Flüssiggas-Anlagen
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Flüssiggas-Anlagen (außerhalb von Gebäuden)
Flüssiggas-Anlagen im Freien (außerhalb von Gebäuden) sind druckbeaufschlagte, überwachungsbedürftige und potenziell explosionsgefährliche Installationen. Ihr Betrieb unterliegt strengen Vorschriften, um Sicherheit, Umweltschutz und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) ist der Betreiber verpflichtet, umfassende technische Unterlagen, Sicherheitsnachweise und Prüfprotokolle vorzuhalten. Die folgende Übersicht stellt alle erforderlichen Dokumente für Flüssiggas-Anlagen (Anlagen mit Flüssiggas) außerhalb von Gebäuden zusammen und erläutert deren Zweck, gesetzliche Grundlagen, vorgeschriebene Inhalte, zuständige Verantwortliche sowie die Relevanz im Facility Management.
Die Dokumentationspflichten für Flüssiggas-Anlagen außerhalb von Gebäuden bilden einen umfassenden Rahmen, um technische Sicherheit, Explosionsschutz und Rechtskonformität gemäß BetrSichV, ÜAnlG und den TRBS-Regeln zu gewährleisten. Jedes Dokument – von der Gefährdungsbeurteilung und den Prüfbescheinigungen bis hin zum Explosionsschutzdokument und den Unfallmeldungen – erfüllt eine entscheidende Funktion, um die Umsetzung der Schutzmaßnahmen und Auflagen nachzuweisen.
Sämtliche Nachweise müssen entweder in der technischen Sicherheitsdokumentation der Anlage (Sicherheitsakte) oder digital im CAFM-System verwaltet werden. Nur so ist gewährleistet, dass sie jederzeit verfügbar, nachvollziehbar und auf dem aktuellen Stand sind – und dass der Betrieb der Flüssiggas-Anlage dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Stationäre Flüssiggas-Versorgungsanlagen
- Flüssiggas-Anlagen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutzdokument
- Prüfprotokolle
- Betriebsanweisungen
- Prüfprogramm
- Explosionsschutzkonzept
- Bestellungsurkunden
- Schadensmeldungen
Anlagenkataster für überwachungsbedürftige Anlagen (Flüssiggas-Anlagen)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Anlagenkataster überwachungsbedürftige Anlagen |
| Zweck & Umfang | Erfasst alle druckführenden und überwachungsbedürftigen Flüssiggas-Komponenten (Tanks, Rohrleitungen, Druckregler) gemäß landesrechtlichen Überwachungsanforderungen. Ermöglicht die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Prüfungen, Wartungen und Änderungshistorie der Anlage. |
| Relevante Vorschriften/Normen | ÜAnlG (02.1_6580); BetrSichV §§ 14–17 |
| Wesentliche Inhalte | • Identifikationsdaten (Seriennummer, Hersteller, Fassungsvermögen, Installationsjahr) |
| Verantwortliche Stelle | Landesbehörde / ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) / Betreiber der Anlage |
| Praktische Hinweise | Bildet das zentrale Dokument für das Lebenszyklus-Management der Anlage im FM. Wird bei behördlichen Prüfungen und Versicherungs-Audits als Nachweis für die Anlagenüberwachung herangezogen. Nach Änderungen, Prüfungen oder Stilllegung ist das Kataster umgehend zu aktualisieren. |
Erläuterung
Jede Flüssiggas-Anlage muss in einem offiziellen Anlagenkataster erfasst sein, um die Einhaltung aller sicherheitstechnischen Pflichten nachvollziehbar zu machen. Gemäß § 11 ÜAnlG sind die Bundesländer verpflichtet, hierfür entsprechende Verzeichnisse aller überwachungsbedürftigen Anlagen zu führen. Für den Betreiber bedeutet dies, dass alle relevanten Anlagendaten, Prüfungen und Änderungen dokumentiert und abrufbar sind. Im Facility Management dient das Anlagenkataster als Grundlage für eine vorausschauende Instandhaltungsplanung und die fristgerechte Durchführung von Prüfungen. Gleichzeitig unterstützt es die Erfüllung der Betreiberpflichten nach § 17 BetrSichV und den Vorgaben des ÜAnlG. Bei Überprüfungen durch Behörden oder ZÜS (z. B. TÜV) kann der Betreiber anhand des Katasters lückenlos nachweisen, dass die vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungsmaßnahmen eingehalten wurden.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungsbeurteilungen)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation) – Flüssiggas-Anlage |
