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Gasbrenner mit Gebläse

Facility Management: Gase » Strategie » Dokumente » Gasbrenner mit Gebläse

Gasbrenner mit Gebläse

Anmeldung der beabsichtigten Inbetriebnahme einer neuen Anlage – 44. BImSchV

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anzeige über die beabsichtigte Inbetriebnahme einer neuen Feuerungsanlage nach 44. BImSchV

Zweck & Geltungsbereich

Meldung an die zuständige Behörde vor Errichtung oder Inbetriebnahme einer neuen immissionsschutzrechtlich relevanten Feuerungsanlage (z. B. Gasbrenner mit Gebläse).

Relevante Regelwerke/Normen

44. BImSchV (02.2_6410); BImSchG §§ 4–10.

Schlüsselelemente

- Technische Daten der Anlage (Leistung, Brennstoff, Abgasreinigung)
- Hersteller- und Typenangabe
- Standort und Betreiberangaben
- Beschreibung der vorgesehenen Emissionsminderungsmaßnahmen
- Datum der geplanten Inbetriebnahme

Verantwortlich

Erstellung: Errichter/Installateur der Anlage; Freigabe: Betreiber; Übermittlung: zuständige Behörde.

Praxis-Hinweise

Die Anzeige muss vor Inbetriebnahme erfolgen; Rückmeldung der Behörde abwarten. Bestandteil der Betreiberakte im FM-System.

Erläuterung:

Nach § 6 Abs. 1 der 44. BImSchV ist jede neu installierte Feuerungsanlage vor Betriebsaufnahme der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen. Die Anzeige enthält alle in Anlage 1 der Verordnung geforderten Angaben (z. B. Wärmeleistung, Brennstoffart, Standort, Betreiberdaten). Diese Meldung ermöglicht der Behörde die Eintragung der Anlage in das offizielle Anlagenregister (§ 36 44. BImSchV) und dient als Basis für etwaige Auflagen (z. B. Überwachungspflichten). Im Facility Management bildet die vollständige Anzeige die Grundlage für die Betreiberakte: Sie dokumentiert die gesetzlich erforderlichen Fristen, Leistungsdaten und Emissionsbegrenzungen und stellt sicher, dass bereits im Vorfeld alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Registrierungen vorbereitet werden. Unmittelbar nach Übersendung und behördlicher Bestätigung wird die Anlage offiziell registriert und das European-MCP-Anlagenregister aufgebaut.

Meldung emissionsrelevanter Änderungen / Betreiberwechsel / Stilllegung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anzeige über wesentliche Änderungen, Betreiberwechsel oder Stilllegung nach 44. BImSchV

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass jede Änderung mit möglichen Auswirkungen auf Emissionen oder den Betrieb der Feuerungsanlage den Behörden mitgeteilt wird.

Relevante Regelwerke/Normen

44. BImSchV (02.2_6410).

   
   
   

Erläuterung:

Die 44. BImSchV verpflichtet den Betreiber, jede emmissionsrelevante Änderung an der Feuerungsanlage (z. B. neue Brenner, geänderte Brennstoffart, neue Abgasreinigung) unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats vor ihrem Eintreten, anzuzeige. Gleiches gilt für einen Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung. Diese Regelung baut auf § 5 des BImSchG (Betreiberpflichten) auf und dient der Betreiberverantwortung. Fehlt eine fristgerechte Anzeige, kann dies als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Im Facility Management etabliert man deshalb klare Prozesse zwischen Betriebstechnik, Umweltmanagement und Behördenkontakt. Alle Änderungen inklusive technischer Details und Terminen werden schriftlich dokumentiert. Solche Anzeigen bilden dann einen Bestandteil der Betreiberakte und ermöglichen bei Umweltinspektionen oder internen Audits die lückenlose Nachverfolgung der Anlagenhistorie. Die Bescheide oder Eingangsbestätigungen der Behörde dienen als Nachweis, dass der Änderungsprozess korrekt abgewickelt wurde.

Meldung emissionsrelevanter Änderungen / Betreiberwechsel / Stilllegung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Anzeige über wesentliche Änderungen, Betreiberwechsel oder Stilllegung nach 44. BImSchV

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass jede Änderung mit möglichen Auswirkungen auf Emissionen oder den Betrieb der Feuerungsanlage den Behörden mitgeteilt wird.

Relevante Regelwerke/Normen

44. BImSchV (02.2_6410).

   
   
   

Erläuterung:

Die 44. BImSchV verpflichtet den Betreiber, jede emmissionsrelevante Änderung an der Feuerungsanlage (z. B. neue Brenner, geänderte Brennstoffart, neue Abgasreinigung) unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats vor ihrem Eintreten, anzuzeige. Gleiches gilt für einen Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung. Diese Regelung baut auf § 5 des BImSchG (Betreiberpflichten) auf und dient der Betreiberverantwortung. Fehlt eine fristgerechte Anzeige, kann dies als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Im Facility Management etabliert man deshalb klare Prozesse zwischen Betriebstechnik, Umweltmanagement und Behördenkontakt. Alle Änderungen inklusive technischer Details und Terminen werden schriftlich dokumentiert. Solche Anzeigen bilden dann einen Bestandteil der Betreiberakte und ermöglichen bei Umweltinspektionen oder internen Audits die lückenlose Nachverfolgung der Anlagenhistorie. Die Bescheide oder Eingangsbestätigungen der Behörde dienen als Nachweis, dass der Änderungsprozess korrekt abgewickelt wurde.

