfungen. Für das Facility Management ist die Lösungsbeschreibung dann Referenz für Wartungsdokumentationen und spätere Systemvergleiche – so kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Anlage ursprünglich vereinbart wurde.

Datenerfassung, Analyse- und Optimierungsergebnisse

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Datenerfassung, Analyse- und Optimierungsergebnisse

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung und Bewertung der Funktions- und Effizienzparameter des Gaswarnsystems während Planung oder Betrieb.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

- Erfasste Betriebsdaten (Sensorreaktion, Signalübertragung)
- Auswertung von Alarmlatenzen und Systemverfügbarkeit
- Optimierungsmaßnahmen (Softwareparameter, Wartungsintervalle)

Verantwortlich

TGA-Planer / Fachfirma; Freigabe: Facility Manager.

Praxis-Hinweise

Wichtiger Bestandteil zur Effizienzbewertung und Prozessoptimierung; Grundlage für Predictive Maintenance.

Erläuterung

In dieser Dokumentation werden operative Daten des Gaswarnsystems gesammelt und ausgewertet. Typische Inhalte sind beispielsweise Messwerte und Alarmlogbücher aus der Inbetriebnahme oder dem Betrieb, Ergebnisse von Funktionstests, Signalverfügbarkeiten und Reaktionszeiten. Die Analyse dieser Daten zeigt Schwachpunkte (z.B. Verzögerungen) und dient der Optimierung (etwa Anpassung von Softwareparametern oder Wartungsintervallen). Solche Auswertungen unterstützen moderne Instandhaltungsstrategien wie die predictive maintenance, bei der der Anlagenerhalt auf Basis realer Betriebsdaten geplant wird. Durch fortlaufende Datenanalysen kann das FM proaktiv handeln, bevor Störungen auftreten, und so die Verfügbarkeit des Gaswarnsystems erhöhen.

Elektrotechnische Ausführungsunterlagen- Datenpunkt- und Funktionsliste

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Datenpunkt- und Funktionsliste (Data Point / Function List)

Zweck & Geltungsbereich

Übersicht aller Mess-, Steuer- und Meldepunkte für die Gebäudeautomation und Überwachung des Gaswarnsystems.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

- Eindeutige Datenpunktbezeichnungen
- Signaltyp (analog/digital), Grenzwerte, Skalierung
- Zuordnung zu Funktionsgruppen (Sensorik, Alarme, Lüftungssteuerung)
- Adressen für GLT-Integration (BACnet/Modbus)

Verantwortlich

Elektroinstallateur / Sicherheitstechnik; Kontrolle: Fachplaner.

Praxis-Hinweise

Dient als technische Schnittstelle zwischen Gaswarnanlage und Gebäudeleittechnik (BMS/GA).

Erläuterung

Die Datenpunktliste aus LPH 7 (Montageplanung) legt bereits in der Planungsphase alle erforderlichen Mess- und Steuergrößen fest, die später vom Gebäudeautomationssystem (GLT) verarbeitet werden. Jeder Punkt erhält eine eindeutige Kennung sowie Informationen über Signalart (analog/digital), Messbereiche und Alarmgrenzen. Zudem werden Adressen festgelegt, über die die Sensor- und Alarmzustände in das Leitsystem (etwa BACnet oder Modbus) eingebunden werden. Diese Liste stellt die Schnittstelle zwischen Gaswarntechnik und Gebäudeleittechnik dar, damit die spätere Inbetriebsetzung reibungslos verläuft und Funktionspunkte sofort korrekt im Automationssystem verfügbar sind.

Datenpunkt- und Funktionsliste – Ausführungsstand

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Datenpunkt- und Funktionsliste – Ausführungsstand

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller final installierten und geprüften Signalpunkte nach Ausführung.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

- Endgültige Adressierung und Funktionstests
- Statusrückmeldungen und Soll-/Ist-Vergleich
- Kalibrier- und Alarmparameter
- Änderungsdokumentation

Verantwortlich

Auftragnehmer Elektro / Sicherheitstechnik; Freigabe: Betreiber / FM.

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Abnahmedokumentation; Grundlage für Wartung und GLT-Anpassungen.

Erläuterung

Die abschließende Datenpunktliste (As-Built-Stand) nach LPH 8 erfasst alle tatsächlich installierten Mess- und Steuerpunkte. Sie enthält die geprüften Adressierungen und zugehörigen Funktionstests mit Soll-Ist-Vergleich. Ebenfalls dokumentiert sind die finalen Kalibrierwerte der Sensoren sowie alle geänderten Parameter. Nach DIN EN 13306 ist die Wartung definiert als Maßnahmen zur Bewahrung des funktionsfähigen Zustands. Die As-Built-Liste ist hierfür essenziell: Sie dient dem Facility Manager als Referenz für die Wartung (Kalibrierung, Funktionstests) und für spätere Anpassungen in der Gebäudeleittechnik. Ohne präzise Dokumentation der Datenpunkte könnte bei Betriebsstörungen oder Systemerweiterungen der Überblick über Zustände und Alarmgrenzen verloren gehen.

Planungsunterlagen gemäß HOAI

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Planungskonzept (Planning Concept)

Zweck & Geltungsbereich

Entwicklung eines übergeordneten technischen Konzepts in den frühen Leistungsphasen 2–3 (Grundlagenermittlung und Vorplanung), um das Gaswarnsystem funktional, sicherheitstechnisch und wirtschaftlich zu dimensionieren.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung – Vorplanungsphase; berücksichtigt auch DIN 276 für Kostenermittlungen.

Schlüsselelemente

– Definition der Funktions‑ und Sicherheitsanforderungen
– Festlegung von Systemgrenzen, Schnittstellen und Alarmierungswegen
– Anforderungen an Energieversorgung, Kommunikation und Meldeeinrichtungen
– Vorplanung von Sensorstandorten und Einbindung in Lüftungs oder Brandmeldesysteme
– Skizzenhafte Darstellung als Funktionsschema

Verantwortlich

Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA); Abstimmung mit Fachplanern für Brandschutz, Elektro und Lüftung.

Praxis‑Hinweise

Das Konzept bildet die Grundlage für Kostenschätzung und technische Machbarkeitsbewertung. Es schafft eine Genehmigungsbasis für die folgenden Planungsphasen und erleichtert die Integration in BIM‑Modelle und CAFM‑Systeme.

Erläuterung

Die HOAI verlangt in der Vorplanung das Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der Systeme und alternativer Lösungsvarianten. Für Gaswarnanlagen bedeutet das, die Anforderungen der Nutzer, der Gefährdungsanalyse und der relevanten Normen (z. B. DIN EN 50545, DVGW‑Vorschriften) so früh wie möglich zu berücksichtigen. Das Planungskonzept dient außerdem als Kommunikationsinstrument zwischen Auftraggeber, Behörden und allen Fachplanern.

Preis‑ und Leistungsverzeichnis – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Preis‑ und Leistungsverzeichnis (Price and Performance List)

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung aller kalkulierten Leistungen, Komponenten und Preise für die Gaswarnanlage während der Phasen der Vergabevorbereitung und Vergabe (HOAI Phase 6 und 7).

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI § 55 und Anlage 15; Vorgaben zur Kostenermittlung und zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen.

Schlüsselelemente

– Auflistung der Systemkomponenten (Sensoren, Steuerzentralen, Alarme, Netzteile)
– Zuordnung der Leistungen nach Gewerken (Elektro, Lüftung, Leittechnik)
– Preisermittlung gemäß Leistungsverzeichnis (Material, Montage, Inbetriebnahme)
– Leistungsphasenübergreifende Kostenzuordnung (Planung, Lieferung, Instandsetzung)

Verantwortlich

TGA‑Planer; Prüfung und Freigabe durch Bauherr oder Vergabestelle.

Praxis‑Hinweise

Dient als Grundlage für Ausschreibungen und Angebotsvergleiche, unterstützt die Budgetierung und ermöglicht eine transparente Kostenkontrolle.

Erläuterung

Das Preis‑ und Leistungsverzeichnis strukturiert alle Positionen, die zur Beschaffung und Errichtung der Gaswarnanlage notwendig sind. Es basiert auf den in der HOAI festgelegten Phasen für die Vergabevorbereitung und die Mitwirkung bei der Vergabe, insbesondere das Ermitteln von Mengen, das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen und das Prüfen von Angeboten. Im Facility Management bildet dieses Dokument den Ausgangspunkt für die spätere Betriebskostenanalyse und das Nachtragsmanagement.

Ausführungs‑ und Übergabedokumente- Mängelbeseitigungsprotokoll

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Mängelbeseitigungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller bei der Abnahme festgestellten Mängel sowie deren Nachverfolgung und Beseitigung; umfasst die gesamte Gaswarnanlage und alle zugehörigen Gewerke.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (Objektüberwachung, Leistungsphase 8) und VOB/B; dient als Teil der Gewährleistungsunterlagen.

Schlüsselelemente

– Beschreibung der Mängel mit Bezug zu den betroffenen Anlagenteilen
– Benennung der verantwortlichen Unternehmen und Personen
– Festlegung von Fristen und Verantwortlichkeiten zur Mängelbeseitigung
– Nachweis der Nachbesserung und erneute Abnahmefreigabe
– Unterschriften der Bauleitung und des Betreibers

Verantwortlich

Fachplaner TGA und Bauleitung; Mitwirkung von Auftragnehmern und Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Das Protokoll wird bei der Schlussabnahme erstellt und ist ein zentrales Element des Gewährleistungsmanagements im Facility Management.

Erläuterung

Die HOAI sieht in der Leistungsphase 8 die Überwachung der Ausführung, die Dokumentation von Mängeln und die Mitwirkung bei der Abnahme vor. Ein Mängelbeseitigungsprotokoll sichert die vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers, erleichtert die rechtssichere Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und dient als Beleg für die Betreiberhaftung.

Einweisungsprotokoll Betriebspersonal – Elektroanlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Einweisungsprotokoll Betriebspersonal (Instruction Protocol for Operating Personnel)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die sachgemäße Schulung des Betriebspersonals für die Bedienung und Überwachung der Gaswarnanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C) – Abschnitt 3.3 Inbetriebnahme, Einweisung: Der Auftragnehmer muss vor Inbetriebnahme sicherstellen, dass die errichtete Anlage die geforderten Funktionen erfüllt und das Betriebspersonal in die Bedienung einweisen.

Schlüsselelemente

– Datum der Schulung und Teilnehmerliste
– Beschreibung der Systemfunktionen, Bedienoberflächen und Sicherheitsanweisungen
– Alarmierungswege und Notfallprozeduren
– Unterschriften der Teilnehmer und des Schulungsleiters
– Verweis auf Bedienungsanleitungen und Unterweisungsunterlagen

Verantwortlich

Auftragnehmer / Fachinstallateur für Elektro‑ und Sicherheitstechnik; Abnahme und Archivierung durch den Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Erfüllt die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG und ist Voraussetzung für eine sichere Bedienung der Anlage.

Erläuterung

DIN 18382 fordert, dass der Auftragnehmer vor der Inbetriebnahme die Betriebsfähigkeit der Anlage prüft, die Inbetriebnahme durchführt und das vom Auftraggeber benannte Betriebspersonal einweist. Das Einweisungsprotokoll dokumentiert diese Schulung und stellt sicher, dass alle Bediener die Funktionen und Sicherheitsmaßnahmen der Gaswarnanlage verstehen. Es verhindert Haftungsrisiken und ist im Facility Management regelmäßig im Rahmen der Arbeitsschutzdokumentation nachzuweisen.

Inbetriebnahme‑ und Einstellprotokoll – Elektroanlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Inbetriebnahme‑ und Einstellprotokoll (Commissioning and Adjustment Report)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Einstellung aller sicherheitsrelevanten Komponenten der Gaswarnanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C) – Abschnitt 3.3 Inbetriebnahme, Einweisung verpflichtet den Auftragnehmer, vor der Inbetriebnahme eine Prüfung auf Betriebsfähigkeit und eine Prüfung nach geltenden Normen durchzuführen.

Schlüsselelemente

– Dokumentation der Prüfergebnisse für Sensoren, Alarmgeber, Schnittstellen und Kommunikationswege
– Soll /Ist Abgleich der Systemparameter und Grenzwerte
– Nachweis der Kalibrierung, Software Parameter und Einstellungen
– Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft und Bestätigung des Fachplaners

Verantwortlich

Auftragnehmer / Elektroinstallateur; Überprüfung und Freigabe durch den Fachplaner TGA.

Praxis‑Hinweise

Das Protokoll ist Voraussetzung für die Freigabe der Inbetriebnahme; es bildet die Grundlage für Wartungsprogramme und dient als Referenz bei Störungen.

Erläuterung

Das Inbetriebnahme‑ und Einstellprotokoll belegt, dass die Gaswarnanlage den vorgesehenen Funktionen entspricht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Nach DIN 18382 muss der Auftragnehmer die Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen und dokumentieren. Ohne diese Nachweise ist eine rechtssichere Übergabe an den Betreiber nicht möglich. Im Facility Management dient das Protokoll als Grundlage für Wartungspläne und Kalibrierintervalle.

Prüf‑ und Kontrollbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Prüf‑ und Kontrollbuch (Inspection Book)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der regelmäßigen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen im Umfeld des Gaswarnsystems.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Vorschrift 3 § 5 Prüfungen: Der Unternehmer hat elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und in bestimmten Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

Schlüsselelemente

– Auflistung der prüfpflichtigen Betriebsmittel
– Prüfdaten, Ergebnisse, festgestellte Mängel und Maßnahmen
– Prüffristen, verwendete Messgeräte und Name der befähigten Person
– Unterschriften und Bestätigungen

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager für die Führung des Prüfbuchs; Durchführung der Prüfungen durch Elektrofachkräfte gemäß DGUV V 3.

Praxis‑Hinweise

Das Prüfbuch wird auf Anforderung der Berufsgenossenschaft vorgelegt und dient dem Nachweis der Arbeitssicherheit sowie der Erfüllung der Betreiberpflichten.

Erläuterung

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen regelmäßig zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Das Prüf‑ und Kontrollbuch dient im Facility Management der rechtssicheren Dokumentation von Wiederholungsprüfungen (z. B. nach DIN VDE 0105‑100). Es unterstützt die vorbeugende Instandhaltung und hilft, Gefahren und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.

Raumbuch – Technischer und räumlicher Bezug

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Raumbuch (Room Book)

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung der Raum‑ und Flächenstruktur sowie Zuordnung technischer Informationen zu Gaswarnsensoren, Meldeeinrichtungen und zugehörigen Anlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 6070‑1 definiert die Anforderungen an maschinenlesbare Raumbücher als umfassende Grundlage für das Management von Bauwerksinformationen. Die Richtlinienreihe VDI 3810‑2/VDI 6023‑3 fordert, dass Unterlagen wie das Raumbuch den bestimmungsgemäßen Betrieb unterstützen und die Betreiberpflichten erfüllen.

