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Überprüfung der Flammenqualität

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Überprüfung der Flammenqualität

Überprüfung der Raumlüftung in Gassystemen

In Gebäuden mit Gasanlagen bildet eine wirksame Raumlüftung ein zentrales Element des Explosions-, Brand- und Gesundheitsschutzes. Eine ausreichend dimensionierte und betriebene Lüftung verhindert, dass sich gefährliche Gaskonzentrationen oder Abgase ansammeln. Neben der fachgerechten Planung und Auslegung der Lüftungssysteme gehört daher die regelmäßige Überprüfung der Raumlüftung zu den Grundaufgaben im Facility Management. Dadurch sollen Gasansammlungen, eine unzureichende Verbrennungsluftversorgung sowie gefährliche Konzentrationen von Verbrennungsprodukten (z.B. Kohlenmonoxid) frühzeitig erkannt und vermieden werden. Die folgende Darstellung strukturiert die Überprüfung der Raumlüftung in Gasbereichen auf einem einfachen, FM-gerechten Niveau – von Zielen und Raumkategorien über den Prüfumfang und die Verantwortlichkeiten bis hin zu Dokumentation und Schulung.

Raumlüftungskontrolle in Gassystemen

Die regelmäßige Überprüfung der Raumlüftung verfolgt mehrere Schutzziele:

Schutzziel

Kurzbeschreibung (Basisniveau)

Explosionsschutz

Vermeidung zündfähiger Gas-Luft-Gemische durch ausreichende Verdünnung (Konzentration unterhalb der unteren Explosionsgrenze halten)

Gesundheitsschutz

Begrenzung von CO-, CO₂- oder anderen kritischen Gaskonzentrationen auf ungefährliche Werte

Betriebssicherheit von Gasgeräten

Sicherstellung einer ausreichenden Verbrennungsluftversorgung für Gasverbraucher (Vermeidung von Abgasrückstau und unvollständiger Verbrennung)

Anlagenschutz

Reduzierung von thermischen und feuchtebedingten Schäden an Anlagen und Bauteilen durch Abführung überschüssiger Wärme und Feuchtigkeit

Einordnung im Facility-Management-Kontext- Die Überprüfung der Raumlüftung ist:

  • Bestandteil regelmäßiger Technik- und Sicherheitsrundgänge des Betreibers.

  • Ergänzung zur fachkundigen Wartung von Lüftungsanlagen und Gasgeräten durch externe Firmen.

  • Verknüpft mit der Gefährdungsbeurteilung, dem Brandschutzkonzept und der Notfallorganisation (z.B. Szenarien für Gasleckagen und entsprechendes Lüftungsverhalten).

Abgrenzung Routinekontrolle vs. Fachprüfung

  • Routinekontrollen: Einfache Sicht- und Funktionsprüfungen, die vom FM-Personal bzw. Haustechnik durchgeführt werden (z.B. prüfen, ob Lüftungsöffnungen frei sind, Ventilator läuft, keine offensichtlichen Mängel erkennbar).

  • Fachprüfungen: Detaillierte Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch qualifizierte Fachfirmen (Lüftungs-, Klima- oder Gasgeräte-Fachbetriebe). Dazu gehören z.B. Luftmengenmessungen, Nachweise der Auslegung und turnusmäßige Wartungen gemäß technischen Regeln.

  • Ziel des FM ist es, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und an Fachfirmen zur Behebung weiterzumelden – nicht, selbst an sicherheitsrelevanten Einstellungen der Anlagen „herumzujustieren“.

