Gasanlagen
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Gasanlagen
Betreiberpflichten für die Planung, Errichtung, den Betrieb, die Instandhaltung, die Prüfungen sowie das Messwesen und die Dokumentation von Erdgas- und Flüssiggasanlagen umfassen alle relevanten Komponenten, darunter Gas-Innenleitungen, Gas-Armaturen, Gas-Druckregelgeräte, Erdgasanlagen, Erdgaszähler sowie Flüssiggasanlagen und Flüssiggastanks innerhalb des Gebäudes. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen sowie eine hohe Anlagen- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verwendung gesicherter Messwerte, einer lückenlosen Dokumentation und Nachweisführung (auditfeste Nachweise) aller relevanten Tätigkeiten. Die Betreiberpflichten stützen sich ausschließlich auf die in diesem Rahmen geltenden Rechts- und Regelwerke.
Diese Ausarbeitung konkretisiert die Betreiberpflichten für Gasanlagen auf Grundlage der genannten Gesetze und Regelwerke. Gegenstand ist die fristgerechte und normgerechte Durchführung aller Messungen (MessEG/MessEV), des Betriebs und der Instandhaltung nach TRGI/NDAV sowie der vorgeschriebenen Prüfungen nach BetrSichV/TRBS/DVFG-TRF. Außerdem sind die Anforderungen der FeuVO (HH) für Flüssiggas-Lagerräume verbindlich einzuhalten. Die Dokumentations- und Meldepflichten sind lückenlos zu erfüllen; sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu beheben. Alle Nachweise werden revisionssicher im CAFM-System geführt und auf Verlangen vorgelegt.
Betreiberpflichten für Gasanlagen im Gebäudebetrieb
- Rechts
- Systemabgrenzung
- Rollen
- Messwesen
- Gasinstallation
- Betrieb
- Flüssiggasanlagen
- Lagerräume
- Wartungsorganisation
- Aufbewahrung
- KPI
- Notfallmanagement
- Jahres
- Vertragsanhänge
Rechts- und Normenmatrix (verbindliche Grundlage)- Zuordnung Regelwerk ↔ Betreiberpflichten
| Regelwerk | KL | Textstelle | Kernaussage / Betreiberpflicht |
|---|---|---|---|
| MessEG | KL1 | § 31 Abs. 1–2 | Messgeräte bestimmungsgemäß betreiben; MessEV-Anforderungen (§§ 7/8) erfüllen; keine ungeeichten Messgeräte verwenden; Eingriffs- und Wartungsnachweise bis nach Ablauf der Eichfrist aufbewahren |
| MessEG | KL1 | § 33 Abs. 1–2 | Messwerte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr nur bei konformer Eichung verwenden |
| MessEV | KL1 | § 34 Satz 1 | Eichung fristgerecht gemäß Anlage 7 veranlassen |
| BetrSichV | KL1 | § 14 Abs. 4 i.V.m. Anh. 3 | Erst- und wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasanlagen und bestimmten Arbeitsmitteln nach BetrSichV durchführen |
| BetrSichV | KL1 | § 19 Abs. 1 | Anzeige von Unfällen und Schadensfällen (Versagen sicherheitsrelevanter Bauteile) an die zuständigen Behörden |
| NDAV | KL1 | § 13 Abs. 1–2 | Ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) sicherstellen |
| FeuVO (HH) | KL1 | § 11 Abs. 1, 3–4 | Anforderungen an Flüssiggas-Lagerräume: ständige Lüftung, Unterbodenabschluss, sichere Kennzeichnung, explosionsgeschützte elektrische Ausführung, sichere Bauausführung |
| TRBS 1201 | KL2 | 6.2 (1)–(2) | Prüffristfestlegung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; festgelegte Prüfintervalle wiederkehrend einhalten |
| DVFG-TRF 2021 | KL2 | 04.08.2002 | Wiederkehrende Prüfungen an Flüssiggasbehältern (Zustand, Armaturen, Dichtheit, Ex-Schutz) durchführen |
| G 600 (TRGI) | KL2 | div. | Zugänglichkeit, Betriebssicherheit und Wartung von HAE, DRG und Zählern sicherstellen; Gas-Innenleitungen fachgerecht betreiben; Verbrennungsluftversorgung und Abgasführung prüfen; Verhaltensregeln bei Gasgeruch und Leckage beachten |
| VDMA 24186-4 | KL3 | Pos. 1 | Regelmäßige Wartung und Prüfung von MSR- und Gebäudeautomationssystemen (Zähler-Integration, Datenpfade) sicherstellen |
Systemabgrenzung und Begriffe
HAE (Hauptabsperreinrichtung): Hauptanschlussabsperrhahn der Gasinstallation.
