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Sichere Handhabung von Gasflaschen

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Sichere Handhabung von Gasflaschen

Sichere Handhabung von Gasflaschen

Gasflaschen mit Brenngasen, technischen Gasen und Sauerstoff sind im Facility Management sicherheitskritische Betriebsmittel. Sie stehen unter hohem Druck und können bei falscher Handhabung und Lagerung ausgasen, umfallen oder als Zündquelle wirken. Eine strukturierte, klare und konsequent angewandte Vorgehensweise – vom Annehmen der Lieferung über den internen Transport, die Zwischenlagerung, das sachgerechte Anschließen am Verbraucher bis zum Rücktransport leerer Flaschen – ist daher unverzichtbar. In Deutschland gelten dafür strenge Vorschriften und Regeln (u. a. Technische Regeln wie TRGS 510 für die Lagerung und TRBS 3145/TRGS 745 für die Handhabung), deren Anforderungen in diesem Dokument auf Basisniveau zusammengefasst werden. Dieses Dokument beschreibt grundlegende Mindestanforderungen für die sichere Handhabung von Gasflaschen in Gebäuden und auf Außenflächen aus Sicht eines formalen Facility-Management-Prozesses.

Gasflaschen: Handling und Sicherheitsregeln

Ziele der sicheren Handhabung

Zielbereich

Kurzbeschreibung (Basisniveau)

Personenschutz

Unfälle durch Umfallen, Leckage, Explosion oder Erfrierungen vermeiden

Sach- und Anlagenschutz

Schäden an Gebäuden, Anlagen und Ausrüstung verhindern

Betriebs- & Versorgungssicherheit

Unterbrechungen der Gasversorgung und Notabschaltungen reduzieren

Rechtssicherheit

Erfüllung der Betreiberpflichten und Nachweis eines geordneten Umgangs

Die sichere Handhabung von Gasflaschen dient somit dem Schutz von Menschen und Sachwerten, der Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebs sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Betreibers.

Verantwortungsrahmen im FM-Kontext

  • Betreiberverantwortung: Der Betreiber (Eigentümer bzw. verantwortliche Unternehmen) trägt die Gesamtverantwortung für die sichere Organisation von Annahme, Transport, Lagerung und Nutzung der Gasflaschen. Er muss durch geeignete Prozesse, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln) eingehalten werden.

  • Facility Management / Haustechnik: Die FM-Abteilung bzw. Haustechnik ist operativ verantwortlich für Ordnung und Sicherheit im Umgang mit den Gasflaschen. Sie übernimmt die praktische Umsetzung – von der Entgegennahme der Lieferung über regelmäßige Kontrollen (Sichtprüfungen der Lagerstellen, Funktion der Schutzeinrichtungen) bis hin zur Organisation von Prüfterminen. Außerdem richtet sie Meldewege ein, um Störungen oder Abweichungen zeitnah an die verantwortlichen Stellen zu kommunizieren.

  • Nutzer / Fachbereiche: Die jeweiligen Nutzer oder Fachabteilungen (z. B. Laborpersonal, Küchenbetrieb, Werkstattmitarbeiter) sind dafür verantwortlich, die Gasflaschen am Arbeitsplatz bestimmungsgemäß zu verwenden. Sie müssen die für ihren Bereich geltenden Anweisungen einhalten, geschult sein und dafür sorgen, dass Gasflaschen und angeschlossene Geräte nur sachgerecht genutzt werden. Dazu zählt, keine unzulässigen Änderungen vorzunehmen, Flaschen stets zu sichern und bei Auffälligkeiten sofort die Technik-/FM-Abteilung zu informieren.

Anlieferung und Übernahme- Bei der Anlieferung von Gasflaschen sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

Schritt / Aspekt

Mindestanforderung (Basisniveau)

Anlieferort

Geeignete, ebene Fläche im Freien oder in gut belüftetem Bereich, möglichst nahe am Lager und für das Lieferfahrzeug gut erreichbar. Der Bereich ist gegen unbefugten Zutritt abgesichert.