| Zweck & Umfang | Identifiziert und bewertet betriebliche Gefahren (Brand, Explosion, Gasleckagen, Druckversagen), um notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | BetrSichV §§ 3–5; TRBS 1111; TRBS 3151 (TRGS 751 – Umgang mit Flüssiggas); ÜAnlG; GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenbeschreibung und Betriebsparameter |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Anlagenbetreiber (in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsingenieur) |
| Praktische Hinweise | Mindestens alle 2 Jahre bzw. nach Änderungen zu überprüfen. Die aktuelle Fassung muss an der Anlage verfügbar sein und wird bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft vorgelegt. Im FM meist Teil der Arbeitsschutzdokumentation (Arbeitsschutzakte) des Betriebs. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Sicherheitsdokument für den Betrieb von Flüssiggas-Anlagen. Sie bildet die Grundlage dafür, dass alle relevanten Gefährdungen (z. B. Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas oder Druckgefährdungen) systematisch erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt wurden. Diese Beurteilung steht in direktem Zusammenhang mit dem Explosionsschutzdokument, den Wartungsplänen und den Prüffristen der Anlage. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 3 BetrSichV, die den Arbeitgeber verpflichten, für alle Arbeitsmittel und Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. In der Praxis des Facility Management wird die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig – etwa alle zwei Jahre oder bei betrieblichen Änderungen – überprüft und angepasst. Die jeweils aktuelle Dokumentation muss vor Ort vorliegen, damit sie bei Kontrollen (z. B. durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft) als Nachweis der sicheren Organisation vorgezeigt werden kann.
Explosionsschutzdokument
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Explosionsschutzdokument |
| Zweck & Umfang | Belegt die Einhaltung der Anforderungen des Explosionsschutzes für Flüssiggas-Lager- und Abgabebereiche (Zoneneinteilung, Schutzabstände, Eliminierung von Zündquellen). |
| Relevante Vorschriften/Normen | BetrSichV § 6; TRBS 1201-1; TRBS 1123; GefStoffV §§ 6–10 |
| Wesentliche Inhalte | • Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zone 0/1/2) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Sicherheitsfachkraft / Befähigte Person für Explosionsschutz |
| Praktische Hinweise | Vor der Inbetriebnahme der Flüssiggas-Anlage zu erstellen. Nach jeder Änderung oder sicherheitsrelevanten Störung ist eine Überprüfung bzw. Aktualisierung erforderlich. Wird in der Sicherheitsdokumentation (Sicherheitsakte) aufbewahrt und bei Prüfungen durch die Feuerwehr oder BG kontrolliert. |
Erläuterung
Das Explosionsschutzdokument ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisdokument, das sicherstellen soll, dass aus einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre kein Zündrisiko entsteht. Es enthält das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Explosionsgefahren und beschreibt das umgesetzte Explosionsschutzkonzept (technische und organisatorische Maßnahmen). Für das Facility Management bedeutet dieses Dokument die rechtliche Grundlage dafür, dass die betriebenen Geräte und Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich den Vorschriften entsprechen. Es muss vor Erstinbetriebnahme vollständig vorliegen und wird laufend angepasst, sobald Änderungen an der Anlage vorgenommen werden oder Vorfälle passieren. Bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörde, die Feuerwehr oder die Berufsgenossenschaft dient das Explosionsschutzdokument als zentraler Beleg für den vorbeugenden Explosionsschutz.
Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle |
| Zweck & Umfang | Hält die Ergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen und Drucktests für Flüssiggas-Behälter, Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen fest. Bestätigt die Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen und der vorgeschriebenen Prüfintervalle. |
| Relevante Vorschriften/Normen | BetrSichV §§ 15–17; TRBS 1201; VDI 6211; ÜAnlG; DGUV Vorschrift 79 |
| Wesentliche Inhalte | • Art der Prüfung (Abnahme, wiederkehrend, außerordentlich) |
| Verantwortliche Stelle | ZÜS (TÜV, DEKRA etc.) / Befähigte Person (Prüfpersonal nach BetrSichV) |
| Praktische Hinweise | Prüfbescheinigungen sind 10 Jahre lang in der Prüfakte der Anlage aufzubewahren. Der Facility Manager plant die Prüftermine und Folgemaßnahmen in der Regel über ein digitales Instandhaltungs- oder CAFM-System, um die lückenlose Nachverfolgbarkeit aller Prüfpflichten sicherzustellen. |
Erläuterung
Die regelmäßigen Prüfungsdokumente belegen die mechanische Integrität und den sicheren Betrieb aller druckrelevanten Komponenten der Flüssiggas-Anlage. Sie bilden den maßgeblichen Compliance-Nachweis gegenüber der Überwachungsbehörde nach § 16 BetrSichV. Sämtliche Prüfprotokolle und Bescheinigungen müssen nach § 17 BetrSichV während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage am Betriebsort bereitgehalten werden. Im Facility Management ist es daher unerlässlich, ein ordentliches Prüfarchiv (Prüfakte) zu führen. Bei Audits oder unangekündigten Kontrollen kann so jederzeit nachgewiesen werden, dass alle vorgeschriebenen Abnahmen und wiederkehrenden Prüfungen (z. B. alle 2 Jahre durch eine ZÜS) fristgerecht erfolgt sind und festgestellte Mängel behoben wurden.
Betriebsanweisungen und Betriebsanleitungen
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Betriebsanweisung (betriebsspezifisch) und Betriebsanleitung (Herstellerdokumentation) |
| Zweck & Umfang | Stellen klare Vorgaben für den sicheren Betrieb, die Bedienung und Instandhaltung bereit, damit Flüssiggas-Anlagen ausschließlich innerhalb ihrer Auslegungsgrenzen und gemäß der geltenden Sicherheitsstandards betrieben werden. |
| Relevante Vorschriften/Normen | BetrSichV § 12; DGUV Information 205-001; DGUV Vorschrift 79; DGUV Regel 110-007 |
| Wesentliche Inhalte | • Betriebsgrenzen und zulässige Parameter (Druck, Temperatur) |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (technische Betriebsanleitung) und Arbeitgeber/Betreiber (standortspezifische Betriebsanweisung) |
| Praktische Hinweise | Die Anweisungen müssen an der Anlage ausgehängt und in die Unterweisungen der Mitarbeiter eingebunden sein. Bei jeder technischen Änderung sind sie unverzüglich zu aktualisieren. Werden bei Audits der Berufsgenossenschaft oder im Arbeitsschutz (gemäß ArbSchG § 12) standardmäßig überprüft. |
Erläuterung
Betriebsanleitungen und -anweisungen verbinden die Angaben des Herstellers mit den standortspezifischen Sicherheitsregeln. Sie sind das tägliche Arbeitsdokument für das Betriebspersonal und stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden genau wissen, wie die Flüssiggas-Anlage ordnungsgemäß bedient wird und welche Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Dazu gehören sowohl Routinevorgänge (z. B. Start/Stopp der Anlage) als auch Notfallprozeduren bei Störungen oder Leckagen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, solche Anweisungen zu erstellen und die Beschäftigten gemäß § 12 ArbSchG regelmäßig zu unterweisen. Im Facility Management sind aktuelle Betriebsanweisungen auch für Fremdfirmen und Wartungsteams wichtig, damit alle auf dem Gelände einheitliche Sicherheitsstandards befolgen. Bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörden wird überprüft, ob die Betriebsanweisungen vorhanden, aktuell und den Beschäftigten bekannt sind.