Die Installationsanleitung beschreibt alle sicherheitstechnischen Anforderungen für die fachgerechte Montage und Erstinbetriebnahme des Gasbrenners. Sie gibt Auskunft über notwendige Bedingungen am Aufstellort – etwa erforderliche Abstände zu brennbaren Materialien, Mindestlüftung oder die Anschluss- und Abgasführung – sowie über die Anforderungen an die Gas- und Stromanschlüsse und die Regelungstechnik. Außerdem enthält sie Prüfanweisungen, die vor Inbetriebnahme zwingend durchzuführen sind (zum Beispiel Dichtheitsprüfung der Gasleitungen, Funktions- und Abgasmessungen) sowie Hinweise zur Kennzeichnung (z.B. Markierung der Gasart oder der Verbrennungsdruckangaben).

Diese Anleitung dient als Basis für die Abnahme durch den zuständigen Schornsteinfeger und die qualifizierten Fachbetriebe. Sie wird vom Hersteller geliefert, muss vom Installateur beachtet und vom Betreiber bzw. FM zusammen mit der Abnahmebescheinigung archiviert werden. In der Betriebsphase dient sie zudem dem Wartungspersonal als Referenz: Bei späteren Inspektions- und Servicearbeiten kann nachgeprüft werden, ob die Anlage gemäß den Vorgaben installiert wurde und welche Anschlussparameter gelten.

Die Hersteller sind nach GasgeräteDG und der EU-Verordnung verpflichtet, dem Betreiber eine ausführliche Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen bereitzustellen. Diese Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen und den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gasgeräts sicherstellen. Sie umfassen z.B. eine Beschreibung des Geräts und seiner Funktionsweise, Sicherheitshinweise und Warnungen (z.B. Hinweise auf Explosionsgefahren oder Kohlenmonoxid), Anforderungen an die Aufstellung (Belüftung, Abgasführung) sowie detaillierte Anweisungen für Bedienung, Wartung und Fehlerbehebung. Außerdem geben sie Auskunft über die zulässige Brennstoffart und Umgebungsbedingungen.

Für das Facility Management bilden diese Unterlagen die Grundlage für Schulungen des Betriebspersonals und die Anweisung auf dem Werksgelände. Sie müssen jederzeit zugänglich sein (entweder direkt am Gerät angebracht oder im zentralen Betriebsbuch abgelegt) und dienen im Auditfall als Beleg, dass der sichere Umgang mit dem Gerät dokumentiert ist. Ohne vollständige Bedienungsanleitung darf der Gasbrenner nicht betrieben werden, da sonst wesentliche Informationen für Betriebssicherheit und Gefahrenvermeidung fehlen.

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

EU-Konformitätserklärung (Gasgeräte)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Gasgerät alle grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der Gasgeräteverordnung erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

GasgeräteDG; Regulation (EU) 2016/426

Schlüsselelemente

- Herstellerangaben und Seriennummern
- Erklärung zur Einhaltung der EU-Anforderungen
- Referenzierte Prüfstellen und Zertifikate
- CE-Kennzeichnung und Prüfnachweis

Verantwortlich

Hersteller (Ausstellung); Betreiber (Archivierung); FM (Kontrolle bei Anlagenübernahme).

Praxis-Hinweise

Muss vor Inbetriebnahme vorliegen und dauerhaft im Betriebsbuch oder der Anlagendokumentation archiviert werden.

Aufzeichnungen über Kraftstoffart und -menge – 44. BImSchV

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Brennstoffnachweise – Art und Menge der eingesetzten Brennstoffe

Zweck & Geltungsbereich

Nachweisführung über Brennstoffverbrauch und -qualität zur Beurteilung der Emissionsbilanz.

Relevante Regelwerke/Normen

44. BImSchV (02.2_6410).

Schlüsselelemente

- Tages-/Monatsaufstellung der Brennstoffmengen
- Angabe von Brennstoffart, Heizwert, Herkunft
- Belege (Lieferscheine, Messwerte)
- Summen über Betriebsperiode (Quartal/Jahr)

Verantwortlich

Betreiber; Kontrolle: Umweltbeauftragter/FM.

Praxis-Hinweise

Daten in Energie- und Umweltmanagementsystem (z. B. ISO 50001) integrieren; Grundlage für CO₂-Bilanzierung und Umweltberichte.

Aufzeichnungen über Störungen oder Ausfälle – Abgasreinigungssystem

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Störungsprotokoll Abgasreinigungssystem – 44. BImSchV

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller Ausfälle, Störungen oder Minderleistungen der Abgasreinigungseinrichtung.

Relevante Regelwerke/Normen

44. BImSchV (02.2_6410); BImSchG § 52.

Schlüsselelemente

- Zeitpunkt und Dauer der Störung
- Beschreibung der Ursache
- Beeinträchtigte Komponenten (z. B. Filter, Brennkammer, Sensorik)
- Maßnahmen zur Behebung
- Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft

Verantwortlich

Betreiber; technische Unterstützung: Wartungsdienstleister.

