Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Leistungsbeschreibung: Betrieb und Wartung des Gassystems

Facility Management: Gase » Ausschreibung » Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung: Technischer Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen

Leistungsbeschreibung: Technischer Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen

Unsere betrieblichen Gasanlagen – einschließlich Versorgungseinrichtungen, Leitungsnetzen, Druckregelstrecken, Gaswarnsystemen und angeschlossenen Verbrauchsgeräten – sind ein unverzichtbarer Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung und des sicheren Anlagenbetriebs. Ihre zuverlässige Verfügbarkeit und ein störungsfreier Betrieb sind von höchster Bedeutung, da Leckagen, Ausfälle oder Fehlfunktionen nicht nur den Betrieb unterbrechen, sondern auch erhebliche Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken nach sich ziehen können. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen aus BetrSichV, TRBS 1201/1203, DVGW-Regelwerk (z. B. G 600 – TRGI), DGUV Vorschrift 79 sowie die einschlägigen DIN-Normen zur Gasinstallation.

Leistungsbeschreibung Betrieb & Wartung Gassystem

Leistungsumfang und Stellenbeschreibung

Im Rahmen dieses Einzelloses übernimmt der Auftragnehmer die vollständige technische Betriebsführung und Instandhaltung sämtlicher Gasanlagen des Auftraggebers, die vom Vertrag erfasst sind. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um einen sicheren, rechtskonformen und störungsfreien Betrieb der Gasversorgungs-, Verteil-, Speicher- und Überwachungssysteme zu gewährleisten.

Übernahme der Betreiberpflichten gemäß deutschem Recht

Ein zentrales Element dieser Leistungsbeschreibung ist, dass der Auftragnehmer die Betreiberpflichten für die Gasanlagen weitestgehend übernimmt und sie stellvertretend für den Anlagenbetreiber (Auftraggeber) erfüllt. Betreiber von Gasinstallationen unterliegen in Deutschland umfangreichen Pflichten hinsichtlich Sicherheit, Prüfung, Instandhaltung, Dokumentation, Leckageverhütung sowie der Einhaltung von Anforderungen aus DVGW-Regelwerk, TRBS, DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Mit diesem Vertrag wird die operative Umsetzung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer übertragen; die letztendliche rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Auftraggeber.

Konkret umfasst dies:

  • Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Gasanlagen ausschließlich in einem sicheren, leckagefreien und rechtskonformen Zustand betrieben werden. Alle Gefährdungen wie Leckagen, Druckunregelmäßigkeiten, blockierte Lüftungen, fehlerhafte Flaschenlagerung oder defekte Komponenten sind unverzüglich zu beheben. Der Auftragnehmer identifiziert Risiken proaktiv und schlägt geeignete Maßnahmen vor oder leitet diese ein.

  • Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Betreiber Gefährdungsbeurteilungen sowie Explosionsschutzdokumente für Gasanlagen zu erstellen. Der Auftragnehmer unterstützt, aktualisiert und implementiert diese Bewertungen, integriert alle Schutzmaßnahmen in seine Prozesse und informiert den Auftraggeber bei neu auftretenden Risiken.

  • Organisation von Prüf- und Wartungspflichten: Der Auftragnehmer übernimmt vollständig die organisatorische Verantwortung für alle erforderlichen Prüfungen und Wartungen gemäß BetrSichV, TRBS, DGUV und DVGW-Regelwerk. Dies umfasst insbesondere Lecktests, Kalibrierung von Gaswarngeräten, Überprüfung von Druckreglern, Inspektionen der Lagerräume sowie die vollständige Dokumentation aller Tätigkeiten.

  • Fachkundige Auswahl von Prüfern und Spezialisten: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Prüfungen ausschließlich von befähigten Personen im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt werden. Für spezialisierte Tätigkeiten (z. B. Schweißarbeiten, Einbau von Sicherheitsventilen) werden zertifizierte Fachkräfte eingesetzt.

  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Der Auftragnehmer überprüft die Sicherheitsbedingungen im Umfeld der Gasanlagen – darunter Lüftung, Beschilderung, Zugänglichkeit, Ex-Zonen-Kennzeichnung und sichere Lagerung von Gasflaschen – und behebt kleinere Mängel eigenständig. Größere Abweichungen werden dem Auftraggeber gemeldet.

  • Übernahme von Melde- und Dokumentationspflichten: Der Auftragnehmer führt sämtliche erforderlichen Dokumentationen, darunter Wartungsberichte, Lecktestprotokolle, Kalibrierzertifikate und Unfallmeldungen, und unterstützt den Auftraggeber bei behördlichen Prüfungen und Audits.

  • Beratung zu betreiberrelevanten Themen: Der Auftragnehmer beobachtet regulatorische Änderungen (BetrSichV, TRBS, TRGS, DVGW-Regelwerk) und berät den Auftraggeber hinsichtlich Compliance, Beschaffung oder Anpassungen an Gasanlagen.

Gesamtverantwortung im Rahmen der delegierten Pflichten:

Durch die delegierte Pflichterfüllung gemäß VDI 3810 gewährleistet der Auftragnehmer einen sicheren, rechtskonformen und effizienten Betrieb der Gasanlagen, während sich der Auftraggeber auf Überwachung und strategische Steuerung konzentrieren kann.

Installation einer Gasanlage

Diese Leistung umfasst die fachgerechte Installation einer neuen Gasversorgungsanlage am vorgesehenen Installationsort. Dazu gehören das ordnungsgemäße Verlegen und Montieren von Gasleitungen, die Installation von Absperr- und Sicherheitseinrichtungen, Druckregelgeräten, Gaszählern sowie Leckageerkennungs- und Überwachungssystemen, ebenso wie die Einrichtung von Anschlussstellen für gasverbrauchende Geräte (z. B. Kessel, Brenner oder Prozessanlagen). Die Installation beinhaltet zudem den fachgerechten Anschluss an die vorgelagerte Gasversorgung (z. B. Gebäudeanschluss, Hauptgasleitung oder Gasspeicher), die Integration erforderlicher Lüftungs- und Abgassysteme sowie die eindeutige Kennzeichnung sämtlicher Leitungen und Komponenten. Nach Abschluss der Installation erfolgen Druck- und Dichtheitsprüfungen sowie Funktionsprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen (z. B. Strömungswächter, Gaswarnmelder, Notabsperreinrichtungen), um einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Gasanlage zu gewährleisten.

Die Installation wird durch qualifiziertes und zertifiziertes Personal gemäß den Montagevorgaben der Hersteller, den Anforderungen des DVGW-Regelwerks sowie allen einschlägigen deutschen Sicherheits- und Technikvorschriften (z. B. BetrSichV, TRBS, lokale Brandschutz- und Bauvorschriften) durchgeführt. Am Installationsort müssen geeignete Montageflächen, Rohrführungen und Installationsbereiche (einschließlich erforderlicher Lüftungsöffnungen und Zugangsmöglichkeiten) vorhanden sein. Die Erstinbetriebnahme der Gasanlage, einschließlich der vorgeschriebenen Festigkeits- und Dichtheitsprüfungen sowie der gesetzlich erforderlichen Abnahme durch eine befähigte Person oder Sachverständige, erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Installation. Diese Abnahme ist zwingende Voraussetzung, bevor die Gasanlage erstmals in Betrieb genommen werden darf. Die Installation ist auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen möglich (z. B. enge Installationsschächte, bestehende Anlagen oder begrenzter Platz in Technikräumen); in solchen Fällen kann der Einsatz zusätzlicher Geräte (z. B. Arbeitsbühnen, Spezialwerkzeuge oder temporäre Gasüberwachung) sowie besonderer Schutzmaßnahmen erforderlich sein, die gesondert zu vereinbaren sind.

Demontage einer Gasanlage

Diese Leistung umfasst die fachgerechte Demontage (Rückbau) einer bestehenden Gasversorgungsanlage innerhalb der Betriebsstätte eines Unternehmens. Je nach Anlagenkonzept beinhaltet dies die kontrollierte Abschaltung und Absperrung der Gasversorgung, das sichere Entleeren bzw. Entgasen von Leitungen und Komponenten, die Demontage von Gasleitungen, Absperr- und Sicherheitsarmaturen, Druckregelgeräten, Gaszählern, Gasmelde- und Gaswarneinrichtungen sowie Anschlussstellen zu gasverbrauchenden Geräten (z. B. Kessel, Brenner, Prozessanlagen). Sämtliche Bauteile werden schrittweise und in einer definierten Reihenfolge demontiert, um unkontrollierten Gasaustritt oder potenzielle Zündquellen zu vermeiden. Die Arbeiten erfolgen unter strikter Einhaltung der deutschen technischen Regeln und Vorschriften (u. a. DVGW-Regelwerk, TRGI für Gasinstallationen im Gebäude, BetrSichV, einschlägige TRBS, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen). Falls erforderlich, werden Anlagensegmente vorab getrennt, inertisiert (z. B. mit Stickstoff) und auf Gasfreiheit geprüft, bevor der mechanische Rückbau beginnt. Auf Wunsch können die demontierten Komponenten gereinigt, gekennzeichnet und transportsicher verpackt oder für eine fachgerechte Entsorgung bzw. Wiederverwertung vorbereitet werden (z. B. Altmetalle, Gefahrstoffe wie alte Dichtmittel und Rückstände).

Bevor mit der Demontage begonnen wird, muss die Gasanlage vollständig abgeschaltet, sicher von der vorgelagerten Gasversorgung (z. B. Hauptabsperreinrichtung, Tankventil) getrennt und gegen unbeabsichtigtes Wiederöffnen gesichert werden. Restgas wird kontrolliert über geeignete Entspannungs- oder Abblasepunkte abgeführt, unter Berücksichtigung des Explosionsschutzes (Ex-Zonen) sowie der umweltrechtlichen Vorgaben. Die Demontagearbeiten erfolgen so, dass Schäden an der Gebäudestruktur, an sonstigen technischen Einrichtungen sowie an verbleibenden Gasinstallationen vermieden werden. Ist eine Wiederverwendung bestimmter Komponenten (z. B. Armaturen, Zähler, Regler) vorgesehen, werden diese besonders sorgfältig ausgebaut, geprüft und entsprechend dokumentiert. Die Grundleistung umfasst nicht die endgültige Entsorgung oder Verwertung der ausgebauten Teile und Materialien (kann jedoch separat vereinbart werden, einschließlich der Ausstellung von Entsorgungsnachweisen). Der Rückbau von Gasanlagen anderer Hersteller oder in bestehenden, heterogenen Systemumgebungen ist ebenfalls möglich, da wir herstellerunabhängig und systemneutral arbeiten.

Umrüstung/Verlegung einer Gasanlage

Diese Leistung umfasst die Anpassung oder räumliche Verlegung einer bestehenden Gasversorgungsanlage. Hierzu gehören beispielsweise Leistungsanpassungen oder Änderungen am internen Gasnetz: Anpassung von Rohrdurchmessern und Druckstufen an neue Verbrauchsprofile, Austausch oder Modernisierung von Druckregelgeräten und Sicherheitsabsperrventilen, Installation zusätzlicher Gasverbraucher (z. B. Kessel, Brenner, Prozessanlagen), Verlegung von Gasleitungen und Anschlussstellen in andere Räume oder Gebäude sowie die Umstellung des Steuerungs- und Überwachungskonzepts (z. B. Integration in eine Gebäudeleittechnik, Nachrüstung von Gaswarnsystemen und automatischen Notabsperreinrichtungen). Je nach Anforderung werden bestehende Komponenten außer Betrieb genommen, drucklos gemacht, sicher entlüftet oder inertisiert, demontiert, modifiziert oder durch neue Bauteile ersetzt und anschließend wieder montiert und an die Gasversorgung angeschlossen. Nach Abschluss der Umrüstung oder Verlegung werden die Funktionalität der Gasanlage und die Wirksamkeit sämtlicher Sicherheitseinrichtungen (z. B. Gaswarnmelder, Strömungswächter, Überdrucksicherungen, Notabsperrarmaturen, Lüftungs- und Abgassysteme) umfassend geprüft. Zusätzlich werden Festigkeits- und Dichtheitsprüfungen nach den einschlägigen DVGW-Regelwerken und der TRGI durchgeführt, um einen sicheren und regelkonformen Betrieb zu gewährleisten.

Alle Änderungen werden individuell nach den Anforderungen des Auftraggebers geplant; vor der Ausführung erfolgt eine detaillierte Beratung zur technischen Machbarkeit, zu erforderlichen Schutzmaßnahmen und zu notwendigen technischen Anpassungen (z. B. hydraulische Berechnungen, Druckverlustberechnungen, Explosionsschutzkonzept, brandschutztechnische Anforderungen). Je nach Art und Umfang der Maßnahmen können statische bzw. bauliche Bewertungen für Rohrtrassen und Befestigungen, Herstellerfreigaben (z. B. für Druckregler, Gasgeräte, Steuerungssysteme) oder aktualisierte Unterlagen (Schalt- und Strangschemata, Betriebsanleitungen, Explosionsschutzdokumentationen) erforderlich sein. Wichtig: Nach wesentlichen Änderungen oder sicherheitsrelevanten Eingriffen (prüfpflichtige Änderungen) darf die Gasanlage erst nach einer erneuten Abnahme durch eine befähigte Person oder einen zugelassenen Sachverständigen wieder in Betrieb genommen werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung (Abnahme gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den einschlägigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie den DVGW-Vorschriften, z. B. TRGI für Gasinstallationen im Gebäude) ist nicht Bestandteil der Umrüstungs- oder Verlegungsarbeiten und muss gesondert beauftragt werden.

Prüfung nach einer prüfpflichtigen Änderung oder Modernisierung

Wenn eine Gasanlage eine wesentliche Änderung oder Modernisierung durchläuft, ist vor der Wiederinbetriebnahme eine neue Abnahmeprüfung – vergleichbar mit der Erstinbetriebnahme – erforderlich. Diese Leistung umfasst die Prüfung nach einer prüfpflichtigen Änderung. Beispiele hierfür sind die Installation neuer Sicherheits- oder Steuerungskomponenten (z. B. eines neuen Gassteuerungs- und Überwachungssystems), der Austausch von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Hauptabsperrarmaturen, Sicherheitsabsperrventile, Druckregelgeräte), Änderungen an Gasleitungen und Druckstufen (z. B. Umstellung von Mittel- auf Niederdruckverteilung), die Verlegung von Gasspeichern (z. B. LPG-Tank oder Gasflaschenlager) oder umfangreiche Modernisierungen (Nachrüstung von Gaswarnsystemen, automatische Notabsperrung, Integration in Gebäudeleittechnik, neue Lüftungs- und Abgaskonzepte). Zunächst prüft der Dienstleister, ob die geplante Änderung gemäß den geltenden Vorschriften (BetrSichV, TRBS, DVGW/TRGI) als wesentlich einzustufen ist. Ist dies der Fall, wird in Abstimmung mit dem Betreiber festgelegt, dass eine Abnahmeprüfung durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen erforderlich ist.

Das Verfahren entspricht im Wesentlichen der Abnahmeprüfung zur Erstinbetriebnahme: Es kann sinnvoll sein, einen Sachverständigen bereits während der Installation bzw. Umrüstung (Vorprüfung) hinzuzuziehen, insbesondere wenn konstruktive oder sicherheitsrelevante Änderungen vorgenommen werden, um mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Nach Abschluss der Änderung erfolgt eine umfassende Endabnahme der Gasanlage. Dabei werden sowohl neu eingebaute oder geänderte Komponenten geprüft (z. B. Funktionsprüfung neuer Steuerungs- und Überwachungssysteme, Überprüfung von Gaswarnmeldern und Alarmketten, Prüfung neuer Druckregelgeräte und Sicherheitsventile) als auch die gesamte Anlage einer vollständigen Sicherheitsprüfung unterzogen (z. B. Festigkeits- und Dichtheitsprüfung, Kontrolle von Lüftung und Abgasführung, Überprüfung der Absperrkonzepte und Not-Aus-Einrichtungen). Je nach Umfang kann die Prüfung daher Teile einer Bauprüfung (während der Änderung) und einer Abnahmeprüfung (nach Fertigstellung) umfassen.

Inbetriebnahme der Gasanlage (Erstinbetriebnahme)

Die Erstinbetriebnahme einer neu installierten Gasversorgungsanlage umfasst die fachgerechte Prüfung, Erprobung und Einstellung aller gasrelevanten Funktionen, Sicherheitseinrichtungen und Betriebsparameter nach Abschluss der Installationsarbeiten. Ziel ist die Herstellung der sicheren Betriebsbereitschaft der Anlage, indem gewährleistet wird, dass alle Komponenten einwandfrei funktionieren, gasdicht sind und sämtlichen einschlägigen deutschen Vorschriften und technischen Regeln entsprechen.

Dies umfasst insbesondere die Durchführung und Dokumentation von Festigkeits- und Dichtheitsprüfungen gemäß den geltenden DVGW-Regelwerken (z. B. DVGW-TRGI für Gasinstallationen im Gebäude), die Funktionsprüfung von Absperrarmaturen, Sicherheitsabsperrventilen, Druckregelgeräten, Gaswarn- und Alarmsystemen, Lüftungs- und Abgasanlagen (falls vorhanden) sowie sämtlichen Steuer- und Überwachungseinrichtungen. Zudem werden die korrekte Kennzeichnung der Gasleitungen und Komponenten, die Prüfung der richtigen Druckstufen und Durchflussmengen sowie die Kontrolle der Explosionsschutzmaßnahmen (Ex-Zonen, Vermeidung von Zündquellen) überprüft. Die Gasanlage wird erst dann für den Betrieb freigegeben, wenn alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden und ein sicherer, leckagefreier Zustand gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) nachgewiesen und dokumentiert ist.

Hinweise:

  • Die Gasanlage darf erst nach erfolgreicher Installation und Abschluss aller vorgeschriebenen Prüfungen (Festigkeits- und Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen) sowie – sofern gesetzlich vorgeschrieben – nach Abnahme durch eine befähigte Person oder einen externen Sachverständigen in Betrieb genommen werden.

  • Durch die Inbetriebnahme wird sichergestellt, dass die Anlage funktionsfähig, technisch einwandfrei sowie aus Gas- und Explosionsschutzsicht sicher ist; erforderliche Feineinstellungen oder Korrekturen (z. B. Reglereinstellungen, Alarmgrenzen, Lüftungsparameter, Steuerungswerte) können unmittelbar vorgenommen werden.

