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Gasanlagen

Facility Management: Gase » Betrieb » Betreiberpflichten » Gasanlagen

Gasanlagen

Betreiberpflichten für die Planung, Errichtung, den Betrieb, die Instandhaltung, die Prüfungen sowie das Messwesen und die Dokumentation von Erdgas- und Flüssiggasanlagen umfassen alle relevanten Komponenten, darunter Gas-Innenleitungen, Gas-Armaturen, Gas-Druckregelgeräte, Erdgasanlagen, Erdgaszähler sowie Flüssiggasanlagen und Flüssiggastanks innerhalb des Gebäudes. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen sowie eine hohe Anlagen- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verwendung gesicherter Messwerte, einer lückenlosen Dokumentation und Nachweisführung (auditfeste Nachweise) aller relevanten Tätigkeiten. Die Betreiberpflichten stützen sich ausschließlich auf die in diesem Rahmen geltenden Rechts- und Regelwerke.

Diese Ausarbeitung konkretisiert die Betreiberpflichten für Gasanlagen auf Grundlage der genannten Gesetze und Regelwerke. Gegenstand ist die fristgerechte und normgerechte Durchführung aller Messungen (MessEG/MessEV), des Betriebs und der Instandhaltung nach TRGI/NDAV sowie der vorgeschriebenen Prüfungen nach BetrSichV/TRBS/DVFG-TRF. Außerdem sind die Anforderungen der FeuVO (HH) für Flüssiggas-Lagerräume verbindlich einzuhalten. Die Dokumentations- und Meldepflichten sind lückenlos zu erfüllen; sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu beheben. Alle Nachweise werden revisionssicher im CAFM-System geführt und auf Verlangen vorgelegt.

Betreiberpflichten für Gasanlagen im Gebäudebetrieb

Rechts- und Normenmatrix (verbindliche Grundlage)- Zuordnung Regelwerk ↔ Betreiberpflichten

Regelwerk

KL

Textstelle

Kernaussage / Betreiberpflicht

MessEG

KL1

§ 31 Abs. 1–2

Messgeräte bestimmungsgemäß betreiben; MessEV-Anforderungen (§§ 7/8) erfüllen; keine ungeeichten Messgeräte verwenden; Eingriffs- und Wartungsnachweise bis nach Ablauf der Eichfrist aufbewahren

MessEG

KL1

§ 33 Abs. 1–2

Messwerte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr nur bei konformer Eichung verwenden

MessEV

KL1

§ 34 Satz 1

Eichung fristgerecht gemäß Anlage 7 veranlassen

BetrSichV

KL1

§ 14 Abs. 4 i.V.m. Anh. 3

Erst- und wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasanlagen und bestimmten Arbeitsmitteln nach BetrSichV durchführen

BetrSichV

KL1

§ 19 Abs. 1

Anzeige von Unfällen und Schadensfällen (Versagen sicherheitsrelevanter Bauteile) an die zuständigen Behörden

NDAV

KL1

§ 13 Abs. 1–2

Ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) sicherstellen

FeuVO (HH)

KL1

§ 11 Abs. 1, 3–4

Anforderungen an Flüssiggas-Lagerräume: ständige Lüftung, Unterbodenabschluss, sichere Kennzeichnung, explosionsgeschützte elektrische Ausführung, sichere Bauausführung

TRBS 1201

KL2

6.2 (1)–(2)

Prüffristfestlegung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; festgelegte Prüfintervalle wiederkehrend einhalten

DVFG-TRF 2021

KL2

04.08.2002

Wiederkehrende Prüfungen an Flüssiggasbehältern (Zustand, Armaturen, Dichtheit, Ex-Schutz) durchführen

G 600 (TRGI)

KL2

div.

Zugänglichkeit, Betriebssicherheit und Wartung von HAE, DRG und Zählern sicherstellen; Gas-Innenleitungen fachgerecht betreiben; Verbrennungsluftversorgung und Abgasführung prüfen; Verhaltensregeln bei Gasgeruch und Leckage beachten

VDMA 24186-4

KL3

Pos. 1

Regelmäßige Wartung und Prüfung von MSR- und Gebäudeautomationssystemen (Zähler-Integration, Datenpfade) sicherstellen

Systemabgrenzung und Begriffe

  • HAE (Hauptabsperreinrichtung): Hauptanschlussabsperrhahn der Gasinstallation.

  • DRG (Druckregelgerät): Druckminderer für die Gasversorgung.