Praxis-Hinweise

Meldung an Behörde bei Überschreitung der zulässigen Ausfallzeit; Bestandteil der Umweltmanagementakte.

Bedienungs-/Anleitung – Gasgebläsebrenner

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Montageanleitung (Operating / Instruction Manual – Gas Blower Burner)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt den bestimmungsgemäßen Gebrauch, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und sicherheitstechnische Anforderungen an Gasbrenner mit Gebläse.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 676; DIN EN 15502-1; Verordnung (EU) 2016/426 (Gasgeräteverordnung – GAR).

Schlüsselelemente

- Technische Daten (Leistungsbereich, Brennstoffart, Druck, Abgaswerte)
- Montage- und Anschlussanweisungen
- Wartungsintervalle und Prüfpunkte
- Sicherheitshinweise und Störungsbehebung
- Ersatzteilliste, Konformitätserklärung

Verantwortlich

Hersteller (Erstellung); Betreiber (Aufbewahrung und Bereithaltung im Betrieb).

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument gemäß EU-Gasgeräteverordnung; Grundlage für Betriebseinweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Instandhaltungsverträge im FM.

Bedienungsanleitung – Heizsysteme / Kamine

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Heizsysteme und Feuerstätten

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung des bestimmungsgemäßen Betriebs, der Instandhaltung und Sicherheitsmaßnahmen für gebläseunterstützte Gasbrenner.

Relevante Regelwerke/Normen

MVV TB (2021/1), MVV TB (2023/1), MVV TB (2024/1), VV TB (HH)

Schlüsselelemente

- Gerätebeschreibung, technische Daten, Typzulassung
- Installations- und Anschlussanweisungen
- Wartungszyklen, Brennereinstellung, Abgasüberwachung
- Störungsdiagnose, Sicherheitsabschaltungen
- Hinweise zum Emissionsverhalten und Energieeffizienz

Verantwortlich

Hersteller; Prüfung durch Fachhandwerker / Bezirksschornsteinfeger.

Praxis-Hinweise

Muss dem Betreiber bei Inbetriebnahme übergeben werden; Bestandteil der Anlagenakte. Grundlage für Inspektionen nach TRGI und EnEV.

Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise – Elektrische Geräte

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Sicherheitshinweise für elektrische Geräte

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass elektrische Komponenten des Gasbrenners den Anforderungen der elektrischen Sicherheit entsprechen.

Relevante Regelwerke/Normen

Directive 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie); 1. ProdSV

Schlüsselelemente

- Technische Daten (Spannung, Frequenz, Leistungsaufnahme)
- Warn- und Schutzmaßnahmen gegen Stromschlag, Überhitzung, Kurzschluss
- Prüf- und Messverfahren (z. B. Isolationsprüfung)
- CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Verantwortlich

Hersteller der elektrischen Komponenten; Prüfung: Elektrofachkraft / Betreiber.

Praxis-Hinweise

Dokument wird in der Betriebsanleitung integriert oder separat bereitgestellt; Bestandteil der wiederkehrenden DGUV-Prüfungen nach DGUV V3.

Benutzerinformationen – Maschinen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Benutzerinformation (User Information – Machines)

Zweck & Geltungsbereich

Verständliche Informationen zur sicheren Nutzung, Instandhaltung und Entsorgung maschineller Komponenten von Gasbrennersystemen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN ISO 12100 (Maschinensicherheit).

Schlüsselelemente

- Hinweise zu mechanischen und thermischen Gefährdungen
- Not-Aus-Funktionen und Verriegelungen
- Betriebsgrenzen und zulässige Umgebungsbedingungen
- Hinweise für Personalschulungen

Verantwortlich

Hersteller; Bereitstellung für den Betreiber; Aktualisierung bei Produktänderungen.

Praxis-Hinweise

Im FM bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen einsetzen; Teil der Technischen Dokumentation nach Maschinenrichtlinie (2006/42/EG).

Betriebs-/Wartungsanleitung – Gasgeräte

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Wartungsanleitung für Gasgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebs und der Instandhaltung gasbetriebener Anlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung 2016/426 (GAR); DIN EN 15502-1.

Schlüsselelemente

- Funktionsbeschreibung des Gasgeräts
- Wartungszyklen (z.B. Brennerkopf, Zündung, Luftzufuhr)
- zulässige Grenzwerte für Emissionen und Verbrennung
- Prüfanweisungen für sicherheitstechnische Komponenten
- Verantwortlichkeiten (Betreiber, Fachbetrieb)

Verantwortlich

Hersteller; Kontrolle und Umsetzung: Betreiber / Facility Manager.

Praxis-Hinweise

Muss im Betriebsraum verfügbar sein; dient der Nachweisführung zur Einhaltung der Instandhaltungspflicht gemäß BetrSichV §10 und der Anforderungen der TRGI 2018.