  • Das Bedienpersonal kann während der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Funktionen, Sicherheitseinrichtungen und die korrekte Bedienung der Gasanlage zu erhalten (z. B. Betätigung von Absperreinrichtungen, Verhalten bei Gasalarmen, Vorgehensweise im Notfall). Kurze Unterweisungen zu Hauptabsperreinrichtungen, Gaswarnmeldern und Notfallmaßnahmen können direkt vor Ort erfolgen.

  • Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle bauseitigen Anschlüsse und Rahmenbedingungen vollständig hergestellt und betriebsbereit sind, insbesondere: Gasversorgungsanschluss (z. B. Gebäudeanschluss oder Tank), Stromversorgung für Steuerungs-, Überwachungs- und Detektionssysteme, Lüftungs- und Abgasanlagen (falls erforderlich), Entwässerungs- und Abgaswege sowie freier und sicherer Zugang zu allen relevanten Komponenten (Absperreinrichtungen, Regler, Detektoren). Zudem müssen sämtliche erforderlichen Dokumente (Schalt- und Strangschemata, Prüfprotokolle, Betriebsanleitungen, Explosionsschutzdokumente) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme in aktueller Form vorliegen.

Teilnahme am Prozess der Erstinbetriebnahme umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:

  • Teilnahme an Funktionsprüfung und Einstellung: Teilnahme an der Funktionsprüfung und Einstellung sämtlicher gasrelevanter Komponenten und Sicherheitseinrichtungen der Gasanlage nach der Installation. Dies umfasst die Prüfung und Einstellung von Haupt- und Bereichsabsperrarmaturen, Sicherheitsabsperrventilen, Druckreglern, Gaswarngeräten und Alarmeinrichtungen sowie die Überprüfung aller Steuer- und Überwachungsfunktionen gemäß den DVGW-Regelwerken (z. B. TRGI) sowie BetrSichV/TRBS.

  • Teilnahme am Probelauf mit Betriebserprobung unter Gasbedingungen: Teilnahme an einem kontrollierten Probelauf der Gasanlage unter realen Betriebsbedingungen. Dies umfasst Prüfungen unter Betriebsdruck mit Gas im System, die Kontrolle der Druckstabilität, des korrekten Regelverhaltens der Druckregler, des ordnungsgemäßen Schaltverhaltens von Sicherheitseinrichtungen sowie die Reaktion der Gaswarn- und Alarmketten. Notfallszenarien (z. B. Gasalarm, Not-Aus, Stromausfall) werden simuliert, um ein sicheres Abschalten zu überprüfen.

  • Teilnahme an: Einstellung von Sicherheits- und Begrenzungsfunktionen: Teilnahme an der Einstellung und Überprüfung aller Sicherheits- und Begrenzungsfunktionen, damit die Gasanlage ausschließlich im zulässigen Betriebsbereich arbeitet. Dies umfasst die Festlegung und Einstellung zulässiger Betriebsdrücke, Alarmgrenzwerte der Gaswarnsysteme, Schaltpunkte von Notabsperrventilen sowie maximaler Druck-/Überdrucksicherungseinrichtungen gemäß genehmigter Planung und geltenden technischen Regeln.

  • Teilnahme an der Eignungsprüfung: Teilnahme an der Überprüfung, ob die Gasanlage für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und sicher in ihrer tatsächlichen Betriebsumgebung arbeitet. Dies umfasst die Verifikation der Übereinstimmung mit Planungs- und Genehmigungsunterlagen, die Einhaltung der DVGW-Regelwerke, TRGI, BetrSichV, TRBS sowie der Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes. Ebenso wird bestätigt, dass angeschlossene Gasverbrauchsgeräte mit dem richtigen Gasart, Druck und Volumenstrom versorgt werden.

  • Teilnahme an der Feinabstimmung aller Komponenten: Teilnahme an der Prüfung und Feinabstimmung aller relevanten Komponenten der Gasanlage zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und effizienten Betriebs. Dies umfasst die Endabstimmung von Druckreglern und Stellventilen, die Optimierung von Regelparametern im Gassteuerungs- bzw. Gasüberwachungssystem, die Überprüfung und Einstellung von Alarmverzögerungen und Rücksetzbedingungen sowie die Funktionsprüfung aller manuellen und automatischen Absperr- und Notabschaltvorrichtungen. Alle endgültigen Einstellungen werden in Prüfprotokollen dokumentiert.

Prüfbuch für jede Gasanlage (Inbetriebnahme, Wartung und Dokumentation)

  • Für jede relevante Gasanlage (z. B. zentrale Gasversorgung, LPG-Tankanlage, interne Gasverteilung, Gaslageräume) wird ein Prüf- und Betriebsbuch eingerichtet und fortlaufend gepflegt. Dieses Prüfbuch kann in Papierform oder digital geführt werden und dient als zentrales Dokument zur Erfassung sämtlicher Prüfungen, Tests, Wartungsmaßnahmen und Ereignisse im Zusammenhang mit der Gasanlage. Alle erforderlichen Prüfungen – z. B. Abnahmeprüfungen vor der Erstinbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und TRBS, Dichtheits- und Festigkeitsprüfungen, außerordentliche Prüfungen nach Störungen oder Änderungen, elektrische Prüfungen von Überwachungseinrichtungen sowie Funktionsprüfungen der Gaswarn- und Notabschaltsysteme – werden mit Datum, Prüfer, Prüfungsumfang, Ergebnissen und Feststellungen vollständig dokumentiert. Festgestellte Mängel, eingeleitete Maßnahmen, Fristen und die Bestätigung der Mängelbeseitigung werden ebenfalls nachvollziehbar festgehalten.

  • Die vollständige und aktuelle Führung des Prüfbuchs schafft eine transparente Prüf- und Betriebshistorie, die den technischen Zustand, die Änderungshistorie, die Betriebsparameter sowie alle Ereignisse der Gasanlage über die gesamte Nutzungsdauer deutlich nachvollziehbar macht. Dies erleichtert externen Prüfstellen (z. B. zugelassenen Überwachungsstellen, TÜV, anderen Prüforganisationen) und Aufsichtsbehörden die Beurteilung des Prüf- und Wartungszustands erheblich. Vor anstehenden Prüfungen kann der Prüfer anhand des Prüfbuchs und der zugehörigen Unterlagen (Prüfberichte, Dichtheitsbescheinigungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument) wichtige Hinweise auf mögliche Schwachstellen, Alterungserscheinungen oder erhöhten Verschleiß bestimmter Anlagenteile erkennen.

Abnahmeprüfung vor der Erstinbetriebnahme

Bevor eine Gasanlage erstmalig offiziell in Betrieb genommen werden darf, muss sie – abhängig von Art und Gefährdungspotenzial – einer gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmeprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung vor der Inbetriebnahme erfolgt durch eine befähigte Person oder, bei bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen, durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV oder eine andere benannte Prüforganisation) gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den einschlägigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie den relevanten DVGW-Regelwerken (z. B. TRGI für interne Gasinstallationen).

Die Inhalte der Abnahmeprüfung umfassen unter anderem:

  • Dokumenten- und Unterlagenprüfung: Überprüfung sämtlicher technischer Dokumente der Gasanlage (wie Planungsunterlagen, Isometrien, DVGW-Prüfbescheinigungen, Betriebsanleitungen, Herstellerdokumentation, Explosionsschutzdokumente, Gefährdungsbeurteilung) auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit. Es wird geprüft, ob alle nach BetrSichV, TRBS und DVGW/TRGI geforderten Dokumente (z. B. Festigkeits- und Dichtheitsprüfprotokolle, Materialzeugnisse, Konformitätserklärungen für Sicherheitseinrichtungen, Inbetriebnahmeprotokolle) vorliegen und ob die ausgeführte Anlage dem genehmigten Planungsstand entspricht.

  • Sicht- und Funktionsprüfung: Durchführung einer visuellen und funktionalen Prüfung der installierten Gasanlage, einschließlich der Kontrolle von Rohrleitungen, Armaturen, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen, Befestigungen und Rohrführungen auf ordnungsgemäßen Zustand, fachgerechte Installation sowie Einhaltung der DVGW-Regelwerke und baulichen/brandschutztechnischen Anforderungen. Die korrekte Installation und Zugänglichkeit von Haupt- und Bereichsabsperreinrichtungen, die korrekte Kennzeichnung von Leitungen und Komponenten, die vorhandene und richtig angeordnete Lüftungs- und Entlüftungstechnik sowie die Installation und Funktionsfähigkeit von Gaswarn- und Alarmsystemen werden überprüft.

  • Dichtheits- und Betriebsprüfung: Eine Festigkeits- und Dichtheitsprüfung wird gemäß den einschlägigen DVGW-Regelwerken (z. B. DVGW-TRGI für interne Gasinstallationen) durchgeführt, um die Gasdichtheit und Druckbeständigkeit der Anlage sicherzustellen. Anschließend erfolgt eine Funktionsprüfung unter Betriebsdruck zur Überprüfung der Druckstabilität, des korrekten Regelverhaltens und des ordnungsgemäßen Zusammenspiels aller Komponenten unter realen Betriebsbedingungen. Gegebenenfalls werden auch Sicherheitsabsperrventile, Sicherheitsventile, Druckentlastungseinrichtungen und Notabschaltsysteme geprüft.

  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Schutzmaßnahmen (z. B. Haupt- und Bereichsabsperrventile, Sicherheitsabsperrarmaturen, Druckregler und Sicherheitsventile, Gaswarn- und Alarmketten, Not-Aus-Schalter, Lüftungs- und Abgassysteme, Explosionsschutzmaßnahmen) hinsichtlich korrekter Funktion, richtiger Einstellung und Übereinstimmung mit dem genehmigten Anlagenkonzept sowie den geltenden technischen Regeln (BetrSichV, TRBS, DVGW). Es wird sichergestellt, dass Störungen oder Überschreitungen definierter Grenzwerte (z. B. Gaskonzentration, Überdruck) zu einem sicheren Abschalten der Anlage führen.

  • Regelkonformität: Bewertung, ob die Gasanlage den aktuell geltenden technischen Regeln und gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der relevanten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), der DVGW-Regelwerke (z. B. TRGI für Gasinstallationen in Gebäuden), der bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen, der Explosionsschutzanforderungen (ATEX) sowie gegebenenfalls zusätzlicher Vorgaben aus Genehmigungen oder behördlichen Auflagen. Abweichungen und Mängel werden dokumentiert und entsprechend ihrer sicherheitstechnischen Relevanz eingestuft.

  • Abschluss und Dokumentation: Die Prüfung wird nach erfolgreichem Abschluss aller Tests mit der offiziellen Abnahme der Gasanlage abgeschlossen. Anschließend wird die Gasanlage für den Betrieb freigegeben; eine entsprechende Prüfkennzeichnung oder Markierung (z. B. Prüfplakette mit Datum und nächstem Prüftermin) wird gut sichtbar an der Anlage oder im Technikraum angebracht. Die Abnahme wird im Prüf- bzw. Betriebsbuch der Gasanlage oder im Dokumentationssystem des Betreibers erfasst. Abschließend erfolgt die Übergabe der Anlage an den Betreiber, einschließlich sämtlicher Prüfberichte, Bescheinigungen und aktualisierter Anlagendokumentation (z. B. Revisionsunterlagen, Parameterlisten, Inbetriebnahmeprotokolle).

Hinweise:

  • Der Auftragnehmer (z. B. das Gasinstallationsunternehmen oder der Anlagenlieferant) organisiert die Abnahmeprüfung durch einen geeigneten Prüfsachverständigen oder eine befähigte Person (z. B. TÜV, zugelassene Überwachungsstelle oder besonders qualifizierter Fachkundiger) in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer stellt sämtliche erforderlichen Unterlagen bereit und sorgt für die Prüfbereitschaft der Anlage.

  • Die Abnahmeprüfung vor der Erstinbetriebnahme ist eine zwingende Voraussetzung für die erstmalige produktive Nutzung der Gasanlage und ist — abhängig von der Anlagenkategorie — durch die BetrSichV sowie die einschlägigen technischen Regeln vorgeschrieben. Eine Wiederholung der Abnahmeprüfung ist ebenfalls erforderlich, wenn wesentliche Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden (z. B. Änderungen der Rohrführung, Druckstufen, Sicherheitseinrichtungen, Verlagerung von Tanks oder Gaslagern), um die dauerhafte Sicherheit und Rechtskonformität sicherzustellen.

  • Idealerweise erfolgt die behördlich geforderte Abnahmeprüfung unmittelbar nach der internen Erstinbetriebnahme und den internen Funktionsprüfungen. Dadurch können festgestellte Mängel durch den Prüfsachverständigen sofort behoben werden, sodass die Anlage nach erfolgreicher Abnahme zeitnah in den regulären Betrieb überführt werden kann.

  • Der Leistungsumfang dieser Position umfasst die Erstellung des Prüfberichts sowie die Bereitstellung aller relevanten Bescheinigungen und Dokumente für den Betreiber (z. B. Festigkeits- und Dichtheitsprüfprotokolle, Funktionsprüfberichte, Konformitätserklärungen für Sicherheitseinrichtungen, aktualisierte Bestandsunterlagen). Der Betreiber erhält somit eine vollständige Dokumentation als Nachweis, dass die Abnahmeprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Anlage regelkonform betrieben werden darf.

  • Sämtliche Hinweise, Mängel oder Auflagen des Prüfsachverständigen während der Abnahmeprüfung sind vom Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Fristen umzusetzen. Erforderliche Nacharbeiten oder eine Nachprüfung nach Mängelbeseitigung sind hinsichtlich Umfang, Terminierung und Kosten gesondert zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.

Übergabe und Einweisung

Vor der Abnahme der Gasanlage stellt der Auftragnehmer eine umfassende Übergabedokumentation bereit. Diese umfasst detaillierte Systemschaubilder der Gasversorgung und -verteilung (z. B. Fließschemata, Isometrien), Komponenten- und Sensorkonfigurationen (z. B. Gaswarngeräte, Druck- und Durchflusssensoren, Absperreinrichtungen), Bedien- und Überwachungskonzepte sowie Checklisten für Betrieb, Inspektion und Notfallabläufe. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer Schulungen für das Facility-Management- und Betriebspersonal durch. Diese Schulungen beinhalten Themen wie die ordnungsgemäße Bedienung der Gasanlage und eventueller digitaler Überwachungs- bzw. Dashboard-Systeme, Vorgehensweisen zur Behandlung von Gasalarmen und Störmeldungen, das sichere Abschalten und Wiederanfahren der Gasanlage sowie Grundlagen der Inspektion, Lecksuche und einfachen Fehlerbehebung. Benutzer- und Wartungshandbücher werden ebenso bereitgestellt wie dokumentierte Standardarbeitsanweisungen (SOPs) und Notfallpläne (z. B. bei Ausfall der Gaswarnanlage, Gasaustritts-Szenarien, Stromausfall mit Auswirkungen auf Sicherheitseinrichtungen). Dies versetzt das FM-Personal in die Lage, die Gasanlage sicher und eigenständig zu betreiben, kritische Zustände frühzeitig zu erkennen und geeignete Erstmaßnahmen einzuleiten (z. B. Schließen der Hauptabsperrventile, Alarmierung von Rettungsdiensten, Evakuierung betroffener Bereiche).

Optimierung und kontinuierliche Verbesserung

Nach der Umsetzung führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam Abnahme- und Funktionstests durch, um die korrekte und sichere Funktionsweise der Gasanlage zu bestätigen (z. B. Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen, Alarmketten, Abschaltfunktionen, Festigkeits- und Dichtigkeitsprüfungen). Im anschließenden Betrieb werden laufende Betriebs- und Verbrauchsdaten, Alarm- und Störungsprotokolle sowie Rückmeldungen des FM- und Betriebspersonals systematisch ausgewertet, um die Wartungs- und Prüfstrategie sowie gegebenenfalls digitale Überwachungs- oder Analysemodelle kontinuierlich zu optimieren.

Anpassungen von Wartungsintervallen, Prüfumfängen und Parametereinstellungen (z. B. Alarmgrenzen für Gaswarngeräte, Schaltpunkte von Sicherheitsabsperrventilen, Betriebsdruckbereiche, Eskalationsschwellen in Dashboards) werden in vereinbarten Intervallen (z. B. jährlich oder halbjährlich) auf Grundlage von Auswertungen der Störungshistorie, der Prognosequalität und des Anlagenverhaltens vorgenommen. Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess stellt sicher, dass das Sicherheitsniveau und die Wartungseffizienz der Gasanlage fortlaufend gesteigert werden, wiederkehrende Schwachstellen (z. B. bestimmte Rohrabschnitte, Armaturen, Detektorpositionen) systematisch behoben werden und neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb (z. B. veränderte Verbrauchsprofile, Prozessänderungen, regulatorische Anpassungen) zeitnah in das Betriebs- und Wartungskonzept einfließen.

Sicherstellung der Gesetzeskonformen Prüfung und Betreiberverantwortung für Gasanlagen

Der Auftragnehmer stellt durch die Steuerung und Durchführung der Prüfungen sicher, dass die Gasanlagen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Prüffristen versäumt werden. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zur Übernahme der Betreiberverantwortung dar. Neben der laufenden Instandhaltung ist der Auftragnehmer für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gasanlagen verantwortlich. Diese Prüfungen sind erforderlich, um die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der einschlägigen DVGW-Regelwerke und DGUV-Vorschriften einzuhalten und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für die Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation aller erforderlichen Prüfungen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neue oder wesentlich veränderte/umgesetzte Gasanlage ist vor der ersten Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung gemäß § 14 BetrSichV durchzuführen. Der Auftragnehmer klärt, ob eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS/notifizierte Stelle, z. B. TÜV) oder eine zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203 erforderlich ist, und beauftragt diese fristgerecht. Die Prüfung umfasst die Bestätigung von Festigkeits- und Dichtheitsprüfungen, Funktionsprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen (Absperrarmaturen, Regler, Sicherheitsventile, Gaswarngeräte, Notabsperreinrichtungen), die Installationsqualität sowie die Einhaltung des Brand- und Explosionsschutzes. Die Ergebnisse werden in einem Prüf- bzw. Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert, an den Auftraggeber übergeben und im Gas-Prüfbuch erfasst.

  • Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen): Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle relevanten Gasanlagen in den gemäß BetrSichV, TRBS und DVGW vorgeschriebenen Intervallen regelmäßig geprüft werden (in der Regel mindestens jährlich, kürzer bei Vorgaben aus Gefährdungsbeurteilung oder Herstellerangaben). Ein Prüfplan mit allen Fälligkeiten wird geführt und beinhaltet auch Erinnerungsfunktionen. Jede wiederkehrende Prüfung wird von einer zur Prüfung befähigten Person gemäß TRBS 1203 oder – sofern erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht – durch eine externe Prüforganisation (z. B. TÜV, akkreditierte Stelle) durchgeführt. Der Prüfungsumfang umfasst mindestens Dichtheits- bzw. Betriebsdichtheitskontrollen (sofern erforderlich), Funktionsprüfungen der Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, Sichtkontrollen von Rohrleitungen und Komponenten sowie die Dokumentation von Mängeln und festgelegten Abhilfemaßnahmen.

Der Prüfungsumfang umfasst mindestens:

  • Sichtprüfung aller relevanten Komponenten der Gasanlage auf Schäden, Verformungen, Korrosion, Undichtigkeiten oder Verschleiß (einschließlich Gasleitungen, Armaturen, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen, Druckregler, Gaszähler, Rohrhalterungen, flexible Anschlüsse, Gaslager/Behälter, Flaschenanlagen, Zu- und Abluftöffnungen, Detektor-Installationspunkte).

  • Funktionsprüfung der Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen sowie aller betätigten Komponenten (z. B. motorische Absperrventile, Sicherheitsabsperrventile) in allen Betriebsarten (Normalbetrieb, Abschaltung, Notabschaltung).

  • Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen: Haupt- und Bereichsabsperreinrichtungen, Sicherheitsabsperrventile, Druckregler und Sicherheitsventile, Gaswarngeräte und Alarmketten, Not-Aus-Einrichtungen, Verriegelungen mit Lüftungs- oder Gebäudeleittechnik sowie sonstige Schutzeinrichtungen (z. B. Strömungswächter, maximaler Überdruckschutz).

  • Überprüfung der zur Gasanlage gehörenden elektrischen Anlagen und Mess-/Steuertechnik auf ordnungsgemäßen Zustand (Sichtprüfung der Verkabelung und Klemmstellen, Prüfung der Schutz- und Signalgeräte, Nachweis der Not-Aus- und Verriegelungsfunktionen, Funktionsprüfung der Gasdetektoren und Alarmmeldungen).

  • Durchführung einer Dichtheits- und Betriebsprüfung gemäß den einschlägigen DVGW-Regelwerken (z. B. TRGI für Hausgasinstallationen) zum Nachweis der Leckdichtheit und des ordnungsgemäßen Verhaltens unter Betriebsdruck. Soweit zutreffend wird das Ansprechverhalten von Sicherheitsabsperreinrichtungen und Reglern unter realistischen Betriebsbedingungen überprüft.

  • Überprüfung des Prüf- und Betriebsbuchs auf Vollständigkeit der Eintragungen und Dokumentation sowie darauf, ob festgestellte Mängel aus vorangegangenen Prüfungen behoben wurden, einschließlich Nachweis der eingetragenen Maßnahmen, Fristen und Bestätigungen (siehe Dokumentation).

Details

  • Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Gasanlagen ausschließlich in einem sicheren, leckagefreien und rechtskonformen Zustand betrieben werden. Alle Gefährdungen wie Leckagen, Druckunregelmäßigkeiten, blockierte Lüftungen, fehlerhafte Flaschenlagerung oder defekte Komponenten sind unverzüglich zu beheben. Der Auftragnehmer identifiziert Risiken proaktiv und schlägt geeignete Maßnahmen vor oder leitet diese ein.

  • Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Betreiber Gefährdungsbeurteilungen sowie Explosionsschutzdokumente für Gasanlagen zu erstellen. Der Auftragnehmer unterstützt, aktualisiert und implementiert diese Bewertungen, integriert alle Schutzmaßnahmen in seine Prozesse und informiert den Auftraggeber bei neu auftretenden Risiken.

  • Organisation von Prüf- und Wartungspflichten: Der Auftragnehmer übernimmt vollständig die organisatorische Verantwortung für alle erforderlichen Prüfungen und Wartungen gemäß BetrSichV, TRBS, DGUV und DVGW-Regelwerk. Dies umfasst insbesondere Lecktests, Kalibrierung von Gaswarngeräten, Überprüfung von Druckreglern, Inspektionen der Lagerräume sowie die vollständige Dokumentation aller Tätigkeiten.

  • Fachkundige Auswahl von Prüfern und Spezialisten: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Prüfungen ausschließlich von befähigten Personen im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt werden. Für spezialisierte Tätigkeiten (z. B. Schweißarbeiten, Einbau von Sicherheitsventilen) werden zertifizierte Fachkräfte eingesetzt.

  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Der Auftragnehmer überprüft die Sicherheitsbedingungen im Umfeld der Gasanlagen – darunter Lüftung, Beschilderung, Zugänglichkeit, Ex-Zonen-Kennzeichnung und sichere Lagerung von Gasflaschen – und behebt kleinere Mängel eigenständig. Größere Abweichungen werden dem Auftraggeber gemeldet.

  • Übernahme von Melde- und Dokumentationspflichten: Der Auftragnehmer führt sämtliche erforderlichen Dokumentationen, darunter Wartungsberichte, Lecktestprotokolle, Kalibrierzertifikate und Unfallmeldungen, und unterstützt den Auftraggeber bei behördlichen Prüfungen und Audits.

  • Beratung zu betreiberrelevanten Themen: Der Auftragnehmer beobachtet regulatorische Änderungen (BetrSichV, TRBS, TRGS, DVGW-Regelwerk) und berät den Auftraggeber hinsichtlich Compliance, Beschaffung oder Anpassungen an Gasanlagen.

Behebung von Mängeln aus wiederkehrenden Prüfungen

Festgestellte Mängel, die im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen der Gasanlagen ermittelt werden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden. Kritische sicherheitsrelevante Mängel (z. B. Gasleckagen, Ausfall von Sicherheitsabsperrventilen, defekte Druckregler oder Gaswarngeräte, Beschädigungen an Gasleitungen, nicht funktionierende Notabschaltvorrichtungen) führen dazu, dass die betroffene Gasanlage oder der entsprechende Anlagenteil bis zur vollständigen Mängelbeseitigung außer Betrieb zu nehmen ist. Der Auftragnehmer hat solche Mängel ohne Verzögerung zu beheben oder – falls eine sofortige Behebung nicht möglich ist – geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten (z. B. Schließen von Haupt- und Bereichsabsperrungen, Entlüften und Sicherung des Bereichs, Sperren von Gasentnahmestellen, Einschränkung des Betriebs auf sichere Teilbereiche) und mit dem Auftraggeber einen verbindlichen Plan zur schnellen Instandsetzung abzustimmen. Nach Durchführung der Reparaturen stellt der Auftragnehmer sicher, dass erforderliche Nachprüfungen (z. B. Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen) durchgeführt und dokumentiert werden.

Außerordentliche Prüfungen

Neben den regelmäßigen Prüfungen übernimmt der Auftragnehmer auch außerordentliche Prüfungen infolge besonderer Ereignisse. Gemäß § 14 Abs. 3 BetrSichV, den zugehörigen TRBS (z. B. TRBS 1201) sowie den einschlägigen DVGW-Regelwerken (z. B. TRGI) müssen Gasanlagen außerplanmäßig geprüft werden, wenn Ereignisse auftreten, die die Sicherheit beeinträchtigen können. Dazu zählen beispielsweise Gasleckagen, Brände oder Explosionen im Umfeld der Anlage, mechanische Beschädigungen von Gasleitungen oder Komponenten, Fehlfunktionen von Sicherheitsabsperreinrichtungen oder Gaswarnanlagen, erhebliche Betriebsstörungen sowie größere Änderungen oder Reparaturen. Die außerordentliche Prüfung dient der Feststellung, ob die Integrität, Dichtheit und Funktionssicherheit der Gasanlage weiterhin gewährleistet sind; falls erforderlich, werden zusätzliche Maßnahmen (Reparaturen, Nachrüstungen, Verkürzung von Prüfintervallen) festgelegt und dokumentiert.

Jährliche sicherheitstechnische Prüfung der Gasanlage (wiederkehrende Sicherheitsprüfung)

Diese Leistung umfasst die jährlich durchzuführende sicherheitstechnische Prüfung der Gasanlage. Mindestens einmal pro Jahr führt eine befähigte Person eine Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten durch. Die Anlage wird sowohl im gesicherten Zustand als auch unter Betriebsbedingungen überprüft: Rohrleitungen und Armaturen werden auf Undichtigkeiten, Korrosion und mechanische Beschädigungen kontrolliert; Absperr- und Sicherheitseinrichtungen, Druckregler und Sicherheitsventile werden auf ihre korrekte Funktion geprüft; Gaswarngeräte und Alarmsysteme werden auf korrektes Ansprechverhalten getestet; Notabschaltvorrichtungen und Verriegelungen (z. B. mit Lüftung oder Gebäudeleittechnik) werden auf zuverlässige Funktion überprüft.

Die Steuer- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Gaswarnzentralen, Alarmweiterleitungen) sowie Warnmittel (akustische/optische Signale) werden auf sicheren Betrieb getestet. Die Dokumentation (Betriebsanweisungen, Prüf- und Betriebsbuch, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument, frühere Prüfberichte, Bescheinigungen über Dichtheitsprüfungen) wird auf Vollständigkeit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bericht erstellt, in dem Umfang, Ergebnisse und festgestellte Mängel aufgeführt sind. Wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen, wird der sichere Betrieb bestätigt und die Prüfkennzeichnung (z. B. Prüfplakette oder digitaler Eintrag) aktualisiert. Bei festgestellten Mängeln wird der Betreiber informiert; bei schwerwiegenden Mängeln (z. B. Gasleckagen, Ausfall von Sicherheitseinrichtungen) dürfen die betroffenen Anlagenteile erst nach Reparatur und ggf. erneuter Prüfung wieder in Betrieb genommen werden.

Die jährliche Prüfung stellt die Einhaltung von § 14 BetrSichV, den einschlägigen TRBS und DVGW-Regelwerken sicher, die regelmäßige Prüfungen von Gasanlagen in den durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen verlangen (typischerweise maximal alle 12 Monate, bei Bedarf kürzer). Die Prüfung wird ausschließlich von einer befähigten Person gemäß TRBS 1203 mit nachgewiesener Fachkunde für Gasanlagen durchgeführt. Der Prüfbericht dient als Nachweis gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern und hilft, frühzeitig Verschleißerscheinungen zu erkennen, sodass vorbeugende Instandhaltung und Reparaturen rechtzeitig geplant werden können.

Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, Schäden oder Stillstand

Wenn ein außergewöhnliches Ereignis die Sicherheit einer Gasanlage beeinträchtigen könnte, ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Dies gilt beispielsweise nach Gasleckagen oder Gasalarmen, Bränden oder Explosionen im Umfeld von Gasleitungen, mechanischen Beschädigungen (z. B. Anprall an Leitungen/Armaturen), Ausfall von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sicherheitsabsperrventile, Regler, Gaswarngeräte), wesentlichen Änderungen oder längeren Stillständen. Die betroffene Gasanlage bzw. der betroffene Anlagenteil darf erst nach einer Prüfung durch eine befähigte Person wieder in Betrieb genommen werden.

Der Umfang der Prüfung wird an das jeweilige Ereignis angepasst: z. B. gezielte Kontrollen auf Verformungen und Undichtigkeiten nach mechanischer Einwirkung, vollständige Funktionsprüfungen von Detektoren/Alarmen/Abschaltfunktionen nach einem Gasalarm oder Dichtheits- und Korrosionsprüfungen nach längerer Stilllegung. Falls erforderlich, werden erweiterte Dichtheits- oder Druckprüfungen durchgeführt.

Ziel ist die erneute sicherheitstechnische Bewertung der Anlage. Die prüfende Person entscheidet, ob die Anlage wieder freigegeben werden kann, nur eingeschränkt betrieben werden darf oder bis zur vollständigen Mängelbeseitigung außer Betrieb bleiben muss. Ergebnisse, verbleibende Risiken und eventuelle Auflagen (z. B. Nachprüfung) werden in einem Prüfbericht dokumentiert.

Fachkundige Prüfung gemäß Sondervorschriften für Gasanlagen (überwachungsbedürftige Anlagen)

Einige Gasanlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z. B. größere Flüssiggaslageranlagen, Gasdruckregel- und Messanlagen, industrielle Gasversorgungen in Ex-Zonen) unterliegen zusätzlichen Prüfpflichten durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder andere befähigte Experten. Diese Leistung umfasst die Durchführung solcher besonderen wiederkehrenden Prüfungen gemäß BetrSichV, TRBS sowie den einschlägigen DVGW-Regelwerken. Der Auftragnehmer organisiert die Prüfungstermine fristgerecht, bereitet die Anlage vor (Dokumentation, Zugänglichkeit, Prüfbereitschaft) und begleitet die Prüfung vor Ort.

Die fachkundige Prüfung geht über die reguläre wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person hinaus: Sie umfasst detaillierte Dichtheits- und Festigkeitsprüfungen, die Überprüfung von Überdrucksicherungen und Sicherheitsabsperreinrichtungen, vertiefte Prüfungen zum Explosionsschutz (Ex-Zonen, Zündquellenvermeidung), Funktionsprüfungen von Gasmelde- und Alarmsystemen sowie die vollumfängliche Dokumentationskontrolle (Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument, Prüfprotokolle). Der Sachverständige erstellt einen ausführlichen Prüfbericht mit eindeutiger Bewertung (z. B. „betriebssicher“, „Betrieb nur unter Auflagen“, „Betrieb verboten bis Mängelbeseitigung“). Der Auftragnehmer dokumentiert sämtliche Ergebnisse im Prüfbuch, aktualisiert Kennzeichnungen und setzt erforderliche Maßnahmen um. Diese Prüfungen sind für bestimmte Gasanlagen gesetzlich verpflichtend und entscheidend für langfristige Betriebsgenehmigungen sowie den Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.

Wiederholungsprüfung der elektrischen Anlagen (DGUV Vorschrift 3)

Zusätzlich zu den technischen Prüfungen der Gasanlage müssen alle zugehörigen elektrischen und steuerungstechnischen Komponenten (z. B. Gaswarngeräte, Schaltschranktechnik, motorisierte Absperrventile, Alarm- und Lüftungssteuerungen) regelmäßig geprüft werden. Diese Leistung umfasst die wiederkehrende elektrische Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie den einschlägigen DIN-VDE-Normen.

In festgelegten Intervallen (typischerweise jährlich oder gemäß Gefährdungsbeurteilung) führt eine Elektrofachkraft eine sicherheits- und normgerechte Überprüfung der elektrischen Komponenten durch: Sichtkontrolle von Leitungen, Klemmen, Schaltgeräten und Gehäusen auf Beschädigungen und Korrosion, Überprüfung der Kennzeichnungen und Dokumentation sowie Messungen wie Isolationswiderstand, Durchgängigkeit der Schutzleiter, Schleifenimpedanz und Prüfung von Fehlerstromschutzschaltern (RCD). Sicherheitsrelevante Stromkreise (Not-Aus, automatische Gasabsperrung bei Detektoralarm, Verriegelungen mit Lüftung/GLT) werden funktionsgeprüft, einschließlich Ex-Anforderungen, sofern zutreffend.

Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht mit klarer Bewertung (betriebsfähig / Mängel zu beheben) und einer Empfehlung zum nächsten Prüftermin dokumentiert. Die Prüfung wird im Prüfbuch vermerkt und bei erfolgreicher Durchführung gekennzeichnet (z. B. Prüfplakette oder digitaler Status). Damit werden die Pflichten aus DGUV Vorschrift 3 erfüllt und sichergestellt, dass elektrische Fehlfunktionen der Gasanlage frühzeitig erkannt und behoben werden.

Jährliche Prüfung von gasführenden Geräten und Zubehör

Neben der fest installierten Gasanlage müssen auch alle gasrelevanten Geräte und Zubehörteile (z. B. Gasschläuche, Schlauchleitungen, Druckregler, Schnellkupplungen, flexible Anschlüsse, Gasentnahmestellen, tragbare Gasgeräte, Flaschenventile und Transportwagen) regelmäßig geprüft werden. Diese Leistung umfasst eine etwa jährliche Sicht- und – falls erforderlich – Funktionsprüfung durch eine befähigte Person gemäß BetrSichV, TRBS 1201/1203, den einschlägigen DVGW-Regelwerken sowie DGUV-Vorgaben.

Jedes Teil wird auf Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion und Undichtigkeiten überprüft sowie auf korrekte und gut lesbare Kennzeichnungen (z. B. Zulassung, Medium, Druckbereich, Austauschdatum). Anschließend erfolgt eine eindeutige Einstufung als „weiterhin einsatzfähig“ oder „außer Betrieb zu nehmen“. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht sowie im Geräteverzeichnis dokumentiert; freigegebenes Equipment kann entsprechend gekennzeichnet werden (z. B. Prüfplakette oder Farbcode). Dadurch wird sichergestellt, dass beschädigte oder nicht konforme Gasgeräte rechtzeitig aus dem Betrieb genommen werden und das Risiko von Gasleckagen und Unfällen deutlich reduziert wird.

Prüfung von Personenhubarbeitsmitteln an Gasanlagen (falls im Einsatz)

Werden Personenhubarbeitsmittel in Bereichen mit Gasanlagen eingesetzt – z. B. Arbeitsbühnen oder Personenkörbe zur Erreichbarkeit von Gastanks, Rohrbrücken oder Gasregelstationen – ist eine besondere Prüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst die regelmäßige Prüfung solcher Personenhubarbeitsmittel durch eine fachkundige Person mit spezieller Qualifikation für Personenaufnahmemittel. Die Konstruktion (Rahmen, Boden, Geländer) wird auf Risse, Verformungen und Korrosion geprüft; alle Schweißnähte und Verbindungselemente, Anschlagpunkte und Hebeösen werden kritisch begutachtet. Zusatzausrüstung (z. B. Türverriegelungen, Sicherungsriegel, Kommunikationsmittel) wird funktionsgeprüft. Falls vom Hersteller vorgeschrieben, wird eine Belastungsprüfung mit definierter Prüflast durchgeführt.