Übergabe

Kurze gemeinsame Sichtkontrolle mit dem Lieferanten (Stückzahl, Gasart, Flaschendruck laut Begleitpapieren). Abgleich der Lieferung mit dem Bestellschein, um sicherzustellen, dass die richtige Art und Anzahl von Gasflaschen übernommen wird.

Verkehrswege

Wege vom Anlieferort zum Lager oder Einsatzort frei von Hindernissen und Stolperfallen. Keine steilen Gefälle oder Stufen ohne Hilfsmittel – Absturz- und Sturzgefahr vermeiden.

Sicht- und Plausibilitätskontrolle- Im Rahmen der Übernahme sind Gasflaschen einer sorgfältigen Sicht- und Identitätsprüfung zu unterziehen:

  • Übereinstimmung von Inhalt und Bedarf: Es muss geprüft werden, ob die gelieferte Gasart, die Flaschenkennzeichnung (z. B. farbliche Markierung, Gefahrgutkennzeichen) und der Verwendungszweck zusammenpassen. Anders ausgedrückt: Nur Gasflaschen mit dem benötigten Gas in der korrekten Qualität und passenden Anschlussart dürfen angenommen und weiterverteilt werden.

  • Äußere Schäden und Mängel: Jede übergebene Flasche ist auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren. Dazu zählen starke Beulen oder Verformungen am Flaschenkörper, fortgeschrittene Korrosion (Roststellen), beschädigte Ventile oder fehlende Ventilschutzkappen. Flaschen, die von außen einen unsicheren Eindruck machen (z. B. ölverschmutzte Sauerstoffflaschen oder undichte Stellen, erkennbar am zischenden Geräusch oder Geruch), dürfen nicht in Betrieb genommen werden.

  • Ablehnung bei Auffälligkeiten: Auffällige oder beschädigte Gasflaschen sind konsequent nicht zu übernehmen. Sie müssen vom Lieferanten zurückgenommen oder separat gekennzeichnet zur Abholung bereitgestellt werden. Im Zweifelsfall wird die Annahme verweigert, bis der Lieferant eine einwandfreie Gasflasche liefert. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass nur intakte und sichere Gasflaschen ins Betriebsgeschehen gelangen.

Transportmittel und -wege- Für den innerbetrieblichen Transport von Gasflaschen gelten folgende Mindestanforderungen:

Thema

Mindestanforderung (Basisniveau)

Transporthilfsmittel

Geeignete Hilfsmittel verwenden, z. B. Gasflaschen-Handwagen oder spezielle Rollwagen mit Sicherung. Niemals Gasflaschen ohne Hilfsmittel liegend rollen oder frei tragen – das Eigengewicht (oft 50–80 kg) und die Unhandlichkeit erfordern technische Unterstützung.

Standsicherheit

Gasflaschen während des Transports immer gegen Umkippen sichern. Auf Transportwagen sind sie mit Ketten, Bügeln oder Gurten festzurren. Jede Flasche muss in aufrechter Position verbleiben und darf nicht lose stehen.

Wegeführung

Die gewählte Route sollte stolperfrei und möglichst eben sein. Unebenheiten (Schwellen, Bordsteine) sind vorsichtig und mit geeigneten Hilfsmitteln zu überwinden. Ungesicherte oder provisorische Rampen dürfen nicht befahren werden, solange die Gasflasche nicht zusätzlich gesichert oder von Helfern stabilisiert wird.

Aufzüge

Aufzüge für den Flaschentransport nur nutzen, wenn es unvermeidbar und betrieblich zulässig ist – dabei besondere Vorsicht walten lassen. Keine Personen gemeinsam mit Gasflaschen in einen Fahrstuhl stellen! Wenn Gasflaschen via Aufzug transportiert werden, sollte dies idealerweise in einem Lastenaufzug ohne Begleitpersonen erfolgen. Die Flasche ist dort zusätzlich zu sichern (z. B. an der Aufzugswand fixieren) und Ziel- sowie Quellstockwerk sollten von jemandem extern bedient/überwacht werden.

Grundregeln beim Transport- Beim innerbetrieblichen Transport von Gasflaschen sind einige Grundregeln strikt zu beachten, um Unfälle zu vermeiden:

  • Ventilschutzkappe und Ventil: Gasflaschen immer nur mit fest aufgeschraubter Ventilschutzkappe und geschlossenem Ventil bewegen. Die Schutzkappe schützt das Ventil vor Abbruch oder Beschädigung, falls die Flasche umfallen oder anstoßen sollte.