  • TRGI (Technische Regel Gasinstallation): DVGW Arbeitsblatt G 600.

  • Flüssiggasanlage (Gebäude): Inklusive Lagerbehälter, Leitungen, Armaturen, Lüftungs- und Ex-Schutzmaßnahmen.

  • Messstellenbereich: Bereich um den geeichten Erdgaszähler mit MSR-Anbindung und Plombierung.

Rollen, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen (RACI)- RACI-Matrix der Verantwortlichkeiten

Pflichtfeld

Betreiber

Anlagen- verantwortlicher

TRGI-Fachbetrieb

Prüfstelle/ZÜS

Messstellen- betrieb.

FM/CAFM

NDAV-konforme Errichtung/Änderung

A

R

R

C

TRGI-Betrieb, Lüftung/Abgas, Geräte-Wartung

A

R

R

C

MessEG/MessEV (Eichung/Verwendung)

A

R

C

R

C

BetrSichV/TRBS Prüfungen (Flüssiggas)

A

R

C

R

C

FeuVO-Lagerräume (HH)

A

R

R

C

Unfälle/Schadensfälle nach BetrSichV § 19

A

R

C

C

Dokumentation, KPI, CAFM

A

R

C

C

C

R

A = accountable, R = responsible, C = consulted.

Messwesen Erdgas – MessEG / MessEV

Betreiberpflichten im Bereich des Messwesens zielen auf korrekte Messung und Eichung ab. Messgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und innerhalb der erlaubten Verwendungsbedingungen eingesetzt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Geräte während der gesamten Nutzungsdauer die Anforderungen der MessEV (§§ 7/8) erfüllen. Ungeeichte oder defekte Messgeräte dürfen nicht verwendet werden. Eingriffe in Messgeräte sowie Wartungen sind vollständig zu dokumentieren und die Nachweise mindestens bis nach Ablauf der Eichfrist aufzubewahren. Messwerte dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr nur verwendet werden, wenn eine konforme Eichung vorliegt. Der Betreiber hat fristgerecht die Eichung nach Anlage 7 der MessEV zu veranlassen. Zählerplätze müssen zugänglich sein (TRGI 13.2.4) und die Datenübertragung (MSR/Plausibilisierung, VDMA 24186-4) ist regelmäßig zu überprüfen.

Prüffeld

Inhalt

Intervall

Verantwortlich

Nachweis

Eichstatus

Abgleich der Eichfristen (gemäß MessEV-Anlage 7)

jährlich

Messstellenbetreiber

Eichliste, Eichnachweise

Plomben/Unversehrtheit

Sichtprüfung aller Zähler- und Gehäuseplomben

jährlich

Anlagenverantwortlicher

Prüfcheckliste

Verwendungs- bedingungen

Einhaltung von Druck-/Temperatur- und Durchflussbereichen gemäß Zählerdatenblatt

anlassbezogen

Betreiber

Betriebsanweisung

MSR-Datenpfad

Prüfung Impulsausgang/Bus-Signale, Abgleich mit Lieferantendaten

jährlich/vierteljährlich

GA-/MSR-Verantwortlicher

Testprotokoll

Eingriffsakte

Dokumentation von Wartungen, Reparaturen und Gerätetausch

anlassbezogen

Messstellenbetreiber

Eingriffs- bzw. Reparaturprotokoll

Gasinstallation im Eigentümerbereich – NDAV § 13

Die Gasinstallation auf Seiten des Gebäudeeigentümers (hinter der HAE) ist nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) fachgerecht zu errichten, zu ändern und instand zu halten. Änderungen oder Erweiterungen der Anlage dürfen nur nach Abstimmung und Freigabe durch den Anlagenverantwortlichen vorgenommen werden. Für jede Änderung und Erstinbetriebnahme sind dokumentierte Abnahmeprotokolle zu erstellen. Der Betreiber ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand schriftlich zu bestätigen und Betriebsanweisungen bereitzustellen. Zudem muss die Zugänglichkeit aller Absperr- und Bedienorgane jederzeit gewährleistet sein, um eine schnelle Abschaltung im Notfall zu ermöglichen.

Betrieb nach TRGI – DVGW G 600

  • Zugänglichkeit und Integrität: Die Hauptabsperreinrichtung (HAE) und das Druckregelgerät (DRG) müssen stets frei zugänglich bleiben. Beschädigungen oder Manipulationen an HAE, DRG oder Gaszähler sind unverzüglich dem zuständigen Netzbetreiber zu melden. Kennzeichnungen von Gasleitungen und -geräten müssen lesbar sein.