Betriebsanleitung – Maschinen (Industriebrennersysteme)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Maschinen / Gebläsebrenner

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung des gefahrlosen Betriebs, der Instandhaltung und des Arbeitsschutzes bei gebläseunterstützten Gasbrennern als Maschine.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 12693; DIN EN ISO 12100; Regulation (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung); Directive 2006/42/EC; 9. ProdSV; VDI 6026-1

Schlüsselelemente

- Risikobewertung (nach EN ISO 12100)
- Montage-, Betrieb-, Wartungs- und Not-Aus-Anweisungen
- Angaben zu Emissionen, Temperaturen, Druckgrenzen
- Angaben zu Prüfintervallen und Ersatzteilen
- CE-Kennzeichnung, Geräteseriennummer, EG-Konformitätserklärung

Verantwortlich

Hersteller (Erstellung); Betreiber (Pflege und Einhaltung); Fachhandwerker (Inbetriebnahme).

Praxis-Hinweise

Wird mit dem Gerät ausgeliefert; im FM als Grundlage für Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und Schulung des Wartungspersonals genutzt.

Betriebsstundenprotokolle – 44. BImSchV

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Betriebsstundenaufzeichnungen der Feuerungsanlage

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der jährlichen Betriebszeiten für Emissionsüberwachung und Wartungsplanung.

Relevante Regelwerke/Normen

44. BImSchV (02.2_6410); BetrSichV.

Schlüsselelemente

- Datum, Start-/Endzeit, Dauer
- Anlass des Betriebs (Heizbetrieb, Test, Wartung)
- Summierung pro Monat/Jahr
- Unterschrift der verantwortlichen Person

Verantwortlich

Betreiber; Kontrolle: Facility Manager; ggf. automatische Aufzeichnung über Leittechnik.

Praxis-Hinweise

Grundlage für Emissionsberichte und Wartungsintervalle; Aufbewahrung mind. 5 Jahre.

Emissionsabweichungsprotokoll

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Emissionsabweichungsprotokoll / Record of Non-Compliance Cases

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Relevante Regelwerke/Normen

44. BImSchV.

Schlüsselelemente

- Datum und Art der Überschreitung
- Messergebnisse und zulässige Grenzwerte
- Beschreibung der Ursachenanalyse
- Durchgeführte oder geplante Maßnahmen
- Unterschrift des Betreibers

Verantwortlich

Betreiber / Anlagenverantwortlicher; Kontrolle durch die Immissionsschutzbehörde.

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Umweltmanagementsystems; dient als Nachweis bei Behörden- oder TÜV-Prüfungen.

Erläuterung:

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der 44. BImSchV muss der Betreiber Aufzeichnungen über die Art und Menge der in der Feuerungsanlage verwendeten Brennstoffe führen. Dies umfasst üblicherweise tabellarische Aufstellungen (täglich, monatlich) mit Angaben zum Brennstofftyp (z. B. Erdgas, Heizöl, Biomasse), dem Heizwert bzw. Schadstoffgehalt und der Bezugsquelle. Belege wie Lieferscheine oder Analysenzertifikate sollten beigefügt sein. Der Nutzen dieser Dokumentation ist zweifach: Zum einen kann damit die Emissionsbilanz der Anlage exakt nachgewiesen werden (z. B. zur Ermittlung des CO₂-Ausstoßes). Zum anderen dienen die Brennstoffnachweise als Kontrollinstrument: Abweichungen im Verbrauch oder Qualitätstrends lassen sich frühzeitig im Energie- und Umweltmanagement (z. B. nach ISO 50001) erkennen. In vielen Unternehmen werden diese Daten daher elektronisch in Energiemanagementsysteme integriert und regelmäßig in Umwelt- oder Jahresberichten ausgewertet.

Erläuterung:

Nach der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie der bisherigen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) muss jeder Gas-Gebläsebrenner als Maschine mit einer vollständigen Betriebsanleitung ausgeliefert werden. Diese Anleitung dokumentiert die sicherheitsgerechte Nutzung der Anlage. Sie enthält eine Risikobewertung nach DIN EN ISO 12100, um potenzielle Gefährdungen bei Aufbau und Betrieb zu identifizieren. Zudem finden sich darin detaillierte Angaben zur Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Not-Aus-Schaltungen. Technische Informationen wie Emissionen, zulässige Temperaturen und Druckgrenzen werden aufgeführt, ebenso Hinweise zu Prüf- und Ersatzteilzyklen. Die Betriebsanleitung nennt außerdem CE-Kennzeichnung, Seriennummer und die EG-Konformitätserklärung.

Im Facility Management dient diese Betriebsanleitung als zentrale Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV. Sie unterstützt die Erstellung von Wartungsplänen, die Qualifizierung des Wartungspersonals und die Nachverfolgung von CE-Kennzeichnungen. Hersteller und Betreiber tragen gemeinsam Verantwortung: Der Hersteller erstellt und aktualisiert die Anleitung, der Betreiber sorgt für deren Einhaltung und die fachgerechte Durchführung. Fachhandwerker nutzen sie bei der Inbetriebnahme zur Plausibilitätsprüfung aller sicherheitstechnischen Funktionen.