  • Sanfte Handhabung: Flaschen nicht werfen oder stoßen. Vermeiden Sie ruckartige Bewegungen – Gasflaschen dürfen auch beim Verfahren nicht über Schwellen „springen“. Jede grobe Erschütterung birgt die Gefahr von Ventilschäden oder unkontrolliertem Freiwerden des Inhalts.

  • Nicht an Armaturen ziehen: Ziehen oder zerren Sie niemals an angeschlossenen Armaturen, Druckminderern, Schläuchen oder dem Flaschenventil, um eine Gasflasche zu bewegen. Die Flasche ist stets am Flaschenkörper selbst oder mittels der vorgesehenen Transporthilfe zu greifen. Anbauten dienen nicht als Tragegriffe – das Gewicht würde die Armaturen abreißen oder Leckagen verursachen.

  • Personenverkehr meiden: Wenn möglich, den Transportweg so wählen, dass stark frequentierte Bereiche (z. B. Hauptflure, Eingangsbereiche) gemieden werden. Jede zusätzliche Person in der Umgebung des Transports bedeutet ein erhöhtes Risiko im Falle eines Flaschensturzes oder Lecks. Daher gilt: Bei Alternativrouten, die weniger Publikumsverkehr haben, diese bevorzugen – insbesondere bei toxischen oder hochentzündlichen Gasen.

Vorbereitung und Aufstellen der Flasche- Bevor eine Gasflasche am Arbeitsplatz angeschlossen und in Betrieb genommen wird, ist für einen sicheren Aufstellort und Vorbereitung zu sorgen:

Aspekt

Mindestanforderung

Standort

Die Flasche aufrecht an ihrem Einsatzort aufstellen und gegen Umfallen sichern. Dazu geeignete Halterungen nutzen: z. B. Wand- oder Tischhalterungen mit Kette/Gurt, Flaschenklammern oder standsichere Flaschenständer. Der Untergrund muss tragfähig und eben sein, damit kein Kippeln entsteht.

Umgebung

Abstand zu Zündquellen und Wärmequellen halten: In unmittelbarer Nähe der Flasche dürfen sich keine offenen Flammen, Funkenquellen oder starke Hitzeentwicklungen befinden. Beispielsweise sollten keine Schweißarbeiten direkt neben der Gasflasche stattfinden, und Flaschen keinesfalls an Heizkörpern, unter direkter Sonneneinstrahlung oder neben heißen Maschinen aufgestellt werden.

Kennzeichnung

Die Gasart der Flasche und ihre Zuordnung zum Verbraucher (Gerät/Anlage) müssen klar erkennbar sein. Das heißt, jede Gasflasche sollte über die standardisierte Flaschenkennzeichnung (Farbe, Aufschrift, Gefahrensymbole) verfügen und idealerweise mit einem Schild oder Aufkleber markieren, welches Gerät oder welche Entnahmestelle sie versorgt. So wird Verwechslung vermieden und im Notfall weiß man, welche Flasche abgeschaltet werden muss.

Anschließen der Gasflasche- Folgende Regeln stellen den sicheren Anschluss sicher:

  • Passende und zugelassene Ausrüstung: Es dürfen nur geeignete, intakte und zugelassene Druckminderer, Schläuche und Anschlussarmaturen verwendet werden. Diese müssen explizit für die jeweilige Gasart und den vorliegenden Druckbereich ausgelegt sein (z. B. speziellen Sauerstoff-Druckminderer für O₂, fettfrei gehalten). Vor jedem Anschluss ist sicherzustellen, dass die Armaturen sauber (öl- und fettfrei, insbesondere bei Sauerstoff!) und unbeschädigt sind.

  • Gewinde und Dichtflächen prüfen: Vor dem Verschrauben der Verbindung sollte man Gewinde und Dichtflächen an Flaschenventil und Druckminderer kurz auf Zustand prüfen. Eine Sichtkontrolle stellt sicher, dass keine groben Verschmutzungen, keine mechanischen Beschädigungen oder Fremdkörper vorhanden sind. Gegebenenfalls Dichtungen austauschen, wenn sie spröde oder defekt wirken.