Die Prüfergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Personenhubarbeitsmittel dürfen gemäß TRBS 1203 nur von besonders befähigten Personen geprüft werden, da sie der Beförderung von Personen dienen. In gasgefährdeten Bereichen dürfen ausschließlich geprüfte und mängelfreie Geräte verwendet werden; defekte Geräte sind bis zur Instandsetzung oder zum Austausch außer Betrieb zu nehmen. Die geprüften Geräte werden entsprechend gekennzeichnet (z. B. Plakette oder Aufkleber) und im Prüfbuch erfasst, sodass ein prüfbarer Nachweis gegenüber Behörden oder Auftraggebern vorliegt, dass die eingesetzten Personenhubarbeitsmittel gesetzeskonform überwacht werden.

Intervallprüfung zwischen den jährlichen Hauptprüfungen (z. B. halbjährlich)

Zusätzlich zur jährlichen Hauptprüfung können Zwischenprüfungen der Gasanlage in kürzeren Abständen sinnvoll sein – insbesondere bei sicherheitskritischen oder stark beanspruchten Anlagen (z. B. zentrale Gasdruckregelanlagen, Flüssiggastanks, Verteilersysteme in Produktionsbereichen). Dieser Service umfasst eine zusätzliche Prüfung im halbjährlichen Rhythmus (oder in einem anderen geeigneten Intervall) zwischen den formalen Jahresprüfungen. Der Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Überwachung besonders belasteter oder kritischer Komponenten. Während einer solchen Prüfung kontrolliert ein erfahrener Servicetechniker oder Prüfer beispielsweise: Gasleitungen und Armaturen in stark frequentierten Bereichen (auf Dichtheit, Korrosion, mechanische Beschädigungen), Absperr- und Sicherheitsventile (leichtgängige Betätigung, dichtes Schließen), Druckregler und Sicherheitsventile (sichtbare Mängel, ungewöhnliche Geräusche, Verschmutzungen), Gaswarngeräte und Alarmsysteme (Prüfung mittels Prüfgas oder Funktionstest), sichtbare Ex-Betriebsmittel in Gasbereichen sowie Lüftungs- bzw. Abluftöffnungen (freier Querschnitt, keine Blockaden).

Nach der Prüfung erhält der Betreiber einen Kurzbericht, der den festgestellten Zustand sowie erkennbare beginnende Mängel (z. B. erste Korrosionsanzeichen, schwergängige Ventile, Warngeräte mit häufigen Störungen, verschmutzte Reglerfilter) zusammenfasst und konkrete Handlungsempfehlungen enthält. Dadurch wird ein frühzeitiges Eingreifen ermöglicht, anstatt erst bis zur nächsten Jahresprüfung zu warten. Die Ergebnisse der Intervallprüfung werden zudem im Prüf- oder Wartungsnachweis dokumentiert, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Solche halbjährlichen Prüfungen – im Sinne risikobasierter Prüfintervalle gemäß TRBS 1201 – erhöhen die Sicherheit: Kritische Entwicklungen werden früher erkannt und können im Rahmen geplanter Instandhaltung behoben werden, bevor sie zu Störungen, Gasaustritten oder Gefährdungen führen. Sie sind besonders sinnvoll bei Gasanlagen mit hoher Beanspruchung (viele Betriebsstunden, raue Umgebungen, kritische Prozesse). Diese Prüfungen sind vorbeugend und gesetzlich nicht generell vorgeschrieben, unterstützen jedoch den Betreiber bei der Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), indem Prüfintervalle entsprechend der Risikosituation angemessen verdichtet werden.

Produktive vorbeugende Instandhaltung: Prädiktive Instandhaltung von Gasanlagen

Ziel ist es, ungeplante Stillstände und Gaszwischenfälle zu minimieren, die Lebensdauer der Gasanlagen zu verlängern und einen sicheren, zuverlässigen Betrieb gemäß BetrSichV, TRBS und den DVGW-Regelwerken sicherzustellen. Verfügbare Sensordaten (Druck, Durchfluss, Temperatur, Gasalarme, Betriebsstunden) werden genutzt, um Trends frühzeitig zu erkennen und Wartungen vorausschauend zu planen.

Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung umfassen:

  • Zustandsüberwachung und Inspektionen: Regelmäßige Kontrollgänge (z. B. monatlich/vierteljährlich) an Leitungen, Armaturen, Ventilen, Druckreglern, Gasspeichern, Gasdetektoren sowie Lüftungs- und Abluftwegen zur Prüfung auf Undichtigkeiten, Korrosion, mechanische Beschädigungen und ungewöhnliche Geräusche. Feststellungen werden dokumentiert und priorisiert.

  • Condition Monitoring: Systematische Auswertung verfügbarer Betriebsdaten (Druck-/Durchfluss-Trends, Detektoralarmmeldungen, Betriebsstunden).

  • Anomalien wie Druckschwankungen, häufige Voralarme oder steigende Temperaturen werden erkannt und lösen gezielte Prüfungen aus. Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen (z. B. Smart Metering, Trendaufzeichnungen) können dem Auftraggeber vorgeschlagen werden.

  • Wartung basierend auf Betriebsstunden oder Lastzyklen: Vorbeugende Maßnahmen richten sich nach der tatsächlichen Nutzung (Betriebsstunden, Schaltzyklen) und nicht ausschließlich nach festen Kalenderintervallen. Bauteile mit definierten Lebensdauern (z. B. Regler, Filter, Schläuche) werden vor Erreichen der Belastungsgrenzen ausgetauscht.

  • Geplante vorbeugende Reparaturen: Verschleißteile und kritische Komponenten (Regler, Absperrarmaturen, flexible Anschlüsse, Detektorköpfe, Dichtungen, Filter) werden vorausschauend und möglichst während geplanter Stillstände ersetzt.

  • Größere Erneuerungen (z. B. Modernisierung einer Druckregelstation, Austausch von Leitungsabschnitten) werden bei alters- oder zustandsbedingtem Bedarf vorgeschlagen.

  • Schmier- und Betriebsstoffmanagement: Bei gasbezogenen Geräten mit Schmierstoffen (z. B. Kompressoren) erfolgt die Schmierung und der Ölwechsel nach einem festgelegten Plan. Auffälligkeiten im Öl (Verschmutzung, Metallpartikel) führen zu verkürzten Intervallen und weiteren Prüfmaßnahmen.

  • Kalibrierung sicherheitsrelevanter Einrichtungen: Regelmäßige Prüfung und, falls erforderlich, Justierung von Gasdetektoren, Alarmgrenzen, Sicherheitsabsperrventilen, maximalen Drucksicherheitsventilen und Notabschaltketten stellt sicher, dass alle Sicherheitsfunktionen zuverlässig und innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte auslösen.

Regelmäßige Instandhaltung

Die regelmäßige Instandhaltung der Gasanlagen ist eine Kernaufgabe des Auftragnehmers. Ein geplantes Instandhaltungsprogramm wird auf Basis der Herstellervorgaben, der DVGW-Regelwerke, der Betriebserfahrung sowie der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt. Ziel: Leckfreie, sichere Anlagen, Erhalt der Lebensdauer und Vermeidung gasbezogener Störungen und Gefährdungen.

Der Instandhaltungsplan ist vom Auftraggeber freizugeben

  • Instandhaltungsplanung: Für jede Gasanlage (z. B. Gasdruckregelstation, Flüssiggasbehälter, internes Gasleitungsnetz, Gaswarn- und Detektionssystem) wird ein spezifischer Instandhaltungsplan mit definierten Tätigkeiten und Intervallen erstellt (z. B. Betreiberkontrollen, monatliche Sichtprüfungen, vierteljährliche Funktionsprüfungen, jährliche Wartungen). Die Intervalle richten sich nach Gasart, Druckstufe, Betriebsstunden und Umgebungsbedingungen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Betrieb und wird bei Bedarf aktualisiert.

  • Durchführung der Instandhaltungsarbeiten: Alle Instandhaltungsmaßnahmen werden termingerecht durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt. Dazu gehören: Sicht- und Funktionskontrollen, Reinigung (Filter, Siebe, Detektorköpfe), Schmierung zulässiger beweglicher Teile, Einstellung/Kalibrierung von Reglern, Sicherheitsabsperrarmaturen und Detektoren, Nachziehen von Verbindungen sowie Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Ketten (Absperrung, Alarmierung, Lüftung). Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Filter, Schlauchleitungen, Regler, Sensoren) werden vorbeugend erneuert.

  • Einhaltung der Herstellervorgaben: Herstellerwartungsanleitungen und relevante DVGW-Regelwerke (z. B. TRGI) sind verbindlich. Vorgeschriebene Austausch- und Kalibrierintervalle werden eingehalten; es werden ausschließlich zugelassene Ersatzteile und Betriebsstoffe verwendet.

  • Vermeidung betrieblicher Unterbrechungen: Die Instandhaltung wird nach Möglichkeit außerhalb kritischer Betriebszeiten durchgeführt und mit geplanten Stillständen kombiniert. Vorbeugender Austausch kurz vor Ablauf der Lebensdauer verhindert ungeplante Ausfälle.

  • Sicherheitsmaßnahmen während der Instandhaltung: Betroffene Gasabschnitte werden sicher abgesperrt, drucklos gemacht und erforderlichenfalls entlüftet oder inertisiert; Lockout/Tagout und Hinweise wie „Nicht bedienen – Gaswartung“ werden eingesetzt. Das Personal nutzt geeignete PSA und hält HSE- sowie Explosionsschutzanforderungen ein; für Arbeiten in der Höhe oder in engen Räumen werden geeignete Zugangs-, Absturzsicherungs- und Rettungssysteme verwendet.

Geplante Wartung und Inspektion (gemäß Herstellervorgaben/GBU)

Dieser Service umfasst die regelmäßige, geplante Wartung der Gasanlage gemäß den Herstellervorgaben, den DVGW-Regelwerken sowie der objektspezifischen Gefährdungsbeurteilung (GBU). Ziel ist ein sicherer, leckagefreier und zuverlässiger Betrieb sowie die Vermeidung von Störungen und Gasereignissen.

Die Wartung beginnt mit der Durchführung aller vom Hersteller vorgeschriebenen Arbeiten an Gasdruckregelanlagen, Flüssiggasbehältern, internen Gasnetzen und Gaswarnanlagen: Reinigen und Wechseln von Filtern/Sieben, Prüfen und – soweit zulässig – Schmieren beweglicher Teile, Kontrolle und ggf. Austausch von Verschleißteilen (Dichtungen, Membranen, Regler, flexible Anschlüsse, Detektorköpfe). Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsabsperrventile, Sicherheitsventile, Gasmelder, Alarmketten, Notabsperreinrichtungen) werden einer Funktionsprüfung unterzogen. Zusätzlich wird der Gesamtzustand überprüft (Rohrleitungen/Armaturen auf Korrosion oder Beschädigungen, Befestigungen, Aufstellbereiche, Lüftungs-/Abluftwege). Feststellungen werden in einer Mängelliste mit Prioritäten erfasst; ein kurzer Wartungsbericht dokumentiert alle ausgeführten Arbeiten.

Mit der geplanten Wartung erfüllt der Betreiber die Pflichten gemäß § 3 BetrSichV und TRBS 1112. Intervalle (z. B. vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) richten sich nach Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung. Verbrauchsmaterialien (z. B. Filter, Standarddichtungen) sind in der Regel enthalten; größere Ersatzteile werden über ein separates Ersatzteilmanagement abgewickelt. Alle Maßnahmen sowie ggf. integrierte Prüfungen (z. B. Funktionsprüfung der Sicherheitsventile, Detektortest) werden im Wartungs-/Prüfbuch dokumentiert.

Öl-/Getriebeservice an gasrelevanten Antrieben (bei Fälligkeit)

Einige Komponenten der Gasanlage – insbesondere Getriebe und Antriebe von Kompressoren, Pumpen, Gasgebläsen oder Stellantrieben – erfordern in definierten Intervallen einen Ölwechsel oder eine Kontrolle des Schmieröls. Dieser Service umfasst einen solchen Öl- bzw. Getriebeservice, sofern er gemäß Herstellervorgaben oder basierend auf Prüfbefunden fällig ist. Der Servicetechniker lässt das Altöl über Ablassschrauben oder Serviceöffnungen aus dem jeweiligen Getriebe/Antrieb ab und sammelt es zur umweltgerechten Entsorgung gemäß Altölverordnung. Anschließend wird das Getriebe mit frischem Öl bzw. Schmierstoff in der vom Hersteller vorgeschriebenen Art und Menge befüllt. Gleichzeitig erfolgt eine Zustandsprüfung des Getriebes/Antriebs: Der Techniker prüft das Altöl auf metallische Abriebpartikel (Hinweis auf Verschleiß), kontrolliert Dichtungen und Gehäuse auf Leckagen, achtet beim Probelauf nach dem Ölwechsel auf ungewöhnliche Geräusche und inspiziert Entlüftungsfilter sowie Peilstäbe.

Der Ölservice wird im Wartungsbericht dokumentiert – einschließlich Art und Menge des verwendeten Öls, Datum und, sofern vorhanden, den Betriebsstunden des Bauteils. Bei ungewöhnlichen Auffälligkeiten (z. B. deutlich erhöhten Metallpartikeln) wird der Betreiber informiert und es werden weiterführende Diagnosen oder Maßnahmen empfohlen. Dieser Öl-/Getriebeservice stellt sicher, dass gasrelevante Antriebe in optimalem Betriebszustand bleiben: ausreichende Schmierung und Kühlung reduzieren Verschleiß sowie das Risiko von Antriebs- oder Getriebeausfällen. Rechtlich fällt die Maßnahme unter die allgemeinen Wartungspflichten: Nach BetrSichV muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel in sicherem Zustand halten, wozu auch die Einhaltung der Herstellervorgaben (z. B. Ölwechselintervalle) gehört. Die Häufigkeit (z. B. alle X Jahre oder nach X Betriebsstunden) richtet sich nach Herstellerinformationen, Gefährdungsbeurteilung und ggf. Ölanalysen; die Einhaltung dieser Intervalle erhöht die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Gasanlage.

Proaktive Instandhaltung

Über die routinemäßige Wartung und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen hinaus umfasst der Leistungsumfang auch eine umfassende, proaktive vorbeugende Instandhaltung der Gasanlagen. Ziel ist es, die langfristige Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit aller Gasinstallationen zu maximieren, ungeplante Stillstände und gasbezogene Störungen zu minimieren sowie die Lebensdauer kritischer Komponenten (z. B. Regelstationen, Armaturen, Detektoren, Speicheranlagen) zu verlängern. Hierzu entwickelt der Auftragnehmer ein Konzept, das zustandsorientierte und – soweit möglich – datengestützte prädiktive Maßnahmen kombiniert (z. B. Auswertung von Druck-/Volumenstromtrends, Alarmstatistiken, Betriebsstunden).

Störungsbehebung und Instandsetzungsdienst

Trotz sorgfältiger Wartung können an Gasanlagen Funktionsstörungen oder Defekte auftreten, die eine schnelle und fachkundige Intervention erfordern. Der Auftragnehmer stellt daher einen umfassenden Störungs- und Instandsetzungsdienst einschließlich Rufbereitschaft bereit, um in solchen Fällen unverzüglich eingreifen zu können.

Die betroffene Gasanlage oder Teilanlage wird vor Ort so schnell wie möglich instandgesetzt. Der Techniker ermittelt die Ursache und behebt den Defekt durch Reparatur oder Austausch von Komponenten (z. B. defektes Sicherheitsabsperrventil, undichte Armatur, fehlerhafter Regler, defekter Gasmelder). Nach Abschluss der Reparatur werden eine Dichtheitsprüfung sowie eine Funktionsprüfung aller betroffenen Sicherheitseinrichtungen (Absperrung, Alarme, Verriegelungen) durchgeführt, bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen wird. Ist eine sofortige Instandsetzung nicht möglich (z. B. Spezialteile nicht verfügbar, umfangreiche Schäden), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend über die voraussichtliche Ausfallzeit und setzt Zwischenmaßnahmen um. Diese können umfassen: Abschaltung und Absperrung nur eines Teilbereichs, vorübergehende Betriebsbeschränkungen (z. B. reduzierter Druck, eingeschränkte Verbraucher), Nutzung alternativer Gasversorgungswege oder Backup-Systeme sowie betriebliche Notanpassungen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Notfallplanung.

Störungsbehebung und Instandsetzungsdienst

  • Notfälle und Sicherheit: Tritt eine Störung auf, die Personen oder Anlagen gefährden kann (z. B. Gasleck, Ausfall einer Sicherheitsabsperrung, Detektorausfall, Verdacht auf Explosionsgefahr), hat Sicherheit oberste Priorität. Das Personal des Auftragnehmers sichert zuerst den Gefahrenbereich, informiert die Mitarbeiter des Auftraggebers, sperrt die Gasversorgung ab (Haupt- bzw. Abschnittsabsperrventile) und schaltet bei Bedarf gefährdete Anlagenbereiche spannungsfrei. Gefährdete Bereiche werden abgesperrt und mit „Zutritt verboten / Gasgefahr“ gekennzeichnet. Falls erforderlich, werden Feuerwehr oder Rettungsdienste gemäß Alarm- und Notfallplan alarmiert. Instandsetzungsarbeiten erfolgen erst, wenn die Lage stabilisiert ist (z. B. Leck beseitigt, Bereich belüftet, Gaskonzentration geprüft). Notfallabläufe (wer informiert wen, welche Ventile sind zu schließen, welche externen Stellen sind einzubeziehen) werden idealerweise gemeinsam mit dem Auftraggeber vorab in einem Notfall- und Alarmplan festgelegt.

  • Ereignisdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird dokumentiert. Unmittelbar nach der Störungsbehebung erstellt der Techniker einen Servicebericht mit mindestens folgenden Angaben: Zeitpunkt der Meldung und Ankunft, Beschreibung der Störung, festgestellte Ursache, durchgeführte Maßnahmen (Reparaturen/Austauschteile), aufgewendete Zeit, verwendete Materialien/Ersatzteile, verbleibende Restarbeiten (falls vorhanden), Ergebnisse der Dichtheits-/Funktionsprüfung sowie Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme. Der Bericht wird dem Auftraggeber übergeben und im Wartungs- bzw. CAFM-System hinterlegt, sodass alle gasrelevanten Ereignisse und Reaktionszeiten nachvollziehbar bleiben.