Schlüsselelemente

– Raumkennzeichnung, Nutzung, Gefährdungskategorie
– Installationsorte der Sensorik und Alarmgeber
– Kommunikationswege, Stromversorgung und Schnittstellen
– Wartungs und Prüfintervalle je Raum
– Zuordnung zu Anlagenteilen und Gebäudeleittechnik

Verantwortlich

Objekt‑ und TGA‑Planer erstellen das Raumbuch; Pflege und Aktualisierung durch den Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Das Raumbuch dient als Datenquelle für CAFM‑Systeme, erleichtert die Risikobewertung und unterstützt die Wartungsplanung. Die Struktur muss über den gesamten Lebenszyklus konsistent bleiben.

Erläuterung

Laut VDI 6070‑1 soll das Raumbuch Bauwerksinformationen strukturiert und maschinenlesbar erfassen. Es enthält alphanumerische Daten wie Raumbezeichnungen, Nutzungsarten und technische Details und kann in BIM‑Modelle integriert werden. Die VDI‑3810‑2/VDI‑6023‑3‑Richtlinie betont, dass Betreiber Trinkwasser‑ und andere technische Anlagen in einem hygienisch und technisch einwandfreien Zustand halten müssen und dafür unter anderem ein Raumbuch führen sollen. Im Kontext von Gaswarnanlagen ermöglicht das Raumbuch die eindeutige Zuordnung von Sensoren zu Räumen und Gefährdungskategorien, unterstützt die Einhaltung der Wartungsfristen und bildet die Basis für die digitale Dokumentation.

Funktionsschema / Prinzipschaltbild – LPH 2 (Vorplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Funktionsschema / Prinzipschaltbild

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung des ersten Leitungs‑ und Kabelzugverlaufs sowie der Systemgrenzen der Gaswarnanlage in der Vorplanung. Das Schema dient der Abstimmung zwischen den Gewerken und der frühzeitigen Einbindung der Genehmigungsbehörden.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI Leistungsphase 3; VDI 6026‑1; VOB/C (DIN 18382) für elektrotechnische Anlagen; VDE‑Bestimmungen.

Schlüsselelemente

– Übersicht Sensoren, Messstellen, Steuerzentralen und Energieversorgung
– Schnittstellen zu Lüftung, Brandmelde‑ und Gebäudeleittechnik
– Signalflüsse (Ein‑/Ausgänge, Alarmstufen)
– Hauptstromkreise, Datenleitungen und Notversorgung

Verantwortlich

TGA‑Fachplaner erstellt das Funktionsschema; Freigabe durch Bauherr und Facility‑Manager

Praxis‑Hinweise

Das Schema wird in der Vorplanung (LPH 2) aufgestellt und dient als Grundlage für die Kostenschätzung und das Planungskonzept. Es erleichtert die Kommunikation mit Behörden und die Abstimmung der Gewerke.

Erläuterung

Das Funktions‑ und Strangschema der Entwurfsplanung entwickelt sich aus dem Funktionsschema der Vorplanung. In der RACI‑Matrix zur TGA‑Planung (LPH 2–5) wird das „Planungskonzept/Funktionsschema“ explizit der LPH 2 zugeordnet und die „technischen Berechnungen, Systemdimensionierung und Systembeschreibung“ der LPH 3. Somit werden im Strangschema alle relevanten Verbraucher, Steuergeräte, Pumpen und Sicherheitseinrichtungen verzeichnet und miteinander verknüpft. Im FM ist dieses Dokument für die systematische Fehlersuche unerlässlich.

Funktions‑ und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Funktions‑ und Strangschema (Detailplanung)

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige Darstellung der Anlagenstruktur einschließlich Verkabelung, Betriebsspannung, Erdung und Alarmkreise.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI Leistungsphase 5; VDI 6026‑1 (Dokumentationslisten); DIN VDE 0040 (Planung elektrotechnischer Anlagen); DIN VDE 0100‑600 (Prüfungen).

Schlüsselelemente

– Alle Sensor‑ und Steuerpunkte mit eindeutiger Kennzeichnung
– Leitungsnummern, Kabelquerschnitte und Schutzarten
– Integration in Gebäudeleittechnik (GLT) oder BMS
– Betriebsspannung, Stromaufnahme, Erdungskonzept
– Notstromversorgung und Batteriekapazitäten

Verantwortlich

TGA‑Fachplaner erstellt; Installateur setzt um; Bauleitung und Facility‑Manager überprüfen die Ausführungsunterlagen.

Praxis‑Hinweise

Dieses Dokument ist verbindliche Grundlage für Installation, Abnahme und wiederkehrende Prüfungen. Es muss als Teil der Bestandsdokumentation archiviert werden.

Erläuterung

In der Ausführungsplanung muss jedes Bauteil mit Herstellerdaten hinterlegt werden. Die Leitungskennzeichnung und Kabeldimensionierung dienen der sicheren Montage und dem reibungslosen Betrieb. Spätere Werk‑ und Montageplanungen bauen auf diesen Unterlagen auf; im FM werden sie für Wartungsarbeiten und Nachrüstungen herangezogen.

Funktions‑ und Strangschema – LPH 7 (Ausschreibungsergebnis)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Funktions‑ und Strangschema nach Vergabe

Zweck & Geltungsbereich

Anpassung der Planung unter Berücksichtigung der realisierten Komponenten, Herstellerangaben und etwaiger Nachträge nach der Vergabe.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI Leistungsphase 7; DIN 18381, DIN 18379 (Heizungs‑ und Lüftungsanlagen); VDI 6026‑1 (Revisionsunterlagen).

Schlüsselelemente

– Aktualisierte technische Parameter (z. B. Messbereiche, Grenzwerte)
– Hersteller‑ und Gerätedaten
– Anpassung der Signalwege und Alarmgrenzen – Dokumentation von Abweichungen und Nachträgen
– Ergänzung der Leistungsverzeichnisse mit Produktdaten

Verantwortlich

Fachplaner TGA erstellt die revidierten Pläne; Bauherr und Facility‑Manager prüfen und genehmigen.

Praxis‑Hinweise

Die finale Fassung ist Teil der Revisionsunterlagen und muss im Betreiberarchiv abgelegt werden. Im Fall von Umbauten oder Haftungsfragen dient sie als rechtssicherer Nachweis.

Erläuterung

Nach der Auftragsvergabe werden Hersteller‑ und Produktdaten in das Strangschema eingepflegt. Dieses Dokument bildet die Schnittstelle zwischen Ausschreibung und Umsetzung. Änderungen müssen transparent dokumentiert werden, damit der spätere Betrieb fehlerfrei erfolgen kann.

Gewerkezuordnungsmatrix

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Gewerkezuordnungsmatrix / Gewerkebeziehungsmatrix

Zweck & Geltungsbereich

Visuelle Darstellung der funktionalen Abhängigkeiten und Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken (Elektro, Lüftung, BMA, Gaswarntechnik). Sie dient der Koordination der Schnittstellen und der eindeutigen Zuordnung von Verantwortlichkeiten.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 6039 „Facility‑Management – Inbetriebnahmemanagement für Gebäude“; VDI 6039 beschreibt die Gewerkebeziehungsmatrix als Instrument zur Visualisierung der Abhängigkeiten.

Schlüsselelemente

– Übersicht der Gewerke mit Verantwortlichkeiten
– Festlegung der Schnittstellen (Signalübergabe, Energieversorgung, Alarmierung)
– Kommunikationswege und Ansprechpartner
– Bezug auf Funktionsschema und Leistungsverzeichnis
– Darstellung der Abhängigkeiten in Tabellen‑ oder Matrixform

Verantwortlich

TGA‑Fachplaner erstellt die Matrix; Beteiligung der Fachplaner Elektro, MSR und des Facility‑Managers; Abstimmung durch das Inbetriebnahmemanagement.

Praxis‑Hinweise

Die Matrix ist ein wesentliches Element des Inbetriebnahmemanagements. Sie hilft, Haftungslücken und Doppelarbeiten zu vermeiden. Die Beispiele in VDI 6039 zeigen mögliche Ausgestaltungen.

Erläuterung

Laut VDI 6039 stellt die Gewerkebeziehungsmatrix „die visuelle Veranschaulichung der funktionalen Abhängigkeiten verschiedener Systeme“ dar. Sie wird bereits in der Planungsphase erstellt und während des gesamten Projekts fortgeschrieben. Im FM unterstützt sie die Klärung von Zuständigkeiten bei Störungen und erleichtert die Kommunikation zwischen den Gewerken.

Funktionsbeschreibung – Elektrotechnische Systeme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Funktionsbeschreibung – Elektrotechnische Systeme

Zweck & Geltungsbereich

Schriftliche Beschreibung des Betriebsverhaltens der Gaswarnanlage in verschiedenen Betriebsarten (Automatik, Test, Störung). Sie erläutert die Funktionskette vom Sensor über die Steuerung bis zur Alarmierung.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/C (DIN 18382) fordert eine „notwendige Dokumentation“ und verweist auf FunktionsbeschreibungenDie DIN VDE 0100‑600 verlangt, dass der Betreiber Anleitungen für Betrieb, Inspektion und Wartung erhält.

Schlüsselelemente

– Beschreibung der Betriebsarten (Automatik, Test, Störung)
– Darstellung der Funktionskette: Sensor → Steuerzentrale → Alarmierung
– Verhalten bei Spannungsausfall und Umschaltung auf Notstrom
– Integration in zentrale Steuerungssysteme (GLT/BMS)
– Maßnahmen bei Wartungsbetrieb und Störungsdiagnose

Verantwortlich

Auftragnehmer / Installateur erstellt die Funktionsbeschreibung; Facility‑Manager prüft und genehmigt sie.

Praxis‑Hinweise

Die Funktionsbeschreibung dient als Grundlage für Bedienungs‑ und Wartungsanweisungen sowie Schulungen. Sie ist Teil der Dokumentationsunterlagen gemäß VDI 6026‑1. Bei Audits und wiederkehrenden Prüfungen wird die Übereinstimmung mit der Funktionsbeschreibung kontrolliert.

Erläuterung

Die Funktionsbeschreibung dokumentiert die logische Abfolge der Anlage und ist insbesondere für Sicherheitsfunktionen wesentlich. In der VDE‑Dokumentation werden „Funktionsbeschreibungen für den Betrieb der Stromversorgung für Sicherheitszwecke“ gefordert, zusammen mit Bedienungs‑ und Wartungsanleitungen und Prüfbuch. Eine gute Funktionsbeschreibung ermöglicht dem Betreiber, bei Störungen schnell zu reagieren und unterstützt die Erfüllung der Betreiberverantwortung.

Ersatzteilliste– Elektrotechnische Systeme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Ersatzteilliste / Parts List

Zweck & Geltungsbereich

Auflistung aller Ersatz‑ und Verschleißteile der elektrischen Komponenten der Gaswarnanlage zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und schnellen Reparatur.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/C (DIN 18382) verlangt die notwendige Dokumentation. Die VDE‑Richtlinien fordern, dass Bedienungs‑ und Wartungsanleitungen mit Informationen zu Ersatzteilen dem Betreiber übergeben werden.

Schlüsselelemente

– Artikelbezeichnung, Typ und Hersteller
– Bestell‑ und Materialnummern, Bezugsquellen
– Lagerorte und Bestandsmengen
– Lebensdauer und Austauschintervalle
– Zugehörige Baugruppe oder Gerät

Verantwortlich

Errichter / Installateur erstellt die Ersatzteilliste; Facility‑Manager pflegt und aktualisiert sie während des Betriebs.

Praxis‑Hinweise

Die Ersatzteilliste ist Teil der Betriebsunterlagen und erleichtert die Beschaffung. Sie dient der Lagerhaltung und der Planung von Wartungsintervallen. Bei der Übergabe der Anlage sind dem Betreiber sämtliche Revisionsunterlagen und Ersatzteilinformationen zu übergeben.

Erläuterung

Betriebs‑ und Wartungsunterlagen umfassen Anleitungen für die Reinigung, Instandhaltung und Informationen zu Ersatzteilen. Die Ersatzteilliste hilft dem Facility‑Management, Ausfallzeiten zu minimieren und sicherzustellen, dass kritische Komponenten jederzeit verfügbar sind. Sie sollte regelmäßig überprüft und mit den Herstellerangaben abgeglichen werden.

Wartungs‑ und Instandhaltungsdokumente

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsbericht für Gaswarnsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Der Bericht dokumentiert sämtliche durchgeführten Wartungs‑ und Prüfmaßnahmen, vergleicht Soll‑ und Ist‑Zustand und hält festgestellte Mängel sowie die getroffenen Abhilfemaßnahmen fest. Er dient als rechtsrelevanter Nachweis für den Betreiber und erfüllt die Anforderungen an die ordnungsgemäße Instandhaltung nach DIN EN 13306.

Relevante Regelwerke / Normen

DIN EN 13306; DIN EN 15331

Schlüsselelemente

– Datum, Ort, Anlagenteil, ausführende Person
– Ergebnisse der Prüf und Wartungsmaßnahmen (Soll Ist Vergleich)
– Festgestellte Mängel, eingeleitete Maßnahmen und Fristen
– Unterschrift der befähigten Person
– Bestätigung der Wiederinbetriebnahme

Verantwortlich

Wartungsingenieur bzw. Servicetechniker; Abzeichnung durch den Betreiber

Praxis‑Hinweise

Der Wartungsbericht ist Teil der Betreiberakte. Bei Audits oder Störfalluntersuchungen ist er als Nachweis bereitzuhalten; die Dokumentation muss über den gesamten Lebenszyklus archiviert werden.

Erläuterung

Ein Wartungsbericht stellt die lückenlose Dokumentation der Instandhaltungsmaßnahmen sicher. Nach DIN EN 13306 ist Wartung eine Maßnahme zur Verzögerung des Abbaus des Abnutzungsvorrats und umfasst die Erstellung eines Wartungsplans, die Durchführung der Arbeiten, die Funktionsprüfung und die Rückmeldung. Die erfassten Informationen liefern Planern und Betreibern wichtige Daten zur Risikoanalyse und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Wartungsplan

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsplan für Gaswarnsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Der Wartungsplan legt die Intervalle, Tätigkeiten und Zuständigkeiten fest, um die Funktionstüchtigkeit des Gaswarnsystems über den gesamten Lebenszyklus sicherzustellen. Er beinhaltet die vorgesehene Inspektion, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung und bildet die Grundlage für das operative Wartungsmanagement.

Relevante Regelwerke / Normen

DIN EN 13306; DIN EN 15331

Schlüsselelemente

– Übersicht aller prüfpflichtigen Komponenten
– Wartungsfrequenzen (z. B. monatlich, halbjährlich, jährlich)
– Verantwortlichkeiten (interne Technik, externe Fachfirmen)
– Methoden und Dokumentationsanforderungen für Prüfungen und Kalibrierungen
– Freigabe und Kontrollmechanismen

Verantwortlich

Wartungsingenieur bzw. Facility‑Management‑Planer; Abstimmung mit dem Betreiber

Praxis‑Hinweise

Der Wartungsplan sollte in ein computergestütztes Wartungsmanagementsystem (CAFM) eingebettet sein und mit Gefährdungsbeurteilungen verknüpft werden, um Risiken zu priorisieren und Ressourcen zuzuweisen.