In folgenden Raumtypen bzw. Bereichen ist die Lüftung bei vorhandenen Gasanlagen besonders relevant:

Raumtyp / Bereich

Beispiele

Lüftungsrelevanter Aspekt (Basis)

Heiz- / Kesselräume

Gasheizkessel, Blockheizkraftwerke (BHKW)

Versorgung mit Verbrennungsluft; Abführung von Abwärme und Auffangen von Abgaslecks

Gasregel- / Übergaberäume

Hausanschlussräume, Gas-Druckregelstrecken

Verdünnung möglicherweise austretender Gase (Leckagefälle) durch dauerhafte Lüftung

Gaszähler- und Steigzonen

Zählernischen, Installationsschächte, Versorgungsgänge

Vermeidung verdeckter Gasansammlungen in geschlossenen Hohlräumen oder Schächten

Gewerbliche Küchen

Gasherde, Grills, Wok-Stationen

Hohe Wärmelasten, offene Gasflammen sowie Fett- und Abgasentwicklung erfordern intensive Lüftungsabfuhr

Labore / Prozessbereiche

Laborbrenner, Prozessanlagen mit Gasverbrauch

Lokale Gasfreisetzungen werden gezielt erfasst und abgeführt (z.B. über Digestorien oder Absaugungen)

Gasflaschenlager (innen)

Lagerung technischer Gase, Flüssiggas in Flaschenschränken

Mögliches Austreten von Gas an Ventilen oder Armaturen erfordert ständige Durchlüftung zur Vermeidung von Konzentrationsanstieg

Lüftungsarten (Grundlagen)

  • Natürliche Lüftung: Lüftung über bauliche Öffnungen, Schächte oder Gitter mit direkter oder indirekter Verbindung ins Freie (ohne maschinelle Unterstützung).

  • Mechanische Lüftung: Lüftung mittels Ventilatoren und lufttechnischen Anlagen, z.B. Abluftventilatoren oder kombinierte Zu-/Abluft-Systeme (motorisch betrieben).

  • Mischsysteme: Kombination aus baulichen Öffnungen und mechanischen Lüftungskomponenten (z.B. natürliche Grundlüftung plus ventilatorgestützte Entlüftung bei Bedarf).

Für die Überprüfung ist wesentlich, welche Lüftungsart im jeweiligen Raum vorgesehen ist und welche Funktion diese im Sicherheitskonzept hat – z.B. Dauerbetrieb (ständig laufend), bedarfsgesteuert (automatisch je nach Gas- oder Temperaturentwicklung) oder als reine Notfallfunktion im Störfall.

Eine einfache Sichtprüfung der vorhandenen natürlichen Lüftungseinrichtungen umfasst:

  • Kontrolle, ob Lüftungsöffnungen (z.B. Mauergitter, Lüftungsklappen, Schlitz- oder Fugenlüfter) sichtbar vorhanden und nicht verdeckt sind.

  • Überprüfung, ob die vorgesehenen Öffnungen nicht nachträglich verschlossen, verbaut oder durch Gegenstände zugestellt wurden (keine Möbel, Lagergüter oder Verkleidungen direkt vor den Lüftungsgittern).

  • Grobe Einschätzung, ob die freien Querschnitte der Öffnungen noch ausreichend erscheinen – es dürfen keine starken Verschmutzungen oder Verstopfungen sichtbar sein und im Außenbereich sollte kein Bewuchs die Öffnungen bedecken.

Beispieltabelle – Prüfpunkte natürliche Lüftung

Prüfaspekt

Beobachtung (Basis)

Zuluftöffnung

Öffnung frei sichtbar, nicht verstellt; Gitter intakt

Abluftöffnung

Vorhanden und erkennbar; keine Abdeckung oder offensichtliche Blockade

Lüftungsschacht / -kanal (soweit einsehbar)

Keine sichtbare Beschädigung oder Verengung

Raumordnung

Keine Lagerung von Material unmittelbar vor Lüftungsöffnungen

Hinweis

Insbesondere in Heizräumen schreiben die Feuerungsverordnungen dauerhafte Öffnungen ins Freie mit definiertem Mindestquerschnitt vor (z.B. je 150 cm² für Zuluft und Abluft). Diese Verbrennungsluftöffnungen dürfen keinesfalls verschlossen oder verdeckt sein.

Die Überprüfung von aktiven Lüftungsanlagen im Gasbereich beinhaltet:

  • Kontrolle, ob die vorgesehenen Ventilatoren bzw. Zu- und Abluftanlagen vorhanden, zugänglich und betriebsbereit sind.

  • Beobachtung im Betrieb: Läuft der Ventilator ordnungsgemäß (kein Stillstand bei Einschaltbefehl)? Treten ungewöhnliche Geräusche oder starke Vibrationen auf?

