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Rauch- und offenes-Feuer-Verbote

Facility Management: Gase » Gasanlagen » Sicherheit & Gefahrenbereiche » Rauch- und offenes-Feuer-Verbote

Rauch- und offenes-Feuer-Verbote in Gassystemen

Rauch- und offenes-Feuer-Verbote in Gassystemen

In Gebäuden und Anlagen mit Gassystemen stellen konsequente Rauch- und offenes-Feuer-Verbote ein zentrales Element des vorbeugenden Explosions- und Brandschutzes dar. Solche Verbote verringern das Risiko, dass sich im Störfall oder bei Leckagen austretende Gas-Luft-Gemische an möglichen Zündquellen entzünden. Gleichzeitig kommen Betreiber mit der Umsetzung dieser Verbote den gesetzlichen Betreiberpflichten (z. B. gemäß Betriebssicherheitsverordnung) sowie einschlägigen Versicherungsauflagen nach. Aus Sicht des Facility Managements müssen derartige Verbote nicht nur formal festgelegt, sondern baulich, organisatorisch und kommunikativ so umgesetzt werden, dass sie für alle Personen im Objekt eindeutig erkennbar, praktisch handhabbar und jederzeit überprüfbar sind.

Gasgefahr: Rauch- und Feuerverbote Übersicht

Schutzziele der Rauch- und Feuerverbote

Schutzziel

Kurzbeschreibung (Basisniveau)

Explosionsschutz

Vermeidung von Zündquellen in Bereichen mit möglicher Gasfreisetzung

Brandschutz

Reduktion der Wahrscheinlichkeit von Bränden in gasführenden Bereichen

Personenschutz

Minimierung der Verletzungsgefahr durch Explosionen, Flammen und Rauchgase

Sach- und Betriebsschutz

Begrenzung von Anlagenschäden sowie Vermeidung von Betriebsunterbrechungen

Anwendungsbereich im Facility Management

  • Gasanlagen und Gasleitungen in Technikräumen, Schächten und Versorgungsgängen (z. B. Gaszählerraum, Gasdruckregelraum, Steigleitungsschacht).

  • Bereiche mit Gasverbrauchern (Heizkessel, Blockheizkraftwerke (BHKW), gewerbliche Küchen, Labor- und Prozessgeräte mit Gasflamme).

  • Lagerbereiche mit Gasflaschen, Tanks oder sonstigen Druckbehältern mit Gas (z. B. Innen- oder Außenlager für technische Gase oder Flüssiggas, Gasflaschenschränke).

  • Innen- und Außenbereiche, in denen bei Störungen Gase austreten und sich ansammeln können (z. B. abgedeckte Lichtschächte oder Hohlräume in der Nähe von Gasinstallationen).

Typische Zonen mit grundsätzlichem Rauch-/Feuerverbot

Bereich / Zone

Beispiele

Verbotsstatus (Basis)

Gastechnikräume

Heizräume, Kessel- und BHKW-Räume, Gasdruckregelstationen

Striktes Rauch- und Feuerverbot

Gasflaschenlager / -schränke

Innen- und Außenlager für technische Gase (Druckgasflaschen) und Flüssiggas (LPG)

Striktes Rauch- und Feuerverbot

Gasverteilbereiche

Versorgungsschächte, Steigleitungs-Trassen, Versorgungsgänge

Rauch- und Feuerverbot; Zutritt nur für Befugte

Bereiche mit offenen Gasflammen

Gewerbliche Küchen, Laboratorien mit Brennern

Rauchverbot; offenes Feuer nur kontrolliert im Arbeitsprozess

Außenbereiche mit Gasinstallationen

Tankanlagen, Gasdruckregel- und Messanlagen, Abblaseleitungen

Rauch- und Feuerverbot im definierten Umkreis (z. B. ~5 m um einen Flüssiggas-Tank)

Abgrenzung zu „normalen“ Bereichen

  • Klare räumliche Trennung zwischen gasgefährdeten Bereichen und allgemeinen Publikums- bzw. Aufenthaltsbereichen (einschließlich ausgewiesener Raucherzonen) muss gewährleistet sein.

  • Festlegung von „Tabu-Zonen“ für offenes Feuer auch dann, wenn Gasinstallationen nur punktuell vorhanden sind (z. B. im Bereich einer entlang der Gebäudefassade verlaufenden Gasleitung keine offenen Flammen oder Feuerstellen zulässig).

Inhalt der Rauch- und Feuerverbote

Verbot / Einschränkung

Beschreibung

Rauchverbot

Striktes Nichtrauchen – kein Konsum von Zigaretten, E-Zigaretten, Pfeifen oder ähnlichen Rauchprodukten

Verbot offener Flammen

Keine offenen Flammen jeglicher Art (z. B. keine Kerzen, Fackeln, offenes Licht, Lagerfeuer oder Gasbrenner)

Verbot heißer Arbeiten ohne Freigabe

Schweiß-, Schneid- und Schleifarbeiten (Funkenbildung) nur mit vorheriger schriftlicher Heißarbeitserlaubnis

Verbot privater Heizgeräte

Keine privaten oder ungeprüften Heiz- oder Kochgeräte in Gasbereichen verwenden

Zulässige Ausnahmen im kontrollierten Rahmen- Hier darf offenes Feuer im Rahmen der Arbeit genutzt werden, sofern:

  • technische Belüftung (Absaugung oder ausreichende Raumlüftung) vorhanden ist,

  • geeignete Löschmittel in unmittelbarer Nähe bereitstehen,

  • Einweisung der Beschäftigten in die besonderen Vorsichtsmaßnahmen erfolgt ist, und die Gasgeräte bestimmungsgemäß sowie entsprechend den Sicherheitsvorschriften betrieben werden.