  • Gas-Innenleitungen & Gasgeräte: Alle Gas-Innenleitungen sind fachgerecht zu betreiben und regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen. Gasgeräte (Heizkessel, Öfen etc.) müssen durch einen zugelassenen Fachbetrieb regelmäßig inspiziert, gewartet und ggf. instand gesetzt werden. Nach Nutzungsänderungen von Räumen ist zu prüfen, ob die vorhandenen Gasgeräte weiterhin sicher betrieben werden können (13.3.2). Geräte sind dabei auf erkennbare Mängel (Korrosion, Leckage, Beschädigungen) zu kontrollieren.

  • Verbrennungsluft und Abgasführung: Die Einrichtungen zur Verbrennungsluftversorgung bei raumluftabhängigen Gasgeräten müssen jederzeit funktionsfähig sein. Die Abgasführung von Gasgeräten ist dauerhaft einwandfrei sicherzustellen. Dies gilt sowohl für raumluftabhängige Geräte als auch für raumluftunabhängige Geräte. Räume mit Abgasanlagen sind regelmäßig auf frei bleibende Abgaswege (z. B. Schornsteine, Abgassysteme) zu überprüfen.

  • Betriebs- und Gefahrenverhalten: Bei Arbeiten mit leicht entzündlichen Stoffen (z. B. Bodenbelagskleber, Lacke) sind alle Gasgeräte vorübergehend abzuschalten und die zugehörigen Absperrvorrichtungen zu schließen. Gasgeruch ist umgehend dem Netzbetreiber zu melden; gleichzeitig sind alle im TRGI vorgesehenen Verhaltensregeln zu Gasalarmfällen zu befolgen. Tritt fortwährend Abgas aus (z. B. bei beschädigter Abgasleitung), so ist das betroffene raumluftabhängige Gasgerät sofort außer Betrieb zu nehmen.

TRGI-Betriebscheck

Bereich

Pflichtinhalt

Intervall

Nachweis

HAE/DRG/Zähler

Freier Zugang, Unversehrtheit, korrekte Kennzeichnung

monatlich

Begehungs-Checkliste

Geräte

Wartung gemäß Herstellerangaben/TRGI

jährlich

Wartungsbericht

Verbrennungsluft/Abgas

Funktionstüchtigkeit der Lüftung/Abgaswege

jährlich

Prüfprotokoll

Verhalten bei Gefahr

Unterweisung der Mitarbeiter, Notfallpläne bereitstellen

jährlich

Schulungsnachweis

Flüssiggasanlagen und -behälter

Die Betreiberpflichten für Flüssiggasanlagen umfassen insbesondere die regelmäßige Überprüfung und Meldung von Sicherheitsvorfällen. Gemäß BetrSichV §14 Abs. 4 sind Erst- und wiederkehrende Prüfungen der Flüssiggasanlage und deren Behälter durch einen befähigten Sachkundigen bzw. eine zugelassene Prüfstelle durchzuführen. Die Prüffristen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) bestimmt (TRBS 1201). Unfälle oder Störfälle mit erheblichem Personenschaden oder Ausfall sicherheitsrelevanter Anlagenteile sind gemäß BetrSichV §19 umgehend den Behörden zu melden. Darüber hinaus verlangt die DVFG-TRF 2021 turnusmäßige Prüfungen der Flüssiggasbehälter selbst (Zustand des Behälters, sicherheitsrelevante Armaturen, Dichtheit, Einhaltung von Ex-Zonen).

Prüf- und Fristenkonzept für Flüssiggasanlagen

Objekt

Rechtsbasis

Prüfart

Intervall (Anhaltspunkt)