Erläuterung:

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 der 44. BImSchV hat der Betreiber alle Ausfälle oder Störungen der Abgasreinigung zu protokollieren. Dies umfasst neben Datum und Dauer der Störung eine genaue Beschreibung des Fehlers (z. B. verstopfter Partikelfilter, defekter Katalysator), die betroffenen Anlagenteile und die sofort eingeleiteten Abhilfemaßnahmen. Die Dokumentation solcher Störfälle ist zentral, weil nach § 20 der 44. BImSchV (Grenzwerte und Ausfallzeiten) ein Anlagenausfall nur begrenzt toleriert wird und bei Dauerschäden die Behörde zu unterrichten ist. Im Facility Management fließen Störungsprotokolle in das Risikomanagement und die Instandhaltungsplanung ein. Sie helfen, Schwachstellen früh zu erkennen und ähnliche Ausfälle zukünftig zu vermeiden. Zudem dient der Nachweis über vergangene Störungen als Grundlage für behördliche Meldungen, etwa wenn die erlaubte Gesamt-Ausfallzeit (z. B. 400 Stunden pro Jahr für Rußfilter gemäß § 20 Abs. 4) überschritten wird.

Erläuterung:

Nach §9 BetrSichV muss der Betreiber sicherstellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal an sicherheitstechnisch relevanten Anlagen arbeitet. Ein VDI-Zertifikat in Gas- und Verbrennungstechnik dient als Nachweis für diese Fachkunde. Die entsprechenden Schulungen (oft von Herstellern oder zertifizierten Bildungseinrichtungen angeboten) behandeln einschlägige Normen und Sicherheitsvorschriften (z.B. DIN EN 676) und gehen je nach Schwerpunkt auch auf hygienische Aspekte (VDI 6023) ein. Das Zertifikat nennt Teilnehmerdaten, Schulungsdatum, Kursinhalte und die Gültigkeitsdauer (bzw. Anforderungen an die Rezertifizierung). Im FM werden diese Unterlagen in der Qualifikationsverwaltung geführt und bei Audits vorgelegt, um die fachliche Eignung des Personals zu belegen.

Erläuterung:

Die Betriebs- und Montageanleitung ist ein Pflichtdokument des Herstellers und enthält alle wesentlichen technischen sowie sicherheitsrelevanten Informationen zum Gas-Gebläsebrenner. Sie umfasst Leistungsangaben und Brennstoffdaten (z.B. Gasart, Druck, Abgaswerte) und beschreibt die korrekte Montage sowie den Anschluss (z.B. Luft- und Gaszufuhr, Abgasführung). Zudem dokumentiert die Anleitung regelmäßige Wartungs- und Prüffristen (z.B. Reinigung von Brennerkopf und Düsen, Kontrolle der Zünd- und Flammensicherung) sowie Hinweise zur Störungsbehebung. Sicherheitshinweise bei besonderen Gefahren (z.B. Gasleckagen, Ausfall der Flammenüberwachung) und eine Liste wichtiger Ersatzteile ergänzen das Handbuch. Für das Facility Management bildet diese Anleitung die Grundlage für die Schulung des Betriebspersonals und für planmäßige Wartungsarbeiten. Sie dient außerdem als Nachweis einer fachgerechten Inbetriebnahme und als Basis für die technische Risikoanalyse nach BetrSichV (§3). Als verbindlicher Bestandteil der EU-Gasgeräteverordnung muss das Originaldokument vor Ort verfügbar sein.

Erläuterung:

Nach der DGUV Vorschrift 3 (früher VDE 0701/0702) müssen alle elektrischen Geräte und Anlagen im Verantwortungsbereich des Betreibers regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Dabei werden Messungen wie der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand und der Berührungsstrom jedes Geräts durchgeführt. Die Prüfprotokolle enthalten deshalb eine Liste der geprüften Geräte (mit Seriennummern) sowie die ermittelten Messwerte, das Prüfdatum und den nächsten Prüftermin (oft durch eine Prüfplakette gekennzeichnet). Im FM werden diese Protokolle als Nachweis für elektrische Sicherheit archiviert und in das CAFM-System übernommen, damit die Prüfintervalle automatisch nachverfolgt werden können. Ein aktueller Prüfbericht ist eine zentrale Voraussetzung für den Arbeitsschutz nach BetrSichV und muss bei Audits oder Kontrollen vorgelegt werden.

Erläuterung:

Elektrische Bauteile des Brenners (z. B. Zündtransformatoren, Lüftermotoren, Steuergeräte) unterliegen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und den deutschen Produktsicherheitsvorschriften. Die Betriebs- und Sicherheitshinweise dokumentieren, dass diese Komponenten sicher installiert und betrieben werden können. Sie enthalten technische Angaben wie Spannung, Frequenz und Leistungsaufnahme sowie Warnhinweise vor elektrischen Gefahren (Stromschlag, Überlastung, Kurzschluss). Des Weiteren werden Schutzmaßnahmen (z. B. Erdung, Isolationswerte) und Prüfverfahren (z. B. Isolationsprüfung) beschrieben. In der Praxis werden diese Hinweise entweder in der allgemeinen Betriebsanleitung oder als separates Dokument mitgeliefert. Sie sind Teil der technischen Unterlagen, die bei wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) durch eine Elektrofachkraft vorliegen müssen. Für das Facility Management erleichtern sie die Planung und Dokumentation der regelmäßigen Sicherheitsprüfungen der elektrischen Anlagenkomponenten des Brenners.