DRG (Druckregelgerät): Druckminderer für die Gasversorgung.
TRGI (Technische Regel Gasinstallation): DVGW Arbeitsblatt G 600.
Flüssiggasanlage (Gebäude): Inklusive Lagerbehälter, Leitungen, Armaturen, Lüftungs- und Ex-Schutzmaßnahmen.
Messstellenbereich: Bereich um den geeichten Erdgaszähler mit MSR-Anbindung und Plombierung.
Rollen, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen (RACI)- RACI-Matrix der Verantwortlichkeiten
| Pflichtfeld | Betreiber | Anlagen- verantwortlicher | TRGI-Fachbetrieb | Prüfstelle/ZÜS | Messstellen- betrieb. | FM/CAFM |
|---|---|---|---|---|---|---|
| NDAV-konforme Errichtung/Änderung | A | R | R | – | – | C |
| TRGI-Betrieb, Lüftung/Abgas, Geräte-Wartung | A | R | R | – | – | C |
| MessEG/MessEV (Eichung/Verwendung) | A | R | C | – | R | C |
| BetrSichV/TRBS Prüfungen (Flüssiggas) | A | R | C | R | – | C |
| FeuVO-Lagerräume (HH) | A | R | R | – | – | C |
| Unfälle/Schadensfälle nach BetrSichV § 19 | A | R | C | – | – | C |
| Dokumentation, KPI, CAFM | A | R | C | C | C | R |
Messwesen Erdgas – MessEG / MessEV
Betreiberpflichten im Bereich des Messwesens zielen auf korrekte Messung und Eichung ab. Messgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und innerhalb der erlaubten Verwendungsbedingungen eingesetzt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Geräte während der gesamten Nutzungsdauer die Anforderungen der MessEV (§§ 7/8) erfüllen. Ungeeichte oder defekte Messgeräte dürfen nicht verwendet werden. Eingriffe in Messgeräte sowie Wartungen sind vollständig zu dokumentieren und die Nachweise mindestens bis nach Ablauf der Eichfrist aufzubewahren. Messwerte dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr nur verwendet werden, wenn eine konforme Eichung vorliegt. Der Betreiber hat fristgerecht die Eichung nach Anlage 7 der MessEV zu veranlassen. Zählerplätze müssen zugänglich sein (TRGI 13.2.4) und die Datenübertragung (MSR/Plausibilisierung, VDMA 24186-4) ist regelmäßig zu überprüfen.
| Prüffeld | Inhalt | Intervall | Verantwortlich | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Eichstatus | Abgleich der Eichfristen (gemäß MessEV-Anlage 7) | jährlich | Messstellenbetreiber | Eichliste, Eichnachweise |
| Plomben/Unversehrtheit | Sichtprüfung aller Zähler- und Gehäuseplomben | jährlich | Anlagenverantwortlicher | Prüfcheckliste |
| Verwendungs- bedingungen | Einhaltung von Druck-/Temperatur- und Durchflussbereichen gemäß Zählerdatenblatt | anlassbezogen | Betreiber | Betriebsanweisung |
| MSR-Datenpfad | Prüfung Impulsausgang/Bus-Signale, Abgleich mit Lieferantendaten | jährlich/vierteljährlich | GA-/MSR-Verantwortlicher | Testprotokoll |
| Eingriffsakte | Dokumentation von Wartungen, Reparaturen und Gerätetausch | anlassbezogen | Messstellenbetreiber | Eingriffs- bzw. Reparaturprotokoll |
Gasinstallation im Eigentümerbereich – NDAV § 13
Die Gasinstallation auf Seiten des Gebäudeeigentümers (hinter der HAE) ist nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) fachgerecht zu errichten, zu ändern und instand zu halten. Änderungen oder Erweiterungen der Anlage dürfen nur nach Abstimmung und Freigabe durch den Anlagenverantwortlichen vorgenommen werden. Für jede Änderung und Erstinbetriebnahme sind dokumentierte Abnahmeprotokolle zu erstellen. Der Betreiber ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand schriftlich zu bestätigen und Betriebsanweisungen bereitzustellen. Zudem muss die Zugänglichkeit aller Absperr- und Bedienorgane jederzeit gewährleistet sein, um eine schnelle Abschaltung im Notfall zu ermöglichen.
