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Sicherstellen des freien Zugangs zu Absperrarmaturen

Facility Management: Gase » Gasanlagen » Sichtprüfungen & einfache Kontrollen » Sicherstellen des freien Zugangs zu Absperrarmaturen

Sicherstellen des freien Zugangs zu Absperrarmaturen

Sicherstellen des freien Zugangs zu Absperrarmaturen

Absperrarmaturen (z. B. Hauptabsperrventile, Strangabsperrungen, Geräteabsperrhähne) sind zentrale Sicherheitselemente in jeder Gasinstallation. Sie ermöglichen es, die Gaszufuhr in bestimmten Bereichen oder im gesamten Gebäude abzustellen. Diese Armaturen müssen im Normalbetrieb für Wartung und Arbeiten, bei Störungen und insbesondere im Notfall (z. B. Gasleck, Brand, Gasalarm) schnell, eindeutig und ohne Hindernisse erreichbar sein. Aus Sicht des Facility Managements bedeutet „freier Zugang“ nicht nur, dass ein Ventil vorhanden ist, sondern vor allem, dass seine genaue Lage bekannt und gekennzeichnet ist, dass es nicht verstellt oder verbaut ist, dass es körperlich sicher erreichbar ist und dass der Zugang organisatorisch jederzeit sichergestellt wird. Mit anderen Worten: Im Ernstfall darf keine Zeit durch Suchen oder Räumen verlorengehen – jede Gas-Absperreinrichtung muss sofort gefunden und bedient werden können. Dieses Dokument strukturiert die grundlegenden Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen, um den freien Zugang zu Absperrarmaturen im Rahmen eines formalen FM-Prozesses sicherzustellen.

Zugang zu Absperrarmaturen frei halten

Schutzziele des freien Zugangs

Der freie Zugang zu Gas-Absperrarmaturen dient verschiedenen Schutzzielen im Gebäude- und Sicherheitsmanagement.

Die wichtigsten Zielbereiche und ihre Basis-Wirkung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Zielbereich

Kurzbeschreibung (Basisniveau)

Personenschutz

Sofortige Abschaltung bei Gasleck oder Brand, um Gefahr für Personen ohne Zeitverlust abzuwenden.

Anlagenschutz

Begrenzung von Schaden und Folgeschäden durch gezieltes Abschalten betroffener Bereiche der Gasversorgung.

Betriebs- & Verfügbarkeitsschutz

Aufrechterhaltung des übrigen Betriebs durch selektives Abschalten einzelner Stränge statt kompletter Anlagenstilllegung.

Unterstützung Einsatzkräfte

Feuerwehr und Rettungskräfte können Absperrstellen auf Anhieb finden und bedienen, was die Einsatzzeit optimiert.

Diese Schutzziele unterstreichen den präventiven Charakter

Freier Zugang zu Absperrarmaturen hilft, Risiken zu minimieren, den Schaden im Ereignisfall zu begrenzen und die Sicherheit von Personen und Anlagen zu gewährleisten.

Einordnung im FM-Kontext

Freier Zugang zu Gas-Absperrarmaturen ist fester Bestandteil des Sicherheits- und Notfallkonzepts für Gasanlagen in einem Gebäude.

Im Facility Management (FM) wird dieses Thema bereichsübergreifend berücksichtigt:

  • Integration in Sicherheitskonzepte: Die Zugänglichkeit der Absperrarmaturen ist Teil der betrieblichen Gefahrenvorsorge und eng verknüpft mit Themen wie Absperreinrichtungen, sofortige Abschaltmaßnahmen bei Gasalarm sowie Definition von Gefahrenbereichen und Ex-Zonen. Beispielsweise verlangt der anerkannte Stand der Technik (z. B. DVGW-TRGI), dass Gasabsperreinrichtungen leicht zugänglich und im Ernstfall sofort bedienbar sein müssen.

  • Berücksichtigung in allen Phasen: Die Freihaltung der Gasabsperrungen muss in Planung, Bau und Umbau, im laufenden Betrieb, bei Reinigungsarbeiten, in der Lagerhaltung und im Notfallmanagement gleichermaßen beachtet werden. Schon bei der Planung einer Anlage oder eines Umbaus ist sicherzustellen, dass Absperrventile an geeigneter, zugänglicher Stelle vorgesehen sind. Während der Nutzung müssen organisatorische Regeln greifen, damit z. B. durch Möblierung oder Lagerung keine Ventile blockiert werden. Selbst Reinigungs- und Wartungsfirmen sind anzuweisen, nichts vor diese Armaturen zu stellen. Im Notfall- und Alarmplan schließlich ist definiert, wer Zugriff hat und wie die Ventile im Ereignisfall erreicht werden.