  • Ersatzteilmanagement: Das Ersatzteilmanagement ist eng mit dem Störungsdienst verknüpft. Der Auftragnehmer hält bzw. sichert die schnelle Verfügbarkeit kritischer Ersatzteile für die Gasanlagen (z. B. Sicherheitsabsperrventile, Regler, Dichtungs-/Membransätze, Detektoren, wichtige Elektronikkomponenten) auf Basis einer abgestimmten Kritikalitätsliste. „Kritisch“ sind Teile, deren Ausfall zu längeren Stillständen führt und die nicht kurzfristig beschafft werden können. Für nicht kritische Teile gewährleistet der Auftragnehmer eine schnelle Beschaffung (z. B. Expresslieferung). Damit wird verhindert, dass Reparaturen durch fehlende Komponenten verzögert werden.

Hinweis:

Dieses Störungskonzept minimiert Ausfallzeiten und unterstützt eine hohe Verfügbarkeit der Gasversorgung. Erforderliche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitsziele werden in Service-Level-Agreements (SLA) verbindlich festgelegt. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, diese Vorgaben durch ausreichendes Personal, geeignete Ausstattung und klare organisatorische Abläufe einzuhalten.

Dokumentation aller Maßnahmen

Die vollständige Dokumentation sämtlicher Maßnahmen an den Gasanlagen ist ein zentraler Bestandteil des technischen Anlagenbetriebs. Sie dient als Nachweis der Erfüllung der Betreiberpflichten (gegenüber Behörden, Feuerwehr, Berufsgenossenschaft, Auditoren), gewährleistet Qualität und Nachvollziehbarkeit von Wartung, Prüfungen und Instandsetzungen und bildet die Grundlage für zukünftige Wartungs- und risikobasierte Entscheidungen (z. B. Anpassung von Prüfintervallen).

Die Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich umfassen:

  • 24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer stellt eine durchgehende Rufbereitschaft für gasbezogene Störungen sicher – auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Abend, Nacht, Wochenende, Feiertage). Störungen oder Gasalarme können jederzeit über eine zentrale Störungshotline oder einen definierten digitalen Meldeweg gemeldet werden. Es muss gewährleistet sein, dass Meldungen sofort oder innerhalb kurzer Zeit (max. 30 Minuten) entgegengenommen werden. Die Rufbereitschaft ist mit qualifiziertem Personal besetzt, das sofortige telefonische Anweisungen geben kann (z. B. Schließen definierter Absperrarmaturen, Belüftung, Räumung von Bereichen) und bei Bedarf Servicetechniker vor Ort alarmiert.

  • Störungsdiagnose und Instandsetzung: Vor Ort beginnt ein qualifizierter Servicetechniker unmittelbar mit der systematischen Fehlersuche. Der Auftragnehmer setzt Spezialisten mit spezifischen Qualifikationen in Gasanlagen, Mess- und Regeltechnik sowie Gassicherheit ein, die mit den installierten Fabrikaten und den Anforderungen der DVGW-Regelwerke sowie der BetrSichV vertraut sind. Mithilfe geeigneter Mess- und Prüfgeräte (z. B. Gaswarngeräte, Lecksuchgeräte, Druck- und Durchflussmessgeräte, Diagnosetools für Steuerungsanlagen) wird die Störungsursache eingegrenzt – von Undichtigkeiten an Armaturen, defekten Reglern, fehlerhaften Sicherheitsabsperrventilen oder Sensoren bis hin zu Steuerungs- und Kommunikationsfehlern in Gaswarn- und Abschaltketten.

Störungsbehebung / Notfallservice einschließlich Erstdiagnose

Bei akuten Störungen oder Gasnotfällen stellt dieser Service eine sofortige fachkundige Unterstützung sicher. Der Auftragnehmer gewährleistet einen Notfalleinsatz: Nach Meldung begibt sich ein Servicetechniker innerhalb der im SLA vereinbarten Reaktionszeit zur Anlage und führt eine Erstdiagnose durch. Typische Störungen umfassen Gaslecks/Alarme, Ausfall von Sicherheitsabsperrventilen oder Reglern, Detektorfehler, untypische Druck-/Durchflusswerte oder Geruchsbeschwerden. Kleinere Probleme, die sicher und unmittelbar behoben werden können (z. B. Abdichtung kleiner Leckagen, Rücksetzen ausgelöster Sicherheitseinrichtungen, Austausch eines kleinen Bauteils, Korrektur eines Parameters), werden direkt vor Ort behoben.

Handelt es sich um eine komplexere Störung, sorgt der Techniker dafür, dass die Anlage in einen sicheren Zustand überführt wird: Teilschließung mit eingeschränktem Betrieb (sofern zulässig) oder vollständige Abschaltung und Verriegelung der betroffenen Anlagenteile. Der Betreiber wird über Ursache, Risiken und weitere Schritte zur dauerhaften Instandsetzung informiert. Jeder Notfalleinsatz wird in einem Störfallbericht dokumentiert (Zeitpunkt, Fehlerbild, Maßnahmen, Restrisiken) und unterstützt somit die Betreiberpflichten gemäß BetrSichV und TRBS zur unverzüglichen Reaktion auf sicherheitsrelevante Mängel.

Durchgeführte Reparaturarbeiten vor Ort (Mechanik/Elektrik/Steuerung)

Diese Position umfasst geplante Instandsetzungsarbeiten an Gasanlagen nach Bedarf. Werden Mängel festgestellt – mechanische (z. B. undichte Armaturen, beschädigte Rohrleitungen, defekte Ventile/Regler), elektrische (z. B. fehlerhafte Detektoren, Verkabelung, Aktoren) oder steuerungstechnische (z. B. Störungen an Alarmzentralen, SPS/SCADA-Probleme) – führt der Auftragnehmer fachgerechte Reparaturen auf Regie- bzw. Materialbasis durch.

Typische Tätigkeiten umfassen den Austausch von Ventilen, Dichtungen, Filtern, Detektorköpfen, Reglern oder Rohrleitungsabschnitten; die Reparatur oder den Austausch von Kabeln, Netzteilen und Aktoren; sowie die Anpassung oder Aktualisierung von Gaswarn- und Abschaltlogiken. Die Arbeiten werden von qualifizierten Technikern mit Fachkenntnissen in Gas-, Elektro- und Steuerungstechnik durchgeführt. Nach Abschluss der Reparaturen werden die betroffenen Bereiche einer Dichtheitsprüfung unterzogen und alle sicherheitsrelevanten Funktionen (Absperrung, Alarme, Verriegelungen) vollständig getestet, bevor sie wieder in Betrieb gehen. Alle Arbeiten und eingesetzten Materialien werden in einem Reparaturbericht dokumentiert und – sofern sicherheitsrelevant – im Anlagenlogbuch erfasst, um vollständige Nachverfolgbarkeit und die Einhaltung der BetrSichV sicherzustellen.

Nachrüstung und Modernisierung von Gasanlagen

Bestehende Gasanlagen können durch gezielte Nachrüstungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf den aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Stand gebracht werden. Dadurch lassen sich Betriebssicherheit, Energieeffizienz und Anlagenzuverlässigkeit deutlich erhöhen – ohne eine vollständige Erneuerung der Anlage. Im Folgenden wird eine typische Nachrüstmaßnahme beispielhaft beschrieben, einschließlich Leistungsumfang, Nutzen und wesentlicher Informationen.

Nachrüstung einer elektronischen Druck- und Sicherheitsregelung

Ein bestehender Gasdruckregelstrang wird mit einer elektronischen Druckregelung und moderner Sicherheitsabsperrtechnik nachgerüstet, um einen präziseren und überwachbaren Betrieb zu ermöglichen. Die bisher rein mechanische Regelung sowie manuelle Absperrorgane werden ergänzt oder teilweise ersetzt durch elektronisch überwach­te Regler, motorisch bzw. magnetisch betätigte Sicherheitsabsperrventile sowie ein Gaswarn-/Alarmsystem, das in die Gebäudeautomation oder Prozessleittechnik integriert wird.

Die Nachrüstung umfasst alle erforderlichen Schritte:

  • Lieferung einer geeigneten Gasregel- und Sicherheitseinheit (z. B. elektronischer Druckregler und motorisch betätigtes Sicherheitsabsperrventil), passend zum bestehenden Gassystem (Druckstufe, Durchflussmenge, Gasart).

  • Einbau und rohrseitige Integration des neuen Reglers/Ventils in den Gasdruckregelstrang, einschließlich aller notwendigen Armaturen, Sensoren (z. B. Druck-, ggf. Temperatursensoren) sowie der elektrischen Verdrahtung bis zum Schaltschrank.

  • Einbindung in das Steuerungs- und Überwachungssystem, einschließlich Anpassung der Steuerungslogik (z. B. Sollwerte, Verriegelungen, Alarm- und Abschaltfolgen, Anbindung an GLT/BMS oder SCADA-Systeme, sofern vorhanden).

  • Parametrierung des Reglers (Einstellung der Betriebs- und Grenzdrücke, Alarmgrenzen, Abschaltkriterien, Anfahr- und Abfahrverhalten).

  • Inbetriebnahme und Prüfung: Nach der Installation wird der nachgerüstete Anlagenteil einer Festigkeits- und Dichtheitsprüfung unterzogen; alle Steuerungs- und Sicherheitsfunktionen werden unter Betriebsbedingungen getestet. Die Betriebsparameter werden optimiert und entsprechend den Anforderungen des Kunden sowie den geltenden DVGW-/BetrSichV-Regelwerken dokumentiert.

Modernisierung des Gasdruck- und Sicherheitsschutzsystems

Durch diese Umrüstung erhält die Gasanlage eine präzise, stabile und überwachte Druckregelung.

Die modernisierte Druck- und Sicherheitsregelung ermöglicht einen fein einstellbaren Ausgangsdruck, ein sanftes Reagieren auf Laständerungen sowie eine kontinuierliche Überwachung der Sollwerte und Grenzwerte. Druckschwankungen und unerwünschte Spitzen werden deutlich reduziert, was nachgeschaltete Verbraucher (z. B. Brenner, Prozessanlagen) schützt und die Verbrennungsqualität sowie die Prozessstabilität verbessert. Insgesamt erhöht dies die Anlagensicherheit (zuverlässige Abschaltung bei Überdruck oder Gasmeldung) und die Betriebseffizienz, da die Gasversorgung schneller und präziser an betriebliche Anforderungen angepasst werden kann.

Folgende Punkte sind bei Planung und Durchführung der Umrüstung zu beachten:

  • Einbauplatz: Im Gasdruckregelraum bzw. Schaltschrank muss ausreichend Platz für den zusätzlichen Regler, die betätigten Absperrventile sowie die zugehörigen Sensoren und Leitungen vorhanden sein.

  • Systemtauglichkeit: Die vorhandenen Gasleitungen, Regler und Absperreinrichtungen müssen für die Integration der neuen elektronischen Regelung geeignet sein (Druckbereich, Durchflusskapazität, Zulassungen). Veraltete oder nicht zugelassene Komponenten müssen ggf. ersetzt werden, um einen sicheren Betrieb gemäß DVGW-Regelwerk zu gewährleisten.

  • Bedarfsgerechte Parametrierung: Betriebs- und Grenzdrücke, Alarmwerte und Abschaltkriterien werden entsprechend den Kundenanforderungen, der Gasart, den nachgeschalteten Verbrauchern und der Gefährdungsbeurteilung eingestellt. Dies stellt sicher, dass Gasversorgung und Sicherheitsreaktionen zum Betriebskonzept passen.

  • EMV / Störsicherheit: Elektronische Regelung und motorisch/magnetisch betätigte Absperrventile müssen den einschlägigen EMV-Normen entsprechen und korrekt installiert sowie geerdet werden, damit keine Störungen mit anderen Systemen auftreten und Sicherheitsmeldungen zuverlässig bleiben. Es werden ausschließlich CE- und normkonforme Geräte eingesetzt (z. B. gemäß EN 61326 / EN 61000-x).

  • Sicherheitsanforderungen: Die Nachrüstung erfolgt gemäß BetrSichV, TRBS und den technischen Regeln des DVGW (z. B. TRGI für Gasinnenanlagen) sowie den geltenden Explosionsschutzanforderungen (ATEX) und elektrotechnischen Normen. Alle Arbeiten an Gas- und Steuerungseinrichtungen werden durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt, um Personen- und Anlagensicherheit zu gewährleisten.

  • Dokumentation und Prüfung: Nach der Installation wird die technische Dokumentation der Gasanlage (R&I-Schemata, Stromlaufpläne, Betriebs-/Wartungsanleitungen) aktualisiert. Eine Festigkeits- und Dichtheitsprüfung sowie Funktionsprüfungen aller sicherheitsrelevanten Funktionen (Druckbegrenzung, Sicherheitsabsperrung, Alarme, Notabschaltketten) werden durchgeführt und dokumentiert.

  • Wo es BetrSichV/TRBS verlangen, erfolgt eine erneute Abnahme oder Prüfung durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen, um die sichere Betriebsbereitschaft nach der Modifikation zu bestätigen.

Nachrüstung eines drahtlosen Gasfernüberwachungs- und Abschaltsystems

Die Gasanlage wird mit einer drahtlosen Fernüberwachungs- und Abschaltlösung ausgestattet, um einen sicheren Betrieb aus der Distanz zu ermöglichen. Hierzu wird an der Gasregelstation (z. B. Gasdruckregelanlage, Flüssiggastankbereich) ein Funkempfänger/Kommunikationsmodul installiert und in das bestehende Steuerungs- und Sicherheitssystem integriert. Betriebs- und Instandhaltungspersonal erhalten ein oder mehrere mobile Handbediengeräte oder tabletbasierte Terminals, die drahtlos zentrale Gasparameter (z. B. Drücke, Alarmzustände) anzeigen und – sofern erlaubt – definierte Sicherheitsfunktionen auslösen können (z. B. Notabsperrung, Alarmquittierung).

Die vorhandene lokale Handbedienung sowie die drahtgebundenen Not-Aus-/Absperrfunktionen bleiben erhalten und werden so angepasst, dass sowohl lokale als auch fernbediente Funktionen unter definierten Bedingungen möglich sind. Nach der Installation wird das Funksystem umfassend geprüft – Reichweite, Störfestigkeit und die korrekte Ausführung aller Befehle und Alarmanzeigen werden verifiziert.

Durch drahtlose Überwachung und fernbediente Abschaltung kann das Personal einen sicheren Abstand zu gasgefährdeten Bereichen einhalten und behält dennoch die volle Übersicht und Kontrolle im Rahmen des zugelassenen Sicherheitskonzepts. Es ist nicht mehr an ein festes Bedientableau gebunden und kann sich an Orte mit besserer Sicht und geringerem Risiko bewegen (z. B. außerhalb von Ex-Zonen oder abgeschrankten Tankbereichen). Dies erhöht die Sicherheit erheblich, da Gefahrenbereiche bei Leckagen oder Alarmen gemieden werden können. Gleichzeitig verbessert sich die Ergonomie: Bedienung und Überwachung aus geschützten Bereichen reduzieren körperliche und mentale Belastungen. Zudem verkürzen sich Reaktionszeiten, da befugtes Personal vorgegebene Sicherheitsmaßnahmen direkt über das Handgerät auslösen kann.

Leistungsumfang: Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Lieferung und Installation des Funk-/Kommunikationsmoduls an der Gasanlage, einschließlich Integration in das Steuerungs- und Sicherheitssystem. Das Modul wird im Schaltschrank oder an einem geeigneten Ort montiert und elektrisch angebunden (Status-, Alarm- und Abschaltsignale).

  • Bereitstellung von mobilen Bedien- und Überwachungsgeräten: Lieferung von ein oder mehreren industrietauglichen mobilen Endgeräten (z. B. Fernbedienpanels oder Handterminals) mit gut sichtbarer Alarmanzeige und – sofern im Sicherheitskonzept vorgesehen – Notabsperrfunktion. Geräte sind robust und sofort einsatzbereit.

  • Einbindung in das Steuerungssystem: Konfiguration des Systems so, dass die lokale Bedienung Vorrang behält und Fernfunktionen strikt auf freigegebene Befehle beschränkt sind (z. B. Notabsperrung, Alarmquittierung, Statusanzeige). Alle sicherheitsrelevanten Funktionen (insbesondere Not-Aus / Sicherheitsabsperrung) bleiben unabhängig vom Betriebsmodus (lokal/remote) wirksam und dürfen nicht umgangen werden.

  • Prüfung und Inbetriebnahme: Nach der Installation erfolgt eine vollständige Funktionsprüfung (Reichweitentest, Störfestigkeit, korrekte Ausführung aller erlaubten Befehle, korrekte Alarmanzeige, Test der Notabsperrung). Der erfolgreiche Probebetrieb stellt sicher, dass die Gasanlage zuverlässig und ohne unzulässige Verzögerungen auf Fernbefehle im vorgegebenen Sicherheitsrahmen reagiert.

Hinweise:

  • Normen und Zulassungen: Das eingesetzte Funksystem erfüllt die relevanten Funk-, EMV- und Sicherheitsnormen und ist CE-gekennzeichnet. Industrielle Funk- und Fernbediensysteme erfüllen in der Regel die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie sowie einschlägiger EMV-Normen; die Einbindung in sicherheitsrelevante Funktionen folgt BetrSichV, TRBS, DVGW-Regelwerk (z. B. TRGI) und gegebenenfalls funktionalen Sicherheitsnormen.

  • Frequenzkoordination: Vor der Nachrüstung werden mögliche Frequenzüberschneidungen oder bestehende Funksysteme am Standort geprüft. Falls erforderlich, werden geeignete Frequenzen oder Kanäle gewählt bzw. angepasst, um Interferenzen mit vorhandenen Funkinfrastrukturen (z. B. WLAN, Telemetrie, andere Funksteuerungen) auszuschließen.

  • Betreiberschulung: Das Personal wird in Bedienung und Sicherheitseinschränkungen des Fernsystems eingewiesen. Die Schulung verantwortlicher Mitarbeiter zu Funktionen, Berechtigungen und Notfallabläufen ist Bestandteil der Inbetriebnahme (siehe auch Betreiberunterweisung).

  • Mitgeliefertes Zubehör: Das Funksystem umfasst Zubehör wie Akkus oder Ladestationen für die mobilen Geräte, um eine dauerhafte Verfügbarkeit sicherzustellen (Ersatzakkus und Ladepunkte).