Erläuterung:

Die Einbauerklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist erforderlich, wenn die Brennereinheit als unvollständige Maschine geliefert wird. Sie bestätigt, dass der Brenner die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt, aber eigenständig nicht betriebsfähig ist. In diesem Dokument beschreibt der Hersteller die Komponente (Modell, Funktion, Seriennummer) und erklärt, welche Anforderungen der Richtlinie umgesetzt wurden. Zudem verpflichtet sich der Hersteller, alle erforderlichen technischen Unterlagen bereitzustellen und weist darauf hin, dass die Inbetriebnahme erst nach Fertigstellung der Gesamtanlage zulässig ist. Die Einbauerklärung begleitet den Brenner während der Anlagenintegration. Bei modularen oder kundenspezifischen Heizungsanlagen (z. B. Kombikessel mit mehreren Brennern) wird sie dem Systemintegrator übergeben. Im Facility Management wird die Einbauerklärung zusammen mit den übrigen Herstellerunterlagen archiviert, da sie die Voraussetzungen für die abschließende EG-Konformitätserklärung der Gesamtanlage dokumentiert.

Erläuterung:

Die Benutzerinformation ist Teil der technischen Dokumentation nach der EU-Maschinenrichtlinie und richtet sich in allgemein verständlicher Sprache an Bedien- und Wartungspersonal. Sie enthält Warnhinweise zu mechanischen und thermischen Gefährdungen (z.B. bewegliche Teile, heiße Oberflächen) sowie Beschreibungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen wie Not-Aus-Schaltern und Verriegelungen. Zudem werden die zulässigen Betriebsgrenzen (z.B. zulässige Umgebungstemperatur oder Brennstoffbedingungen) und Verhaltensregeln vermittelt, um Risiken (z.B. Überlastung, unbefugter Zugriff) zu vermeiden. Diese Informationen sind im FM unerlässlich für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen. Die Benutzerinformation wird bei jeder Produktänderung aktualisiert und muss im technischen Handbuch der Maschine vorliegen.

Erläuterung:

Die Betriebs- und Wartungsanleitung für Gasgeräte ergänzt die Betriebsanleitung um detaillierte Vorgaben für den bestimmungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Instandhaltung der Anlage. Sie beschreibt die Funktionsweise des Gasgeräts und definiert alle erforderlichen Wartungszyklen (z.B. Reinigung von Brennerkopf und Düsen, Prüfung von Zündung und Flammenüberwachung, Überprüfung von Luft- und Abgassystemen). Im Handbuch sind außerdem zulässige Emissions- und Verbrennungsgrenzwerte festgehalten sowie Prüfanweisungen für sicherheitstechnische Bauteile (z.B. Gassicherheitsventil, Druckschalter, Flammwächter). Die Anleitung legt zudem fest, wer für welche Maßnahmen verantwortlich ist: Der Hersteller liefert die Anleitung, während der Betreiber bzw. beauftragte Fachfirmen für die Durchführung der Wartungsarbeiten zuständig sind. Für das Facility Management ist dieses Dokument ein zentrales Nachweismittel: Es muss in der Nähe der Anlage verfügbar sein, um die Instandhaltungspflicht nach BetrSichV §10 und die Vorgaben der TRGI 2018 jederzeit dokumentieren zu können. Darüber hinaus dient es als Grundlage für Wartungsprotokolle und für die Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß ArbSchG §12 bei Audits und Inspektionen.

Erläuterung:

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 44. BImSchV sind Aufzeichnungen über die Betriebsstunden der Anlage zu führen. Dazu gehört für jeden Einsatz (Datum, Uhrzeiten, Betriebsdauer) auch der Betriebsanlass (z. B. regulärer Heizbetrieb, Leistungsprüfungen, Wartungsläufe). Die monatlichen und jährlichen Gesamtsummen der Betriebsstunden werden addiert. Im Facility Management dienen diese Daten mehrfachen Zwecken: Sie bilden die Grundlage für Emissionsberichte und Dokumentationen (je nach Laufzeit lassen sich Emissionen pro Stunde berechnen), und sie sind wesentliche Inputgrößen für die Wartungsplanung. So basieren viele Inspektions- und Wechselintervalle (z. B. Kesselprüfung, Filterwechsel) auf gefahrenen Betriebsstunden. Die Betriebstagebücher werden daher laufend gepflegt und bei Bedarf auch elektronisch über Leittechniksysteme unterstützt. Gesetzlich ist eine Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren vorgesehen, um im Falle einer Umweltkontrolle lückenlos Auskunft geben zu können.

Erläuterung:

Gemäß KÜO und 1. BImSchV muss jede gasbefeuerte Feuerstätte einmal jährlich durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger überprüft und vermessen werden. Bei dieser Feuerstättenschau werden die Abgasinhaltsstoffe (z.B. O₂, CO₂, CO, NOₓ), die Abgastemperatur und die Luftzahl ermittelt, um die Verbrennungsqualität und den Abgasverlust (bzw. den Wirkungsgrad) zu ermitteln. Das Prüfprotokoll dokumentiert diese Messwerte zusammen mit Datum, Messgerät und Name des Prüfers und enthält Hinweise auf festgestellte Mängel sowie die Fristen zu deren Beseitigung. Für das Facility Management sind diese Berichte wichtige Nachweise über den energetischen Zustand der Anlage: Sie werden archiviert, um die Effizienzentwicklung zu verfolgen (z.B. im Rahmen eines Energiemanagements) und um erforderliche Wartungs- oder Optimierungsmaßnahmen ableiten zu können.