Betrieb nach TRGI – DVGW G 600
Zugänglichkeit und Integrität: Die Hauptabsperreinrichtung (HAE) und das Druckregelgerät (DRG) müssen stets frei zugänglich bleiben. Beschädigungen oder Manipulationen an HAE, DRG oder Gaszähler sind unverzüglich dem zuständigen Netzbetreiber zu melden. Kennzeichnungen von Gasleitungen und -geräten müssen lesbar sein.
Gas-Innenleitungen & Gasgeräte: Alle Gas-Innenleitungen sind fachgerecht zu betreiben und regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen. Gasgeräte (Heizkessel, Öfen etc.) müssen durch einen zugelassenen Fachbetrieb regelmäßig inspiziert, gewartet und ggf. instand gesetzt werden. Nach Nutzungsänderungen von Räumen ist zu prüfen, ob die vorhandenen Gasgeräte weiterhin sicher betrieben werden können (13.3.2). Geräte sind dabei auf erkennbare Mängel (Korrosion, Leckage, Beschädigungen) zu kontrollieren.
Verbrennungsluft und Abgasführung: Die Einrichtungen zur Verbrennungsluftversorgung bei raumluftabhängigen Gasgeräten müssen jederzeit funktionsfähig sein. Die Abgasführung von Gasgeräten ist dauerhaft einwandfrei sicherzustellen. Dies gilt sowohl für raumluftabhängige Geräte als auch für raumluftunabhängige Geräte. Räume mit Abgasanlagen sind regelmäßig auf frei bleibende Abgaswege (z. B. Schornsteine, Abgassysteme) zu überprüfen.
Betriebs- und Gefahrenverhalten: Bei Arbeiten mit leicht entzündlichen Stoffen (z. B. Bodenbelagskleber, Lacke) sind alle Gasgeräte vorübergehend abzuschalten und die zugehörigen Absperrvorrichtungen zu schließen. Gasgeruch ist umgehend dem Netzbetreiber zu melden; gleichzeitig sind alle im TRGI vorgesehenen Verhaltensregeln zu Gasalarmfällen zu befolgen. Tritt fortwährend Abgas aus (z. B. bei beschädigter Abgasleitung), so ist das betroffene raumluftabhängige Gasgerät sofort außer Betrieb zu nehmen.
TRGI-Betriebscheck
| Bereich | Pflichtinhalt | Intervall | Nachweis |
|---|---|---|---|
| HAE/DRG/Zähler | Freier Zugang, Unversehrtheit, korrekte Kennzeichnung | monatlich | Begehungs-Checkliste |
| Geräte | Wartung gemäß Herstellerangaben/TRGI | jährlich | Wartungsbericht |
| Verbrennungsluft/Abgas | Funktionstüchtigkeit der Lüftung/Abgaswege | jährlich | Prüfprotokoll |
| Verhalten bei Gefahr | Unterweisung der Mitarbeiter, Notfallpläne bereitstellen | jährlich | Schulungsnachweis |
Flüssiggasanlagen und -behälter
Die Betreiberpflichten für Flüssiggasanlagen umfassen insbesondere die regelmäßige Überprüfung und Meldung von Sicherheitsvorfällen. Gemäß BetrSichV §14 Abs. 4 sind Erst- und wiederkehrende Prüfungen der Flüssiggasanlage und deren Behälter durch einen befähigten Sachkundigen bzw. eine zugelassene Prüfstelle durchzuführen. Die Prüffristen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) bestimmt (TRBS 1201). Unfälle oder Störfälle mit erheblichem Personenschaden oder Ausfall sicherheitsrelevanter Anlagenteile sind gemäß BetrSichV §19 umgehend den Behörden zu melden. Darüber hinaus verlangt die DVFG-TRF 2021 turnusmäßige Prüfungen der Flüssiggasbehälter selbst (Zustand des Behälters, sicherheitsrelevante Armaturen, Dichtheit, Einhaltung von Ex-Zonen).