Zuständige Stelle

Nachweis

Flüssiggasanlage

BetrSichV / Anh. 3

Erstprüfung / Wiederkehrende Prüfung

gemäß GBU festgelegt

Befähigte Person / ZÜS

Prüfbericht

LPG-Behälter

DVFG-TRF 2021, Kap. 8.4.2

Wiederkehrende Prüfung

gemäß GBU bzw. Vorgabe

Befähigte Person

Prüfprotokoll

Ereignisfall

BetrSichV § 19

Pflichtanzeige an Behörden

sofort bei Eintritt

Betreiber

Meldung im System / Journal

Lagerräume für Flüssiggas (Hamburg) – FeuVO (HH) § 11

In Hamburg unterliegen Flüssiggastanks in Gebäuden speziellen bau- und anlagentechnischen Vorgaben. Die Lagerräume dürfen ausschließlich zur Lagerung von Flüssiggasbehältern genutzt werden (§ 11 Abs. 1 FeuVO HH). Es ist eine ständig wirksame Lüftung sicherzustellen. Öffnungen oder Anschlüsse zu anderen Räumen sind außer den vorgesehenen Türen nicht zulässig; der Fußboden des Lagerraums darf nicht unter Geländeoberkante liegen und muss druckdicht sein. Kennzeichnungen mit dem Hinweis „FLÜSSIGGASANLAGE“ sowie von Zugängen sind anzubringen. Elektrische Installationen in diesen Räumen müssen dem Explosionsschutz genügen (Zuleitungen, Schalter gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3). Zugänge sind vom Freien her vorhanden zu machen, mit Notausgangsbeschilderung und Beschäumbungsmöglichkeiten versehen.

Anforderungen an Flüssiggas-Lagerräume

Prüffeld

Kriterium

Nachweis

Lüftung

Dauerhaft wirksame Lüftungsanlage; geforderter Luftwechsel

Prüfprotokoll (Lüftungsnachweis)

Bauliche Ausführung

Keine Bodenöffnungen; Türen/Öffnungen wie vorgegeben

Baupläne / Bestandsdokumentation

Kennzeichnung

„FLÜSSIGGASANLAGE“ sowie Rettungs-/Zugangsschilder

Fotodokumentation

Elektrische Anlage

Ausführung nach Explosionsschutzanforderungen

E-Installationsprüfbericht

Wartungsorganisation

Für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb ist ein integrierter Prüf- und Wartungsplan zu führen, der alle Anlagen- und Betriebsmittel berücksichtigt. In diesem sind die jeweiligen Grundlagentexte (Gesetze, Normen, Herstellerangaben) aufgeführt, die Pflichtinhalte der Tätigkeiten beschrieben, Intervalle festgelegt und Nachweise dokumentiert.

Instandhaltungs- und Prüfplan (Anlagengruppen)

Anlagengruppe

Grundlagentext

Pflichtinhalte

Intervall

Nachweis

Erdgaszähler

MessEG / MessEV / VDMA 24186-4

Eich- und Plombenprüfung, MSR-Abgleich

gemäß Eichfristen / Wartungsplan

Eichliste, Protokolle

Gasgeräte/Leitungen

DVGW G 600 (TRGI)

Wartung, Dichtheitsprüfung, Abgas- und Verbrennungsluftkontrolle

jährlich

Wartungsberichte

LPG-Anlagen/Behälter

BetrSichV / TRBS 1201 / DVFG-TRF

Erst- und wiederkehrende Prüfungen gemäß GBU

nach Gefährdungsbeurteilung

Prüfberichte

Armaturen/DRG/HAE

DVGW G 600 (TRGI)

Funktions- und Zugangsprüfung aller Absperrorgane

vierteljährlich/jährlich

Checklisten

Dokumentation, Aufbewahrung und Meldungen

Betreiberpflichten im Bereich Dokumentation umfassen die revisionssichere Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen und die fristgerechte Meldung von Ereignissen. Nach dem MessEG sind sämtliche Eich- und Eingriffsunterlagen bis mindestens nach Ablauf der Eichfrist aufzubewahren; auch die Verwendung der Messwerte ist zu dokumentieren. Nach BetrSichV § 19 sind Unfälle und Schadensfälle unverzüglich den Behörden zu melden. Beschädigungen von DRG, Zähler oder anderen sicherheitsrelevanten Komponenten sind sofort dem Netzbetreiber anzuzeigen (TRGI/NDAV). Alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind lückenlos zu protokollieren. Ein CAFM- oder digitales Managementsystem dient der zentralen, revisionsgeschützten Ablage aller Protokolle, Prüftermine und Maßnahmen.