Erläuterung

Die DIN EN 13306 definiert Wartung als planmäßige Maßnahme zur Verzögerung des Abnutzungsvorrats. Im Facility Management dient der Wartungsplan als zentrales Steuerungsinstrument zur Budgetierung, Terminplanung und Dokumentation. Er stellt sicher, dass alle relevanten Normen und gesetzlichen Prüfintervalle eingehalten werden und ermöglicht eine systematische Kostenkontrolle.

Wartungsplan – elektrische Systeme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsplan für elektrische Systeme (Gaswarntechnik)

Zweck & Geltungsbereich

Der Plan beschreibt die Wartungs‑ und Prüfmaßnahmen für die elektrischen Komponenten des Gaswarnsystems entsprechend den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C.

Relevante Regelwerke / Normen

DIN 18382 (VOB/C)

Schlüsselelemente

– Gerätelisten für Sensoren, Steuerungen und Signalgeber
– Prüfmethoden für Sensorik, Steuerungslogik und Alarmierungsgeräte
– Prüfung der Notstromversorgung und Batterieanlagen
– Reinigungs , Kalibrier und Funktionsmaßnahmen
– Prüfprotokolle für die Wiederinbetriebnahme und Abnahme

Verantwortlich

Errichter oder Elektrofachbetrieb; der Betreiber übernimmt die Dokumentation und Archivierung

Praxis‑Hinweise

Wartungspläne für elektrische Komponenten sind Bestandteil der Anlagenakte und Voraussetzung für Wartungsverträge. Bei Ausschreibungen nach VOB Teil C ist insbesondere die Leistungserklärung (DoP) für Starkstrom‑ und Steuerkabel zu verlangen und mit den Bauwerksanforderungen abzugleichen; sie ist den Bestandsunterlagen beizufügen, um die Rechtskonformität nachzuweisen.

Erläuterung

Die ATV DIN 18382 definiert Anforderungen an Mittel‑ und Niederspannungsanlagen sowie an elektrische Sicherheits‑ und Informationstechnik. Bei der Ausschreibung von Leistungen sind die Herstellerangaben (Leistungserklärung) zu Starkstrom‑ und Kommunikationskabeln zu prüfen und mit der Bauwerksdokumentation zu archivieren. Im Wartungsplan müssen daher alle elektrischen Komponenten des Gaswarnsystems mit Prüfmethoden und Zuständigkeiten erfasst werden.

Wartungskalender

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungskalender für Gaswarnsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Der Wartungskalender bildet die zeitliche Übersicht aller geplanten Inspektions‑, Wartungs‑ und Kalibriertermine. Er unterstützt die Koordination zwischen Betreiber, Wartungsfirmen und interner Instandhaltungsorganisation und dient als Kontrollinstrument zur Vermeidung von Terminverzügen.

Relevante Regelwerke / Normen

DIN EN 13306

Schlüsselelemente

– Terminplanung für Inspektion, Wartung, Kalibrierung
– Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Ressourcen
– Rückmeldesystem bei Terminverschiebungen
– Integration in das digitale Wartungsmanagement (Erinnerungsfunktionen)

Verantwortlich

Wartungsingenieur bzw. Facility Manager

Praxis‑Hinweise

Digitale Kalender mit automatisierten Erinnerungen verhindern Prüfversäumnisse. Der Wartungskalender sollte mit den Betriebsprozessen verknüpft und nach Änderungen im Wartungsplan angepasst werden.

Erläuterung

Der Wartungskalender stellt sicher, dass die in DIN EN 13306 definierten Wartungsmaßnahmen fristgerecht umgesetzt werden. Er ist Teil des präventiven Instandhaltungsprogramms, das durch Planung, Durchführung, Funktionsprüfung und Rückmeldung gekennzeichnet ist. Mit einer konsequenten Terminverwaltung lassen sich Ausfallrisiken und Haftungsprobleme minimieren.

Inventarliste

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Inventarliste für Gaswarnanlagen

Zweck & Geltungsbereich

In der Inventarliste werden alle Komponenten des Gaswarnsystems systematisch erfasst. Sie ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Geräten zu Wartungs‑ und Prüfpflichten und bildet die Grundlage für das Lebenszyklus‑ und Ersatzteilmanagement.

Relevante Regelwerke / Normen

DIN EN 13306

Schlüsselelemente

– Bezeichnung, Seriennummer und Standort
– Hersteller, Typ und Installationsdatum
– Wartungsstatus und Prüffristen
– Angaben zur Ersatzteilverfügbarkeit

Verantwortlich

Facility Manager bzw. Betreiber

Praxis‑Hinweise

Die Inventarliste sollte im CAFM‑System geführt und regelmäßig aktualisiert werden. Sie ermöglicht schnelle Reaktionen bei Störungen und erleichtert die Budgetplanung für Ersatzteile.

Erläuterung

Nach DIN EN 13306 müssen Objekte als Teil‑ oder Gesamtsysteme eindeutig identifiziert werden. Die Inventarliste sorgt für Transparenz über alle Anlagenkomponenten und stellt sicher, dass Wartungs‑ und Prüfpflichten vollständig erfasst werden. Dadurch können Inspektions‑ und Wartungspläne gezielt erstellt und Ersatzteilbeschaffungen vorausschauend geplant werden.

Aufgabenklärung Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Aufgabenklärung Technische Ausrüstung (Gaswarnsystem)

Zweck & Geltungsbereich

Die Aufgabenklärung dient der Ermittlung und Definition der Projektziele, Rahmenbedingungen und Systemanforderungen, bevor die Fachplanung beginnt. Sie entspricht der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) nach HOAI und legt fest, welche Funktionen und Sicherheitsanforderungen das Gaswarnsystem erfüllen soll.

Relevante Regelwerke / Normen

HOAI; DIN 276 (Kostenrahmen)

Schlüsselelemente

– Klärung der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers
– Ortsbesichtigung und Ermittlung der Planungsrandbedingungen
– Beratung zum Leistungs und Untersuchungsbedarf
– Formulierung von Entscheidungshilfen zur Auswahl beteiligter Fachplaner
– Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse
– Definition der Funktions und Sicherheitsanforderungen, Medienarten und Anbindung an Gebäudeleittechnik
– Festlegung der Anforderungen an die Wartung, Kalibrierung und den Betrieb

Verantwortlich

Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA); Abstimmung mit Bauherr und Betreiber

Praxis‑Hinweise

Die Aufgabenklärung bildet die Grundlage für die Planungsfreigabe und die spätere Leistungsbeschreibung. Sie sollte die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, DGUV‑Vorschriften) berücksichtigen und die erforderlichen Schnittstellen (z. B. zur Gebäudeautomation) definieren.

Erläuterung

Die HOAI bewertet die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) der technischen Ausrüstung mit zwei Prozent des Gesamthonorars und fordert u. a. das Klären der Aufgabenstellung, das Ermitteln der Planungsrandbedingungen und das Dokumentieren der Ergebnisse. Für Gaswarnsysteme müssen die spezifischen Sicherheitsanforderungen, die Art der zu detektierenden Gase sowie die Alarmierungs‑ und Kommunikationswege definiert werden. Diese fundierte Aufgabenklärung gewährleistet, dass die spätere Planung normgerecht und wirtschaftlich erfolgt.

Kostenermittlung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Kostenermittlung – Technische Ausrüstung Gaswarnsystem

Zweck & Geltungsbereich

Die Kostenermittlung stellt die voraussichtlichen Gesamtkosten für Installation, Betrieb und Wartung des Gaswarnsystems dar. Sie basiert auf der Kostengliederung nach DIN 276 und ist eine Voraussetzung für Investitionsentscheidungen, Budgetfreigabe und Ausschreibung.

Relevante Regelwerke / Normen

DIN 276; HOAI

Schlüsselelemente

– Kostengliederung nach DIN 276 (Kostengruppen 100–800); insbesondere die Kostengruppe 400 „Bauwerk – Technische Anlagen“, die Abwasser‑, Wasser‑, Gas‑, Wärme‑, raumlufttechnische und elektrische Anlagen sowie sicherheits‑ und informationstechnische Anlagen umfasst
– Darstellung der Kostenstufen: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenvoranschlag, Kostenanschlag und Kostenfeststellung
– Material und Montagekosten, Betriebskosten (Wartung, Kalibrierung), Ersatzteilkosten
– Wirtschaftlichkeitsbewertung und Variantenvergleich
– Berücksichtigung von Risiko und Unvorhergesehenen Kosten

Verantwortlich

TGA‑Fachplaner; Überprüfung durch Auftraggeber bzw. Facility‑Management

Praxis‑Hinweise

Die DIN 276 gilt für die Kostenplanung im Bauwesen und umfasst Neubau, Umbau und Modernisierung. Bei Gaswarnsystemen sollten neben den Investitionskosten die langfristigen Betriebskosten für Wartung, Sensorwechsel und Kalibrierung berücksichtigt werden. Die Kostenermittlung dient auch als Grundlage für Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse.

Erläuterung

Die Kostenermittlung nach DIN 276 umfasst sechs Stufen der Kostenplanung, die im Rahmen der HOAI in unterschiedlichen Leistungsphasen anzuwenden sind. Für Gaswarnsysteme ist die Kostengruppe 400 relevant, da sie unter anderem die Abwasser‑, Wasser‑ und Gasanlagen sowie die elektro‑ und sicherheitstechnischen Anlagen einschließt. Eine nachvollziehbare Kostengliederung ermöglicht dem Betreiber eine realistische Budgetplanung und erleichtert den Vergleich verschiedener Systemvarianten.

Kostenermittlung (Ergebnisse) – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Kostenermittlung (Ergebnisse)

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Ermittlung der Bau‑ und Installationskosten für Gaswarnanlagen auf Basis der Ausführungsplanung, Leistungsverzeichnisse und vereinbarter Leistungen. Die DIN 276 unterteilt die Kosten in Kostengruppen (z. B. KG 440 für elektrische Anlagen, KG 450 für Kommunikations‑, Sicherheits‑ und Informationstechnik).

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), DIN 276, VOB/C.

Schlüsselelemente

– Aufschlüsselung der Kosten nach Kostengruppen und Gewerken (KG 440/450)
– Ermittlung der Mengen und Einheitspreise aus Leistungsverzeichnissen
– Plausible Summenbildung und Kostenkennwerte
– Abgleich mit Angebotsergebnissen und Budgetvorgaben

Verantwortlich

Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung (TGA); Prüfung durch Bauherrschaft und Facility Management.

Praxis‑Hinweise

Die Kostenermittlung dient als Grundlage der Kostenkontrolle während der Ausführung sowie für Abrechnungen. Sie stellt die Verbindung zwischen Planung, Ausschreibung und realen Vergabeergebnissen her.

Erläuterung

Nach der HOAI ist die Kostenermittlung in der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) ein Pflichtbestandteil der technischen Planung. Sie ist die Fortschreibung der Kostenberechnung aus der Entwurfsphase. Die DIN 276 bestimmt, dass Kosten in sechs Stufen ermittelt werden, darunter Kostenschätzung (Vorplanung) und Kostenberechnung (Entwurfsplanung). Für Gaswarnanlagen werden die Kosten in Kostengruppen strukturiert, insbesondere KG 440 (Elektrische Anlagen) und KG 450 (Kommunikations‑, Sicherheits‑ und informationstechnische Anlagen). Eine saubere Kostenermittlung schafft Transparenz und ermöglicht es dem Facility Management, Investitions‑ und Betriebskosten nachvollziehbar abzuleiten.

Kostenberechnung / Kostenschätzung (Ergebnisse) – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Kostenberechnung / Kostenschätzung

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Gaswarnanlage während der Entwurfs‑ und Genehmigungsplanung. Die DIN 276 definiert die Stufen Kostenschätzung nach Vorplanung (LPH 2) und Kostenberechnung nach Entwurfsplanung (LPH 3).

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI Leistungsphasen 2–4; DIN 276; VOB/C.

Schlüsselelemente

– Nutzung von Kostenkennwerten vergleichbarer Projekte
– Gliederung nach Kostengruppen der DIN 276 (z. B. KG 440/450)
– Annahmen zu Leistungsumfang, Baupreisentwicklung und eventuellen Preisrisiken
– Bewertung von Risiko- und Reservemitteln

Verantwortlich

TGA‑Fachplaner; Freigabe durch Bauherrschaft und Controlling.

Praxis‑Hinweise

Die Kostenberechnung dient dem Vergleich von Varianten und ist Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung. Das Facility Management nutzt diese Daten für Lebenszyklus‑Analysen und zur Planung von Wartungs‑ und Betriebsaufwendungen.

Erläuterung

In der Leistungsphase 3 der HOAI wird eine Kostenberechnung erstellt, die auf Entwurfszeichnungen und detaillierten Funktionsbeschreibungen basiert. In der Leistungsphase 4 erfolgt die Kostenfortschreibung im Rahmen der Genehmigungsplanung. Die DIN 276 regelt, dass die Kostenschätzung während der Vorplanung (LPH 2) auf Kostenkennwerten basiert und die Kostenberechnung (LPH 3) die Mengen und Qualitäten der geplanten Anlagen berücksichtigt. Diese stufenweise Vorgehensweise ermöglicht es dem Auftraggeber, Budgets und Finanzierungsstrategien frühzeitig abzusichern.

Leistungsnachweise und Funktionsprüfprotokolle (Ergebnisse)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Leistungsnachweise und Funktionsprüfprotokolle

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Funktionsfähigkeit der installierten Gaswarnsysteme, einschließlich Alarmkaskaden, Sensorik, Signalübertragung und Anbindung an Gebäudeautomation und Brandmeldetechnik.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI; DGUV‑Information 213‑056 (T 021) und 213‑057 (T 023); TRBS 1201; DIN EN 60079‑29 ff.

Schlüsselelemente

– Prüfkriterien wie Sensor‑Kalibrierung, Ansprechzeiten, Alarmstufen und Signalübertragung
– Soll /Ist Vergleich der Messwerte
– Testdaten mit Datum, Prüfer, Prüfgeräte und Freigabevermerk
– Funktionsdiagramme und Checklisten

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Bauleitung; Mitwirkung durch Installationsfirma und unabhängiges Prüflabor.

Praxis‑Hinweise

Die Funktionsprüfprotokolle sind Grundlage für Inbetriebnahme und Abnahme. Sie bilden für das Facility Management die Basis für wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV und TRBS 1201.

Erläuterung

Die DGUV‑Informationen 213‑056 (T 021) und 213‑057 (T 023) geben detaillierte Anforderungen an die regelmäßigen Kontrollen von Gaswarngeräten für toxische beziehungsweise brennbare Gase. Laut Dräger sind drei Arten von Kontrollen vorgesehen: eine Sichtkontrolle, bei der das Gerät auf mechanische Beschädigungen und freie Gaszutrittsöffnungen überprüft wird; Funktionskontrollen, bei denen Null‑ und Testgas‑Kalibrierungen sowie die Ansprechzeiten überprüft werden; sowie eine Systemkontrolle, bei der Parameter und Alarmketten kontrolliert werden. Die Prüfungen sind von geschultem Fachpersonal durchzuführen, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und die Lebensdauer der Geräte zu maximieren. Die Ergebnisse müssen in Funktionsprüfprotokollen dokumentiert werden.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201 Teil 3) konkretisieren die Anforderungen an Instandsetzungen und beschreiben die Notwendigkeit einer Prüfung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung. Für Gaswarnanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gelten zusätzlich die Prüfanforderungen der TRBS 1201 Teil 1: Diese Regeln geben den Stand der Technik wieder und konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen.