  • Robustes Industriedesign: Die mobilen Einheiten sind für raue industrielle Umgebungen ausgelegt (typisch mind. IP65). Gehäuse und Bedienelemente sind stoßfest und für die Nutzung mit Arbeitshandschuhen geeignet, was eine zuverlässige Bedienung und lange Lebensdauer auch unter anspruchsvollen gastechnischen Bedingungen gewährleistet.

Nachrüstung zusätzlicher Komponenten / Modernisierung

Dieser Leistungsbestandteil umfasst verschiedene Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender Gasanlagen mit zusätzlichen Komponenten oder sicherheitstechnischen Erweiterungen. Je nach Ausgangszustand und Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung der Anlage können unterschiedliche Nachrüstungen sinnvoll sein.

Beispiele für Leistungen in dieser Kategorie:

  • Nachrüstung zusätzlicher Absperr- und Begrenzungseinrichtungen: Installation zusätzlicher Abschnittsabsperrventile, Sicherheitsabsperrventile (Slam-Shut) oder Druckbegrenzer, um das Gasnetz besser zu segmentieren und zulässige Betriebsdrücke und -ströme zuverlässig zu begrenzen.

  • Gaswarn- und Alarmsysteme: Einbau oder Modernisierung stationärer Gaswarner (z. B. Methan, LPG, CO) mit optischen/akustischen Alarmen und Anbindung an die Gebäude- oder Prozessleittechnik. Dies ermöglicht eine frühzeitige Leckageerkennung und kann automatisch Sicherheitsfunktionen auslösen (z. B. Notabschaltung, Lüftungsansteuerung).

  • Last-/Verbrauchs- und Betriebsdatenerfassung: Integration von Gaszählern, Durchflussmessern sowie Druck-/Temperaturloggern mit digitaler Aufzeichnung. Dies ermöglicht eine präzise Überwachung des Gasverbrauchs, das Erkennen von Anomalien (z. B. Leckagen oder Fehlfunktionen) und unterstützt zustandsorientierte Wartung sowie Optimierung des Gasverbrauchs.

  • Austausch wesentlicher Komponenten: Sind zentrale Bauteile veraltet oder verschlissen, werden sie durch moderne, zugelassene Geräte ersetzt. Beispiele sind der Austausch alter Gasdruckregler und Sicherheitsabsperrventile gegen aktuelle DVGW-zertifizierte Modelle, die Erneuerung von Gasverteilern oder die Modernisierung von Gaswarnzentralen einschließlich zugehöriger Stromversorgungen und Kommunikationsmodule. Dies erhöht die Zuverlässigkeit und Sicherheit erheblich.

Hinweise:

  • Individuelle Festlegung: Dieser Position dient als Sammelposten für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen. Die konkreten Komponenten und der Leistungsumfang werden bei Auftragserteilung individuell festgelegt – basierend auf der bestehenden Gasanlage und der Gefährdungsbeurteilung. Der Auftragnehmer wählt kompatible, DVGW-konforme Komponenten, die unabhängig vom Ursprungshersteller in die bestehende Anlage integrierbar sind.

  • Regelwerke und Kompatibilität: Alle Nachrüstungen erfolgen gemäß den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regeln für Gasanlagen (z. B. BetrSichV, TRBS, DVGW-Regelwerk wie TRGI, einschlägige DGUV-Vorschriften, ATEX-Anforderungen). Es werden ausschließlich technisch kompatible Komponenten mit erforderlichen Zulassungen (z. B. CE-Kennzeichnung, DVGW-Prüfzeichen, Ex-Zulassung bei Bedarf) verwendet.

  • Prüf- und Abnahmepflichten: Vor Umsetzung ist zu klären, ob die geplante Modernisierung als wesentliche Änderung der Gasanlage gilt und somit eine Abnahme durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle erfordert. Nach BetrSichV und TRBS gelten z. B. Änderungen an Druckstufen, der Austausch sicherheitsrelevanter Geräte durch andere Bauarten oder strukturelle Anpassungen der Gasverteilung als wesentliche Änderungen. Auch die Nachrüstung bestimmter Sicherheitseinrichtungen (z. B. neue Sicherheitsabsperrketten mit Gaswarntechnik) kann eine wesentliche Änderung darstellen. In solchen Fällen muss die Anlage nach der Änderung geprüft und freigegeben werden. Der Betreiber sollte daher im Vorfeld mit dem Hersteller oder einem Gasfachkundigen klären, ob eine Anzeige- oder Prüfpflicht besteht.

  • Inbetriebnahme und Dokumentation: Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die gesamte Anlage auf korrekte Funktion, Dichtheit und Sicherheit geprüft. Sämtliche Änderungen werden in die technische Dokumentation übernommen (aktualisierte R&I-Schemata und Schaltpläne, angepasste Betriebs- und Wartungsanleitungen, aktualisierte Prüf-/Wartungspläne).

  • Die Gasanlage wird erst an den Betreiber übergeben, wenn vollumfänglich sichergestellt und dokumentiert ist, dass die Betriebs- und Arbeitssicherheit nach der Modernisierung gewährleistet ist.

Ersatzteilbeschaffung und -lieferung

Der Auftragnehmer stellt die Beschaffung und Lieferung von Ersatzteilen für betriebliche Gasanlagen nach Bedarf sicher. Auf Grundlage der Fehlermeldung oder der Ergebnisse einer Prüfung wird das benötigte Bauteil identifiziert (z. B. Gasdruckregler, Sicherheitsabsperrventil, Gaswarner-Sensorkopf, Dichtungssatz, Armaturen) – herstellerunabhängig und markenübergreifend, jedoch stets mit erforderlicher DVGW-Zulassung. Der Auftragnehmer beschafft das Teil aus eigenem Lagerbestand, direkt beim Hersteller oder über Fachhändler. Die Lieferung an den Auftraggeber erfolgt per Standardversand oder durch Bereitstellung zur Abholung; alle Komponenten werden transportsicher und vor Verschmutzung geschützt verpackt.

Hinweis: Die Materialkosten für das Ersatzteil selbst sind nicht Bestandteil dieser Position; sie werden gesondert oder gegen Lieferantenbeleg abgerechnet. Diese Position umfasst ausschließlich die Dienstleistung zur Identifikation, Beschaffung und Bereitstellung des Ersatzteils. Es werden nach Möglichkeit Originalteile oder gleichwertige, hersteller- und DVGW-zugelassene Komponenten verwendet, da nicht zugelassene Teile Sicherheit, Konformität und Gewährleistung beeinträchtigen können.

Der Auftragnehmer hält gängige Verschleiß- und Ersatzteile der Gasanlagen (z. B. Dichtungen, Filter, Regler, Sensorköpfe) für den Sofortbedarf auf Lager. Nicht vorrätige Teile werden schnellstmöglich beschafft; Bestellungen, die bis mittags eingehen, werden in der Regel noch am selben Arbeitstag versendet oder auf Wunsch zur Abholung bereitgestellt. Express- und Kurierlieferungen sind in dieser Position nicht enthalten.

Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile

Der Auftragnehmer bietet optional einen Express- oder Kurierlieferdienst für besonders dringende gasrelevante Ersatzteile an. Wird ein Teil sofort benötigt (z. B. zur Wiederherstellung einer zentralen Gasdruckregelstation oder zum Austausch eines defekten Sicherheitsabsperrventils), kann eine Expresslieferung organisiert werden – per Kurier, Overnight-Express oder Direktfahrt. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert, da die schnellstmögliche Bereitstellung gewährleistet wird.

Hinweise: Diese Leistung ist optional und wird nur ausgeführt, wenn der Betreiber die beschleunigte Lieferung ausdrücklich anfordert oder die Dringlichkeit der Störung dies zwingend erforderlich macht. Zusätzliche Kosten für Express- und Kurierdienste werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wählt die schnellste sinnvolle Transportvariante (z. B. Direktkurier, Luft-Express) und stimmt Details (Overnight-Express, Same-Day-Kurier) sowie voraussichtliche Kosten im Voraus mit dem Auftraggeber ab.

Ersatzteilrecherche, -beschaffung und Logistik

Diese Leistung umfasst sämtliche Tätigkeiten rund um Ersatzteile der Gasanlage – von der Identifikation bis zur Lieferung. Werden während Wartung oder Reparatur Teile benötigt (z. B. spezifische Membransätze für Regler, zertifizierte Sicherheitsabsperrventile, Sensorköpfe, Filter, Armaturen, Rohrleitungsstücke), übernimmt der Auftragnehmer die Ersatzteilrecherche. Mithilfe der Anlagendokumentation (R&I-Schemata, Stücklisten, technische Datenblätter) und der Fehlerbeschreibung wird das exakte Bauteil bestimmt. Der Auftragnehmer prüft die Verfügbarkeit beim Originalhersteller oder – sofern zulässig – bei gleichwertigen Alternativen (z. B. DVGW-zertifizierte Standardkomponenten), ohne Sicherheit oder Konformität (BetrSichV/TRBS/DVGW) zu beeinträchtigen.

Nach Identifikation holt der Auftragnehmer Angebote ein, bestellt das Teil (für den Auftraggeber oder im eigenen Namen, je nach Vereinbarung) und organisiert die Logistik, einschließlich Zollabwicklung bei Importteilen, Terminverfolgung sowie Expressabwicklung bei dringenden Fällen. Das Ersatzteilmanagement endet mit der Lieferung an den definierten Übergabepunkt (z. B. Gasdruckregelanlage, Technikraum, Lager des Auftraggebers) und der Information an das Reparaturteam, dass das Bauteil verfügbar ist.

Wichtig: Die Kosten für das Ersatzteil selbst werden gesondert abgerechnet; diese Position deckt ausschließlich die Dienstleistung (Recherche, Beschaffung, Logistik) ab. Der Auftragnehmer dokumentiert, welche Teile beschafft wurden (Teilenummer, Hersteller, Lieferant, ggf. Chargennummer) und leitet Lieferscheine und Zertifikate weiter. Bei sicherheitsrelevanten Komponenten stellt der Auftragnehmer sicher, dass Prüfzeugnisse und Herstellererklärungen vorliegen, damit diese in der Anlagendokumentation oder im Prüfbuch archiviert werden können.

Ein professionelles Ersatzteilmanagement entlastet den Betreiber, verkürzt Ausfallzeiten und stellt sicher, dass ausschließlich geeignete und zugelassene Teile verbaut werden – ein wesentlicher Beitrag zu sicherem Anlagenbetrieb sowie zur Erfüllung der Wartungs- und Dokumentationspflichten gemäß BetrSichV und DVGW-Regelwerk.

Nachhaltige Modernisierung durch energieeinsparende Maßnahmen

Energieeffizienzmaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil des modernen Gasanlagenmanagements. Durch gezielte technische Nachrüstungen, Optimierung der Verbrennung und Verteilung sowie die Integration intelligenter Regelungssysteme kann der Energieverbrauch gasbetriebener Anlagen (z. B. Kessel, BHKW, Prozessbrenner) deutlich reduziert und die Nachhaltigkeit des Betriebs gesteigert werden. Diese Maßnahmen senken Betriebskosten und CO₂-Emissionen und unterstützen die Einhaltung von Umweltstandards und ESG-Zielen im Facility Management.

Ziele der Energieeffizienzmaßnahmen

  • den Gasverbrauch pro Betriebszyklus / pro Produktionseinheit zu optimieren (z. B. kWh Gas pro m², pro Produktionseinheit, pro Betriebsstunde),

  • die Anlagenleistung durch intelligente Regelungen zu verbessern (z. B. Modulation, witterungsgeführte Regelung, Lastmanagement),

  • die Lebensdauer der Komponenten durch energieeffizienten Betrieb zu verlängern (z. B. weniger Starts, geringere thermische/mechanische Belastungen),

  • Treibhausgasemissionen zu reduzieren, im Einklang mit ISO 14064, dem EU-Green-Deal und nationalen Klimaschutzzielen.

Der Auftragnehmer entwickelt Modernisierungskonzepte, die quantifizierbare Energieeinsparungen und Emissionsreduzierungen aufzeigen. Jedes Konzept enthält eine technische und wirtschaftliche Beschreibung und kann u. a. folgende Maßnahmen umfassen:

  • Austausch veralteter Gasgeräte und Brenner durch hocheffiziente, emissionsarme (Low-NOx) und Brennwertgeräte, gemäß EU-Ökodesign sowie deutscher EnEV/GEG-Anforderungen.

  • Integration von Modulation und fortschrittlichem Brennermanagement für bedarfsorientierten Betrieb statt einfacher Ein/Aus-Schaltung, inklusive Optimierung von Sollwerten, Nachtabsenkung und Lastmanagement.

  • Einsatz von Abwärmenutzung und Wärmetauschern (z. B. Abgaswärmerückgewinnung, Prozesswärmerückgewinnung) zur Reduktion des Gasverbrauchs bei gleicher Wärmeerzeugung.

  • Installation energieeffizienter Hilfsaggregate wie Hocheffizienzpumpen und -lüfter sowie LED-Beleuchtung in Gasanlagenräumen, Leitständen und Zugangsbereichen.

  • Optimierte Leitungsführung, Dämmung und Komponenten zur Minimierung von Druckverlusten und Wärmeverlusten (z. B. verbesserte Dämmung, strömungsoptimierte Armaturen).

  • Nutzung von analytik- oder KI-basierten Regelalgorithmen für energieoptimierten Betrieb (z. B. prädiktive Laststeuerung basierend auf Außentemperatur, Belegung oder Prozessplanung).

Jedes Modernisierungskonzept enthält mindestens:

  • Technische Beschreibung und Bauteilspezifikationen.

  • Erwartete Energieeinsparungen in kWh/Jahr (Gas und ggf. Strom).

  • Erwartete CO₂-Reduktion in t/Jahr.

  • Erwartete Amortisationszeit (Payback), inklusive Investitions- und Betriebskosteneffekten.

Vor jeder Modernisierung führt der Auftragnehmer ein Energieaudit der relevanten Gasanlagen durch, um den Ist-Zustand zu bestimmen. Das Audit umfasst:

  • Messung oder Analyse der Betriebsprofile – mittlere Lastgänge, Laufzeiten, Leerlauf-/Standby-Zeiten, Start/Stopp-Häufigkeit.

  • Energieverbrauchsprofile der Gasgeräte und Hilfsaggregate – Gasverbrauch (z. B. über Zähler oder GLT-Daten), Stromverbrauch von Pumpen/Lüftern, zeitlich und betrieblich differenziert.

  • Identifikation verlustbehafteter Komponenten oder ineffizienter Betriebszustände – z. B. Überdimensionierung, schlechte Modulation, fehlende Dämmung, zu hohe Rücklauftemperaturen, gleichzeitiges Heizen und Kühlen.

  • Bewertung von Regelstrategien und verwendeter Software – Sollwertkonzepte, Zeitprogramme, GLT-Anbindung, manuelle Eingriffe, Stör-/Alarmhistorie.

Hinweis:

  • das technische Einsparpotenzial,

  • die erwartete CO₂-Reduktion,

  • die Wirtschaftlichkeitsbewertung (ROI) der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten Umsetzungsplan, der Folgendes enthält:

  • Detaillierter Modernisierungszeitplan – inklusive Abstimmung von Stillstandszeiten mit dem Betrieb, phasenweisem Umbau und Rückfallkonzepten.

  • Spezifikation benötigter Materialien, Geräte und Lieferanten – beispielsweise Gasgeräte, MSR-Technik, Messgeräte, Dämmmaterialien; ausschließlich Komponenten mit erforderlichen Zulassungen (CE, DVGW, Ex etc.).

  • Integration von Sicherheitsprüfungen während der Modernisierung – Einhaltung von BetrSichV, TRBS, DVGW-Regelwerk (z. B. TRGI), Explosionsschutz (ATEX) und Brandschutz in jeder Umbauphase.

  • Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmeberichte – Dichtheitsprüfungen, Verbrennungs- und Effizienzeinstellung, Funktionsprüfung aller Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsabsperrung, Druckbegrenzer, Gaswarner, Alarm- und Abschaltketten).

  • Dokumentation gemäß VDI 6026-1 – aktualisierte R&I-Schemata, Schaltpläne, Datenblätter, Prüf- und Messprotokolle, Parameterlisten sowie Betriebs- und Wartungsanleitungen.

Hinweis:

Alle Maßnahmen müssen ohne Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Sicherheit oder Integrität der Gasanlagen durchgeführt werden und den Hersteller- sowie Rechtsvorgaben entsprechen.

Die erzielten Energieeffizienzgewinne müssen gemessen, überwacht und verifiziert werden. Hierzu installiert oder nutzt der Auftragnehmer geeignete Messsysteme, um mindestens folgende Daten zu erfassen:

  • Energieverbrauch in Echtzeit oder periodisch – Gasverbrauch pro Anlage, ggf. Stromverbrauch der relevanten Hilfsaggregate.

  • Anlageneffizienz – z. B. Kesselwirkungsgrad, Jahresnutzungsgrad, Nutzungsgrad der erzeugten Wärme.

  • Nutzungsgrad und spezifischer Energieverbrauch pro Outputeinheit – z. B. kWh Gas pro m² beheizter Fläche, pro Produktionseinheit oder pro Betriebsstunde.

  • CO₂-Einsparungen im Vergleich zur Baseline – berechnet aus Energieverbrauch und Emissionsfaktoren.

Hinweis:

  • Der Auftragnehmer erstellt vierteljährliche Leistungsberichte, die enthalten:

  • grafische Verbrauchstrends,

  • zentrale Effizienzkennzahlen (z. B. kWh/m², kWh/Einheit, Kesselwirkungsgrad),

  • Bewertung von Abweichungen (z. B. saisonale und operative Einflüsse),

  • Optimierungsempfehlungen.

Berichtswesen zu Leistungskennzahlen (KPIs)

  • Reduktion des Energieverbrauchs – in % und kWh/Jahr (Gas und ggf. Strom).

  • Reduktion der CO₂-Emissionen – in t/Jahr auf Basis anerkannter Emissionsfaktoren.

  • Anlagenverfügbarkeit und Effizienz – geplante vs. ungeplante Stillstände, erreichte Wirkungsgrade vs. Zielwerte.

  • Return on Investment (ROI) – Amortisationszeit und jährliche Nettoeinsparungen.

  • Erfüllung der Energieziele gemäß ISO 50001 – Beitrag zu EnPI und energiebezogenen Unternehmenszielen.