  • Anschlüsse korrekt anziehen: Beim Anschluss der Armaturen ist ein passendes Werkzeug (meist Gabel- oder Ringschlüssel in korrekter Schlüsselweite) zu verwenden. Die Überwurfmutter oder Verschraubung wird fest angezogen, aber mit Maß – „handfest plus Nachzug“ – um sie abzudichten, ohne das Gewinde zu beschädigen. Nicht überdrehen! Zu starkes Anziehen kann Gewinde beschädigen oder Dichtungen quetschen.

  • Dichtheitskontrolle durchführen: Nachdem das Flaschenventil erstmals wieder langsam geöffnet wurde, muss eine Dichtheitsprüfung aller Verbindungen erfolgen. Dazu eignet sich ein Lecksuchspray oder alternativ Seifenwasser, das man auf alle Gewinde und Verbindungsstellen aufträgt. Bilden sich Blasen oder ist ein Zischen hörbar, tritt Gas aus – in dem Fall Ventil schließen und Undichtigkeit beheben. Keinesfalls mit offener Flamme nach Lecks suchen! Dieses Verbot ist absolut, um explosionsgefährliche Situationen zu vermeiden.

Umgang im laufenden Betrieb- Ist die Gasflasche angeschlossen und in Betrieb, gelten im täglichen Umgang folgende Mindestanforderungen:

Thema

Mindestanforderung (Basisniveau)

Ventilbedienung

Gasventile stets langsam und behutsam öffnen. Vermeiden Sie ruckartiges Aufdrehen des Flaschenventils, da plötzliche Druckstöße Armaturen beschädigen oder bei Sauerstoff zu Selbstentzündung führen können.

Nur so weit öffnen wie nötig

Das Ventil der Flasche nur so weit aufdrehen wie für die Gasentnahme erforderlich. Dadurch bleibt im Notfall die Zeit zum schnellen Zudrehen gering – man kann das Ventil im Ernstfall rasch wieder schließen, weil es nicht voll geöffnet ist.

Überwachung

Der Nutzer überwacht während der Nutzung kontinuierlich den Zustand von Flasche und Anlage. Achten Sie insbesondere auf ungewöhnliche Geräusche (z. B. Zischen), Gerüche (bei odorierten Gasen wie z. B. Acetylen) oder Vereisungen an Ventilen und Armaturen (kann auf zu hohe Entnahme oder Leck hindeuten). Solche Anzeichen sind Warnsignale – im Zweifelsfall Gaszufuhr schließen und Fachpersonal hinzuziehen.

Stillstand

Bei Betriebsunterbrechungen und Pausen: Flaschenventil schließen und den Druckminderer drucklos machen (Restgas in den Leitungen kontrolliert ablassen). So wird vermieden, dass unbemerkt Gas ausströmt oder der Druckminderer dauerhaft unter Druck steht. Vor Wiederinbetriebnahme Ventil langsam wieder öffnen.

Flaschenwechsel- Beim Wechsel einer leeren Gasflasche gegen eine volle sind folgende Schritte einzuhalten, um Sicherheit und Kontinuität zu gewährleisten:

Schritt

Mindestanforderung

Entspannung

Zunächst das Flaschenventil der leeren Gasflasche schließen. Anschließend den Druckminderer entlasten und den Leitungsdruck abbauen – z. B. indem das nachgeschaltete Verbrauchsgerät kurz betrieben wird, bis kein Gas mehr strömt. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Energie mehr im System ist, bevor die Armaturen gelöst werden.

Demontage

Die Anschlussarmaturen (Druckminderer, Schlauchanschluss) vorsichtig lösen. Hierbei keine Schläge oder extreme Verwindungen auf das Flaschenventil ausüben. Am besten mit einem passenden Schlüssel die Verschraubung lösen, während die Flasche fixiert bleibt, um das Ventil mechanisch nicht zu belasten.