Messprotokoll – Elektrische Systeme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Messprotokoll elektrische Systeme

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit der Gaswarnanlage gemäß DIN VDE‑ und DIN‑Normen (z. B. DIN 18382 „Elektrische Anlagen“).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV); DGUV‑Vorschrift 3; BetrSichV; TRBS 1201; DIN VDE 0100‑600.

Schlüsselelemente

– Durchgängigkeit von Schutzleitern (Schutzleiterprüfungen)
– Messung von Isolations und Schleifenwiderständen sowie Berührungs und Fehlerspannungen
– Spannungseinbrüche, Fehlerstromprüfungen und Schutzmaßnahmen
– Angabe der verwendeten Prüfgeräte und Kalibrierzertifikate

Verantwortlich

Elektroinstallateur / Auftragnehmer; Kontrolle durch Fachplaner und Bauleitung.

Praxis‑Hinweise

Das Messprotokoll ist Bestandteil der Abnahmeunterlagen. Es dient dem Nachweis der Betriebssicherheit nach DGUV‑Vorschrift 3 und BetrSichV. Messwerte sollten fortlaufend dokumentiert werden, um spätere Trends und Prüfintervalle festlegen zu können.

Erläuterung

Gemäß der DGUV‑Information 203‑071 müssen bei der Prüfung elektrischer Anlagen alle Messergebnisse, die für die Beurteilung der Sicherheit erforderlich sind, dokumentiert werden. Das Protokoll soll eine eindeutige Zuordnung des Betriebsmittels, Datum und Umfang der Prüfung, Anlass der Prüfung (Erst‑, Wiederholungs‑ oder Reparaturprüfung), Messergebnisse und Bewertung enthalten; die nächste Prüffrist sowie Angaben zur Prüferperson und zum verwendeten Messgerät sind ebenfalls festzuhalten. Ein Messprotokoll enthält typischerweise Messwerte wie Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Berührspannung, vergleicht diese mit den zulässigen Grenzwerten und gibt eine Gesamtbewertung mit Mängeln und Empfehlungen ab. Laut DGUV‑V3 und BetrSichV müssen Prüfberichte Art, Umfang und Ergebnisse der Prüfung enthalten; zusätzlich sind das Datum, die Grundlage der Prüfung und die Person, die geprüft hat, anzugeben. Diese Nachweise sind für das Facility Management relevant, da sie die Grundlage für die wiederkehrende DGUV‑Prüfung bilden und zur Fristenüberwachung dienen.

Nachweise der Bauphysik und Statik (Dämmung und Brandschutz)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Nachweise der Bauphysik und Statik (Dämmung & Brandschutz)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der fachgerechten Dämmung, Befestigung und Brandschutzmaßnahmen an Leitungen und Komponenten der Gaswarnanlage sowie ihrer Befestigung an baulichen Strukturen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18421 (VOB/C ATV „Wärmedämmarbeiten an technischen Anlagen“) in Verbindung mit DIN 4140 „Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen“; Gebäudeenergiegesetz (GEG); Landesbauordnungen.

Schlüsselelemente

– Nachweis der verwendeten Baustoffe und deren Brandschutzklassifizierung (z. B. A1–E gemäß EN 13501‑1)
– Schichtaufbau der Dämmung und Befestigungssysteme
– Prüf und Zulassungszertifikate
– Fotodokumentation und Abnahmeprotokolle

Verantwortlich

Ausführendes Fachunternehmen; Prüfung durch Fachplaner sowie Brandschutzbeauftragte.

Praxis‑Hinweise

Nachweise sind bei der Übergabe verpflichtend beizulegen und werden für spätere Brandschutz‑ und Energieaudits herangezogen. Eine ordnungsgemäße Dämmung verringert zudem Energieverluste und schützt Kabeltrassen vor Feuer.

Erläuterung

Die VOB/C‑Norm DIN 18421 verweist auf die DIN 4140 als technisches Regelwerk für Dämmungen und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Diese Normen geben Anforderungen an die Materialwahl, den fachgerechten Schichtaufbau und die Befestigung. Für Gaswarnsysteme müssen insbesondere die Durchführungen durch Wände und Decken brandschutztechnisch abgeschottet werden und die eingesetzten Dämmstoffe die vorgeschriebene Baustoffklasse aufweisen. Die Nachweise dokumentieren, dass die brandschutz- und energierechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Facility‑Manager benötigen diese Dokumente bei Energieaudits, zur Erfüllung der Betreiberpflichten und bei Umbaumaßnahmen.

Anschlusspläne für Anlagenteile und Geräte

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anschlusspläne für Anlagenteile und Geräte

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der Schnittstellen zwischen der Gaswarnanlage und angeschlossenen Systemen wie Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Gebäudeleittechnik (GLT), Sprinkleranlagen oder Prozesssteuerungen.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI; DIN 18382; DIN VDE‑Normen; Herstelleranleitungen.

Schlüsselelemente

– Anschluss‑ und Schaltpläne mit Kennzeichnung der Leitungsführung
– Funktionsbeschreibung der Signalverarbeitung und Alarmweiterleitung
– Schnittstellenprotokolle mit IP Adressen oder Bus Adressen
– Legende, Kabellisten und eindeutige Bezeichnung der Anlagenteile

Verantwortlich

Fachplaner TGA; Kontrolle durch Bauleitung und Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Anschlussschemata sind unerlässlich für Wartung, Umbauten und die IT‑Integration im Gebäudemanagement. Eine klare Dokumentation erleichtert Störungsdiagnosen und reduziert Ausfallzeiten.

Erläuterung

Gaswarnsysteme sind in der Regel mit weiteren sicherheitsrelevanten Systemen vernetzt. Anschlusspläne zeigen die Verbindungen der Gaswarnzentrale zu den Sensoren, zu Ausgabegeräten (z. B. Sirenen, optische Signalgeber) und zu übergeordneten Systemen wie der Gebäudeleittechnik. Sie enthalten Schaltpläne, Funktionsbeschreibungen und Schnittstellenprotokolle, um die Integration und spätere Anpassungen zu erleichtern. Im Facility Management helfen diese Pläne bei der Fehlersuche, bei Erweiterungen oder bei der Migration in neue IT‑Landschaften.

Anlagenbegehungsprotokoll / Objektaufnahmebericht

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anlagenbegehungsprotokoll / Objektaufnahmebericht

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation des baulichen und technischen Zustands der Gaswarnanlage bei Übergabe, im laufenden Betrieb oder während planmäßiger Begehungen.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI; BetrSichV; TRBS 1201; DGUV‑Vorschriften.

Schlüsselelemente

– Zustandsbewertung der Sensoren, Verkabelung und Schaltschrankkomponenten
– Festhalten von Schäden, Verschleiß oder Fehlfunktionen; Fotos
– Mängelbewertung mit Maßnahmenvorschlägen und Priorisierung
– Gegenzeichnung durch Betreiber oder Facility Management

Verantwortlich

Fachplaner TGA oder FM‑Dienstleister; Prüfung durch den Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Das Protokoll ist Teil der Betreiberdokumentation und bildet die Grundlage für Wartungsplanung und Risikobewertung. Regelmäßige Begehungen helfen, frühzeitig Defekte oder Systemrisiken zu erkennen.

Erläuterung

Regelmäßige Anlagenbegehungen sind ein wesentliches Instrument der technischen Bestandsführung. Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung vor der Auswahl von Arbeitsmitteln durchzuführen und diese regelmäßig zu überprüfen. Der Bericht dokumentiert den Zustand und eventuelle Veränderungen der Anlage und ermöglicht es, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu bewerten und anzupassen. Die Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen müssen so festgelegt werden, dass die Anlagen bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden können; die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Für Gaswarnanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen liefert die TRBS 1201 Teil 1 Hinweise zur Ordnungsprüfung, die sicherstellt, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und dass die Anlagen dem Soll‑Zustand entsprechen. Eine systematische Objektaufnahme unterstützt das Facility Management bei der Planung von Instandhaltungen und bei der Erfüllung der Betreiberpflichten.

Planungsunterlagen gemäß HOAI

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Planungskonzept (technische Ausrüstung)

Zweck & Geltungsbereich

Erarbeitung eines übergeordneten technischen Konzeptes zur Auslegung, Sicherheits‑ und Funktionsdefinition der Gaswarnanlage. Das Konzept wird in den HOAI‑Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) erstellt und dient als Grundlage für Genehmigung, Kostenrahmen und weitere Fachplanung.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI §§ 3–4 (Leistungsbilder der technischen Ausrüstung).

Schlüsselelemente

Festlegung der Funktions‑ und Sicherheitsanforderungen der Gaswarnanlage (Gefahrenklassen, Alarmstufen, Abschaltlogiken).
Definition der Systemgrenzen, Schnittstellen zu Brandmelde‑, Lüftungs‑ und Gebäudeleittechnik.
Anforderungen an Energieversorgung und Kommunikationswege.
Vorplanung der Sensorpositionen und Meldewege anhand von Gefährdungsbeurteilungen.
Vorschläge zur Integration in Rauchabzugs‑ oder Lüftungssteuerungen sowie zur Kombination mit Sicherheitsbeleuchtung.

Verantwortlich

Fachplaner für technische Ausrüstung (TGA) in Abstimmung mit Brandschutz‑, Elektro‑ und Lüftungsfachplanern.

Das Planungskonzept bildet die Grundlage für Kostenabschätzung und Machbarkeitsanalyse. Es sollte eine Sicherheitsakte enthalten, in der die Position jeder Messstelle und die Begründung für ihre Auswahl dokumentiert sind (vgl. Checkliste Gaswarnanlage).

Erläuterung

Das Planungskonzept definiert den strategischen Rahmen für die spätere Ausführungsplanung. Es gewährleistet, dass Gaswarnsysteme technisch, sicherheitlich und wirtschaftlich in die Gesamt‑Gebäudetechnik integriert werden. Laut HOAI dient die Vorplanung dazu, die wesentlichen Ziele zu formulieren und eine Kostenschätzung zu erstellen, während die Entwurfsplanung die Kostenberechnung und die technische Auslegung umfasst.

Preis‑ und Leistungsverzeichnis – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Preis‑ und Leistungsverzeichnis (LV)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung aller kalkulierten Leistungen, Komponenten und Preise im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung der Gaswarnanlage. Das LV wird in der HOAI‑Leistungsphase 6 („Vorbereitung der Vergabe“) erstellt, in der Mengen ermittelt und verpreiste Leistungsverzeichnisse aufgestellt werden.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI § 3 (Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe).

Schlüsselelemente

Auflistung der Systemkomponenten (Sensoren, Zentrale, Alarmgeber, Energieversorgung).
Zuordnung der Leistungspositionen nach Gewerken.
Preisermittlung für Material, Montage, Inbetriebnahme und Kalibrierung.
Kostenzuordnung zu den jeweiligen HOAI‑Leistungsphasen.

Verantwortlich

Fachplaner für TGA; Prüfung durch den Bauherrn bzw. die Vergabestelle.

Praxis‑Hinweise

Das LV ist Grundlage für Ausschreibungen, Angebotsvergleiche und Kostenkontrolle im Facility Management. Es muss sämtliche Komponenten der Gaswarnanlage berücksichtigen und die Wartungs‑ und Betriebskosten transparent machen.

Erläuterung

Das Leistungsverzeichnis dient der Kostenklarheit in allen Projektphasen. Nach HOAI umfasst die Phase 6 das Ermitteln von Mengen und das Aufstellen verpreister Leistungsverzeichnisse. Für Facility Manager bilden diese Unterlagen die Basis für Budgetplanung, Nachtragsmanagement und Lebenszykluskosten.

Mängelbeseitigungsprotokoll

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Mängelbeseitigungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der bei der Abnahme festgestellten Mängel an der Gaswarnanlage sowie deren Nachverfolgung und Beseitigung.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“), die die Abnahme, Mängelfeststellung und Dokumentation umfasst.

Schlüsselelemente

Detaillierte Beschreibung der Mängel mit Bezug zu Anlagenteilen.
Benennung der verantwortlichen Firmen und Ansprechpartner.
Vereinbarung von Fristen zur Mängelbeseitigung und Nachweisen der Nachbesserung.
Freigabeerklärung der Bauleitung oder des Betreibers nach erfolgter Beseitigung.

Verantwortlich

Fachplaner TGA und Bauleitung; Mitwirkung des Auftragnehmers und des Betreibers.

Praxis‑Hinweise

Das Mängelbeseitigungsprotokoll ist Teil der Schlussabnahme und dient im Facility Management als Nachweis für das Gewährleistungsmanagement und die Betreiberhaftung.

Erläuterung

Bei der Objektüberwachung gemäß HOAI müssen Mängel dokumentiert, deren Beseitigung überwacht und abgenommen werden. Für Gaswarnsysteme ist die lückenlose Dokumentation der Mängelbeseitigung wichtig, um eine sichere Anlagenfunktion zu gewährleisten und etwaige Haftungsansprüche zu belegen.

Einweisungsprotokoll des Betriebspersonals – elektrische Anlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Einweisungsprotokoll Betriebspersonal

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die ordnungsgemäße Schulung des Betriebspersonals zur Bedienung und Überwachung der Gaswarnanlage. Die Unterweisung muss an den konkreten Arbeitsplatz angepasst und regelmäßig wiederholt werden.

Relevante Regelwerke/Normen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen; die Unterweisung ist bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien sowie regelmäßig zu wiederholen. DGUV‑Information T 055 (Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz) betont, dass der Unternehmer für die Unterweisung verantwortlich ist und dass eine Unterweisung für ortsfeste Gaswarneinrichtungen immer auch eine Einweisung am Einbauort umfassen sollte.

Schlüsselelemente

Datum, Teilnehmer und Schulungsinhalte der Einweisung.
Beschreibung der Systemfunktionen und Bedienelemente.
Sicherheitsanweisungen, Alarmabläufe und Meldewege.
Unterschriften der Teilnehmer und des Schulungsleiters.
Verweis auf Betriebs‑ und Bedienungsanleitungen.

Verantwortlich

Auftragnehmer/Fachinstallateur für Elektro‑ und Sicherheitstechnik; Abnahme durch den Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Die Schulung ist Bestandteil der Betreiberverantwortung und Grundlage für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Laut DGUV T 055 darf die Unterweisung nur durch fachkundiges Personal erfolgen, und sie muss eine Einweisung am Einbauort enthalten.

Erläuterung

Die ordnungsgemäße Einweisung des Betriebspersonals belegt, dass die Mitarbeitenden für den sicheren Betrieb der Gaswarnanlage qualifiziert sind. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die bei Änderungen der Anlagen oder Prozesse an die Gefährdungsentwicklung angepasst und regelmäßig wiederholt wird. Die DGUV‑Information T 055 ergänzt, dass bei ortsfesten Gaswarnsystemen eine Einweisung am Installationsort stattfinden sollte.