Erläuterung:

Gemäß §20 Abs. 3 der 44. BImSchV müssen Betreiber von stationären Feuerungsanlagen jeden Fall dokumentieren, in dem Emissionsgrenzwerte überschritten wurden. Das Emissionsabweichungsprotokoll enthält Angaben zu Datum und Art der Überschreitung sowie die gemessenen und zulässigen Emissionswerte. Es beinhaltet außerdem eine Ursachenanalyse und listet die ergriffenen oder geplanten Abhilfemaßnahmen auf – inklusive der Unterschrift des Betreibers. Für das FM ist dieses Protokoll ein wichtiger Bestandteil des Umweltmanagements: Es liefert der Immissionsschutzbehörde oder dem TÜV die erforderlichen Nachweise darüber, dass Korrekturmaßnahmen umgesetzt wurden. Die Einträge werden meist digital erfasst, um die Berichtspflichten effizient erfüllen zu können.

Erläuterung:

Der Feuerstättenbescheid ist ein behördlicher Bescheid nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und dokumentiert die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme sowie wiederkehrende Prüfungen der Feuerungsanlage. Er enthält Angaben zum Standort und zu den technischen Daten (z. B. Typ, Leistung) der Feuerstätte sowie die Ergebnisse der Abnahme- und Emissionskontrollen durch den Bezirksschornsteinfeger. Zudem sind die festgelegten Prüffristen und die durchzuführenden Arbeiten (z. B. Reinigung, Messung, Überprüfung) aufgeführt. Der Feuerstättenbescheid wird nach der Feuerstättenschau vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt und muss vom Betreiber aufbewahrt werden. Er ist am Aufstellort der Feuerstätte auszuhängen und dient als Grundlage für die Inbetriebnahme der Anlage sowie für zukünftige Kontrollen. Für das Facility Management stellt der Bescheid einen zentralen Nachweis der ordnungsgemäßen Nutzung dar und muss bei Begehungen oder behördlichen Prüfungen vorgelegt werden.

Erläuterung:

Die Betriebsanleitung gemäß MVV TB und VV TB (HH) gewährleistet, dass der Gasbrenner ordnungsgemäß installiert, betrieben und gewartet wird. Sie muss dem Betreiber in deutscher Sprache zur Verfügung stehen und enthält alle technischen Daten, Installations- und Anschlussanweisungen sowie die zulässigen Betriebsparameter. Darüber hinaus werden Wartungszyklen, Brennereinstellungen, Abgasüberwachung, Fehlerdiagnose und Sicherheitsabschaltungen beschrieben. Diese Informationen sind entscheidend für die fachgerechte Inbetriebnahme und die sichere Nutzung des Brenners.

Die Betriebsanleitung dient zugleich als Referenz für alle sicherheitstechnischen Prüfungen (z. B. Dichtheits-, Abgas- und Funktionsprüfungen nach TRGI und EnEV bzw. GEG). Sie informiert über das Emissions- und Energieeinsparverhalten des Brenners und enthält Angaben zur Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte. Im Facility Management wird das Dokument zusammen mit weiteren Nachweisen in der Anlagenakte archiviert. Es bildet die Grundlage für die Erstellung von Betriebs- und Wartungshandbüchern sowie für Schulungen des Betriebspersonals.

Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise – Gasgeräte

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für Gasgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller notwendigen Informationen für sicheren Betrieb, Wartung und Störungsbeseitigung des Gasbrenners mit Gebläse.

Relevante Regelwerke/Normen

GasgeräteDG (02.1_4823); Regulation (EU) 2016/426

Schlüsselelemente

- Gerätebeschreibung und Funktionsweise
- Sicherheits- und Warnhinweise
- Installationsanforderungen
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen
- Angaben zu Abgasführung, Belüftung, Brennstoffart

Verantwortlich

Hersteller (Erstellung); Betreiber (Bereithaltung); FM (Überwachung der Anwendung).

Praxis-Hinweise

Das Dokument muss dauerhaft am Gerät oder im Betriebsbuch verfügbar sein; dient bei Audits als Nachweis der Betriebssicherheit.

Gründungserklärung – Teilweise fertiggestellte Maschinen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Einbauerklärung für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die vorinstallierte Brennereinheit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entspricht, aber erst nach Integration in eine Gesamtanlage voll funktionsfähig ist.

Relevante Regelwerke/Normen

Directive 2006/42/EC (Maschinenrichtlinie)

Schlüsselelemente

- Beschreibung der unvollständigen Maschine
- Erklärung der erfüllten Sicherheitsanforderungen
- Verpflichtung des Herstellers zur Übergabe der technischen Unterlagen
- Name und Anschrift des Bevollmächtigten

Verantwortlich

Hersteller der Brennereinheit.