Prüf- und Fristenkonzept für Flüssiggasanlagen
| Objekt | Rechtsbasis | Prüfart | Intervall (Anhaltspunkt) | Zuständige Stelle | Nachweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Flüssiggasanlage | BetrSichV / Anh. 3 | Erstprüfung / Wiederkehrende Prüfung | gemäß GBU festgelegt | Befähigte Person / ZÜS | Prüfbericht |
| LPG-Behälter | DVFG-TRF 2021, Kap. 8.4.2 | Wiederkehrende Prüfung | gemäß GBU bzw. Vorgabe | Befähigte Person | Prüfprotokoll |
| Ereignisfall | BetrSichV § 19 | Pflichtanzeige an Behörden | sofort bei Eintritt | Betreiber | Meldung im System / Journal |
Lagerräume für Flüssiggas (Hamburg) – FeuVO (HH) § 11
In Hamburg unterliegen Flüssiggastanks in Gebäuden speziellen bau- und anlagentechnischen Vorgaben. Die Lagerräume dürfen ausschließlich zur Lagerung von Flüssiggasbehältern genutzt werden (§ 11 Abs. 1 FeuVO HH). Es ist eine ständig wirksame Lüftung sicherzustellen. Öffnungen oder Anschlüsse zu anderen Räumen sind außer den vorgesehenen Türen nicht zulässig; der Fußboden des Lagerraums darf nicht unter Geländeoberkante liegen und muss druckdicht sein. Kennzeichnungen mit dem Hinweis „FLÜSSIGGASANLAGE“ sowie von Zugängen sind anzubringen. Elektrische Installationen in diesen Räumen müssen dem Explosionsschutz genügen (Zuleitungen, Schalter gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3). Zugänge sind vom Freien her vorhanden zu machen, mit Notausgangsbeschilderung und Beschäumbungsmöglichkeiten versehen.
Anforderungen an Flüssiggas-Lagerräume
| Prüffeld | Kriterium | Nachweis |
|---|---|---|
| Lüftung | Dauerhaft wirksame Lüftungsanlage; geforderter Luftwechsel | Prüfprotokoll (Lüftungsnachweis) |
| Bauliche Ausführung | Keine Bodenöffnungen; Türen/Öffnungen wie vorgegeben | Baupläne / Bestandsdokumentation |
| Kennzeichnung | „FLÜSSIGGASANLAGE“ sowie Rettungs-/Zugangsschilder | Fotodokumentation |
| Elektrische Anlage | Ausführung nach Explosionsschutzanforderungen | E-Installationsprüfbericht |
Wartungsorganisation
Für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb ist ein integrierter Prüf- und Wartungsplan zu führen, der alle Anlagen- und Betriebsmittel berücksichtigt. In diesem sind die jeweiligen Grundlagentexte (Gesetze, Normen, Herstellerangaben) aufgeführt, die Pflichtinhalte der Tätigkeiten beschrieben, Intervalle festgelegt und Nachweise dokumentiert.
Instandhaltungs- und Prüfplan (Anlagengruppen)
| Anlagengruppe | Grundlagentext | Pflichtinhalte | Intervall | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Erdgaszähler | MessEG / MessEV / VDMA 24186-4 | Eich- und Plombenprüfung, MSR-Abgleich | gemäß Eichfristen / Wartungsplan | Eichliste, Protokolle |
| Gasgeräte/Leitungen | DVGW G 600 (TRGI) | Wartung, Dichtheitsprüfung, Abgas- und Verbrennungsluftkontrolle | jährlich | Wartungsberichte |
| LPG-Anlagen/Behälter | BetrSichV / TRBS 1201 / DVFG-TRF | Erst- und wiederkehrende Prüfungen gemäß GBU | nach Gefährdungsbeurteilung | Prüfberichte |
| Armaturen/DRG/HAE | DVGW G 600 (TRGI) | Funktions- und Zugangsprüfung aller Absperrorgane | vierteljährlich/jährlich | Checklisten |
Dokumentation, Aufbewahrung und Meldungen
Betreiberpflichten im Bereich Dokumentation umfassen die revisionssichere Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen und die fristgerechte Meldung von Ereignissen. Nach dem MessEG sind sämtliche Eich- und Eingriffsunterlagen bis mindestens nach Ablauf der Eichfrist aufzubewahren; auch die Verwendung der Messwerte ist zu dokumentieren. Nach BetrSichV § 19 sind Unfälle und Schadensfälle unverzüglich den Behörden zu melden. Beschädigungen von DRG, Zähler oder anderen sicherheitsrelevanten Komponenten sind sofort dem Netzbetreiber anzuzeigen (TRGI/NDAV). Alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind lückenlos zu protokollieren. Ein CAFM- oder digitales Managementsystem dient der zentralen, revisionsgeschützten Ablage aller Protokolle, Prüftermine und Maßnahmen.