Kennzeichnung "Leer"

Die entnommene leere Flasche klar kennzeichnen, z. B. mit einem gut sichtbaren Aufkleber "Leer" oder durch Einordnung in einen beschrifteten Leer-Bereich im Lager. Die Flasche an einem definierten Platz für leere Gasflaschen abstellen, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Neue Flasche anschließen

Die bereitgestellte volle Ersatzflasche entsprechend den Schritten unter 5.2 Anschließen montieren. Insbesondere ist auch hier nach dem Anschließen wieder eine Dichtheitskontrolle durchzuführen, bevor der Normalbetrieb aufgenommen wird.

Rückführung und Abholung- Wichtige Grundsätze dabei:

  • Leere wie volle behandeln: Leere Gasflaschen immer so sicher handhaben und transportieren wie volle. Hinsichtlich Transport und Lagerung besteht kein Unterschied in den Sicherheitsmaßnahmen – auch leere Flaschen stehen meist noch unter Restdruck und können bei Beschädigung gefährlich werden. Daher sind Schutzkappe, Ventilzustand und Sicherungsmaßnahmen genauso sorgfältig anzuwenden.

  • Sortierte Bereitstellung: Stellen Sie die zur Abholung vorgesehenen Flaschen geordnet nach Gasart und Füllstatus bereit. Das bedeutet, volle und leere Flaschen getrennt und innerhalb dieser Gruppen nach Gasfamilien sortiert (z. B. alle Sauerstoffflaschen zusammen, getrennt von Brenngasflaschen). Jede Flasche sollte erkennbar sein (Etikett, Farbe) und idealerweise nach Füllstand markiert sein, damit der Lieferant sie problemlos identifizieren und korrekt verladen kann.

  • Keine "vergessenen" Flaschen: Es darf keine dauerhaft abgestellt gebliebenen Einzelflaschen in Laboren, Werkstätten oder Technikräumen geben. Konsequente Rückführung nicht benötigter oder leerer Gasflaschen ins zentrale Lager ist erforderlich. Diese Disziplin verhindert, dass Flaschen unbeaufsichtigt altern, unbemerkt Leckagen entwickeln oder im Brandfall zur Gefahr werden. Regelmäßige Rundgänge der Haustechnik sollten sicherstellen, dass keine Gasflaschen außerhalb definierter Bereiche zurückbleiben.

Reaktion bei einfachen Auffälligkeiten (Basisniveau)- Folgende Tabelle zeigt häufige Auffälligkeiten und die zugehörigen Sofortmaßnahmen im Basisfall:

Auffälligkeit

Sofortmaßnahme (allgemein)

Leichter Gasgeruch

Ventil sofort schließen. Mitarbeiter entfernen sich nach Möglichkeit aus dem betroffenen Bereich und sorgen für gründliche Lüftung (Fenster/Türen öffnen). Kein Feuer, Funken oder Schalter betätigen! Anschließend den Vorfall umgehend Vorgesetzten oder einer fachkundigen Stelle melden, damit die Ursache untersucht wird.

Verdacht auf Leck

Falls der Verdacht einer Leckage (undichter Anschluss oder Leck an der Flasche) besteht: Anlage oder Verbrauchsgerät sofort außer Betrieb nehmen, d. h. Gaszufuhr unterbrechen und alle Zündquellen eliminieren. Die betroffene Gasflasche soweit möglich stabil abstellen/sichern (um ein Umfallen zu verhindern) und das FM-/Haustechnik-Personal informieren. Diese können mit geeigneter Lecksuchausrüstung die Undichtigkeit prüfen und weitere Maßnahmen (Absperren, Reparatur) ergreifen.

Sichtbare Beschädigung

Wird an einer Gasflasche eine Beschädigung (z. B. stark verbeult, Ventil krumm, Brandspuren) festgestellt: Flasche sichern und deutlich kennzeichnen (z. B. "defekt, nicht verwenden"). Auf keinen Fall die Flasche weiter benutzen! Anschließend umgehend den Lieferanten oder Gaslieferanten informieren, damit die Flasche ausgetauscht und fachgerecht untersucht/entsorgt werden kann. Bis zur Abholung ist die beschädigte Flasche an einem sicheren, belüfteten Ort getrennt von den anderen Flaschen aufzubewahren.