Inbetriebnahme‑ und Einstellprotokoll – elektrische Anlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Inbetriebnahme‑ und Einstellprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Einstellung aller sicherheitsrelevanten Systemkomponenten der Gaswarnanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C) fordert, dass elektrische, Sicherheits‑ und informationstechnische Anlagen mit einer vollständigen Dokumentation und Revision übergeben werden; hierzu zählen Montage‑ und Werkpläne sowie Protokolle über Inbetriebnahme und Einweisung (z. B. die neu gefassten ATV DIN 18382 von 2019 erweitern die Anforderungen an Inbetriebnahme und Einweisung, wie die DGWZ hervorhebt). DGUV T 055 schreibt vor, dass die Erstinbetriebnahme, der Einsatz, die Wartung und die Kontrollen von Gaswarneinrichtungen nach anerkannten Regeln erfolgen müssen.

Schlüsselelemente

Prüfergebnisse aller Sensoren, Alarmgeber und Schnittstellen; Test der Messstellen mit Prüfgas.
Soll‑/Ist‑Abgleich der Systemparameter.
Dokumentation der Kalibrierungen und Softwarekonfigurationen.
Bestätigung der ordnungsgemäßen Verdrahtung.
Instruktion des Betriebspersonals und Abschluss des Inbetriebnahmeprotokolls
Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft.

Verantwortlich

Auftragnehmer/Elektroinstallateur; Prüfung durch den Fachplaner TGA.

Praxis‑Hinweise

Laut der Checkliste Gaswarnanlage sollten ein Inbetriebnahmeprotokoll sowie Werkskalibrierprotokolle zu jeder Messstelle vorliegen. Herstellerhinweise wie im Inbetriebnahmeprotokoll einer CO/NO₂‑Gaswarnanlage betonen, dass vor Ort die Verdrahtung zu kontrollieren, die Gassensoren mit Prüfgas zu testen, Programmfunktionen zu prüfen und das Personal zu instruieren ist; erst danach wird das Inbetriebnahmeprotokoll unterschrieben.

Erläuterung

Das Inbetriebnahme‑ und Einstellprotokoll belegt, dass die Gaswarnanlage fachgerecht installiert und betriebsbereit ist. In der Praxis umfasst dies die Funktionsprüfung aller Sensoren mit Prüfgas, den Vergleich der Soll‑ und Ist‑Werte, die Dokumentation von Kalibrierungen und die Schulung des Bedienpersonals. Die VOB/C‑Norm DIN 18382 verlangt eine vollständige Übergabedokumentation mit Inbetriebnahme‑ und Einweisungsprotokollen, und die DGUV‑Information T 055 legt fest, dass Erstinbetriebnahme und Wartung nach anerkannten Regeln durchgeführt werden müssen.

Prüf‑ und Kontrollbuch – elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Prüf‑ und Kontrollbuch

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der regelmäßigen Überprüfungen elektrischer Betriebsmittel im Umfeld der Gaswarnanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

Schlüsselelemente

Auflistung der Prüfobjekte (Sensoren, Zentrale, Alarmgeber, Stromversorgungen).
Dokumentation der Prüfdaten, Ergebnisse, festgestellten Mängel und der ergriffenen Maßnahmen.
Angaben zu Prüffristen, verwendeten Prüfgeräten und Namen der befähigten Elektrofachkraft.
Unterschrift der befähigten Person.

Verantwortlich

Betreiber/Facility Manager; die Prüfungen sind von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung durchzuführen.

Praxis‑Hinweise

Das Prüf‑ und Kontrollbuch wird von der Berufsgenossenschaft nur auf Anforderung vorgelegt; es ist Bestandteil der Arbeitsschutzdokumentation und dient der Gewährleistung der Betriebssicherheit.

Erläuterung

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Betreiber, elektrische Anlagen regelmäßig zu prüfen, um Gefährdungen zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Werden Mängel festgestellt, müssen sie unverzüglich behoben werden; bis dahin darf die mangelhafte Anlage nicht genutzt werden. Das Prüf‑ und Kontrollbuch dokumentiert diese Prüfungen und ist ein wichtiges Element der Betreiberverantwortung.

Raumbuch – technische und räumliche Zuordnung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Raumbuch

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Raum‑ und Flächenstruktur einschließlich der technischen Zuordnung zu Anlagen, Sensoren und Meldeeinrichtungen der Gaswarnanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 6070 Blatt 1 definiert die grundlegenden Anforderungen an Raumbücher und legt eine standardisierte Gliederungsstruktur fest, die eine maschinenlesbare Darstellung ermöglicht; hierzu gehören alphanumerische Daten wie Raumbezeichnungen, Nutzungsarten und technische Details. Die Richtlinienreihe VDI‑MT 3810‑1 und VDI 3810‑2/VDI 6023‑3 geben Empfehlungen für das Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen sowie für die Erstellung von Hygiene‑ und Instandhaltungsplänen.

Schlüsselelemente

Raumkennzeichnung, Nutzung und Gefährdungskategorie.
Installationsorte der Gassensoren mit Lagekoordinaten und Raumbezug.
Kommunikationswege und Stromversorgungen (Leitungstrassen, Verteiler).
Wartungs‑ und Prüfintervalle je Raum oder Anlagenteil.
Zuordnung der Räume und Sensoren zu Anlagenteilen, Gebäudeleittechnik und Gefährdungszonen. • Verknüpfung mit BIM‑Modellen und CAFM‑Systemen für eine maschinenlesbare Verarbeitung.

Verantwortlich

Objekt‑ und TGA‑Fachplaner; Pflege durch den Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Das Raumbuch bildet die Basis für Wartungs‑ und Prüfmanagement. Die VDI‑Richtlinie fordert eine strukturierte, maschinenlesbare Darstellung; dadurch können die Daten sowohl gedruckt als auch digital genutzt und in BIM‑Modelle integriert werden.

Erläuterung

Das Raumbuch nach VDI 6070 Blatt 1 ist ein zentrales Element der Gebäudedokumentation. Es dient dazu, alle relevanten Raumdaten und technischen Informationen strukturiert zu erfassen. Die VDI‑Richtlinie betont, dass Raumbezeichnungen, Nutzungsarten und technische Details standardisiert und maschinenlesbar aufgearbeitet werden sollen. In Kombination mit den Betreiberpflichten aus VDI‑MT 3810 Blatt 1 unterstützt das Raumbuch die rechtssichere Dokumentation, die Wartungsplanung und die Risikobewertung im Facility Management.

Planungs‑ und Vergabedokumente

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Vergabevorschlag für Gaswarnsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Entscheidungsvorlage für die Auftragsvergabe im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA); Grundlage für die Auswahl der ausführenden Firmen im Rahmen der HOAI‑Leistungsphase 7.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI Leistungsphase 7 sowie VOB/A und VOB/C. Die HOAI 2021 ordnet die Mitwirkung bei der Vergabe den Planern zu; sie umfasst das Einholen, Prüfen und Bewerten von Angeboten, das Erstellen eines Preisspiegels und die Ausarbeitung von Vergabevorschlägen.

Schlüsselelemente

* Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote einschließlich Aufstellung eines Preisspiegels.
* Vergleich der Angebote hinsichtlich technischer Qualität, Wirtschaftlichkeit und Lebenszykluskosten.
* Verhandlungen mit Bietern über technische und preisliche Änderungen sowie deren Berücksichtigung im Preisspiegel.
* Ausarbeitung eines transparenten Vergabevorschlags zur Entscheidungsfindung; dokumentiert die Auswahlkriterien und sichert die Rechtmäßigkeit der Vergabe.

Verantwortlich

Fachplaner TGA; die endgültige Entscheidung trifft der Bauherr bzw. Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Der Vergabevorschlag ist Teil der HOAI‑Leistungsphase 7 und muss eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage liefern. Er enthält den Preisspiegel, die Bewertung der Nebenangebote und die Empfehlung zur Auftragserteilung. Eine lückenlose Dokumentation gewährleistet Transparenz und schützt vor Nachprüfungsverfahren.

Erläuterung

Gemäß HOAI Leistungsphase 7 liegt die Mitwirkung bei der Vergabe in der Verantwortung der Planer. Sie müssen alle Angebote prüfen, bewerten und einen Preisspiegel erstellen, der die Einzelpositionen vergleichbar macht. Auf dieser Basis wird ein Vergabevorschlag ausgearbeitet, der technische und wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt und als Entscheidungsvorlage dient. Die Dokumentation des Vergabeverfahrens sichert die rechtliche Nachvollziehbarkeit.

Werk‑ und Prüfbescheinigungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Werk‑ und Prüfbescheinigungen für elektrische Komponenten der Gaswarnanlage

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der ordnungsgemäßen Montage, Prüfung und Inbetriebnahme der elektrischen Anlage nach VOB/C ATV DIN 18382.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 definiert die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Elektro‑, Sicherheits‑ und Informationstechnische Anlagen und gilt für Mittel‑ und Niederspannungsanlagen bis 20 kV sowie Gefahrenmeldeanlagen.

Schlüsselelemente

* Messprotokolle (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterprüfung, Spannungstests).
* Funktions‑ und Alarmprüfungen für alle Sensoren und Signalwege.
* Bescheinigung der Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und der VDE‑Vorschriften.
* Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft und Gegenzeichnung durch die Fachbauleitung.

Verantwortlich

Installationsunternehmen erstellt die Bescheinigungen; Fachbauleitung bzw. Betreiber prüfen die Unterlagen.

Praxis‑Hinweise

Werk‑ und Prüfbescheinigungen sind Teil der Abnahmeunterlagen. Sie dienen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen und werden in der technischen Anlagenakte archiviert. Eine ordnungsgemäße Dokumentation erleichtert spätere Wiederholungsprüfungen.

Erläuterung

Die VOB/C ATV DIN 18382 regelt die Ausführung von Elektro‑ und Sicherheitsanlagen, einschließlich Gefahrenmeldeanlagen. Werk‑ und Prüfbescheinigungen dokumentieren alle Messungen und Funktionsprüfungen, die die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme belegen. Diese Bescheinigungen sind für die Abnahme und spätere Prüfungen unerlässlich.

Betriebs‑ und Wartungsunterlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanweisungen für elektrische Komponenten der Gaswarnsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung aller erforderlichen Wartungsarbeiten zur Sicherstellung der dauerhaften Funktion der elektrischen Bauteile.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 und VDI 6026 Blatt 1. VDI 6026 gibt Hinweise zur Erstellung der Unterlagen für Planung, Ausführung und Betrieb technischer Anlagen.

Schlüsselelemente

* Festlegung der Wartungs‑ und Inspektionsintervalle (z. B. monatliche Sichtkontrollen, vierteljährliche Funktionsprüfungen, jährliche Systemprüfungen) entsprechend den Vorgaben der VDE‑Norm und der BetrSichV.
* Anweisungen zur Reinigung, Kalibrierung und Funktionskontrolle der Sensorik.
* Hinweise zum Austausch von Verschleiß‑ und Ersatzteilen.
* Sicherheitsmaßnahmen und Freischaltverfahren für Arbeiten an der Anlage.

Verantwortlich

Installationsfirma erstellt die Wartungsanweisungen; Betreiber bzw. Facility Manager übernehmen die Anweisungen in das Betriebsregime.

Praxis‑Hinweise

Die Wartungsanweisungen sind Teil der Übergabedokumentation. Sie bilden die Grundlage für Wartungsverträge und sichern die Einhaltung der Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der BetrSichV.

Erläuterung

Die VDI 6026 Blatt 1 beschreibt die Inhalte und Beschaffenheit von Planungs‑, Ausführungs‑ und Revisionsunterlagen und unterstützt die Erstellung vollständiger Wartungsanleitungen. In Verbindung mit der VDE‑Norm sind darin die Wartungsintervalle festgelegt: Neben monatlichen Sichtkontrollen sind vierteljährliche Funktionsprüfungen und jährliche Systemprüfungen erforderlich. Diese Anweisungen gewährleisten die Betriebssicherheit und dienen als Grundlage für Wartungsverträge.

Wartungsbericht für Gaswarnanlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsbericht für Gaswarnanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der ausgeführten Wartungsarbeiten, der Prüfergebnisse und festgestellten Mängel; dient als Nachweis der Betreiberpflichten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 60079‑29‑2 (VDE 0400‑2) gibt einen umfassenden Überblick über Auswahl, Installation, Betrieb und Wartung von Gaswarngeräten.

Schlüsselelemente

* Prüflisten für Sensorik, Signaltechnik, Steuerung und Stromversorgung.
* Dokumentation der Kalibrier‑ und Messwerte (z. B. Alarmschwellen, Reaktionszeiten).
* Beschreibung von Abweichungen sowie empfohlene Maßnahmen zur Instandsetzung.
* Bestätigung der Instandsetzung und der erneuten Funktionstüchtigkeit durch den Wartungsingenieur.

Verantwortlich

Wartungsingenieur bzw. Servicetechniker führt die Wartung durch; der Betreiber oder Sicherheitsbeauftragte prüft den Bericht.

Der Wartungsbericht ist bei Audits, Unfällen oder behördlichen Kontrollen ein zentrales Nachweisdokument. Er muss vollständig, eindeutig und prüffähig sein.

Erläuterung

Die Norm DIN EN 60079‑29‑2 (VDE 0400‑2) enthält detaillierte Anforderungen an Auswahl, Installation und Wartung von Gaswarngeräten. Sie betont, dass besondere Aufmerksamkeit der vorgesehenen Aufgabenstellung, den zu detektierenden Gasen, den Messbereichen und den Umweltbedingungen zu widmen ist. Der Wartungsbericht bildet die Grundlage für die Bewertung der Funktionsfähigkeit; er enthält Prüflisten, Messwerte und dokumentiert Abweichungen sowie getroffene Maßnahmen.

Wartungsdokumentation gemäß VDMA 24186

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsdokumentation nach VDMA 24186

Zweck & Geltungsbereich

Standardisierte Erfassung der Wartungsarbeiten, um die Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Relevante Regelwerke/Normen

VDMA 24186‑0. Das Einheitsblatt definiert die Tätigkeiten und Leistungen, die im Rahmen der Wartung von Baugruppen und Bauelementen technischer Anlagen durchzuführen sind, um den Sollzustand zu erhalten.

Schlüsselelemente

* Zuordnung der Wartungstätigkeiten zu Baugruppen, Bau‑ und Anlagenteilen mittels Nummernsystem.
* Differenzierung zwischen periodischen und bedarfsabhängigen Tätigkeiten sowie Hinweise zur Anpassung der Intervalle an Betriebsbedingungen, Herstelleranweisungen und rechtliche Vorgaben.
* Erfassung von Arbeitszeiten, Prüfumfang und Anlagenzuständen.
* Integration der Prüfergebnisse in das Wartungsmanagementsystem (z. B. CAFM).

Verantwortlich

Wartungsingenieur oder Servicedienstleister.