  • Heißarbeiten in Gasnähe – Arbeiten mit offener Flamme oder Funken (z. B. Schweißen, Trennschleifen) in oder nahe gasführender Umgebung sind nur auf Basis eines schriftlichen Freigabeprozesses zulässig. Im Rahmen einer solchen Heißarbeitserlaubnis werden alle notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt – z. B. Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände, kontinuierliche Gasfreimessung während der Arbeiten, Bereitstellung von Löschmitteln und ggf. Bestellung einer Brandwache. Erst wenn diese Auflagen erfüllt sind, dürfen Heißarbeiten im Gefahrenbereich durchgeführt werden.

Kennzeichnung der Verbotsbereiche

Mittel

Zweck / Mindestanforderung

Piktogramme „Rauchen verboten“

Deutliche Kennzeichnung an allen Zugängen zu Gasräumen, Gaslagern und Gas-Tankbereichen

Piktogramme „Offenes Licht/Feuer verboten“

Ergänzend einzusetzen, insbesondere in Bereichen mit erhöhter Explosionsgefahr

Hinweisschilder mit Text

Kurze, klare Warnhinweise (z. B. „Gasbereich – Rauch- und Feuerverbot“) an gut sichtbaren Stellen

Plandarstellung

Eintragung der Verbotszonen und -bereiche in Übersichtspläne (z. B. Flucht- und Feuerwehrpläne)

Organisatorische Regelungen

  • Verankerung in Vorschriften: Aufnahme der Rauch- und Feuerverbote in die Hausordnung, Betriebsanweisungen und internen Sicherheitsrichtlinien des Betriebs.

  • Raucherbereiche definieren: Festlegung zulässiger Raucherzonen in sicherer Entfernung zu allen Gasinstallationen und -Lagern, um Konflikte auszuschließen.

  • Information von Externen: Integration der Verbotsregeln in die Sicherheitsunterweisungen für Fremdfirmen (Dienstleister, Handwerker) sowie in Besucherinformationen und Zugangsbestimmungen.

Kontrolle und Sanktionierung

Maßnahme

Inhalt (Basis)

Regelmäßige Rundgänge

Geplante Kontrollgänge durch befugtes Personal; Überprüfung der Einhaltung des Rauch-/Feuerverbots in Gasräumen, Lagern und gefährdeten Außenbereichen

Dokumentation von Verstößen

Kurzprotokollierung festgestellter Verstöße (Datum, Ort, Person); ggf. Meldung an Vorgesetzte bzw. Sicherheitsbeauftragte zur weiteren Veranlassung

Konsequenzen

Konsequentes Vorgehen bei Verstößen: Unterweisung des betreffenden Mitarbeiters, offizielle Verwarnung; bei wiederholter Missachtung ggf. zeitweiser Entzug der Zugangsberechtigung

Verbindung zu Zündschutz und Sicherheitsabständen

  • Ergänzung technischer Maßnahmen: Die Rauch- und Feuerverbote dienen als organisatorische Ergänzung zu baulichen und technischen Zündschutzmaßnahmen (z. B. Einhaltung von Ex-Schutzzonen, sicherheitsgerichteten Mindestabständen und technischer Lüftung). Sie stellen sicher, dass selbst bei versagender Technik keine wirksamen Zündquellen durch menschliches Handeln entstehen.

  • Abdeckung von Schutzzonen: Die festgelegten Verbotszonen sollten mindestens den erforderlichen Sicherheitsabstand rund um Gasinstallationen, Lagertanks und Abblaseleitungen abdecken. So wird gewährleistet, dass überall dort, wo gefährliche Gas-Luft-Gemische austreten könnten, kein offenes Feuer oder Rauchen möglich ist.

Verbindung zu Notfall- und Alarmkonzepten

  • Gas-Notfallplan: Im Notfall- und Alarmplan für Gasunfälle ist unmissverständlich festzulegen, dass in und um betroffene Bereiche ein absolutes Rauch- und Feuerverbot gilt – auch während der Störungsbeseitigung, Reparatur- oder Aufräumarbeiten nach einem Zwischenfall. Dieses Verbot ist ein wichtiger Teil der Sofortmaßnahmen, um zusätzliche Zündgefahren im Ernstfall auszuschließen.

  • Einsatzmaßnahmen & Verstöße: Der Sicherheitsdienst sowie Haustechnik- und Instandhaltungspersonal sind dahingehend zu schulen, wie bei Verstößen gegen das Rauch-/Feuerverbot zu verfahren ist – insbesondere während laufender Einsätze (z. B. Evakuierung oder Leckagebehebung bei Gasalarm). Hier muss notfalls sofort eingegriffen und das Verbot durchgesetzt werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Schulung und Bewusstseinsbildung

Zielgruppe

Schulungsinhalt (Basis)

Mitarbeitende / Nutzer

Bedeutung der Verbote; Kenntnis der betroffenen Verbotsbereiche; richtiges Verhalten und Meldewege bei festgestellten Verstößen

Fremdfirmen

Spezielle Sicherheitsanweisungen für Arbeiten in der Nähe von Gasanlagen (inkl. strikt einzuhaltendes Rauch- und Feuerverbot vor Ort)

Führungskräfte / FM

Verantwortung für die Durchsetzung der Verbote im eigenen Bereich; Vorbildfunktion durch konsequentes Einhalten der Regeln