  • Abfrage des Status in der Gebäudeleittechnik oder an Anzeigegeräten (sofern vorhanden): Sind keine Störmeldungen vorhanden und ist der angezeigte Betriebszustand plausibel (z.B. Drehzahl, Klappenstellung)?

  • Sichtprüfung der Luftauslässe und -einlässe im Raum: Keine provisorischen Abdeckungen oder Verschlüsse an den Lüftungsgittern; keine extreme Verschmutzung, die den Luftstrom beeinträchtigen könnte.

Einfache Plausibilitätsindikatoren im Raum

  • Luftqualität: Eine spürbar stickige, stehende Luft oder ungewöhnliche Wärme- bzw. Feuchteentwicklung im Raum kann auf unzureichende Lüftung hinweisen.

  • Geruch: Wahrnehmbarer Gasgeruch, Abgasgeruch (z.B. von Heizgeräten) oder andere ungewöhnliche Gerüche sind Warnsignale und müssen umgehend gemeldet werden.

  • Kondensat- oder Schimmelspuren: Feuchteflecken, Tauwasser oder Schimmelbildung an Wänden oder Decke deuten auf mangelnde Luftführung hin. In solchen Fällen ist eine sofortige fachkundige Überprüfung der Lüftung erforderlich.

Verschiedene Beteiligte übernehmen im Rahmen der Lüftungsüberprüfung folgende Verantwortlichkeiten:

Rolle / Funktion

Verantwortung bei der Überprüfung der Raumlüftung (Basis)

Betreiber / Eigentümer

Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb; legt das Prüfkonzept und die Prüffrequenzen fest

Facility Manager

Planung der Rundgänge und Prüfungen, Zuordnung der zu kontrollierenden Räume, Definition der Checkpunkte

Haustechnik / Hausmeister

Durchführung der Routinekontrollen vor Ort; Meldung von Auffälligkeiten an das FM bzw. den Betreiber

Fachfirma Lüftung / Klima

Fachgerechte Wartung der Lüftungsanlagen, regelmäßige Funktionsprüfungen und Messungen; Beseitigung festgestellter technischer Mängel

Fachfirma Gas / Heizung

Prüfung und Einregulierung der Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten; Abstimmung zwischen Lüftungsanlage und Gasgeräten (z.B. bei raumluftabhängigen Feuerstätten)

Sicherheitsdienst

Ergänzende Kontrollen im Rahmen von Wachgängen außerhalb der Betriebszeiten (z.B. nächtliche Rundgänge mit Augenmerk auf ungewöhnliche Gerüche oder Alarmmeldungen)

Prüffrequenzen (Basisniveau)- Zum Beispiel:

  • Technikräume mit Gasgeräten oder Gas-Druckregelanlagen: mindestens im Rahmen der planmäßigen Technik-Rundgänge (z.B. monatlich).

  • Gewerbliche Küchen, Labore: ständige Beobachtung und einfache Sichtkontrolle der Lüftung durch die Nutzer im täglichen Betrieb; zusätzlich turnusmäßige Kontrollen durch FM/Haustechnik (z.B. wöchentlich oder monatlich, je nach Intensität der Nutzung).

  • Gasflaschenlager (Innenaufstellung): regelmäßige Überprüfung, z.B. monatlich oder im Zuge allgemeiner Lagerinspektionen.

Zusätzlich bei bestimmten Ereignissen oder Änderungen:

  • Nach baulichen Veränderungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen, die die Lüftung beeinflussen (auch provisorische Einbauten werden berücksichtigt).

  • Nach besonderen Vorkommnissen: Gasereignissen (z.B. Gasgeruch, Gasaustritt), Stör- oder Alarmmeldungen der Lüftungs- oder Gaswarnanlage, oder Beschwerden von Nutzern über die Luftqualität.

Vorgehen bei Auffälligkeiten- Auffälligkeiten werden je nach Kritikalität unterschieden:

  • Unkritische Auffälligkeiten (z.B. eine teilweise verstellte Lüftungsöffnung oder leicht verschmutzte Gitter): können kurzfristig durch das FM- bzw. Haustechnik-Personal behoben werden. Anschließend sollte zeitnah erneut kontrolliert werden, ob das Problem tatsächlich beseitigt ist.

