Betriebsfähigkeit der Versorgung mit technischen Gasen sicherstellen
Gasversorgung als Betriebszustand definieren
Die Betriebsfähigkeit einer Versorgung mit technischen Gasen ist erreicht, wenn das jeweils benötigte Gas am festgelegten Übergabepunkt in ausreichender Menge, mit dem erforderlichen Druck, in geeigneter Qualität und unter sicheren Betriebsbedingungen verfügbar ist. Maßgeblich ist nicht allein, ob ein Tank gefüllt, eine Gasflasche angeschlossen oder eine Rohrleitung unter Druck steht. Entscheidend ist, ob der vorgesehene Verbraucher oder Prozess verlässlich versorgt werden kann. Je nach Gasart können Reinheit, Zusammensetzung, Feuchte, Temperatur, Druckstabilität und Volumenstrom betriebsbestimmend sein. Gleichzeitig müssen die spezifischen Gefahren des Mediums beherrscht werden. Brennbare, oxidierende, toxische, erstickend wirkende oder tiefkalt verflüssigte Gase stellen unterschiedliche Anforderungen an Lagerung, Verteilung, Überwachung und Notfallorganisation. Für kritische Versorgungen sollte deshalb ein verbindliches Versorgungsprofil bestehen. Es beschreibt Gasart, Qualitätsanforderungen, zulässige Betriebsparameter, erforderliche Reserve, Betriebszeiten, Messstellen und Übergabepunkte. Daraus werden die Zustände betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig abgeleitet. Eine Einschränkung ist nur zulässig, wenn Sicherheit, Gesundheit, Prozessqualität und erforderliche Schutzfunktionen weiterhin beherrscht bleiben. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Freigabestatus je Versorgungssystem und Verbrauchsbereich.