Nachweismatrix
| Dokument | Rechtsbezug | Frist/Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Eich- und Eingriffsakten der Zähler | MessEG / MessEV | bis nach Ablauf der Eichfrist |
| Prüfberichte Flüssiggasanlage | BetrSichV / TRBS / DVFG-TRF | gemäß gesetzlicher Vorgabe |
| Wartungsberichte Gasgeräte | G 600 (TRGI) / Hersteller | mindestens 5 Jahre |
| Ereignis- und Unfallmeldungen | BetrSichV § 19 | sofort; fortlaufendes Journal |
KPI- und Reporting-System
Ein effektives KPI-System unterstützt die Überwachung der Betreiberpflichten und ermöglicht zeitnahe Korrekturen bei Abweichungen. Typische Kennzahlen (KPIs) umfassen etwa die Eich-Compliance, die fristgerechte Durchführung gesetzlicher Prüfungen oder die Reparaturzeiten kritischer Mängel. Als Beispielwerte können gelten:
KPI-Raster
| KPI | Zielwert | Intervall | Datenquelle | Maßnahme bei Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| Eich-Compliance Erdgaszähler | 100 % | monatlich | CAFM / Eichliste | Sofortige Reparatur, Priorisierung |
| Fristgerechte Durchführung BetrSichV-Prüfungen | ≥ 98 % | monatlich | Prüfkalender | Nachsteuerung, Eskalation |
| Schwere Mängel Gas (P1) behoben | 100 % ≤ 48 h | laufend | Maßnahmenregister | Sofortmaßnahme (24–48 h) |
| Zugänglichkeit HAE/DRG/Zähler | 100 % | monatlich | Begehungsprotokoll | Hindernisbeseitigung |
Eskalations- und Notfallmanagement
Für den Fall sicherheitsrelevanter Störungen sind klare Sofortmaßnahmen und Eskalationswege definiert. Beispiele:
Eskalationslogik (Auszug)
| Ereignis | Sofortmaßnahme | Frist | Eskalationsstufe |
|---|---|---|---|
| Gasgeruch oder Gasleckage | Umgebung sichern, HAE schließen, Netzbetreiber informieren (TRGI 13.5.1) | sofort | Betreiberleitung / Netzbetreiber |
| Fortwährender Abgasaustritt bei Gerät | Gerät abschalten (TRGI 13.5.6), Gasfachbetrieb beauftragen | sofort | Anlagenverantwortlicher |
| Ex-Schutz-Mangel im Lagerraum (HH) | Lagerbereich sperren, Prüfen und Nachrüsten | sofort | Betreiber / Sicherheitsbeauftragter / Behörde |
| Versagen sicherheitsrelevanter Bauteile (Flüssiggas) | Sofortanzeige gemäß BetrSichV § 19, Ursachenanalyse | sofort | Betreiber / Behörde |
Jahres- und Fristenplan (Beispielgerüst)
Ein Jahresplan koordiniert die periodischen Prüfungen, Wartungen und Berichtsaufgaben. Er gibt für jedes Quartal einen Überblick über die geplanten Maßnahmen:
Jahresplan (Beispiel)
| Quartal | Messwesen (413.11) | TRGI-Wartung | LPG-Prüfungen | Lagerraum FeuVO (HH) | Reporting |
|---|---|---|---|---|---|
| Q1 | Eichlisten-Review, MSR-Datencheck | Gasgeräte, Abgasanlagen, Lüftung | GBU-Fristentest für Flüssiggasanlage | Vollständige Kontrolle Kennzeichnung/Lüftung | KPI-Bericht starten |
| Q2 | Plomben-/Zugangsprüfung | Leitungs- und Armaturenprüfung | Wiederkehrende Prüfung Behälter (falls fällig) | Elektro-Ex-Schutzprüfung | Quartals-Report |
| Q3 | Datenplausibilisierung, Verbrauchsanalyse | Nachwartung/Restpunkte | Nachprüfungen (B-Tests) | Begehung Lagerbereich | Audit-Vorbereitung |
| Q4 | Jahresabschluss Eichungen, Planung nächster Jahre | Gesamtreview/TRGI-Prüfung | Prüfzyklusplan update | Wiederholungs-Check | Jahresbericht (KPI) |
Vertragsanhänge (verbindliche Muster)- Als Anhang zum Betreiberpflichtenvertrag sind folgende Unterlagen vorgesehen:
Anhang A1: NDAV-/TRGI-Konformitäts-Checklisten (Checklisten für HAE, DRG, Zähler, Gasgeräte).
Anhang A2: Eichlisten & Eingriffsprotokolle (MessEG/MessEV).
Anhang A3: Prüfplan und Formblätter für BetrSichV/TRBS 1201/DVFG-TRF (Flüssiggasanlagen).
Anhang A4: FeuVO-Hamburg-Checkliste für Flüssiggas-Lagerraum.
Anhang A5: MSR- und Gebäudeautomations-Wartungsprotokolle (VDMA 24186-4).
Anhang A6: KPI-Übersichtstafel und Maßnahmenprotokoll.