Kurz gesagt

Die Gewährleistung des freien Zugangs zu Absperrarmaturen ist ein übergreifender FM-Prozess, der technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen umfasst und kontinuierlich überwacht werden muss.

Ebenen von Absperrarmaturen

In Gasversorgungsanlagen existieren Absperreinrichtungen auf verschiedenen Ebenen. Jede Ebene hat typische Einbauorte und eine bestimmte Funktion für den Abschaltumfang. Aus FM-Sicht ist es wichtig, all diese Ebenen zu kennen, da im Bedarfsfall gezielt auf der passenden Ebene abgesperrt werden soll.

Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Absperrarmaturen-Ebenen mit Beispielstandorten und ihrer grundsätzlichen FM-Relevanz:

Ebene / Art der Absperrung

Typische Lage

FM-Relevanz (Basis)

Hauptabsperreinrichtung (HAE)

Am Hausanschluss / Gebäudezugang (i. d. R. im Hausanschlussraum oder unmittelbar nach der Hauseinführung)

Zentrale Abschaltung für das gesamte Gebäude. Hinweis: Die HAE trennt das ganze Objekt vom Gasnetz; sie muss daher stets erreichbar sein. Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen der Versorger ist die HAE direkt hinter der Gebäude-Einführung anzubringen und frei zugänglich anzuordnen (kein Verstellen durch Möblierung oder Verkleidung).

Strang- / Etagenabsperrungen

In Steigleitungen, Versorgungsschächten oder Versorgungsgängen, oft pro Etage oder Versorgungsstrang

Abschaltung einzelner Gebäudeabschnitte oder Nutzungszonen (z. B. eine Etage, ein Gebäudeflügel). Dies ermöglicht, bei lokalen Störungen die Gaszufuhr nur dort zu unterbrechen. Wichtig: Strangventile sollten klar gekennzeichnet sein, welchem Bereich sie zugeordnet sind.

Bereichsabsperrungen

In speziellen Bereichen wie Großküchen, Laborräumen, Heizkesselnischen, Gasgeräteräumen

Zielgerichtete Abschaltung eines Funktionsbereichs (z. B. Gasküchenleitung, Labor-Gasversorgung, Brennerkreislauf). Dies erhöht die Sicherheit in Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Ventile in solchen Bereichen müssen für Nutzer und ggf. Einsatzkräfte sofort erkennbar sein (z. B. durch Beschilderung „Gasabsperrung Küche“).

Geräteabsperrarmaturen

Direkt am jeweiligen Gasgerät (Heizkessel, Therme, Gasherd, Bunsenbrenner-Anschluss etc.), meist als Kugelhahn oder Absperrhahn am Gerät oder in Zuleitung

Abschaltung einzelner Verbrauchsgeräte. Dient der sicheren Außerbetriebnahme oder Wartung eines Geräts ohne die gesamte Anlage abzusperren. Diese Armaturen liegen oft im Nutzerbereich (z. B. Küche) und müssen ebenfalls zugänglich und bedienbar sein, damit z. B. ein defekter Herd sofort vom Gas getrennt werden kann.

Anmerkung

Jede dieser Ebenen erfordert freie Zugänglichkeit. Insbesondere die Hauptabsperreinrichtung (HAE) unterliegt strengen Vorgaben: Sie muss in Gebäuden unmittelbar nach der Hauseinführung montiert und frei zugänglich sein. Es ist unzulässig, die HAE zu verbauen oder zu verstellen – dies ergibt sich sowohl aus Sicherheitsgründen als auch aus den Anschlussbestimmungen der Versorgungsnetzbetreiber.

Für das Facility Management ist es unerlässlich, alle Absperrarmaturen systematisch zu dokumentieren und den entsprechenden Bereichen zuzuordnen:

  • Zuordnung in Plänen und Schemata: Jede Absperrarmatur sollte in den technischen Gebäudeplänen (Grundrisse, Steigleitungspläne) und in Fließschemata der Gasinstallation eingetragen sein. Dabei wird festgehalten, in welchem Raum oder Bereich sich das Ventil befindet und welche Leitung bzw. welches Stockwerk es absperrt. Diese Dokumentation ermöglicht es im Notfall oder bei Wartung, auf einen Blick die relevante Absperrung zu identifizieren.