Wartungs- und Prüfprogramm
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Wartungsplan und Prüfplan (Wartungs- und Prüfprogramm) |
| Zweck & Umfang | Legt Art, Umfang und Häufigkeit aller erforderlichen Inspektions-, Prüf- und Wartungsmaßnahmen für die Flüssiggas-Anlage und zugehörige Ausrüstungen fest. |
| Relevante Vorschriften/Normen | BetrSichV §§ 14–17; TRBS 1201; TRBS 1201-1; DGUV Information 203-070 |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagen- und Komponentenliste mit zugehörigen Prüf- und Wartungsintervallen |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Facility Manager / Befähigte Prüfer |
| Praktische Hinweise | Bestandteil des präventiven Instandhaltungsplans im FM und in der Regel digital überwacht. Dient als Nachweis der fristgerechten Erfüllung aller wiederkehrenden Prüfpflichten gemäß BetrSichV. |
Erläuterung
Ein dokumentierter Wartungs- und Prüfplan stellt sicher, dass die Flüssiggas-Anlage kontinuierlich zuverlässig betrieben werden kann und sicherheitstechnisch in einwandfreiem Zustand bleibt. Darin sind alle vorgeschriebenen Prüftermine (z. B. jährliche Sichtprüfungen, zweijährliche Dichtigkeitsprüfungen, regelmäßige Wartung der Druckregler usw.) sowie vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen festgelegt. Aus Sicht des Facility Managements ist dieses Programm ein zentrales Steuerungsinstrument, um notwendige Ressourcen rechtzeitig einzuplanen und Ausfallzeiten zu minimieren. Darüber hinaus kann der Betreiber im Ernstfall nachweisen, dass er seinen Pflichten aus der BetrSichV zur Instandhaltung und Prüfung der Anlage ordnungsgemäß nachgekommen ist. Das Wartungs- und Prüfprogramm wird idealerweise in einer CAFM-Software gepflegt, sodass fällige Arbeiten automatisch terminiert und dokumentiert werden.
Explosionsschutzkonzept
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Explosionsschutzkonzept |
| Zweck & Umfang | Beschreibt die organisatorische und technische Sicherheitsstrategie, um Zündgefahren beim Lagern, Umfüllen oder Nutzen von Flüssiggas auszuschließen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | TRBS 1123; TRBS 1201-1; GefStoffV § 6 |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenübersicht mit Zoneneinteilung |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit / externer Explosionsschutz-Sachverständiger |
| Praktische Hinweise | Erforderlich vor Inbetriebnahme und Bestandteil des ganzheitlichen Sicherheitskonzepts der Anlage. Wird mindestens jährlich zusammen mit dem Explosionsschutzdokument überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Erläuterung
Das Explosionsschutzkonzept legt dar, mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen ein Zündrisiko in allen Betriebsphasen vermieden wird. Es umfasst beispielsweise Vorgaben zur ausreichenden Belüftung von Tankbereichen, zum Einsatz von EX-geschützten Geräten und zur Verhinderung elektrostatischer Aufladungen. Dieses Konzept ist eng mit dem Explosionsschutzdokument verknüpft und bildet praktisch dessen inhaltliche Basis. Für das Facility Management ist das Explosionsschutzkonzept wichtig, um alle beteiligten Personen (Mitarbeiter, Dienstleister) einheitlich über die Explosionsschutzmaßnahmen zu informieren und die Umsetzung im Alltag sicherzustellen. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Explosionsschutzes wird kontrolliert, ob das Konzept noch dem aktuellen Stand der Technik und den betrieblichen Gegebenheiten entspricht. Gegebenenfalls sind Anpassungen vorzunehmen, um weiterhin volle Rechtskonformität nach GefStoffV und TRBS zu gewährleisten.