Praxis‑Hinweise

Die VDMA‑Dokumentation dient als Grundlage für die Leistungsbeschreibung von Wartungsverträgen und ermöglicht das Benchmarking der Dienstleister. Die standardisierte Nummerierung erleichtert die Integration in CAFM‑Systeme.

Erläuterung

VDMA 24186 Teil 0 gibt einen Überblick über Aufbau, Nummernsystem und Anwendung des Einheitsblatts. Es legt fest, welche Wartungstätigkeiten zur Bewahrung des Sollzustands technischer Anlagen nötig sind. Das Nummernsystem ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Tätigkeiten zu Baugruppen und Bauelementen und unterscheidet zwischen periodischen und bedarfsabhängigen Aufgaben. Die Dokumentation nach VDMA 24186 schafft Transparenz und dient als Grundlage für die Leistungsüberwachung.

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsplanung und ‑organisation

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Planung und Steuerung aller Instandhaltungsmaßnahmen zur Vermeidung von Ausfällen und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (Leistungsphasen 6–9); VDMA 24186‑0; BetrSichV.

Schlüsselelemente

* Auflistung aller Wartungspflichten und Intervalle entsprechend den Herstellerangaben, den Vorgaben der VDE‑Norm und den gesetzlichen Prüffristen.
* Priorisierung kritischer Komponenten und Planung der Ressourcen (Personal, Material, Budget).
* Dokumentation der geplanten Prüfungen und Nachweise.
* Berücksichtigung gesetzlicher Prüffristen, z. B. jährliche Prüfung von Gaswarnanlagen durch eine zur Prüfung befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle gemäß BetrSichV.

Verantwortlich

Fachplaner TGA in Abstimmung mit dem Betreiber und dem Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Die Wartungsplanung bildet die Grundlage für den Jahreswartungsplan und die Budgetierung. Sie sorgt für Transparenz über Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kosten. Die Einhaltung der BetrSichV‑Prüffristen – jährliche Prüfung von Gaswarnanlagen und alle drei Jahre Prüfung der zugehörigen Schutzsysteme – muss überwacht werden.

Erläuterung

Eine strukturierte Wartungsorganisation ist erforderlich, um die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Gaswarnsysteme zu gewährleisten. Die BetrSichV schreibt vor, dass Lüftungsanlagen und Gaswarneinrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen jährlich von einer befähigten Person oder zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen. Darüber hinaus sind gemäß BetrSichV bestimmte Schutzsysteme mindestens alle drei Jahre, gesamte Anlagen alle sechs Jahre zu prüfen. Diese gesetzlichen Fristen sind in der Wartungsplanung zu berücksichtigen.

Wirtschaftlichkeits‑ und Nachweisdokumente

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wirtschaftlichkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der ökonomischen und technischen Effizienz eines geplanten oder installierten Gaswarnsystems zur Entscheidungsunterstützung.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (Leistungsphasen 2–3) sowie DIN 276 für Kostenberechnung und VDI 6026 für die Definition der erforderlichen Unterlagen.

Schlüsselelemente

* Kosten‑Nutzen‑Analyse unter Berücksichtigung von Anschaffungs‑, Betriebs‑ und Wartungskosten (Lebenszykluskosten).
* Bewertung der Energieeffizienz und des Wartungsaufwands.
* Vergleich alternativer Systemkonzepte (z. B. kabelgebundene vs. drahtlose Gaswarnsysteme).
* Sensitivitätsanalysen zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit bei unterschiedlichen Betriebsbedingungen.

Verantwortlich

Fachplaner TGA; der Auftraggeber bzw. Facility Manager prüft und genehmigt den Nachweis.

Praxis‑Hinweise

Der Wirtschaftlichkeitsnachweis dient als Grundlage für Investitionsentscheidungen und Budgetplanung. Er kann gegenüber Investoren, Behörden und internen Entscheidungsträgern den wirtschaftlichen Vorteil der Anlage belegen.

Erläuterung

Die HOAI verpflichtet den Planer, im Rahmen der Vor‑ und Entwurfsplanung einen Wirtschaftlichkeitsnachweis zu erstellen. Dieser zeigt, dass das gewählte Gaswarnsystem langfristig kosteneffizient ist und die vorgesehenen Schutzfunktionen erfüllt. Lebenszykluskosten und Energieverbrauch sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie Wartungs‑ und Instandhaltungskosten.

Sicherheits‑ und Systemgrundlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Sicherheitskonzept – Gefahrenmeldeanlagen.

Zweck & Geltungsbereich

Definiert Schutzprinzipien, Alarmierungsstrategien und Reaktionsmechanismen der Gaswarnanlage. Dient als Basis für Planung, Installation und Betrieb; berücksichtigt die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG/BetrSichV.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN VDE 0833‑1 (allgemeine Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen); ArbSchG § 5 (Gefährdungsbeurteilung); BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor der Beschaffung und Dokumentationspflicht); VDI 3819 (Sicherheitsmanagement; legt Verantwortlichkeiten und funktionale Anforderungen an Brand- und Gefahrenmeldeanlagen fest).

Schlüsselelemente

• Gefährdungsanalyse: Klassifikation von Risikokategorien und Überwachungszonen.
• Sicherheits‑ und Alarmierungskonzept: Festlegung von Alarmstufen, Alarmschwellen und automatischen Schutzmaßnahmen.
• Systemgrenzen und Meldewege: Definition der überwachten Bereiche und der Signalübertragung zu Leitstelle, Lüftung oder Brandschutzanlage.
• Verantwortlichkeiten: Benennung der für Planung, Betrieb, Wartung und Alarmbearbeitung zuständigen Personen.
• Reaktionsabläufe bei Alarm/Störung/Ausfall: Standardisierte Handlungsanweisungen, die in einer Betriebsanweisung abzubilden sind; gemäß DGUV 213‑056 müssen die Maßnahmen bei Alarm, Statusmeldung oder Nichtverfügbarkeit sowie die zu benachrichtigenden Personen festgelegt werden.
• Schnittstellen: Anbindung an Brandmeldeanlagen, Gebäudeautomation und Lüftung.

Verantwortlich

Erarbeitung durch Sicherheitsingenieur oder Fachplaner TGA; Freigabe durch Betreiber/Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Das Sicherheitskonzept bildet die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Notfallübungen. Bei der Erstinbetriebnahme sind Funktionsprüfungen durch befähigte Personen zu dokumentieren. Alle Änderungen und Erweiterungen der Anlage sowie Parameteränderungen müssen aufgezeichnet werden. Das Konzept wird bei Abnahmen vorgelegt und dient während des Betriebs als Nachweis für Arbeitsschutz‑ und Betreiberpflichten.

Erläuterung

Die DIN VDE 0833 schreibt vor, dass Gefahrenmeldeanlagen nach einem formalisierten Prozess zu planen, zu errichten, zu erweitern und zu betreiben sind. Teil 1 regelt die allgemeinen Festlegungen und gilt als normative Grundlage. Zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 und BetrSichV § 3 ergibt sich der Inhalt des Sicherheitskonzepts. Die DGUV Information 213‑056 schreibt vor, dass für Gaswarnsysteme eine Betriebsanweisung erstellt werden muss, die Maßnahmen bei Alarm, Statusmeldung und Nichtverfügbarkeit und die benachrichtigten Personen festlegt. Erste Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen sind von befähigten Personen durchzuführen und zu protokollieren. Damit ist das Sicherheitskonzept die strategische Leitlinie für Planung, Montage, Betrieb und Notfallmanagement.

Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibung – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis).

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die rechtssichere Vergabe von Liefer‑ und Montageleistungen für Gaswarnsysteme; sorgt für Wettbewerb, Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe: Ermittlung von Mengen, Erstellung der Vergabeunterlagen inklusive Wartungsleistungen); HOAI LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe: Einholen und Prüfen von Angeboten, Erstellung der Vergabevorschläge); VOB/A 2019 § 2 ff.: Bauleistungen werden im Wettbewerb nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz vergeben; der Auftraggeber darf erst ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertiggestellt sind.

Schlüsselelemente

• Leistungsverzeichnisse: Positionen mit Mengen, Materialien und Ausführungsort.
• Technische Spezifikationen: Festlegung der Sensortechnologie, Messbereiche, Alarmierungsarten, Kalibrieranforderungen und Schnittstellen zur Gebäudeautomation.
• Qualitäts‑ und Prüfstandards: Vorgaben zu Werksprüfungen, Funktionsprüfungen und Nachweise; geforderte Dokumentationsunterlagen (z. B. Schaltpläne, Abnahmeprotokolle).
• Schnittstellen zu Nachbargewerken: Abstimmung mit Lüftungs‑, Brandschutz‑ und Gebäudeleittechnik, um ein integriertes Sicherheitskonzept zu gewährleisten.
• Vertragsbedingungen: Festschreibung der Dokumentationspflichten laut BLB‑Richtlinie, u. a. Übergabe von Revisionsplänen, Konformitäts‑ und Prüfungsnachweisen.

Verantwortlich

Erstellung durch Fachplaner TGA; Freigabe durch Auftraggeber/Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Die Ausschreibungsunterlagen sollten die in der BLB‑Richtlinie geforderten Dokumente detailliert aufführen, damit sie später als Vertragsbestandteil durchgesetzt werden können. Durch klar definierte Leistungsbeschreibungen wird die Vergleichbarkeit von Angeboten erleichtert und das Nachtragsmanagement im Bauverlauf reduziert. Facility‑Manager können die Leistungsverzeichnisse zudem als Grundlage für spätere Wartungs‑ und Serviceverträge nutzen.

Erläuterung (German)

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert in Leistungsphase 6 die Vorbereitung der Vergabe – dazu zählen die Mengenermittlung und das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen. In Leistungsphase 7 werden Angebote eingeholt, geprüft und Vergabevorschläge erstellt. Die Vergabeordnung VOB/A verlangt, dass Bauleistungen wettbewerblich, transparent und diskriminierungsfrei vergeben werden; eine Ausschreibung darf erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Für Facility Manager bedeutet dies, dass die Ausschreibungsunterlagen sämtliche technische Spezifikationen, Prüf‑ und Dokumentationsanforderungen sowie Schnittstellenfestlegungen enthalten müssen. Die BLB‑Richtlinie verpflichtet dazu, Revisionspläne und Übereinstimmungsnachweise zur Abnahme bereitzustellen. Nur so kann bei der Auftragsvergabe gewährleistet werden, dass später alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Schalt‑ und Funktionspläne – Technische Ausrüstung (LPH 5 Ausführungsplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Schalt‑ und Funktionspläne – technische Ausrüstung.

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der elektrischen Funktionslogik und Verkabelung der Gaswarnanlage zur Umsetzung der Planung. Dient als Grundlage für Montage und Abnahme.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI LPH 5: Erarbeiten der Ausführungsplanung und Anpassung der Funktions‑ und Strangschemata; VDI 6026: definiert Inhalte der Planungs‑, Ausführungs‑ und Revisionsunterlagen und schafft keine neuen Verpflichtungen, sondern benennt die Inhalte klar; DGUV 213‑056: Installations‑ und Auslegungsunterlagen müssen u. a. Betriebsanleitung, EU‑Konformitätserklärung, Nachweis der Auslegung, Protokoll der Erstinbetriebnahme, Installations‑ und Elektropläne sowie Parametrierung enthalten.

Schlüsselelemente

• Stromlaufpläne, Steuer‑ und Signalkreise: Darstellung der Leitungsführung, Absicherungen und Trennstellen.
• Zuordnung von Sensoren, Steuerzentralen und Anzeigen.
• Kabelverlegung und Erdung: Nachweise zur Erdung, Potentialausgleich und Brandabschottung.
• Bezug zum Sicherheitskonzept: Kennzeichnung der Alarmstufen und Abschaltfunktionen.
• Schnittstellenlisten: Verbindungen zur Lüftungs‑, Brandmelde‑ und Gebäudeleittechnik.

Verantwortlich

Erstellung durch Fachplaner TGA; Kontrolle durch Bauleitung/Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Schaltpläne sind Bestandteil der Ausführungsplanung und Grundlage für die Werkstatt‑ und Montageplanung. Die DGUV 213‑056 verlangt, dass Installations‑ und Elektropläne sowie die Parameter der Gaswarnanlage dokumentiert und im Betriebsverlauf fortgeschrieben werdenBei der Abnahme sind alle Funktionsprüfungen schriftlich zu protokollieren.

Erläuterung (German)

In Leistungsphase 5 der HOAI werden die Ausführungsplanung und die Funktions‑ bzw. Strangschemata detailliert ausgearbeitet. Schalt‑ und Funktionspläne beschreiben die elektrotechnischen Zusammenhänge und bilden die Grundlage für Montage, Prüfung und spätere Wartung. Die VDI 6026 gibt hierbei eine einheitliche Struktur vor, ohne neue Verpflichtungen zu schaffen. Die DGUV Information 213‑056 verlangt, dass Betriebsanleitung, EU‑Konformitätserklärung, Auslegungsnachweis, Protokoll der Erstinbetriebnahme sowie Installations‑ und Elektropläne archiviert werden. Somit bilden Schalt‑ und Funktionspläne einen unverzichtbaren Bestandteil der technischen Dokumentation.

Schaltpläne und Stromlaufpläne – Montageplanung (LPH 7 +)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Schaltpläne und Stromlaufpläne – Montageplanung.

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung der geplanten elektrischen Verbindungen und Verdrahtung gemäß den Installationsvorgaben; dient Monteuren zur fachgerechten Ausführung.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV – Elektro‑, Sicherheits‑ und Informationstechnische Anlagen); HOAI LPH 5/7: Anpassung der Funktions‑ und Strangschemata sowie Prüfen und Anerkennen der Montage‑ und Werkstattpläne; VDI 6026; Dokumentationspflichten laut BLB‑Richtlinie.

Schlüsselelemente

• Montage‑ und Anschlusspläne mit eindeutiger Gerätekennzeichnung.
• Stromlauf‑ und Absicherungspläne mit Angabe von Leitungstypen, Querschnitten und Schutzorganen.
• Kabelführung, Verteiler‑ und Sicherungsplan inklusive Brandabschnitts‑ und Überspannungsschutz.
• Revisionsindex zur Kennzeichnung des Änderungsstands.

Verantwortlich

Ausführende Installationsfirma/Auftragnehmer; Kontrolle durch Fachplaner und Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Montagepläne sind Teil der technischen Dokumentation und Grundlage für die Bauüberwachung. Sie ermöglichen eine zielgerichtete Überprüfung der Ausführung. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Dokumentationsanforderungen müssen von der Installationsfirma erfüllt und bei Abnahme übergeben werden.

Erläuterung (German)

Die Montageplanung übersetzt die Ausführungsplanung in detaillierte Anschluss‑ und Verdrahtungspläne. Nach HOAI LPH 5 müssen Funktions‑ und Strangschemata angepasst und detailliert werden, während HOAI LPH 7 das Prüfen der Montage‑ und Werkstattpläne vorsieht. Die Dokumentationsrichtlinie des BLB NRW fordert, dass Revisionspläne und Übereinstimmungsnachweise bei Abnahme übergeben werden. Ohne diese Unterlagen darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.