  • Einheitliche Bezeichnungen: Es ist empfehlenswert, ein konsistentes Benennungssystem für Absperrarmaturen zu verwenden. Zum Beispiel kann jedes Ventil eine eindeutige Kennnummer oder Kennzeichnung tragen (etwa „V1“ für das Hauptventil, „V2“ für ein Strangventil, etc.), die sich in den Plänen, in der Ventilbeschriftung vor Ort und in Checklisten wiederfindet. Strangbezeichnungen (z. B. „Gas-Strang Küche 1.OG“) sollten ebenfalls einheitlich verwendet werden. Einheitliche Labels vermeiden Verwechslungen: Die Bezeichnung auf dem Schild am Ventil muss exakt derjenigen in den Unterlagen entsprechen.

Diese dokumentierte Zuordnung stellt sicher, dass sowohl das interne Haustechnik-Personal als auch externe Einsatzkräfte oder Servicetechniker sofort wissen, wo sich welche Absperrarmatur befindet und was sie absperrt. Im FM-System sollten dazu Übersichtspläne und Armaturenlisten hinterlegt sein, auf die im Ernstfall schnell zugegriffen werden kann.

Anforderungen an den freien Zugang im Betrieb

Um den freien Zugang im Alltag und im Notfall zu gewährleisten, sind verschiedene Anforderungen an die räumliche Situation und Kennzeichnung der Absperrarmaturen zu erfüllen. Im Folgenden werden die wichtigsten betrieblichen Anforderungen erläutert.

Physische Erreichbarkeit und Bewegungsraum

Im Betriebszustand muss jede relevante Absperrarmatur ohne zeitliche Verzögerung und ohne körperliche Barrieren erreichbar sein.

Dazu gehören folgende konkrete Anforderungen an den Aufstellungsort und die Umgebung der Armatur:

Anforderung

Beschreibung (Basisniveau)

Unverstellter Zugang

Vor der Absperrarmatur dürfen keine Gegenstände gelagert oder abgestellt sein. Weder Material, Kisten oder Paletten, noch Möbel oder sonstige Objekte dürfen den direkten Zugang versperren. Dies gilt ebenso für Türen oder Revisionsklappen, die zu einem Absperrventil führen – auch diese dürfen nicht zugestellt sein.

Bewegungsfläche

Es ist ausreichend freier Platz um die Armatur herum vorzusehen, damit ein Bediener sicher an das Ventil herantreten und es betätigen kann. Der Bedienungshebel muss voll schwenkbar sein, ohne an Hindernisse zu stoßen. Als Richtwert wird häufig eine Bewegungsfläche von ca. 60×60 cm bis 80×80 cm direkt vor dem Ventil empfohlen, damit auch im Notfall niemand eingeengt arbeitet.

Höhenlage

Die Armatur sollte in einer Höhe montiert sein, die eine Bedienung ohne unsichere Hilfsmittel erlaubt. Ventile in normaler Griffhöhe (ca. 1,2–1,6 m über dem Boden) sind ideal. Befindet sich ein Absperrhahn höher, muss ggf. eine feste Trittmöglichkeit (Trittstufe, Leiter) vorhanden und sicher nutzbar sein – das Stehen auf instabilen Gegenständen zum Erreichen des Ventils ist zu vermeiden.

Zugänglichkeit von Türen

Türen oder Klappen, die zu Technikräumen oder Installationsschächten mit Absperrarmaturen führen, dürfen nicht verschlossen sein ohne schnellen Zugang (Schlüsselmanagement sicherstellen) und vor allem nicht durch davor abgestellte Objekte blockiert werden. Die Türen müssen sich vollständig und ungehindert öffnen lassen, damit man im Notfall schnell eintreten kann.

Erläuterung

Physische Erreichbarkeit bedeutet, dass eine fachkundige Person ohne Vorbereitung oder Hindernisbeseitigung innerhalb von Sekunden das Ventil erreichen und zudrehen kann. Dies ist nur gewährleistet, wenn vor dem Ventil keine dauerhafte Lagerung erfolgt, die baulichen Platzverhältnisse ausreichend sind und keine gefährlichen Klettereinlagen nötig sind. Im Zweifel sind bauliche Anpassungen vorzunehmen (z. B. Versetzen eines Regals), um die geforderte Bewegungsfläche und Zugänglichkeit sicherzustellen.