Bestellungsurkunden für befähigte und verantwortliche Personen
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Bestellung von Prüfern, Sicherheitsbeauftragten und Koordinatoren |
| Zweck & Umfang | Belegt die formale Beauftragung und Qualifikation von fachkundigen Personen, die für Prüfungen, Arbeitssicherheit und Koordination im Umgang mit der Flüssiggas-Anlage verantwortlich sind. |
| Relevante Vorschriften/Normen | BetrSichV §§ 2, 14; VDI 4068-1; DGUV Information 215-830 |
| Wesentliche Inhalte | • Name, Qualifikation und Aufgabenbereich der Person |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Betreiber der Anlage |
| Praktische Hinweise | Die schriftlichen Bestellungen werden in den Qualifikationsnachweisen des Betriebs archiviert. Sie werden bei behördlichen Inspektionen und internen Audits überprüft, um sicherzustellen, dass alle verantwortlichen Personen offiziell benannt und entsprechend ausgebildet sind. |
Erläuterung
Bestellungsurkunden gewährleisten, dass im Unternehmen alle notwendigen sicherheitstechnischen Verantwortlichkeiten klar zugewiesen sind. Insbesondere die zur Prüfung befähigten Personen gemäß BetrSichV müssen vom Arbeitgeber offiziell bestellt werden, damit sie z. B. Druckanlagen oder Explosionsschutzeinrichtungen prüfen dürfen. Auch Sicherheitsbeauftragte oder Koordinatoren für Fremdfirmen werden in der Regel schriftlich ernannt. Diese Dokumente enthalten neben der Benennung der Person auch Angaben zu ihrer Qualifikation (etwa Schulungszertifikate oder Sachkundenachweise) und zum genauen Aufgabenbereich. Im Facility Management schafft dies Transparenz darüber, wer für welche Aspekte der Anlagenbetreuung zuständig ist. Bei externen Überprüfungen (z. B. durch die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft) wird häufig verlangt, diese Bestellungsnachweise vorzulegen, um die Fachkompetenz und Bestellung der verantwortlichen Personen nachzuweisen.
Unfall- und Schadensmeldungen
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Unfall- bzw. Schadensmeldung |
| Zweck & Umfang | Stellt eine strukturierte Aufzeichnung aller LPG-bezogenen Vorkommnisse bereit (Unfälle, Beinahe-Unfälle, technische Störungen). Ermöglicht es, Korrekturmaßnahmen einzuleiten und kommt der gesetzlichen Meldepflicht nach. |
| Relevante Vorschriften/Normen | BetrSichV § 19; TRBS 3151 (TRGS 751); DGUV Vorschrift 1 |
| Wesentliche Inhalte | • Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Facility Manager / Sicherheitsbeauftragter |
| Praktische Hinweise | Meldungen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und an die zuständigen Stellen (z. B. Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft) zu übermitteln, falls erforderlich. Im FM werden sie im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutz-Reportings ausgewertet, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen. |
Erläuterung
Unfall- und Schadensmeldungen dienen dazu, aus sicherheitsrelevanten Ereignissen zu lernen und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Tritt an der Flüssiggas-Anlage ein Unfall oder eine gefährliche Störung auf, muss der Betreiber gemäß § 19 BetrSichV umgehend die zuständige Behörde informieren – insbesondere wenn Personen schwer verletzt wurden oder ein Brand/Explosion eingetreten ist. Gleichzeitig sind solche Ereignisse der Berufsgenossenschaft zu melden (Unfallanzeige) und intern auszuwerten. Das entsprechende Meldeformular dokumentiert detailliert den Ablauf und die Ursachenanalyse. Im Facility Management werden diese Berichte in das HSE-System (Health, Safety, Environment) des Unternehmens eingespeist. Dadurch können übergreifend Trends erkannt und präventive Maßnahmen (wie zusätzliche Schulungen oder technische Nachrüstungen) abgeleitet werden. Eine lückenlose Dokumentation von Unfällen und Schäden reduziert Haftungsrisiken und erfüllt die Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.