Hinweis:

Der Auftraggeber kann unabhängige Audits oder Zertifizierungen Dritter (z. B. ISO 50001/14001) verlangen, um die Wirksamkeit und korrekte Dokumentation der Maßnahmen zu bestätigen.

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

  • Regelmäßige Review-Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – Bewertung der Energie- und Anlagenperformance, Analyse von KPI-Trends und Besprechung der Quartalsberichte.

  • Diskussion und Priorisierung weiterer Optimierungsmaßnahmen – z. B. zusätzliche Regelungsoptimierungen, weitere Nachrüstungen, betriebliche Anpassungen (Sollwerte, Zeitprogramme) sowie Schulungsmaßnahmen.

  • Aktualisierung langfristiger Nachhaltigkeits- und Modernisierungspläne – Ausrichtung an ESG-Strategien, Energiemanagement gemäß ISO 50001 und den Klimaneutralitätszielen des Auftraggebers, z. B. stufenweise Reduktion des Gasverbrauchs, Integration erneuerbarer Wärmequellen oder Einsatz alternativer Gase bei Eignung.

Hinweis:

Dieser strukturierte und dokumentierte Ansatz stellt sicher, dass energieeffizienter Gasbetrieb kein einmaliges Projekt ist, sondern ein fortlaufender, messbarer und auditierbarer Prozess im Sinne eines professionellen Facility- und Energiemanagements in Deutschland.

Schulungs- und Qualifizierungsprogramme für Gasanlagen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kontinuierliche technische Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und Awareness-Workshops durchzuführen, um ein hohes Niveau an Betriebssicherheit, technischer Kompetenz und Compliance mit allen einschlägigen deutschen Vorschriften für Gasanlagen sicherzustellen (z. B. DVGW-Regelwerk, TRGI, BetrSichV, TRBS).

Diese Programme gewährleisten, dass alle Mitarbeitenden, die mit dem Betrieb, der Überwachung oder der Instandhaltung von Gasanlagen betraut sind, über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und das sicherheitsrelevante Bewusstsein verfügen, um sicher und effektiv zu arbeiten.

Rahmenkonzept für Schulungen

  • Einführungsschulung: Für neue Mitarbeitende vor Aufnahme der Tätigkeit an der Gasanlage; umfasst allgemeine Gassicherheit, Gefährdungsbewusstsein (z. B. Leckagerisiken, Explosionsschutz), Betriebsabläufe sowie korrektes Verhalten in gasrelevanten Bereichen.

  • Technische Fachschulung: Regelmäßige vertiefende Trainings zu Themen wie Gasdruckregelung, Brenner- und Anlagenbetrieb, Störungsdiagnose, Gaswarnsysteme, Notabsperreinrichtungen sowie der sichere Umgang mit Mess-, Steuer- und Regeltechnik.

  • Sicherheits- und Awareness-Workshops: Regelmäßig durchzuführende Sicherheitsunterweisungen und Fachvorträge zur Unfallverhütung, Notfallmaßnahmen (z. B. Umgang mit Gaslecks, Auslösen der Notabsperrung), Evakuierungsabläufen und zur Förderung einer sicherheitsorientierten Unternehmenskultur gemäß deutschen Arbeitsschutzanforderungen.

  • Auffrischungsschulung: Mindestens einmal jährlich durchzuführende Wiederholungsschulungen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Qualifikation sowie zur Vermittlung aktueller Normen, Technologien, Betriebsverfahren und Änderungen im DVGW- oder Regelwerksumfeld.

  • Notfallübungen: Praktische Übungen, die reale Vorfälle simulieren (z. B. Gasleck, Alarm eines Gaswarners, Ausfall eines Druckreglers), um die Reaktionsfähigkeit des Personals, die korrekte Auslösung von Notabsperrventilen sowie die Zusammenarbeit mit Brandschutz- und Sicherheitskräften zu überprüfen.

  • Dokumentation und Zertifizierung: Alle Schulungen sind vollständig zu dokumentieren, zu evaluieren und zu zertifizieren. Teilnahmebescheinigungen müssen den deutschen Dokumentationspflichten entsprechen (z. B. BetrSichV § 12) und den Teilnehmenden zur Vorlage bei Audits oder behördlichen Prüfungen ausgestellt werden.

Schulungsziele und Ergebnisse

  • Sicherstellung, dass alle Mitarbeitenden, die für den Betrieb, die Überwachung oder die Instandhaltung von Gasanlagen verantwortlich sind, fachlich qualifiziert sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen (z. B. BetrSichV, TRBS, DVGW-Regelwerk).

  • Förderung einer proaktiven Sicherheitskultur und Verringerung gasbezogener Zwischenfälle wie Leckagen, unsachgemäße Handhabung oder Zündgefahren.

  • Erhöhung der Betriebseffizienz durch verbessertes Verständnis der Gasanlagen, der Druckregelung, der Gaswarn- und Detektionstechnik sowie sicherer Eingriffs- und Abschaltprozesse.

  • Transparente Dokumentation der Qualifikationen des Personals, der verpflichtenden Unterweisungsnachweise und der Qualifikationsstufen gemäß den deutschen Dokumentations- und Nachweispflichten.

  • Langfristige Wissenssicherung und Aufbau von Mechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung der Gassicherheit, der Betriebsprozesse und der Compliance.

Der Auftragnehmer erstellt einen jährlichen Schulungskalender, der vom Auftraggeber freizugeben ist und folgende Punkte umfasst:

  • Einführungsschulungen für neue Mitarbeitende zu Gassicherheit, Betriebsabläufen und dem sicheren Umgang mit Gasanlagen.

  • Vierteljährliche technische Auffrischungskurse und Sicherheitsunterweisungen mit Aktualisierungen zu DVGW-Regelwerk, TRGI, Gaswarn- und Detektionssystemen, Notabsperrverfahren sowie Maßnahmen zur Störungs- und Unfallvermeidung.

  • Halbjährliche Awareness-Kampagnen zu neuen Sicherheitsthemen, aktuellen gasbezogenen Ereignissen, Änderungen im Regelwerk oder identifizierten betrieblichen Risiken.

  • Jährliche Kompetenzbewertungen und ggf. erforderliche Rezertifizierungen für Mitarbeitende, die für den Betrieb, die Prüfung oder die Instandhaltung von Gasanlagen verantwortlich sind – gemäß den geltenden deutschen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

Schulungsinhalte und Methodik

  • Betriebsgrundlagen und Sicherheitseinrichtungen von Gasanlagen: Funktionsprinzipien von Gasanlagen, einschließlich Gasdruckregelung, Absperreinrichtungen, Sicherheitsabsperrventilen (SAV/SSV) sowie Gaswarn- und Gasdetektionstechnik.

  • Grundlagen des Gasflusses und der Betriebsparameter: Gasströmung, Druckstufen, Verbrennungsanforderungen sowie Anlagenstabilität bei variierenden Lastbedingungen.

  • Notfallmaßnahmen bei Gasstörungen: Vorgehensweisen bei Gaslecks, Auslösen von Gasdetektoren, Aktivierung der Notabsperrung und sichere Evakuierungsabläufe.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): sachgemäße Nutzung und Prüfung von flammhemmender Schutzkleidung, tragbaren Gaswarngeräten, Atemschutz (falls erforderlich) und Schutzhandschuhen.

  • Kommunikations- und Meldewege: Abläufe für Alarmmeldungen, Abstimmung mit der Werks- bzw. Objektsicherheit und strukturierte Eskalationsketten.

  • Umweltbewusstsein: Energieeffizienz in Gasanlagen, Reduzierung von Emissionen, Minimierung von Gasverlusten und fachgerechte Entsorgung kontaminierter Bauteile.

  • Methodik: Kombination aus theoretischer Unterweisung, praktischen Übungen an der Gasanlage, digitalen Lernmodulen und Simulationen (z. B. Gasleck-Szenarien). Einsatz von visuellen Hilfsmitteln, Fallstudien und interaktiven Workshops zur Verbesserung des Wissenstransfers.

Die Dokumentation erfolgt gemäß VDI 6026-1 und umfasst mindestens folgende Unterlagen:

  • Schulungsunterlagen: Schulungsmaterialien, Präsentationsfolien und Handouts zu Gasanlagen, Gassicherheit sowie relevanten deutschen Regelwerken (z. B. DVGW, TRGI, BetrSichV).

  • Teilnehmernachweise: Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten aller gasbezogenen Schulungen und Unterweisungen.

  • Nachweise zur Trainerqualifikation: Belege über die Qualifikation der Ausbilder, insbesondere Kompetenznachweise in Gastechnik, DVGW-Regelwerk und Arbeitsschutz.

  • Prüfungs- und Bewertungsunterlagen: Prüfungsergebnisse und Feedbackformulare zur Dokumentation des Kenntnisstands, der praktischen Fertigkeiten und des Verbesserungspotenzials im Umgang mit Gasanlagen.

  • Ausgestellte Zertifikate: Dokumentation der ausgestellten Zertifikate und deren Ablaufdaten, insbesondere für sicherheitsrelevante Funktionen (z. B. Verantwortliche Personen, Befähigte Personen gemäß TRBS 1203).

Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz

Die Schulungsprogramme müssen die Bedeutung der Einhaltung deutscher Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften betonen, insbesondere ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV sowie relevante DVGW-Regelwerke. Der Auftragnehmer integriert in alle Schulungen Themen wie gasspezifisches Gefahrenbewusstsein (z. B. Explosions- und Brandgefahren), ergonomische Arbeitsweisen beim Betrieb und der Instandhaltung von Gasanlagen, Abfallvermeidung (z. B. Umgang mit kontaminierten Bauteilen und Dichtmitteln) sowie Maßnahmen des umweltbezogenen Notfallmanagements (z. B. Reaktion auf Gaslecks oder Emissionen).

Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz

  • Berichtswesen und Kommunikation: Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich Berichte über die durchgeführten gasbezogenen Schulungen und die Anzahl der Teilnehmenden.

  • Liste identifizierter Kompetenzdefizite im Umgang mit Gasanlagen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen, z. B. Zusatzschulungen oder intensivierte Unterweisungen.

  • Geplante Schulungsmaßnahmen für den kommenden Zeitraum, einschließlich Schwerpunktthemen wie neue DVGW-Regelwerke oder betriebliche Änderungen.

  • Kennzahlen (KPIs) zur Sicherheitskultur und Compliance im Gasmanagement, z. B. Teilnahmequote an Gas-Sicherheitsschulungen, Anzahl gasbezogener Ereignisse oder Beinaheereignisse sowie Erfüllungsquote verpflichtender Unterweisungen.

  • Die Berichte sind digital einzureichen und in das FM-Dokumentationssystem zu integrieren, sodass eine vollständige Nachverfolgbarkeit für Audits und Behörden gewährleistet ist.

Schulung für Bediener von Gasanlagen (Grundschulung/Auffrischungskurs)

Diese Leistung umfasst die Schulung von Mitarbeitenden, die Gasanlagen bedienen, überwachen oder instandhalten – entweder als Grundschulung für neues Personal oder als regelmäßigen Auffrischungskurs. Die Schulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Der theoretische Teil behandelt die einschlägigen deutschen Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, TRBS, DVGW-Regelwerk, TRGI), die Pflichten des Arbeitgebers und der „befähigten Personen“, Grundlagen der Gastechnik (Gasarten, Druckstufen, Verbrennungsprozesse), Explosions- und Brandschutz, typische Ursachen für Gasstörungen und -unfälle sowie den sicheren Umgang mit Gasdruckreglern, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen und Gaswarnanlagen. Ebenfalls vermittelt werden Kommunikations- und Eskalationsabläufe (Alarmketten, Abstimmung mit Werkschutz/Feuerwehr) sowie das Verhalten in besonderen Situationen (Gasleck, Melderalarm, Stromausfall).

Im praktischen Teil arbeiten die Teilnehmenden unter Aufsicht direkt an der Gasanlage. Sie lernen die Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen vor Inbetriebnahme, das Lesen und Interpretieren von Druck- und Statusanzeigen, das Bedienen und Prüfen von Notabsperreinrichtungen sowie das richtige Reagieren auf simulierte Alarmsituationen. Am Ende erfolgt eine theoretische und/oder praktische Prüfung.

Erfolgreiche Teilnehmende erhalten ein Befähigungszertifikat, das die Art der Gasanlagen und Tätigkeiten ausweist, für die sie qualifiziert sind. Dies unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten (insbesondere BetrSichV, TRBS 1203, DGUV-Vorschriften) und stellt sicher, dass nur geschultes Personal an Gasanlagen eingesetzt wird. Die Schulungsdokumentation (Teilnehmerlisten, Prüfergebnisse, Zertifikate) wird dem Auftraggeber übergeben.

Betriebsanweisung für jede Gasanlage (Erstellung/Aktualisierung und Aushang)

Für jede Gasanlage wird eine spezifische Betriebsanweisung erstellt bzw. bei Bedarf aktualisiert. Diese Anweisung beschreibt klar und verständlich die erforderlichen Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen für den Betrieb der jeweiligen Anlage. Sie enthält unter anderem eine Auflistung der mit dem Gasbetrieb verbundenen Gefährdungen (z. B. Leckagen, Explosions- und Brandgefahr) sowie der jeweiligen Arbeitsbereiche, Angaben zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Vorgaben für Prüfungen und Funktionskontrollen vor Arbeitsbeginn (z. B. Dichtheitskontrolle, Sichtprüfung der Leitungen und Armaturen, Kontrolle von Anzeigen und Signalleuchten), eindeutige Bedienhinweise für den Normalbetrieb sowie Anweisungen für den Umgang mit Störungen, Gaswarngerätealarmen, Notabsperrungen und Notfällen.

Die Betriebsanweisung wird an die spezifischen Merkmale der jeweiligen Gasanlage angepasst (z. B. Gasart, Druckstufe, Gasdruckregelstation, Heizkesselanlage, Gaswarn- und Detektionssysteme) und berücksichtigt die betrieblichen Bedingungen. Nach Fertigstellung wird sie den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt und deutlich sichtbar an der jeweiligen Gasanlage ausgehängt. Sie dient zudem als Grundlage für Schulungen des Bedien- und Instandhaltungspersonals.

Diese Leistung erfüllt die Unterweisungs- und Informationspflicht des Betreibers. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten ausreichende und angemessene Sicherheitsunterweisungen zur Verfügung stellen. Eine schriftliche und ausgehändigte Betriebsanweisung stellt sicher, dass alle Personen, die an der Gasanlage arbeiten, jederzeit auf die wichtigsten Regeln und Gefährdungshinweise zugreifen können. Inhalt und Aufbau orientieren sich an den einschlägigen Vorschriften und Regelwerken wie BetrSichV, TRBS, GefStoffV sowie dem DVGW-Regelwerk/TRGI für Gasinstallationen. Der Aushang der Betriebsanweisung gewährleistet, dass sie dauerhaft am Gasarbeitsplatz verfügbar ist und neue Mitarbeitende sich schnell mit den Sicherheitsanforderungen vertraut machen können.

Jährliche Schulung für Bediener von Gasanlagen und zugehöriges Personal (mit Schulungsnachweis)

Diese Leistung umfasst die jährliche Sicherheitsunterweisung für alle Mitarbeitenden, die Gasanlagen bedienen, überwachen oder instandhalten – einschließlich eines praktischen Übungsteils. In einer Unterweisungseinheit werden den Beschäftigten zunächst die wichtigsten theoretischen Inhalte vermittelt: rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten im Gasbetrieb (z. B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, DVGW/TRGI), grundlegende Sicherheitsregeln im Umgang mit Gas, Gefährdungen durch Leckagen und Explosionen, der korrekte Umgang mit Gasabsperr- und Sicherheitseinrichtungen, Gasdetektoren und Alarmsystemen sowie Verhaltensweisen in Notfällen (z. B. Gasalarm, Verdacht auf Undichtigkeit, Brand). Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf praxisnahen Themen wie der Durchführung täglicher Sicht- und Funktionsprüfungen vor Arbeitsbeginn (z. B. Prüfung auf Leckagen, Kontrolle von Signalleuchten, Funktion der Notabsperrung, Status der Detektoren), der Sicherung gefährdeter Bereiche und der Einhaltung von Ex-Schutzmaßnahmen.

Im praktischen Teil der Unterweisung führen die Teilnehmenden unter fachkundiger Anleitung Übungen direkt an der Anlage durch, um den sicheren Betrieb sowie das richtige Reagieren auf Alarm- und Störungssituationen einzuüben. Die Schulung wird in der Regel als Gruppenveranstaltung durchgeführt (bis zu einer definierten maximalen Teilnehmerzahl pro Termin). Am Ende wird die Teilnahme jeder Person dokumentiert – es werden Anwesenheitslisten geführt und bei Bedarf kurze Wissensüberprüfungen (Tests oder praktische Übungen) durchgeführt, um den Lernerfolg sicherzustellen. Mit dieser jährlichen Unterweisung erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung, wonach Unterweisungen regelmäßig sowie bei Änderungen zu wiederholen sind. Die Maßnahme unterstützt zudem die Einhaltung von DGUV- und DVGW-Vorgaben und stellt sicher, dass das Personal stets über aktuelles Wissen für den sicheren Umgang mit Gasanlagen verfügt.

Nach Abschluss erhält jede teilnehmende Person eine Unterweisungsbescheinigung, die der Arbeitgeber als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden verwenden kann, dass die jährliche Schulung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Echtzeit-Cockpit und Reporting für Gasanlagen

Dieses Dokument definiert den Rahmen sowie die technischen Anforderungen für die Implementierung eines digitalen Dashboards und Reportingsystems im Rahmen der Gasmanagement-Leistungen des Facility-Management-Vertrags. Der Auftragnehmer stellt hierfür eine webbasierte Plattform bereit, die Betriebsdaten konsolidiert, wichtige Leistungskennzahlen (KPIs) visualisiert und Prüfintervalle, Alarmmeldungen sowie Wartungszustände in Echtzeit darstellt. Ziel des Systems ist es, Transparenz und Effizienz zu erhöhen und datenbasierte Entscheidungen im Betrieb und in der Instandhaltung der Gasanlagen zu unterstützen.

Das digitale Dashboard dient als zentrale Visualisierungs- und Reporting-Schnittstelle für alle gasrelevanten Daten. Es stellt folgende Kernfunktionen bereit:

  • Echtzeitüberwachung: kontinuierliche Anzeige der Anlagenverfügbarkeit, Gasfluss- und Druckwerte, Melde- und Alarmstatus der Gasdetektoren sowie der allgemeinen Betriebszustände.