Klare Kennzeichnungen der Absperrstellen sind erforderlich, damit im Ernstfall kein Zweifel besteht, wo und wie abzuschalten ist. Dazu zählen:

  • Markierung der Absperrarmaturen vor Ort: Jede Gas-Absperrarmatur soll ein deutlich erkennbares Schild oder Etikett tragen. Darauf sind idealerweise der Name bzw. die Nummer der Armatur (gemäß Dokumentation) und der betätigte Zustand „ZU“/„AUF“ angegeben. Beispielsweise kann ein gelbes Schild neben einem Handrad oder Hebel angebracht sein mit Aufschrift „Gas-Hauptabsperrventil – ZU = quer, AUF = längs Leitung“. Diese Beschriftung verhindert Verwechslungen und zeigt auch ungeschulten Personen die Schaltstellung an.

  • Kennzeichnung der Zugangswege: Die Wege zu wichtigen Absperreinrichtungen sollen kenntlich gemacht werden. So kann etwa an der Tür eines Gaszähler-/Hausanschlussraums ein Hinweisschild „Gasabsperreinrichtung im Raum – Zutritt im Notfall“ angebracht werden. Ebenso können Richtungspfeile oder Piktogramme verwendet werden, um z. B. in verwinkelten Technikbereichen auf ein versteckt liegendes Ventil hinzuweisen. Wichtig ist, dass im Notfall auch ortsunkundige Einsatzkräfte durch diese Markierungen rasch geführt werden.

  • Übereinstimmung von Beschriftung und Plänen: Die vor Ort angebrachten Bezeichnungen der Absperrarmaturen müssen mit der Dokumentation übereinstimmen. Ein Ventil, das z. B. im Plan als „GV-3 Küche“ verzeichnet ist, sollte auch vor Ort ein Schild „GV-3 Küche – Gasventil“ tragen. Nur so können Notfallkarten, Feuerwehrpläne oder technische Schemata schnell in die Realität übertragen werden. Die Einheitlichkeit von Kennzeichnungen dient der Orientierung und verhindert Fehlbedienungen.

Neben Schildern und Aufklebern ist auch die farbliche Markierung von Gasleitungen (nach Norm sind Gasleitungen meist gelb gekennzeichnet) hilfreich, um die Leitungsführung zu erkennen und Absperrorgane leichter aufzufinden. Insgesamt gilt: Eine klare, normgerechte Kennzeichnung spart im Ernstfall wertvolle Zeit und erhöht die Sicherheit.

Bauliche und nutzungsbezogene Einschränkungen

Neben der unmittelbaren Zugänglichkeit spielen auch bauliche Gegebenheiten und Nutzungsänderungen eine Rolle. Absperrarmaturen dürfen nicht durch bauliche Maßnahmen „verschwinden“ oder unzugänglich werden.

Konkret sind folgende Punkte zu beachten:

  • Keine Verkleidungen oder Einhausungen ohne Zugang: Es darf keine nachträgliche Verkleidung oder Verbauung von Absperrarmaturen erfolgen, die den direkten Zugriff erschwert oder nur noch mit Werkzeug ermöglicht. Beispiel: Wird ein Leitungsschacht verkleidet, so muss an Stellen von Absperrhähnen eine ausreichend große Revisionsöffnung mit leicht zu öffnender Tür vorgesehen werden. Es ist unzulässig, ein Ventil hinter einer fest verschraubten Abdeckung oder in einem abgeschlossenen Kasten ohne Notzugang zu verbergen.

  • Keine festen Einbauten vor Armaturen: Fest installierte Einrichtungsgegenstände wie Regale, Schränke, Podeste oder Trennwände dürfen nicht so platziert werden, dass sie den unmittelbaren Zugriff auf ein Absperrventil behindern. Insbesondere ist darauf zu achten, dass in neu genutzten Räumen (z. B. Umnutzung eines Technikraums als Lager) keine Regale genau vor bestehenden Gasabsperrhähnen montiert werden. Auch ein Podest oder eine Zwischendecke darf nicht den Zugang von unten versperren.

  • Planmäßige Maßnahmen bei unvermeidbaren Änderungen: Falls aus betrieblichen Gründen eine bauliche Änderung unvermeidbar ist, die die Zugänglichkeit einer Absperreinrichtung beeinträchtigen würde, so muss vorausschauend reagiert werden. In solchen Fällen ist entweder die Armatur umzulegen (an eine besser zugängliche Stelle zu verlegen) oder eine zusätzliche Absperr- bzw. Bedienstelle einzurichten. Beispielsweise kann ein Ventil mit verlängerter Spindel oder Fernbetätigung an die Außenwand verlegt werden, wenn innen eine Bebauung erfolgt. Wichtig ist, dass die Funktion der schnellen Gasabschaltung weiterhin ohne Hindernis gewährleistet bleibt.