Revisionsschaltpläne – elektrische Anlagen (LPH 8 Ausführung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Revisionsschaltpläne (As‑Built).

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentieren den tatsächlichen Endzustand der Gaswarnanlage nach Fertigstellung; zeigen installierte Systeme, Leitungswege und Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18015‑1: beschreibt allgemeine Anforderungen an Planung und Ausführung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden und fordert zukunftssichere, dokumentierte Installationendie Norm gilt als anerkannte Regel der Technik und wird in Verträgen häufig als verbindlich vereinbart; HOAI LPH 8: Überwachen der Ausführung, Prüfen der Ausführungspläne und Erstellung der Abnahmeprotokolle; BLB‑Richtlinie: Revisionen, Übereinstimmungs‑ und Prüfungsnachweise müssen spätestens zur Abnahme vorliegen; DGUV 213‑056: Änderungen und Erweiterungen der Gaswarnanlage sind zu dokumentieren; Ergebnisse von Kontrollen, Einstellarbeiten und Instandsetzungen sind aufzuzeichnen.

Schlüsselelemente

• Vollständige Systemübersicht (As‑Built) mit Eintragung aller Sensoren, Steuerzentralen, Ventile und Alarmgeber.
• Kabelkennzeichnung, Absicherung, Erdung sowie Verlegewege und Trassenführung.
• Anlagenkomponenten und Seriennummern mit Bezug auf Wartungs- und Garantieunterlagen.
• Änderungsvermerke und Freigabe durch Planer und Facility Manager.

Verantwortlich

Installationsfirma (Errichter); Abnahme und Freigabe durch Fachplaner und Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Revisionspläne sind verbindlicher Bestandteil der Übergabedokumentation; ohne Vorlage kann die Abnahme verweigert werden. Sie dienen dem Facility Management zur Fehlersuche, Wartungsplanung und Energieeffizienz‑Analyse. Änderungen und Erweiterungen sind laufend in den Revisionsunterlagen nachzuführen.

Erläuterung (German)

Revisionsschaltpläne dokumentieren den tatsächlichen Endzustand der elektrischen Anlage. Die DIN 18015‑1 stellt allgemeine Anforderungen an die Planung und verpflichtet zur Berücksichtigung von Dokumentationspflichten. Obwohl die Norm für Wohngebäude entwickelt wurde, gilt sie als anerkannte Regel der Technik und wird oft vertraglich vereinbart. In Leistungsphase 8 der HOAI ist das Prüfen der Ausführungspläne, Durchführen von Funktionsprüfungen und Erstellen eines Abnahmeprotokolls vorgesehen. Die BLB‑Richtlinie fordert, dass Revisionspläne und Übereinstimmungsnachweise zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegen; andernfalls bleibt die Betreiberpflicht beim Errichter. Die DGUV Information 213‑056 verlangt, dass alle Änderungen und Erweiterungen der Gaswarnanlage dokumentiert sowie die Ergebnisse von Kontrollen und Instandsetzungen aufgezeichnet werden.

Übersichts‑Schaltbild – elektrische Anlagen (LPH 7+ Montageplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Übersichts‑Schaltbild (Overview Circuit Diagram).

Zweck & Geltungsbereich

Vereinfachte Darstellung der Hauptkomponenten, Signalleitungen und Systembeziehungen der Gaswarnanlage; dient dem schnellen Überblick für Montage‑ und Servicepersonal.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 61082‑1: enthält allgemeine Regeln und besondere Festlegungen zur Darstellung von Informationen in Dokumenten; gute Dokumentation ist für Planung, Installation, Betrieb und Wartung einer Anlage wesentlich; VDI 6026; VOB/C DIN 18382; BLB‑Richtlinie; DGUV 213‑056.

Schlüsselelemente

Hauptstrom‑ und Steuerkreise mit Angaben zu Leistungsversorgung und Signalübertragung.
Zentraleinheit, Sensorik, Alarmierung: Position und Verbindung der wesentlichen Komponenten.
Kommunikationsschnittstellen zu Gebäudemanagement‑Systemen.
Sicherheitsfunktionen (Fail‑Safe) und Redundanzpfade.

Verantwortlich

Erstellung durch Installateur; Prüfung durch Fachplaner/Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Übersichtsschaltbilder sind Teil der Revisionsunterlagen und erleichtern die Fehlerdiagnose und Einweisung des Betriebspersonals. Die DIN EN 61082‑1 fordert eine übersichtliche und anwenderorientierte Darstellung. Laut SL‑Innovativ‑Beitrag müssen nach Abschluss der Arbeiten Ausführungs‑ und Übersichtsschaltpläne an den Auftraggeber übergeben werden.

Erläuterung (German)

Übersichts‑Schaltbilder vermitteln die Systemstruktur auf einen Blick. Die Norm DIN EN 61082‑1 beschreibt die Darstellung von Informationen in technischen Dokumenten und betont, dass sie praxisorientiert, lesbar und klar strukturiert sein müssen. Eine klare Visualisierung hilft dem Facility Management, Alarmsignale zuzuordnen, Wartungsarbeiten zu planen und Fehlfunktionen schnell zu lokalisieren. Die VDI 6026 und die BLB‑Richtlinie benennen diese Unterlagen explizit als Bestandteil der Revisionsdokumentation. Das Übersichts‑Schaltbild bildet daher einen unverzichtbaren Bestandteil der Übergabe‑ und Betriebsunterlagen.

Übersichtsplan – elektrische Anlagen (LPH 8 Version)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Übersichtsplan (As‑Built‑Version).

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation des tatsächlich errichteten elektrischen Gesamtsystems der Gaswarnanlage; bildet Grundlage für Wartung und Prüffristen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 61082‑1; DIN 18382; HOAI LPH 8 (Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand); DGUV 213‑056 (Aufzeichnung von Änderungen und Erweiterungen, Dokumentation der Prüf‑ und Wartungsergebnisse) BLB‑Richtlinie (Übersichts‑ und Revisionspläne als Voraussetzung für die Abnahme); SL‑Innovativ‑Beitrag (Übergabe von Stromlauf‑ und Übersichtsplänen sowie Prüfprotokollen).

Schlüsselelemente

Systemstruktur, Anschlusspunkte, Hauptleitungen im tatsächlichen Ausbauzustand.
Geräte‑ und Signalzuordnung mit Seriennummern und Parametrierungsdaten.
Alarmierungs‑ und Steuerpfade einschließlich Redundanzen.
Prüfvermerke und Datum der Inbetriebnahme.

Verantwortlich

Errichter/Installateur; Abnahme durch Bauleitung/Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Übersichtspläne müssen bei der Abnahme vorliegen; bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation bleibt die Betreiberpflicht beim Errichter und die Abnahme kann verweigert werden. Änderungen und Erweiterungen der Gaswarnanlage sind laufend zu dokumentieren; Ergebnisse von Sicht‑, Funktions‑ und Systemkontrollen sowie durchgeführte Instandsetzungsarbeiten sind aufzuzeichnen und dürfen elektronisch dokumentiert werden.

Erläuterung (German)

Der Übersichtsplan in der As‑Built‑Version ist die zusammenfassende Darstellung des realisierten Systems. In Leistungsphase 8 der HOAI sind das Fortschreiben der Ausführungspläne und die Erstellung der Bestandsunterlagen vorgesehen. Die DGUV Information 213‑056 schreibt vor, dass Änderungen und Erweiterungen dokumentiert werden müssen und dass die Ergebnisse von Kontrollen und Instandsetzungen aufgezeichnet werden. Die BLB‑Richtlinie verweist darauf, dass ohne vollständige Unterlagen keine Abnahme erfolgt und die Betreiberpflicht beim Errichter verbleibt. Zusammen mit den im SL‑Innovativ‑Beitrag genannten Übergabedokumenten bildet der Übersichtsplan die Grundlage für den Betrieb, die Wartung und zukünftige Anpassungen der Gaswarnanlage.

Planungs‑ und Vergabedokumente

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Vergabevorschlag (Award Proposal)

Zweck & Geltungsbereich

Entscheidungsvorlage zur Auftragsvergabe für die technische Gebäudeausrüstung von Gaswarnsystemen; dient der wirtschaftlichen und qualitativen Bewertung der Angebote im Rahmen der HOAI-Leistungsphase 7.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI, insbesondere Anlage 15 (Leistungsphasen 6 und 7).

Schlüsselelemente

Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote (technisch und wirtschaftlich)
Plausibilitätskontrolle der Kosten und Leistungsbeschreibungen
Preisvergleichslisten und Verhandlungsprotokolle
Empfehlung zur Auftragserteilung und Dokumentation der Vergabeentscheidung.

Verantwortlich

Fachplaner für technische Ausrüstung (TGA); Freigabe durch den Auftraggeber bzw. Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Der Vergabevorschlag bildet die Grundlage für die Vergabeentscheidungen nach öffentlichem oder privatem Vergaberecht. In der HOAI‑Leistungsphase 7 sind das Einholen und Auswerten von Angeboten, das Erstellen von Preisvergleichen und die Vorbereitung der Vergabeentscheidung aufgeführt. Eine strukturierte Dokumentation stellt sicher, dass die Vergabeentscheidung nachvollziehbar ist und spätere Revisionen unterstützt.

Erläuterung

Gemäß HOAI Anlage 15 umfasst die Leistungsphase 7 die Mitwirkung bei der Vergabe, darunter das Einholen und Prüfen von Angeboten, das Erstellen von Preisvergleichslisten und das Dokumentieren des Vergabeverfahrens. Für Gaswarnsysteme dient der Vergabevorschlag dazu, die unterschiedlichen Lösungsansätze und Kostenschätzungen der Anbieter transparent zu vergleichen und dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Der Facility Manager profitiert von der dokumentierten Bewertung, um die Wirtschaftlichkeit und Qualität der ausgewählten Anlage nachzuweisen und gegebenenfalls gegenüber Investoren oder Behörden belegen zu können.

Werk‑ und Prüfbescheinigungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Werk‑ und Prüfbescheinigungen für elektrische Systeme

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der ordnungsgemäßen Montage, Prüfung und Inbetriebnahme der elektrischen Komponenten von Gaswarnsystemen. Die Bescheinigungen dokumentieren, dass die Anlage funktionsfähig ist und die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/C DIN 18382 (ATV für elektrische Anlagen in Gebäuden).

Schlüsselelemente

Messprotokolle (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterprüfung, Spannungsmessung)
Funktions‑ und Alarmprüfungen
Bescheinigung der Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen
Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft
Dokumentation der Einweisung des Betreibers und der Inbetriebnahme.

Verantwortlich

Auftragnehmer/Installateur; die Prüfung erfolgt durch die Fachbauleitung oder den Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Die VOB/C DIN 18382 verlangt, dass der Auftragnehmer vor der Abnahme nachweist, dass die installierten Systeme den geforderten Funktionen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dass der Betreiber in die Bedienung eingewiesen wurde. Die Werk‑ und Prüfbescheinigungen sind Bestandteil der Abnahmeunterlagen und dienen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.

Erläuterung

Nach DIN 18382 müssen elektrische Anlagen vor der Inbetriebnahme auf ihre Funktionsfähigkeit und ihre Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften geprüft werden. Der Auftragnehmer hat Messprotokolle, Funktions- und Alarmprüfungen, die Konformität mit den Ausführungsplänen sowie die Einweisung des Betreibers zu dokumentieren. Diese Unterlagen werden dem Facility Management übergeben und sind bei wiederkehrenden Prüfungen und zur Erfüllung der Betreiberpflichten vorzulegen. Sie bilden die Grundlage für die Bewertung der technischen Sicherheit und bilden einen wichtigen Bestandteil der Anlagendokumentation.

Betriebs‑ und Wartungsunterlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanweisungen für elektrische Komponenten der Gaswarnsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung aller regelmäßigen Wartungsarbeiten an den elektrischen und elektronischen Teilen der Gaswarnanlage, um eine zuverlässige Funktion sicherzustellen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C); VDI 6026‑1.

Schlüsselelemente

Wartungs‑ und Inspektionsintervalle
Reinigung, Kalibrierung und Funktionskontrolle der Sensorik und Elektronik
Hinweise zu Austausch‑ und Ersatzteilen
Sicherheitsmaßnahmen vor und während der Arbeiten
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.

Verantwortlich

Auftragnehmer/Installateur; Übergabe an den Betreiber/Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

DIN 18382 fordert, dass der Auftragnehmer bei der Abnahme sämtliche Betriebs‑ und Wartungsanweisungen sowie Pläne, Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen, Prüfdokumente und Messprotokolle übergibt. Die VDI‑Richtlinie 6026 beschreibt, welche Inhalte in der Dokumentation bereitgestellt werden sollen, und empfiehlt die frühzeitige Erstellung, um Konflikte zu vermeiden. Die Wartungsanweisungen bilden die Basis für Wartungsverträge und die Erfüllung der Betreiberpflichten nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.

Erläuterung

Wartungsanweisungen definieren die erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Instandhaltung der elektrischen Komponenten der Gaswarnsysteme. Die VOB/C DIN 18382 verpflichtet den Auftragnehmer, dem Betreiber vollständige Betriebs‑ und Wartungsunterlagen einschließlich Ausführungsplänen, Schaltbildern, Funktionsbeschreibungen, Datenpunktlisten, Testprotokollen und Messprotokollen zu übergeben. Die VDI 6026‑1 ergänzt diese Anforderungen, indem sie die Inhalte und Formate der Dokumentation standardisiert und deren frühe Bereitstellung empfiehlt, um den Informationsfluss zwischen den Projektbeteiligten zu verbessern. Für das Facility Management ist die Einhaltung der Wartungsanweisungen wesentlich, um Störungen zu vermeiden, die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Wartungsbericht – Gaswarnanlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsbericht für Gaswarnanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller durchgeführten Wartungs‑ und Prüfarbeiten, der Messergebnisse und erkannter Mängel an Gaswarnsystemen. Er dient als Nachweis, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und die Anlage funktionsfähig ist.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0400‑2; DGUV Information 213‑057 (T023) – Betrieb von Gaswarnsystemen.

Schlüsselelemente

Prüfprotokolle mit Prüfliste für Sensorik, Signaltechnik, Steuerung und Energieversorgung
Messwerte (Kalibrierung, Alarmschwellen, Reaktionszeiten)
Abweichungen, erkannte Mängel und empfohlene Maßnahmen
Bestätigung der Instandsetzung bzw. Funktionsfähigkeit
Angaben zu Testgasen, Parameterisierung und Veränderungen am System.

Verantwortlich

Wartungsingenieur oder Servicetechniker; Prüfung durch den Betreiber oder Sicherheitsbeauftragten.

Praxis‑Hinweise

Die DGUV‑Information 213‑057 verlangt, dass der Betreiber neben der Betriebsanleitung und der EU‑Konformitätserklärung auch das Protokoll der Erstinbetriebnahme und Unterlagen über Installation, Planung, Testgase, Parametrierung sowie Wartungs‑ und Reparaturarbeiten vorhält. Für die regelmäßige Wartung sind visuelle Inspektionen, Funktionskontrollen und Systemkontrollen vorgesehen; Ergebnisse, Messwerte und durchgeführte Justagen sind vollständig zu dokumentieren. Die ordnungsgemäß geführten Wartungsberichte sind bei Audits, Unfalluntersuchungen und Versicherungsfällen ein wesentlicher Nachweis für die Betreiberpflichtenerfüllung.