Praxis-Hinweise

Wird bei modularen Heizsystemen (z. B. kombinierte Kesselanlagen) mitgeliefert; FM bewahrt diese Dokumentation im Anlagendossier auf.

Hersteller- und Betreiberdokumentation

Dieser Abschnitt umfasst die wesentlichen technischen Unterlagen, die vom Hersteller bereitgestellt und vom Betreiber geführt werden müssen, um den sicheren und regelkonformen Betrieb von Gas-Gebläsebrennern sicherzustellen.

Hinweis zu Kaminen – Kamine und Heizsysteme

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Feuerstättenbescheid (Fireplace Notice)

Zweck & Geltungsbereich

Rechtlich verbindliche Dokumentation über Zulässigkeit, Abnahme und regelmäßige Kontrolle der Feuerstätte durch den Bezirksschornsteinfeger.

Relevante Regelwerke/Normen

SchfHwG (§ 14 ff.)

Schlüsselelemente

- Standort und technische Daten der Feuerstätte
- Ergebnisse der Abnahme und Emissionsprüfung
- Prüffristen und Verantwortlichkeiten
- Bescheinigung über sichere Benutzbarkeit

Verantwortlich

Bezirksschornsteinfeger (Erstellung und Aushändigung); Betreiber (Aufbewahrung).

Praxis-Hinweise

Muss am Aufstellort hinterlegt werden; Grundlage für Betriebsfreigabe und Wiederkehrprüfungen.

Installationsanleitung – Gasgeräte

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Installationsanleitung für Gasgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Technische Anleitung zur normgerechten und sicheren Installation des Gasbrenners unter Berücksichtigung aller Bau-, Lüftungs- und Brennstoffbedingungen.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2016/426

Schlüsselelemente

- Anforderungen an Aufstellraum, Abgasführung und Verbrennungsluftzufuhr
- Anschlussbedingungen (Gasleitung, Spannungsversorgung, Steuerung)
- Prüfschritte vor Inbetriebnahme
- Kennzeichnungspflichten und Dichtheitsprüfung

Verantwortlich

Hersteller (Bereitstellung); Installateur / Fachbetrieb (Ausführung); FM (Abnahme und Dokumentation).

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Abnahme- und Übergabedokumentation; notwendig für spätere Wartungsprüfungen.

Mess- und Prüfprotokoll Schornsteinfeger

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Mess- und Prüfprotokoll Schornsteinfeger / Certificate of Inspection

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Messung der Abgasparameter und des Wirkungsgrads bei Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe.

Relevante Regelwerke/Normen

KÜO; 1. BImSchV.

Schlüsselelemente

- Messdaten (O, CO, CO, NO, Abgastemperatur, Luftzahl)
- Beurteilung der Verbrennungsqualität
- Datum, verwendetes Messgerät, Prüfer
- Hinweise auf etwaige Mängel und Fristen zur Behebung

Verantwortlich

Bezirksschornsteinfeger / Prüfstelle; Betreiber (Aufbewahrung und Umsetzung).

Praxis-Hinweise

Jährlich verpflichtend; im FM zur Energieeffizienz- und Umwelt-Compliance-Analyse archivieren.

Prüf- und Emissionsnachweise

Dieser Abschnitt umfasst Protokolle und Messdokumente, die zur Überwachung von Emissionen und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit erforderlich sind.

Prüfprotokolle elektrische Geräte

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokolle elektrische Geräte / Record of Electrical Test Results

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der elektrischen Sicherheit aller zum Brenner gehörenden Geräte und Steuerungen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0701; VDE 0702; DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-070/071.

Schlüsselelemente

- Geräte-Inventarliste mit Seriennummern
- Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom)
- Prüfdatum und Prüfintervalle
- Prüfkennzeichnung (Plakette)

Verantwortlich

Elektrofachkraft / befähigte Person (Prüfung); Betreiber (Veranlassung und Dokumentation).

Praxis-Hinweise

Teil des Arbeitsschutzes nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3; Ergebnisse sollten im CAFM-System erfasst und automatisch nachverfolgt werden.

Qualifikations- und Schulungsnachweise

Dieser Abschnitt listet die Unterlagen auf, die die Qualifikation des Personals dokumentieren, das an Betrieb, Wartung oder Kontrolle der Gasbrenneranlagen beteiligt ist.

VDI-Zertifikat – Schulung Gas- und Verbrennungstechnik

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Schulungszertifikat Gas- und Verbrennungstechnik

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Qualifikation des Fachpersonals für Betrieb, Wartung und Kontrolle von Gas-Gebläsebrennern.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 6023 (hygienische Aspekte) und herstellerspezifische Schulungen (entsprechend DIN EN 676).

Schlüsselelemente

- Teilnehmerdaten, Schulungsdatum und -inhalte
- Verweis auf einschlägige Normen und Sicherheitsregeln
- Gültigkeitsdauer / Rezertifizierung

Verantwortlich

Zertifizierte Bildungseinrichtung oder Hersteller; Aufbewahrung durch den Betreiber.

Praxis-Hinweise

Pflichtnachweis bei Audits und gemäß BetrSichV §9; im FM-Qualifikationsmanagement hinterlegt.