Grundsatz

Alle Bedienungselemente von Versorgungsanlagen, insbesondere Gas-Absperrarmaturen, müssen jederzeit frei zugänglich und ohne Schwierigkeiten zu bedienen sein. Sie dürfen nicht durch Lagergut, Mobiliar oder Bauteile verstellt oder verdeckt werden. Diese Regel ist sinngemäß in technischen Normen verankert (z. B. fordert DIN 1988 für Trinkwasseranlagen genau dies, und für Gasinstallationen gilt nichts Geringeres). Im Zweifelsfall hat die Sicherheit Vorrang vor ästhetischen oder nutzungsbedingten Wünschen – eine Gasabsperreinrichtung muss immer schnell erreichbar sein, notfalls sind Kompromisse bei Verkleidungen oder Raumaufteilungen zu finden.

Organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs

Technische Vorkehrungen allein genügen nicht – es bedarf organisatorischer Regeln und kontinuierlicher Überwachung, um den freien Zugang zu Gasabsperrarmaturen im Alltag sicherzustellen. Im FM-Betrieb sollten daher folgende Maßnahmen verankert sein.

Vorgaben und Regeln im Betrieb

Klare schriftliche Vorgaben stellen sicher, dass alle Beteiligten (Mitarbeiter, Mieter, Fremdfirmen) die Bedeutung des freien Zugangs kennen und entsprechende Verhaltensregeln einhalten.

Wichtige Regelungsfelder und Beispielinhalte sind:

Regelungsfeld

Inhalt (Basisniveau)

Hausordnung / Betriebsanweisung

In der allgemeinen Hausordnung oder in einer speziellen Betriebsanweisung für technische Anlagen ist festzulegen, dass vor Gas-Absperrarmaturen sowie den zugehörigen Zugangsöffnungen und Türen nichts gelagert oder abgestellt werden darf. Dieses Verbot sollte ausdrücklich formuliert sein („Flächen vor Gasabsperrhähnen sind ständig freizuhalten“). Im Falle von Mietern sollte dies Bestandteil der Mietbedingungen sein.

Flächenmanagement

Im Rahmen der Flächenplanung wird an relevanten Stellen eine „Freihaltefläche“ definiert. Diese kann im Grundrissplan markiert und ggf. am Boden oder an Wänden durch Markierungen (Warnstreifen, Bodenmarkierungen mit Schrift „Zugang Gasabsperrung freihalten“) gekennzeichnet werden. So ist optisch hervorgehoben, dass hier kein Lagergut hingehört.

Fremdfirmenmanagement

Externe Dienstleister (Handwerker, Reinigungsunternehmen, Wartungsfirmen) müssen über die Freihaltepflicht informiert werden. Bereits bei der Einweisung auf der Baustelle bzw. im Objekt ist zu betonen, dass keine Materialien, Werkzeuge oder Reinigungsgeräte vor Gasabsperrventilen abgestellt werden dürfen – weder temporär noch dauerhaft. Diese Auflage kann vertraglich vereinbart und in Arbeitsfreigaben/Permits festgehalten sein.

Nutzungskonzepte

In Abstimmung mit den Nutzern oder Mietern wird in Nutzungskonzepten oder Mietverträgen festgelegt, wo Möbel und Lagergut aufgestellt werden dürfen und wo nicht. Stell- und Lagergrenzen sind so zu definieren, dass Absperrarmaturen frei bleiben. Beispiel: In einer gewerblichen Küche wird dem Betreiber genau der Bereich unter den Gasabsperrhähnen als „nicht für Schränke nutzbar“ ausgewiesen. Ebenso kann vereinbart werden, dass vor technikraum-Türen nichts abgestellt werden darf. Diese Absprachen müssen regelmäßig kommuniziert und bei Kontrollen überprüft werden.

Durch solche Regeln im Alltag wird das Bewusstsein aller Beteiligten geschärft. Entscheidend ist, dass Verstöße konsequent unterbunden werden (siehe Umgang mit Verstößen weiter unten). Die Hausordnung und Betriebsanweisungen sollten im Zweifel lieber präzise und restriktiv formuliert sein, um keine Interpretationsspielräume zu lassen.

Regelmäßige Kontrollen

Selbst mit klaren Regeln ist eine laufende Überprüfung nötig, da sich im Alltag doch leicht Gegenstände ansammeln oder Zuständigkeiten vergessen werden.