Erläuterung

Gemäß VDE 0400‑2 und der DGUV‑Information 213‑057 müssen Gaswarnsysteme regelmäßig gewartet werden. Die DGUV‑Information schreibt vor, dass der Betreiber die Betriebsanleitung, die EU‑Konformitätserklärung, die Protokolle der Erstinbetriebnahme, Planungsunterlagen, Informationen zu Testgasen und Parametern sowie alle Aufzeichnungen über Kontrollen, Wartungen und Reparaturen verfügbar halten muss. Wartungsarbeiten gliedern sich in Sichtkontrollen, Funktionskontrollen und Systemkontrollen; die Ergebnisse, Messwerte (z. B. Kalibrierung, Alarmschwellen, Reaktionszeiten) und eventuelle Justierungen sind zu dokumentieren. Der Wartungsbericht dient dem Facility Manager als Instrument zur Überwachung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit sowie zur Risikominimierung.

Wartungsdokumentation gemäß VDMA 24186

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsdokumentation nach VDMA 24186

Zweck & Geltungsbereich

Standardisierte Erfassung der Wartungsarbeiten zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit, Transparenz und Qualitätssicherung bei der Instandhaltung technischer Anlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDMA 24186‑0.

Schlüsselelemente

Auflistung der Wartungsarbeiten nach Anlagentyp
Arbeits- und Zeitaufwände
Bewertung des Anlagenzustandes
Dokumentation der Prüfergebnisse in einem Wartungsmanagementsystem
Möglichkeit zur Leistungsüberwachung und zum Benchmarking von Wartungsverträgen.

Verantwortlich

Wartungsingenieur oder Servicedienstleister.

Praxis‑Hinweise

Die Richtlinie VDMA 24186 fordert eine systematische und frühzeitige Wartung, um Betrieb, Wirtschaftlichkeit und Werterhalt technischer Anlagen zu gewährleisten. Die Wartungsaufgaben der VDMA 24186 sollten Bestandteil von Wartungsverträgen sein; zusätzliche Leistungen wie Inspektion, Instandsetzung oder Materialbereitstellung müssen separat vereinbart werden. Die standardisierte Dokumentation erleichtert die Integration in Computer‑Aided Facility Management (CAFM)‑Systeme und unterstützt die Leistungsüberwachung von Dienstleistern.

Erläuterung

VDMA 24186 dient als Leitfaden für die Leistungsbeschreibung und Dokumentation der Wartung technischer Anlagen. Teil 0 der Richtlinie betont, dass eine frühzeitige und systematische Wartung wichtig ist, um den Betrieb zu sichern, wirtschaftlich zu arbeiten und den Wert der Anlagen zu erhalten. In Wartungsverträgen sollten die in VDMA 24186 beschriebenen Tätigkeiten verbindlich vereinbart werden; zusätzliche Leistungen (Inspektionen, Reparaturen) müssen gesondert geregelt werden. Für das Facility Management liefert die VDMA‑konforme Dokumentation eine klare Struktur, um Wartungsleistungen zu vergleichen und die Qualität der Dienstleister zu überwachen.

Wartungsplanung und ‑organisation – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wartungsplanung und ‑organisation

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Planung und Steuerung von Instandhaltungs‑ und Wartungsmaßnahmen zur Vermeidung von Ausfällen und Gefährdungen. Die Planung legt die notwendigen Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen fest und schafft Transparenz über die Kosten.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe).

Schlüsselelemente

Übersicht aller Wartungspflichten und Intervalle
Priorisierung kritischer Komponenten
Planung von Ressourcen (Personal, Budget)
Festlegung der Dokumentationsanforderungen für Prüfungen und Nachweise
Integration in CAFM‑Systeme.

Verantwortlich

Fachplaner TGA in Abstimmung mit dem Betreiber bzw. Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

In der HOAI‑Leistungsphase 6 ist die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen vorgesehen, einschließlich der Angaben zu Wartungsleistungen und der Erstellung eines Wartungsplans. Eine strukturierte Wartungsplanung erleichtert die Budgetierung und die Vermeidung von Betriebsausfällen. Sie dient als Grundlage für Jahreswartungspläne und stellt sicher, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllt werden.

Erläuterung

Die HOAI schreibt vor, dass bereits während der Vorbereitung der Vergabe ein Wartungsplan erstellt und die zu vergebenden Wartungsleistungen definiert werden. Eine systematische Wartungsorganisation hilft, die Lebenszykluskosten einer Gaswarnanlage zu optimieren, kritische Komponenten zu identifizieren und Instandhaltungsressourcen effizient zu planen. Für Facility Manager ist diese Planung ein zentrales Instrument, um die Einhaltung gesetzlicher Fristen zu gewährleisten, das Budget zu steuern und einen störungsfreien Betrieb sicherzustellen.

Wirtschaftlichkeitsnachweis – Technische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Wirtschaftlichkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der ökonomischen und technischen Effizienz der geplanten oder bestehenden Gaswarnsysteme. Er unterstützt die Entscheidung für das wirtschaftlichste System unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI, insbesondere Anlage 15 – Besonderer Leistungsumfang der technischen Ausrüstung (Leistungsphase 3).

Schlüsselelemente

Kosten‑Nutzen‑Analyse
Bewertung der Lebenszykluskosten (Investitions-, Betriebs- und Entsorgungskosten)
Analyse von Energieeffizienz und Wartungsaufwand
Vergleich alternativer Systemkonzepte
Dokumentation der Annahmen und Bewertungsmethoden.

Verantwortlich

Fachplaner TGA; die Prüfung erfolgt durch den Auftraggeber oder Facility Manager.

Praxis‑Hinweise

Die HOAI sieht als besondere Leistung vor, eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Lebenszykluskostenberechnung zu erstellen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis wird in frühen Planungsphasen erstellt und als Entscheidungsgrundlage für Investoren genutzt. Er dient im Facility Management zur Optimierung von Betriebsstrategien und zur Argumentation gegenüber Eigentümern und Behörden.

Erläuterung

In der Leistungsphase 3 der HOAI können als besondere Leistungen eine detaillierte Betriebskostenberechnung, ein Wirtschaftlichkeitsnachweis und eine Lebenszykluskostenbewertung beauftragt werden. Für Gaswarnsysteme bedeutet dies, dass neben den Investitionskosten auch die laufenden Aufwendungen für Energie, Wartung, Kalibrierung und Ersatzteile zu betrachten sind. Der Facility Manager nutzt diese Analyse, um das System zu optimieren, wirtschaftliche Alternativen zu bewerten und die langfristige Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Auftraggeber zu belegen.

Grafische Planungsunterlagen gemäß HOAI

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/‑typ

Grafische Darstellung (Entwurfsplanung – LPH 3)

Zweck und Geltungsbereich

In der Entwurfsphase wird das konzeptionelle Grundgerüst der Gaswarnanlage festgelegt. Die grafische Darstellung veranschaulicht die räumliche Anordnung der Gasdetektoren, Signalgeber und Steuerzentralen, die funktionale Struktur des Systems sowie die Schnittstellen zu anderen technischen Anlagen (z. B. Lüftung und Brandmeldetechnik). Ziel ist es, ein nachvollziehbares Planungskonzept als Basis für Kostenkalkulation und weitere Planungsphasen zu schaffen.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI für Leistungsphase 3; allgemeine technische Vertragsbedingungen aus DIN 18379 und DIN 18381; Explosionsschutz gemäß ATEX‑Richtlinie (Definition von Zonen 0/20, 1/21, 2/22) und den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.

Schlüsselelemente

– Grundriss‐ und Strangdarstellung der Detektoren, Signalgeber und Steuerzentralen
– Funktionsschemata und Systemübersichten (z. B. Blockschaltbilder für Gasdetektion, Störmeldungen und Steuerbefehle)
– Integration in die Lüftungs‑ und Brandmeldetechnik
– Zoneneinteilung nach Explosionsschutzkonzept, inklusive Kennzeichnung der ATEX‑Zonen
– Kennzeichnung der Sensorpositionen und Kommunikationswege (Bus‑Systeme, Leitungsführung)
– Darstellung von Wartungs‑ und Prüfbereichen

Verantwortlich

Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung (TGA); die Entwurfsplanung wird durch den Bauherrn und den Sicherheitsbeauftragten geprüft und mit Behörden und Brandschutzplanern abgestimmt.

Praxis‑Hinweise

Die Entwurfsunterlagen bilden die Grundlage für die Abstimmung mit Architekten, Brandschutz und Behörden. Sie dienen zur Kosten‑ und Funktionsbewertung und ermöglichen dem Facility Management eine frühe Einschätzung der Wartungszugänglichkeit und des baulichen Aufwands.

Erläuterung

In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind funktionale und räumliche Grundlagen zu definieren. Für Gaswarnanlagen bedeutet dies, dass die Lage der Detektoren und die Systemarchitektur frühzeitig mit der Gesamtplanung des Gebäudes harmonisiert werden. Die Einbindung in Lüftungs‑ und Entrauchungsanlagen muss abgestimmt werden, damit im Alarmfall automatisch Lüftungsmaßnahmen ausgelöst werden können. Für das Facility Management bietet die Entwurfsplanung die Möglichkeit, die spätere Zugänglichkeit für Wartung und Prüfungen zu berücksichtigen und eventuelle Planungsanpassungen anzuregen.

Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/‑typ

Grafische Darstellung (Ausführungsplanung – LPH 5)

Zweck und Geltungsbereich

In der Ausführungsplanung wird die Gaswarnanlage detailliert und gewerksübergreifend beschrieben. Die Pläne dienen dazu, die ordnungsgemäße Installation zu gewährleisten und die Schnittstellen zu anderen Gewerken eindeutig zu definieren. Dies schließt die genaue Leitungsführung, die Bestimmung der Montagehöhen, die Leistungsaufnahme und die Integration in die Gebäudeleittechnik (GLT) ein.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI für Leistungsphase 5; VOB/C – insbesondere DIN 18379 (Lüftungsanlagen) und DIN 18381 (Gas‑, Wasser‑ und Entwässerungsanlagen) als technische Vertragsbedingungen; Arbeitsschutzgesetz und DGUV‑Regelwerke; Bestimmungen der ATEX‑Richtlinie; technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Anordnung sicherheitsrelevanter Einrichtungen.

Schlüsselelemente

– Detaillierte Leitungsführung inklusive Verlegearten und Kennzeichnung der Medien (Stromversorgung, Signalleitungen, Feldbus)
– Angabe von Montagehöhen und Einbauorten mit Raumbezug
– Anschluss an Energieversorgung, Steuerzentralen und Gebäudeleittechnik
– Brandschutzabschottungen und Kennzeichnung von Durchführungen (z. B. durch feuerbeständige Kabelabschottungen nach DIN 4102)
– Integration in die Lüftungs‑ und Entrauchungssteuerung, z. B. über GLT‑Kopplungen
– Darstellung der Wartungswege und Sicherheitsabstände

Verantwortlich

Fachplaner TGA; die Ausführungspläne werden von der Bauleitung und dem ausführenden Unternehmen geprüft und im Rahmen der Ausführung abgestimmt.

Praxis‑Hinweise

Diese Unterlagen dienen als technische Grundlage für die Werk‑ und Montageplanung. Sie werden für die Koordination zwischen Gewerken genutzt und bilden die Basis für die Abrechnung der Leistungen sowie für spätere Revisionsunterlagen. Eine sorgfältige Ausführungsplanung erleichtert dem Facility Management die spätere Instandhaltung, da alle Kabelwege, Sensorpositionen und Schnittstellen nachvollziehbar dokumentiert sind.

   
   

Erläuterung

Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) konkretisiert das System so weit, dass die Ausführung ohne wesentliche weitere Planungen möglich ist. Die Grafiken enthalten alle erforderlichen Details, um die Installationsarbeiten ausführen zu können. Besonderes Augenmerk gilt dem Explosionsschutz: Kabel‑ und Leitungsführung müssen so ausgelegt sein, dass sie den Anforderungen der ATEX‑Zonen entsprechen. Für das Facility Management ist wichtig, dass die Pläne die spätere Instandhaltung unterstützen – Wartungsbereiche sollten frei zugänglich und eindeutig gekennzeichnet sein.

Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeunterlagen)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/‑typ

Grafische Darstellung (Vergabeunterlagen – LPH 7)

Zweck und Geltungsbereich

Nach Abschluss der Ausschreibung müssen die Pläne die vereinbarte technische Lösung abbilden. Die Grafiken dienen der Vertragsklarheit und enthalten die final festgelegten Geräte‑ und Leitungspositionen sowie die Komponenten, die vom ausgewählten Bieter geliefert werden. Sie ermöglichen einen transparenten Vergleich mit den Ausschreibungsanforderungen und sichern die eindeutige technische Beschreibung des Lieferumfangs.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI für Leistungsphase 7; VOB/C (DIN 18379, DIN 18381) für die Leistungserbringung; gegebenenfalls herstellerbezogene Vorgaben; ATV‑DIN‑Normen als Grundlage für die Abrechnung und Bauausführung; DGUV‑Regeln und ATEX‑Vorgaben für den Explosionsschutz.

Schlüsselelemente

– Planunterlagen mit finalisierten Geräte‑ und Leitungspositionen
– Aktualisierte Funktionsschemata und Signalflusspläne entsprechend dem ausgewählten Bieter
– Anpassungen aufgrund von Bieterangeboten und Produktvorgaben
– Material‑ und Gerätelisten mit Verweis auf die relevanten Normen und Spezifikationen (z. B. Gerätetypen, ATEX‑Kategorien)
– Abstimmung mit den beteiligten Gewerken (Elektro, Lüftung, Mess‑ und Regeltechnik)
– Einbindung von Wartungs‑ und Serviceverträgen in die Vergabeunterlagen

Verantwortlich

Fachplaner TGA; die Planunterlagen werden von der Vergabestelle, dem Bauherrn und dem Facility Management geprüft, um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten und die spätere Betreiberverantwortung zu berücksichtigen.

Praxis‑Hinweise

Die Vergabeunterlagen sichern die technische Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Angebote. Änderungen aus der Angebotsphase müssen sorgfältig dokumentiert werden, um spätere Gewährleistungsansprüche zu klären. Für das Facility Management sind diese Unterlagen entscheidend, um den vertraglich vereinbarten Lieferumfang zu kennen und die Betreiberpflichten im Sinne der DGUV‑Vorschriften und des Explosionsschutzes zu erfüllen.

Erläuterung

Die Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) endet mit der Auswahl des ausführenden Unternehmens. Die grafischen Unterlagen werden entsprechend den Angeboten überarbeitet, sodass sie den tatsächlichen Lieferumfang widerspiegeln. Die detaillierte Darstellung der vereinbarten Komponenten ist Grundlage für die spätere Abnahme und die Gewährleistungsfristen. Für das Facility Management dient sie als Referenzdokumentation für Betrieb, Instandhaltung und Modernisierung.