  • Kritische Auffälligkeiten (z.B. komplett verschlossene oder zugebaute Lüftungsöffnungen, ein ausgefallener Ventilator in einem sicherheitsrelevanten Gasraum oder wahrnehmbarer Gas-/Abgasgeruch): sind unverzüglich zu melden. Gegebenenfalls ist der betroffene Bereich sofort aus der Nutzung zu nehmen, bis eine Überprüfung und Instandsetzung durch qualifizierte Fachfirmen (Lüftungstechnik, Gas-/Heizungstechnik) erfolgt ist.

Sämtliche Prüfergebnisse und Maßnahmen sollten im FM-System bzw. in der Anlagendokumentation nachvollziehbar festgehalten werden:

Dokument / Instrument

Inhalt (Basis)

Raum- / Anlagenübersicht

Zuordnung der Lüftungskonzeption: welcher Raum hat welche Lüftungsart und welche sicherheitstechnische Funktion

Checklisten / Protokolle

Dokumentation der einzelnen Prüfung: Datum, ausführende Person, Feststellungen (Abweichungen/Mängel) und eingeleitete Maßnahmen

Mängellisten / Tickets

Verwaltung offener Punkte: Beschreibung von Mängeln, verantwortliche Stelle/Firma, Fristen zur Behebung, Status der Abarbeitung

Zudem sollten die Lüftungsüberprüfungen mit anderen sicherheitsrelevanten Kontrollen im Gasbereich verknüpft werden. Beispielsweise kann eine Checkliste zur Lüftung gleich auch eine Kontrolle auf Gasgeruch oder die Überprüfung von Gasdruckreglern und Flammenbildern an Gasgeräten mit abdecken. So wird ein ganzheitliches Sicherheitsmanagement unterstützt.

Integration in Betriebs- und Sicherheitsdokumente

  • Die Lüftungsanforderungen und die vorgesehenen Prüfpunkte sollten in die Betriebsanweisungen für Gasräume und Technikräume aufgenommen werden. So wissen alle Beteiligten (z.B. Hausmeister, Wartungsfirmen), worauf zu achten ist.

  • Es ist sicherzustellen, dass im Notfall- und Alarmkonzept des Objekts die Raumlüftung berücksichtigt wird. Beispielsweise sollten klare Maßnahmen festgelegt sein: „Bei Gasgeruch oder Gasalarm Lüftung einschalten bzw. Fenster öffnen, Gaszufuhr absperren und Bereich räumen.“

  • Bei Änderungen in der Raumnutzung oder technischen Ausstattung (z.B. Einbau neuer gasbetriebener Geräte) müssen das Lüftungskonzept und die Sicherheitsdokumentation angepasst werden, damit weiterhin ausreichende Belüftung gewährleistet ist.

Schulung und Sensibilisierung

Das zuständige Personal (Haustechniker, Facility Manager, Sicherheitsdienst) ist regelmäßig über die Bedeutung der Raumlüftung in Gasbereichen zu unterweisen. In Schulungen sollten die einfachen Prüfkriterien und Alarmzeichen (Geruch, Geräusche, etc.) vermittelt werden.

Auch die Nutzer der jeweiligen Bereiche (Küchenpersonal, Laborpersonal, Werkstattmitarbeiter) müssen durch klare Hinweise eingebunden werden:

  • Lüftungsöffnungen und -gitter nie zustellen oder absperren! Diese müssen stets frei bleiben.

  • Auffälligkeiten wie Gasgeruch, ungewöhnlich schlechte Luft oder Ausfallgeräusche von Lüftungsanlagen sofort dem Facility Management bzw. der Haustechnik melden.

Zur Veranschaulichung kann in Schulungen mit einfachen Visualisierungen gearbeitet werden – z.B. Markieren von Lüftungsöffnungen in Raumplänen oder Fotos typischer Ventilatoren und Gitter. Dies erhöht das Bewusstsein dafür, wo sich Lüftungseinrichtungen befinden und wie sie aussehen.