Daher sind regelmäßige Kontrollen fest einzuplanen:

  • Inklusive in Rundgänge: Die Frage „Zugang zu Gas-Absperrarmaturen frei?“ sollte als fester Prüfpunkt in die Routine-Rundgänge des Hausmeisters, Haustechnikers oder Sicherheitsbeauftragten aufgenommen werden. Bei täglichen oder wöchentlichen Kontrollgängen durchs Gebäude (Sicherheitsrundgänge) wird an jeder relevanten Stelle kurz geprüft, ob die Absperrhähne frei zugänglich sind.

  • Periodische Begehungen sensibler Bereiche: Zusätzlich zu den Routineblicken empfiehlt es sich, turnusmäßige Begehungen speziell der Technikräume, Steigschächte, Versorgungsgänge sowie aller Bereiche mit Gasnutzung (Heizräume, Großküchen, Labore, Gasflaschenlager etc.) durchzuführen. Diese können z. B. monatlich oder quartalsweise stattfinden und werden idealerweise protokolliert. Ziel ist, frühzeitig zu erkennen, wenn irgendwo schleichend Ablagerungen oder Verstellugen entstehen.

  • Dokumentation und Nachverfolgung: Festgestellte Verstöße oder Beinahe-Verstöße (z. B. „Karton stand teilweise im Weg von Ventil XY“) sind sofort zu dokumentieren – etwa im Rundgangsprotokoll oder per digitalem Meldesystem (CAFM-Software). Entscheidend ist die zeitnahe Beseitigung: Entweder entfernt der Kontrolleur kleinere Gegenstände direkt selbst oder es wird umgehend ein Auftrag/Alarm an den verantwortlichen Bereich gegeben, den Zugang wieder freizuräumen. Anschließend sollte geprüft werden, warum der Verstoß entstand und wie Wiederholungen vermieden werden (z. B. durch erneute Unterweisung der betreffenden Person oder Verbesserung der Markierung).

Regelmäßige Kontrollen senden auch ein Signal an alle Nutzer

Man nimmt das Thema ernst, und es wird erwartet, dass die Freihalte-Vorschriften permanent eingehalten werden.

Umgang mit Verstößen

Trotz aller Prävention wird es Situationen geben, in denen Absperrarmaturen doch verstellt oder blockiert werden. Hier braucht es klare Eskalationsstufen, um die Sicherheit schnell wiederherzustellen und künftige Verstöße zu verhindern.

Typische Verstoßtypen und Maßnahmen sind:

Verstoßtyp

Beispiel (Basis)

Typische Maßnahme

Einmaliges Verstellen

Z. B. es stehen vorübergehend ein Karton oder Werkzeugkisten vor einem Strangventil, weil gerade Waren angeliefert oder Arbeiten durchgeführt wurden.

Sofortiges Entfernen des Hindernisses durch den Entdecker oder Verantwortlichen. Hinweis an Verursacher (mündlich), dass dieser Bereich freizuhalten ist. In der Regel reicht hier ein freundlicher, aber bestimmter Hinweis, da keine Absicht unterstellt wird.

Wiederholte Verstöße

Z. B. in einer Mieteinheit wird trotz Abmahnung immer wieder das Gas-Absperrventil in der Küche mit Vorratskisten zugestellt; oder im Technikraum lagern dauerhaft Geräte vor dem Ventil.

Schriftlicher Hinweis / Abmahnung an den Verantwortlichen. Ggf. Anpassung der Vereinbarungen: Zum Beispiel eine ergänzende Regel im Mietvertrag oder in der Dienstleister-Vereinbarung aufnehmen, verbunden mit der Ankündigung von Konsequenzen bei weiterer Missachtung. Eventuell muss auch organisatorisch reagiert werden (alternativer Lagerplatz zuweisen).

Kritischer Verstoß

Z. B. der Zugang zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) ist versperrt – etwa durch eine verbaute Tür oder massives Lagermaterial – und im Ernstfall käme man nicht heran.

Sofortige Räumung/Eingriff: Hier ist umgehend anzuordnen, dass die Blockade beseitigt wird. Notfalls sind interne oder externe Kräfte einzusetzen, um freien Zugang herzustellen (im Extremfall z. B. ein Schloss gewaltsam zu öffnen). Zudem erfolgt eine eskalierte Meldung an die oberste FM-Leitung bzw. den Betreiber/Vermieter, da dies ein gravierender Sicherheitsmangel ist. Es muss eine nachhaltige Lösung gefunden werden (bauliche Änderung, strikte Kontrolle), um solche Situationen auszuschließen.