Nachweismatrix

Dokument

Rechtsbezug

Frist/Aufbewahrung

Eich- und Eingriffsakten der Zähler

MessEG / MessEV

bis nach Ablauf der Eichfrist

Prüfberichte Flüssiggasanlage

BetrSichV / TRBS / DVFG-TRF

gemäß gesetzlicher Vorgabe

Wartungsberichte Gasgeräte

G 600 (TRGI) / Hersteller

mindestens 5 Jahre

Ereignis- und Unfallmeldungen

BetrSichV § 19

sofort; fortlaufendes Journal

KPI- und Reporting-System

Ein effektives KPI-System unterstützt die Überwachung der Betreiberpflichten und ermöglicht zeitnahe Korrekturen bei Abweichungen. Typische Kennzahlen (KPIs) umfassen etwa die Eich-Compliance, die fristgerechte Durchführung gesetzlicher Prüfungen oder die Reparaturzeiten kritischer Mängel. Als Beispielwerte können gelten:

KPI-Raster

KPI

Zielwert

Intervall

Datenquelle

Maßnahme bei Abweichung

Eich-Compliance Erdgaszähler

100 %

monatlich

CAFM / Eichliste

Sofortige Reparatur, Priorisierung

Fristgerechte Durchführung BetrSichV-Prüfungen

≥ 98 %

monatlich

Prüfkalender

Nachsteuerung, Eskalation

Schwere Mängel Gas (P1) behoben

100 % ≤ 48 h

laufend

Maßnahmenregister

Sofortmaßnahme (24–48 h)

Zugänglichkeit HAE/DRG/Zähler

100 %

monatlich

Begehungsprotokoll

Hindernisbeseitigung

Eskalations- und Notfallmanagement

Für den Fall sicherheitsrelevanter Störungen sind klare Sofortmaßnahmen und Eskalationswege definiert. Beispiele:

Eskalationslogik (Auszug)

Ereignis

Sofortmaßnahme

Frist

Eskalationsstufe

Gasgeruch oder Gasleckage

Umgebung sichern, HAE schließen, Netzbetreiber informieren (TRGI 13.5.1)

sofort

Betreiberleitung / Netzbetreiber

Fortwährender Abgasaustritt bei Gerät

Gerät abschalten (TRGI 13.5.6), Gasfachbetrieb beauftragen

sofort

Anlagenverantwortlicher

Ex-Schutz-Mangel im Lagerraum (HH)

Lagerbereich sperren, Prüfen und Nachrüsten

sofort

Betreiber / Sicherheitsbeauftragter / Behörde

Versagen sicherheitsrelevanter Bauteile (Flüssiggas)

Sofortanzeige gemäß BetrSichV § 19, Ursachenanalyse

sofort

Betreiber / Behörde

Bei jedem Ereignis sind die festgelegten Sofortmaßnahmen konsequent umzusetzen, Mängel umgehend zu beheben und die entsprechenden Meldungen zu dokumentieren.

Jahres- und Fristenplan (Beispielgerüst)

Ein Jahresplan koordiniert die periodischen Prüfungen, Wartungen und Berichtsaufgaben. Er gibt für jedes Quartal einen Überblick über die geplanten Maßnahmen:

Jahresplan (Beispiel)

Quartal

Messwesen (413.11)

TRGI-Wartung

LPG-Prüfungen

Lagerraum FeuVO (HH)

Reporting

Q1

Eichlisten-Review, MSR-Datencheck

Gasgeräte, Abgasanlagen, Lüftung

GBU-Fristentest für Flüssiggasanlage

Vollständige Kontrolle Kennzeichnung/Lüftung

KPI-Bericht starten

Q2

Plomben-/Zugangsprüfung

Leitungs- und Armaturenprüfung

Wiederkehrende Prüfung Behälter (falls fällig)

Elektro-Ex-Schutzprüfung

Quartals-Report

Q3

Datenplausibilisierung, Verbrauchsanalyse

Nachwartung/Restpunkte

Nachprüfungen (B-Tests)

Begehung Lagerbereich

Audit-Vorbereitung

Q4

Jahresabschluss Eichungen, Planung nächster Jahre

Gesamtreview/TRGI-Prüfung

Prüfzyklusplan update

Wiederholungs-Check

Jahresbericht (KPI)

Vertragsanhänge (verbindliche Muster)- Als Anhang zum Betreiberpflichtenvertrag sind folgende Unterlagen vorgesehen:

  • Anhang A1: NDAV-/TRGI-Konformitäts-Checklisten (Checklisten für HAE, DRG, Zähler, Gasgeräte).

  • Anhang A2: Eichlisten & Eingriffsprotokolle (MessEG/MessEV).

  • Anhang A3: Prüfplan und Formblätter für BetrSichV/TRBS 1201/DVFG-TRF (Flüssiggasanlagen).

  • Anhang A4: FeuVO-Hamburg-Checkliste für Flüssiggas-Lagerraum.

  • Anhang A5: MSR- und Gebäudeautomations-Wartungsprotokolle (VDMA 24186-4).

  • Anhang A6: KPI-Übersichtstafel und Maßnahmenprotokoll.