  • KPI-Visualisierung: grafische Darstellung von Gasverbrauch, Stillstandszeiten, Alarmhäufigkeit, Wartungsabschlussquoten und Störungsstatistiken.

  • Prüfmanagement: automatisiertes Nachverfolgen gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen (z. B. gemäß BetrSichV/DVGW) mit Erinnerungsfunktion vor Fälligkeit.

  • Wartungsverfolgung: Dokumentation geplanter, laufender und abgeschlossener Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Gasanlagen.

  • Benutzerverwaltung: rollenbasierter Zugriff für Administratoren, Techniker, HSE-Personal und Auftraggeber.

  • Reporting: automatisierte Erstellung monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Berichte zu Anlagenbetrieb, Sicherheit und Instandhaltung.

  • Datenexport: strukturierte Ausgabe aller relevanten Daten zur Integration in CAFM- oder ERP-Systeme sowie zur Nutzung in Audits.

Das Dashboard muss die folgenden technischen Anforderungen erfüllen:

  • Webbasierte Architektur: Zugriff über moderne Webbrowser ohne zusätzliche Client-Software.

  • Datenintegration: Kompatibilität mit Sensoren von Gasanlagen, Gaszählern, Gaswarneinrichtungen, IoT-Geräten sowie FM-/Leittechniksystemen (z. B. über BACnet, OPC UA oder REST-Schnittstellen).

  • Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung (mindestens TLS 1.3) sowie DSGVO-konforme Speicherung innerhalb der EU.

  • Verfügbarkeit: Mindestens 99,5 % Systemverfügbarkeit während der Vertragslaufzeit.

  • Skalierbarkeit: Modularer Aufbau mit der Möglichkeit, zusätzliche Gasanlagen oder FM-Komponenten später zu integrieren.

  • Benutzeroberfläche: Intuitive Bedienoberfläche mit mehrsprachiger Benutzerführung (Deutsch und Englisch).

  • Datensicherung: Automatische tägliche Backups an redundanten Standorten.

Das Dashboard soll mindestens die folgenden KPIs erfassen und anzeigen:

  • Verfügbarkeit der Gasanlagen (%): Anteil der Betriebszeit, in der die Gasanlage sicher betriebsbereit ist.

  • Mean Time Between Failures (MTBF): Durchschnittlicher Zeitabstand zwischen zwei relevanten Störungen/Ausfällen.

  • Wartungsabschlussquote (%): Prozentsatz der geplanten Wartungsaufträge an Gasanlagen, die fristgerecht abgeschlossen wurden.

  • Gas-/Energieverbrauch pro Betriebsstunde (kWh): Durchschnittlicher gasbezogener Energieverbrauch pro Betriebsstunde.

  • Reaktions- und Reparaturzeiten (Minuten/Stunden): Zeit bis zur Störungsbearbeitung und bis zur Wiederherstellung eines sicheren Anlagenzustands.

  • Anzahl sicherheitsrelevanter Gasereignisse: Anzahl gasbezogener Alarme, Beinaheereignisse oder Störungen im Berichtszeitraum.

Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse von Gasanlagen zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Effizienz

Ziel ist die kontinuierliche Zustandsüberwachung, die datenbasierte Optimierung der Instandhaltung sowie die frühzeitige Erkennung von Leckagen, Verschleiß oder Fehlfunktionen unter Einhaltung aller relevanten deutschen technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften (u. a. BetrSichV, TRBS, DVGW-Regelwerk, TRGI). Fachliteratur und Best-Practice zeigen, dass Fernüberwachung die zustandsorientierte Instandhaltung unterstützt und dadurch Ausfallzeiten reduziert. Diese Maßnahmen sollen die Anlagenverfügbarkeit erhöhen und ungeplante Stillstände von Gasanlagen minimieren.

Die Einführung eines Fernüberwachungssystems verfolgt folgende Ziele:

  • Kontinuierliche Datenerfassung: lückenlose digitale Erfassung und Aufzeichnung der Betriebszustände und Leistungsparameter der Gasanlage (z. B. Drücke, Durchflussmengen, Temperaturen, Schaltzyklen von Armaturen, Detektorstatus).

  • Echtzeitvisualisierung: Darstellung von Drücken, Durchflussraten, Alarmzuständen und Kennzahlen in Echtzeit zur Verbesserung der betrieblichen Steuerung der Gasversorgung.

  • Früherkennung: Erkennung von Verschleißmustern, beginnenden Leckagen und abnormalen Betriebszuständen durch kontinuierliche Datenanalyse (z. B. Druckabfälle, häufige Detektor-Voralarme).

  • Prädiktive Instandhaltung: datenbasierte, vorausschauende Instandhaltungsplanung auf Grundlage tatsächlicher Nutzungs- und Zustandswerte, um ungeplante Ausfälle zu reduzieren und Wartungsintervalle zu optimieren.

  • Erhöhte Sicherheit: automatische Warnmeldungen bei kritischen Ereignissen (z. B. Gaswarngerätealarm, Druck außerhalb der Sollgrenzen, Ausfall von Sicherheitsabsperreinrichtungen).

  • CAFM-Integration: Einbindung der Betriebs- und Alarmdaten in das CAFM-System des Auftraggebers zur zentralen Berichterstattung, lückenlosen Nachverfolgbarkeit sowie langfristigen Trendanalyse der Anlagenleistung und -sicherheit.

Das System muss automatisch periodische Berichte generieren, die für jede Gasanlage folgende Informationen enthalten:

  • Betriebsstunden sowie Gasverbrauchs- bzw. Durchsatzprofile.

  • Status sicherheitsrelevanter Komponenten wie Sicherheitsabsperrventile, Druckregler, Gasdetektoren, Notabsperreinrichtungen und Steuerungssysteme.

  • Trendanalyse relevanter Verschleiß- und Belastungsparameter (z. B. Druckverläufe, Temperaturtrends, Schaltzyklen, Meldungen der Gasdetektoren).

  • Alarme bei Gasleckagen, Gaswarngerätealarmen, Druckabweichungen oder Anlagenunterbrechungen.

  • KPI-basierte Leistungsübersichten und Instandhaltungsempfehlungen für einen sicheren und effizienten Gasbetrieb.

Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt:

  • Datenerfassung: kontinuierliche Messung und Aufzeichnung relevanter Betriebsdaten wie Gasdrücke, Durchflussmengen, Temperaturen, Schaltzyklen von Armaturen, Brennerlaufzeiten und Stillstandszeiten. Moderne IoT-Sensorik ermöglicht eine Echtzeitüberwachung dieser Parameter.

  • Echtzeit-Datenübertragung: sichere und verschlüsselte Übertragung (LAN/WLAN/IoT) der Daten an einen zentralen Server oder ein Cloud-System, auf das sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber zugreifen können.

  • Datenvisualisierung: webbasierte Dashboards oder Softwareoberflächen zur Visualisierung von Live-Betriebszuständen, Alarmen und Leistungskennzahlen (z. B. Echtzeit-Druck-/Durchflussdiagramme, Systemstatusanzeigen).

  • Datenanalyse: automatisierte Auswertung der erfassten Daten zur Optimierung der Instandhaltung, einschließlich prädiktiver Algorithmen und Vergleich mit historischen Trends.

  • Systemkompatibilität: vollständige Integration in das CAFM- oder ERP-System des Auftraggebers gemäß VDI 6026 Blatt 1, über standardisierte Schnittstellen (API, XML/CSV) und einheitliche Metadatenmodelle.

  • Skalierbarkeit und Modularität: Systemarchitektur, die spätere Erweiterungen auf zusätzliche Gasanlagen oder weitere technische Anlagen ohne grundlegende Anpassungen ermöglicht.

  • Cybersicherheit: Umsetzung von Maßnahmen gemäß ISO/IEC 27001, einschließlich verschlüsselter Kommunikation, rollenbasierter Benutzerzugriffe und regelmäßiger Datensicherungen.

  • Anforderungen an Datenspeicherung und Datenstruktur: alle erhobenen Betriebs- und Sensordaten werden sicher und strukturiert gespeichert. Die Datenspeicherung erfolgt in einer ISO/IEC 27001-konformen Infrastruktur (Informationssicherheit).

Der Auftragnehmer stellt folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Automatisierte wöchentliche und monatliche Zustandsberichte der Gasanlagen mit Trendanalysen und Leistungskennzahlen.

  • Frühwarnmeldungen bei Überschreitung definierter Grenzwerte (z. B. beginnender Verschleiß, ungewöhnliche Druckverläufe, häufige Detektor-Voralarme) oder bei erkannten Abweichungen.

  • Prognosen für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, basierend auf der fortlaufenden Analyse historischer Daten (z. B. erwartete Restlebensdauer wichtiger Komponenten).

  • Statistische Auswertungen zum Vergleich von Plan- und Ist-Zuständen, z. B. Reduzierung ungeplanter Ausfallzeiten, Prognosegenauigkeit und Instandhaltungserfolg im Betrieb der Gasanlagen.

Ferndiagnose/Telefonischer Support (Helpdesk)

Diese Leistung stellt dem Betreiber eine qualifizierte Fernunterstützung für die Gasanlagen zur Verfügung. Bei Fragen, kleineren Störungen oder betrieblichen Unklarheiten kann das Bedien- oder Instandhaltungspersonal einen Helpdesk kontaktieren, der telefonisch oder online durch erfahrene Gasservicetechniker betreut wird. Der Ferndiagnoseservice unterstützt beispielsweise, wenn eine Fehlermeldung in der Gasregelung oder Gaswarnanlage erscheint:

Der Betreiber beschreibt dem Support die Fehlermeldung oder die beobachteten Symptome. Der Experte greift auf die relevanten Unterlagen zurück (z. B. Herstellerhandbücher, Fehlercodelisten, Anleitungen der Gaswarnanlage) und erteilt konkrete Handlungsempfehlungen zur Störungsbeseitigung – etwa das Prüfen bestimmter Sensoren, das Verifizieren von Druckwerten, das Rücksetzen der Steuerung oder das sichere Absperren von Teilbereichen der Anlage.

Ist ein Fernzugriff möglich (z. B. über ein angebundenes Überwachungssystem), kann der Helpdesk Diagnosedaten direkt auslesen und die Empfehlungen präzisieren. Viele kleinere Probleme lassen sich so unmittelbar lösen – ohne Einsatz eines Technikers vor Ort. Jede Supportanfrage wird in einem Ticket-System dokumentiert: Zeitpunkt, Anlagenteil, Problem, empfohlene Maßnahmen und Ergebnis werden erfasst. Dies schafft eine nachvollziehbare Historie, die später zur Analyse genutzt werden kann (z. B. wiederkehrende Störungen, typische Schwachstellen). Der Ferndiagnoseservice reduziert Ausfallzeiten und unterstützt eine schnelle Gefahrenabwehr: Bei sicherheitsrelevanten Hinweisen (z. B. Gasalarm, ungewöhnliches Druckverhalten) kann der Experte sofort einschätzen, ob die Gasanlage oder Teile davon außer Betrieb genommen werden müssen und welche Sofortmaßnahmen einzuleiten sind.

Alle sicherheitsrelevanten Empfehlungen aus dem telefonischen Support können im Prüfbuch oder in der Anlagenakte dokumentiert werden und unterstützen damit die Nachweispflichten gemäß BetrSichV und DVGW/TRGI. Dieser digitale Service ist besonders außerhalb der regulären Arbeitszeiten wertvoll. Er ersetzt keine Vor-Ort-Prüfungen oder Reparaturen, bietet jedoch eine erste Anlaufstelle und häufig eine schnelle, sichere Lösung.

Der Auftragnehmer richtet ein robustes Dokumentationssystem ein, das mindestens die folgenden Anforderungen umfasst:

  • Gasanlagen-Betriebsbuch: Für jede Gasanlage ist ein Prüf- und Betriebsbuch gemäß den Anforderungen der BetrSichV sowie der einschlägigen DVGW-/TRGI-Regelwerke zu führen. Der Auftragnehmer erstellt für jede Anlage ein solches Betriebsbuch (sofern noch nicht vorhanden) und führt dieses über die gesamte Vertragslaufzeit. Alle Prüfungen, Funktionsprüfungen (z. B. Dichtheitsprüfungen, Abschaltprüfungen), Wartungen und Instandsetzungen sind vollständig zu dokumentieren. Jeder Eintrag enthält Datum, Art der durchgeführten Arbeiten, verantwortliche Person/Firma, Ergebnis bzw. festgestellte Mängel sowie die Bestätigung der Abarbeitung. Das Betriebsbuch ist stets aktuell zu halten und dem Auftraggeber auf Verlangen oder bei behördlichen Prüfungen als Nachweis der ordnungsgemäßen Betreiberpflichtenerfüllung vorzulegen.

  • Digitale Dokumentation: Ergänzend zum physischen Betriebsbuch führt der Auftragnehmer eine digitale Wartungs- und Prüfdokumentation (z. B. in einem CMMS oder im CAFM-System des Auftraggebers). Sämtliche Arbeiten und Prüfungen an Gasanlagen werden mit den relevanten Daten erfasst, um Auswertungen wie automatische Fristenüberwachung und KPI-Reporting zu ermöglichen. Stellt der Auftraggeber ein System zur Verfügung, dokumentiert der Auftragnehmer direkt darin; andernfalls stellt der Auftragnehmer ein geeignetes System oder standardisierte digitale Berichte (z. B. Excel/PDF) bereit.

  • Wartungs- und Prüfprotokolle: Für jede Wartung und Prüfung von Gasanlagen erstellt der Auftragnehmer ein Kurzprotokoll oder eine Checkliste, in der alle Tätigkeiten und Feststellungen aufgeführt sind. Es können standardisierte Checklisten verwendet werden, die auf Herstellervorgaben, BetrSichV/TRBS und DVGW/TRGI basieren. Festgestellte Abnutzungen oder Abweichungen werden ebenfalls dokumentiert, auch wenn keine sofortige Maßnahme erforderlich ist (z. B. „leichte Korrosion – beobachten“, „Druckregler nahe Einstellgrenze – Austausch bei nächster Abschaltung“). Die Protokolle werden dem Auftraggeber übergeben und im System als Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung abgelegt.

  • Störungs- und Reparaturberichte: Für jeden Serviceeinsatz an Gasanlagen wird ein Störungsbericht erstellt. Dieser dokumentiert die Störungsursache (z. B. Leckage an einer Verschraubung, Detektorfehler, Reglerausfall), die ergriffenen Abhilfemaßnahmen sowie alle Instandsetzungs- und Austauschmaßnahmen einschließlich der eingebauten Ersatzteile (z. B. neuer Regler, Ventil, Detektor mit Typ und Seriennummer). So wird eine vollständige Historie aller Komponentenwechsel und Korrekturmaßnahmen sichergestellt.

  • Prüfberichte und Bescheinigungen: Der Auftragnehmer sammelt und archiviert alle formalen Berichte aus gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an Gasanlagen – z. B. Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Dichtheits- und Festigkeitsprüfungen sowie Berichte von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) für Druckgeräte oder Flüssiggas­anlagen. Kopien werden dem Auftraggeber zeitnah bereitgestellt. Wesentliche Daten (Datum, Ergebnis, nächste Fälligkeit, Mängel und Fristen) werden in das digitale System übertragen, um eine systematische Fristenüberwachung sicherzustellen. Der Auftragnehmer dokumentiert zudem die Beseitigung der aufgeführten Mängel (z. B. „Mangel X am Datum Y durch Maßnahme Z behoben“) und fügt diese Nachweise der Dokumentation bei.

  • Nachweis der Betreiberpflichten gemäß VDI 3810: Die VDI-Richtlinie 3810 verlangt von Betreibern technischer Gebäudeanlagen den Nachweis, dass sie ihre Betreiberpflichten erfüllen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen für die von ihm betreuten Gasanlagen zur Verfügung. Neben Betriebsbüchern und Protokollen umfasst dies eine Übersicht zur Einhaltung aller relevanten Regelwerke (z. B. BetrSichV, TRBS, DVGW/TRGI) und deren Umsetzungsstand. Hierzu legt der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen (z. B. halbjährlich) einen Compliance-Bericht vor, in dem aufgeführt ist, welche Prüfungen fällig waren und durchgeführt wurden, welche Abweichungen bestehen und welche Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Schulungen, Unterweisungen und weitere Betreiberaufgaben im Zusammenhang mit Gasanlagen werden, soweit sie zum Leistungsumfang gehören, ebenfalls dokumentiert.

  • Aufbewahrung und Zugriff: Alle Dokumentationen sind für die vorgeschriebenen Zeiträume aufzubewahren; in der Regel werden Prüf- und Wartungsnachweise mindestens bis zur nächsten Prüfung, empfehlenswert jedoch 5–10 Jahre oder länger – abhängig von internen und gesetzlichen Vorgaben – vorgehalten. Der Auftragnehmer bewahrt Kopien aller Berichte mindestens bis zum Vertragsende auf und übergibt die vollständige Dokumentation bei Vertragsende oder auf Anforderung an den Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird jederzeit Zugriff gewährt, entweder durch regelmäßige Berichtsvorlage (z. B. monatlich) oder über einen Online-Zugang zu den digitalen Systemen, sodass der Auftraggeber stets Kontrolle und Transparenz behält.

  • Meldungen (Reporting): Teil der Dokumentationspflicht ist die Meldung besonderer Vorkommnisse. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Meldepflichten nach § 19 BetrSichV. Insbesondere bei Unfällen, Beinaheereignissen oder gefährlichen gasbezogenen Vorfällen (z. B. größere Leckagen, Brände oder Explosionen im Zusammenhang mit Gasanlagen) erstellt der Auftragnehmer unverzüglich einen Ereignisbericht und stellt alle nötigen Informationen zur Verfügung, damit der Auftraggeber Behörden und Unfallversicherungsträger fristgerecht informieren kann. Jeder Unfall oder jedes sicherheitsrelevante Ereignis sowie Ausfälle sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Sicherheitsabsperrventile, Gasmeldeanlagen) werden dem Auftraggeber umgehend telefonisch und schriftlich gemeldet. Diese Ereignisse und die ergriffenen Maßnahmen werden gesondert dokumentiert und in die Gesamtdokumentation integriert.