Der Umgang mit Verstößen sollte dokumentiert werden (Datum, Art des Verstoßes, ergriffene Maßnahme). Insbesondere bei wiederholten oder kritischen Fällen ist eine Nachkontrolle Pflicht. So kann das FM zeigen, dass es seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt und proaktiv für Sicherheit sorgt. Bei gravierenden Verstößen, die z. B. Mieter verursachen, kann im Extremfall auch eine vertragliche oder rechtliche Konsequenz stehen – dies erfordert jedoch eine enge Abstimmung mit der Rechtsabteilung bzw. dem Eigentümer.

Dokumentation, Notfallintegration und Schulung

Zum Abschluss werden die begleitenden Maßnahmen betrachtet, die den freien Zugang zu Absperrarmaturen im organisatorischen System verankern: die technische Dokumentation, die Integration in Notfallkonzepte sowie Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Dokumentation im FM-System

Eine lückenlose Dokumentation schafft Transparenz und gewährleistet, dass im Ernstfall oder bei Wartungen alle relevanten Informationen verfügbar sind.

Folgende Dokumente/Medien sind im Facility Management System typischerweise vorzuhalten:

Dokument / Medium

Inhalt (Basisniveau)

Pläne / Schemata

Aktuelle Grundrisspläne und Rohrleitungsschemata mit Eintragung aller Absperrarmaturen. Diese Pläne zeigen die genaue Lage der Ventile im Gebäude und deren Zugehörigkeit zu Räumen oder Strängen. Sie dienen als Referenz für Technikteams und Einsatzkräfte. Wichtig ist, dass Änderungen (Umbauten, Ventilverlegungen) zeitnah in die Pläne eingearbeitet werden.

Notfall- / Alarmkarten

Übersichtliche Kurzanleitungen für Gasnotfälle (z. B. laminiert in einem Roten Ordner oder digital im Alarmplan), in denen markierte Absperrstellen für die Gasabschaltung im Ereignisfall aufgeführt sind. Darin steht z. B.: „Bei Gasaustritt: sofort Gas-Hauptventil im Kellerraum XY schließen (siehe Lageplan)“. Solche Karten liegen idealerweise an zentralen Stellen aus (Empfang, Leitwarte) und werden an das Personal verteilt.

Rundgangsprotokolle

Protokolle oder Checklisten der durchgeführten Sicherheitsrundgänge mit dem Prüfkriterium „Zugang Absperrarmaturen frei/versperrt“. Hier wird vermerkt, wann welche Bereiche kontrolliert wurden, ob alles in Ordnung war oder welcher Verstoß entdeckt wurde. Ebenso die dokumentierten Maßnahmen (z. B. „08.09.: Strangventil 2.OG war verstellt, Kisten entfernt, Mieter verwiesen.“). Diese Protokolle dienen der Nachverfolgbarkeit und als Nachweis gegenüber Dritten, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt.

Darüber hinaus kann im FM-System eine Wartungsliste der Absperrarmaturen geführt werden (mit Terminen für Funktionsprüfungen der Ventile, Schmieren, Gängigkeit prüfen etc.). Das alles trägt dazu bei, dass die Armaturen nicht nur zugänglich, sondern auch technisch funktionstüchtig gehalten werden. Im Kontext der Dokumentation ist darauf zu achten, dass auch die Feuerwehrpläne (separat behandelt in 6.2) entsprechend mit Kennzeichnungen der Gasabschaltungen ausgestattet sind.

Wichtige Punkte der Integration:

  • Klare Zuständigkeiten im Notfall: Im Notfallplan des Gebäudes ist festgelegt, wer im Gasgefahrszenario welche Absperrstellen betätigen darf/muss. Beispiel: „Bei Gasaustritt betätigt der Haustechniker oder Sicherheitsdienst unverzüglich die Hauptabsperrung, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Alternativ alarmiert er umgehend die Feuerwehr und weist diese ein.“ Ebenso kann geregelt sein, dass das Personal bestimmte Bereichsventile schließen soll, während die Feuerwehr ggf. das Hauptventil übernimmt. Diese Zuordnung muss vorab definiert und den betreffenden Personen bekannt sein.

  • Feuerwehrpläne und Laufkarten: Die im Gebäude hinterlegten Feuerwehrpläne (nach DIN 14095) sowie ggf. Alarm-Laufkarten (für Brandmeldeanlagen) sollen die Lage aller relevanten Gas-Absperrarmaturen deutlich ausweisen. Auf den Geschossplänen für die Feuerwehr sind typischerweise die Hauptabsperreinrichtungen und größeren Strangventile mit Symbolen markiert. So können die Einsatzkräfte sie im Rauch oder Stress schneller finden. Wichtig ist auch, dass die Zugangswege (Türen, Schächte) zu diesen Armaturen in den Plänen ersichtlich sind. Die Feuerwehr muss wissen, ob sie einen Schlüssel braucht oder ob die Ventile frei zugänglich sind.

  • Abstimmung mit Gasversorger und Feuerwehr: Es empfiehlt sich, präventiv mit dem lokalen Gasversorgungsunternehmen und der Feuerwehr abzustimmen, wo die Zugänge und Absperrstellen sind und wie im Notfall verfahren wird. Beispiel: Der Gasversorger könnte im Großschadensfall den Straßenschieber schließen – dennoch muss intern die HAE zugänglich sein. Die Feuerwehr sollte darüber informiert sein, ob Gas-Hauptventile vorhanden und beschildert sind. Ggf. sollte ein Feuerwehrschlüssel für abschließbare Räume mit Gasabsperrungen hinterlegt werden (etwa in einem Feuerwehr-Schlüsseldepot am Gebäude), damit die Einsatzkräfte ohne Verzögerung Zugang erhalten. Solche organisatorischen Absprachen stellen sicher, dass im Ernstfall alle Akteure nahtlos zusammenwirken können.

Zusammengefasst

Der freie Zugang zu Gasabsperrarmaturen ist ein zentraler Baustein der Notfallplanung und muss in Übungen und Alarmkonzepte integriert sein. Jeder, der im Ernstfall agiert, muss wissen, wo er hin muss und wie er das Gas abstellt.

Schulung und Sensibilisierung

Technische und organisatorische Maßnahmen sind nur so wirksam wie das Bewusstsein der Menschen, die sie umsetzen. Daher ist regelmäßige Schulung und Unterweisung aller relevanten Personengruppen unerlässlich:

Unterweisung von Haustechnik, Sicherheitsdienst und Schlüsselpersonen

Das technische Personal (Hausmeister, Haustechniker), der Werkschutz/Sicherheitsdienst sowie ausgewählte Schlüsselpersonen (z. B. Evakuierungshelfer, Schichtleiter) sollten mindestens jährlich hinsichtlich der Gasabsperreinrichtungen geschult werden.

Inhalte dieser Unterweisung sind u. a.:

  • Lage der wesentlichen Absperrarmaturen: Vermittlung, wo sich die Hauptabsperrung und wichtige Strang- bzw. Bereichsventile befinden. Am besten werden diese Orte praktisch gezeigt (Begehung).

  • Melde- und Handlungswege im Ereignisfall: Was ist zu tun, wenn Gasgeruch oder ein Leck festgestellt wird? Wer informiert wen? Wer darf eigenständig absperren, und wann übernimmt die Feuerwehr? Hier müssen klare Handlungsanweisungen vermittelt werden (z. B. „Bei Gasgeruch Alarmierung, dann wenn gefahrlos möglich HAE schließen, Gebäude räumen“).

  • Bedeutung des freien Zugangs: Erklärung, warum es lebenswichtig ist, dass die Zugänge frei bleiben. Dies schafft Verständnis und Motivation, im Alltag selbst auf Freihaltung zu achten.

Information von Nutzern und Fremdfirmen (z. B. bei Einweisung)

Nicht nur internes Personal, auch Mieter, Nutzer und externe Dienstleister müssen sensibilisiert werden.

Bei der Einarbeitung oder Vertragsunterzeichnung sollte auf folgende Punkte hingewiesen werden:

  • Keine Lagerung vor Absperrarmaturen: Klare Ansage an Mieter/Betriebsleiter, dass sie keine Gegenstände in Bereichen abstellen dürfen, wo sich Gasabsperrungen befinden (ggf. diese Bereiche gemeinsam abschreiten und markieren).

  • Sofortige Meldung, wenn Zugänge behindert sind: Alle Nutzer sollten angewiesen sein, dem Facility Management umgehend Mitteilung zu machen, falls ihnen auffällt, dass ein Gasventil nicht zugänglich ist (z. B. weil jemand fremdes Material dort abgestellt hat oder eine Tür verschlossen ist). So wird das FM frühzeitig alarmiert und kann eingreifen.

Schulungen und Informationsgespräche sollten dokumentiert werden (wer wurde wann unterwiesen). Wiederholungen in regelmäßigen Abständen – etwa im Rahmen von Sicherheitstagen oder Mieterversammlungen – stellen sicher, dass das Thema präsent bleibt. Nur ein aufgeklärtes und sensibilisiertes Umfeld garantiert, dass die technisch-organisatorischen Vorkehrungen zum freien Zugang zu Absperrarmaturen auch in der Praxis funktionieren.