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Lagerregeln für Gasflaschen (innen vs. außen)

Facility Management: Gase » Gasanlagen » Sicherheit & Gefahrenbereiche » Lagerregeln für Gasflaschen (innen vs. außen)

Lagerregeln für Gasflaschen

Lagerregeln für Gasflaschen

Gasflaschen mit Brenngasen, technischen Gasen oder Sauerstoff sind im Gebäudebetrieb als sicherheitsrelevante Druckbehälter einzuordnen. Eine unsachgemäße Lagerung dieser Flaschen kann zu erheblichen Gefahren führen: Es besteht Explosions- und Brandgefahr, es drohen Erstickungsunfälle durch austretende Gase und bei Beschädigung können Druckgasflaschen selbst wie Geschosse wirken. Zudem kann unkontrollierter Gasaustritt den technischen Betrieb von Gasanlagen stören oder unterbrechen. Aus Sicht des Facility Managements ist es daher unerlässlich, klare und einfach umsetzbare Lagerregeln für Gasflaschen festzulegen. Diese Regeln müssen zwischen Innen- und Außenlagerung unterscheiden, den sicheren Alltagsbetrieb unterstützen und gleichzeitig alle gesetzlichen Mindestanforderungen (z. B. gemäß Gefahrstoffverordnung und Technischen Regeln wie TRGS 510) sowie betriebsinterne Sicherheitsvorgaben erfüllen. Klare Lagerkonzepte stellen sicher, dass Unfälle vermieden werden, Personen und Sachwerte geschützt bleiben und die Gasversorgung im Betrieb zuverlässig aufrechterhalten wird.

Gasflaschenlagerung: Anforderungen und Bestimmungen

Begriffe und Abgrenzung

  • Gasflasche: Wiederbefüllbarer Druckbehälter zur Bereitstellung von Gasen. Je nach Inhalt wird zwischen brennbaren Gasen (z. B. Acetylen, Propan), oxidierenden Gasen (z. B. Sauerstoff) und inerten Gasen (z. B. Stickstoff, Argon) unterschieden. Gasflaschen stehen unter hohem Druck und unterliegen speziellen Sicherheitsvorschriften.

  • Innenlager: Ein Bereich oder Raum innerhalb eines Gebäudes (oder in einem angeschlossenen geschlossenen Lagerraum), in dem Gasflaschen gelagert werden. Innenlager sind meist durch bauliche Maßnahmen vom restlichen Gebäude abgetrennt und erfordern besondere Vorkehrungen hinsichtlich Brandschutz und Belüftung.

  • Außenlager: Lagerung von Gasflaschen im Freien, entweder unter offenem Himmel oder in offenen, gut belüfteten Überdachungen bzw. Gitter-Schränken außerhalb von Gebäuden. Außenlager nutzen die natürliche Belüftung und reduzieren so die Gefahr von Gasansammlungen, benötigen aber Schutz vor Witterung und unbefugtem Zugriff.

  • Lagerung vs. Bereitstellung: Es wird unterschieden zwischen der Vorratslagerung mehrerer Gasflaschen und der Bereitstellung einer Betriebsflasche direkt am Arbeitsplatz. Als Lagerung gilt das Vorhalten von Gasflaschen auf Vorrat (über den Tagesbedarf hinaus) an einem definierten Lagerort. Bereitstellung bezeichnet hingegen das unmittelbare Vorhalten einer oder weniger Gasflaschen zur baldigen Verwendung bzw. als angeschlossene Betriebsflasche an einer Entnahmestelle. Die Lagerregeln fokussieren vor allem auf Vorratslager; für bereitgestellte Gasflaschen am Arbeitsplatz gelten zum Teil besondere Erleichterungen, aber auch diese müssen sicher aufgestellt und gegen Gefahren gesichert sein.

Schutzziele der Lagerregeln

Zielbereich

Beschreibung (Basisniveau)

FM-Perspektive (Nutzen)

Personenschutz

Schutz vor Explosion, Brand, Erstickungsgefahr und Druckgasverletzungen (umherfliegende Teile bei Bersten)

Minimierung von Unfällen und Ausfallzeiten (Vermeidung personeller Ausfälle, Erste-Hilfe-Einsätze)

Sach- und Anlagenschutz

Vermeidung von Brand- oder Explosionsschäden an Gebäuden, technischen Anlagen und Einrichtung

Erhalt der Infrastruktur und Investitionen des Unternehmens (keine Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)

Umweltschutz

Verhinderung einer unkontrollierten Freisetzung bestimmter Gase in die Umwelt (z. B. Klimagase, Giftgase)

Einhaltung betrieblicher Umweltziele und Vermeidung von Umweltauflagen oder -schäden

Betriebs- und Verfügbarkeitsschutz

Sicherstellung einer geregelten Gasversorgung trotz begrenzter Lagerhaltung (Vermeidung von Engpässen, selbst bei Sicherheitsbegrenzungen der Lagermenge)

Gewährleistung kontinuierlicher Betriebsabläufe durch vorausschauende Planung von Beständen und Lieferlogistik

    Bei der Festlegung von Lagerregeln und Schutzmaßnahmen muss das Facility Management verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigen, darunter insbesondere:

    • Gasart: Je nach Art des Gases ergeben sich unterschiedliche Gefahren und Anforderungen. Brennbare Gase (entzündlich) bergen Explosions- und Brandrisiken, oxidierende Gase (z. B. reiner Sauerstoff) können Brände beschleunigen oder verstärken, und inerte Gase (z. B. Stickstoff) verdrängen Sauerstoff und führen primär zu Erstickungsgefahr. Entsprechend müssen Lagerbereiche ggf. unterschiedlich ausgestattet oder überwacht werden (z. B. Explosionsschutz für brennbare Gase, getrennte Lagerung von Sauerstoff etc.).

    • Füllzustand: Ob Gasflaschen voll, teilentleert oder „leer“ (mit Restdruck) sind, beeinflusst den Umgang und die Lagerung. Volle Flaschen stehen unter maximalem Druck und enthalten die volle Stoffmenge – ein Leck hätte gravierende Folgen. Aber auch scheinbar leere Flaschen sind nicht drucklos; sie enthalten oft Restgase und müssen wie volle Flaschen behandelt werden. Die Trennung von vollen und leeren Flaschen sowie eine Kennzeichnung des Füllzustands dienen der Übersicht und Sicherheit.

    • Lagerort: Die Anforderungen unterscheiden sich abhängig davon, ob die Lagerung innen oder außen erfolgt. Innerhalb von Gebäuden gelten strengere Auflagen bezüglich Brandschutz (feuerbeständige Abtrennung) und Belüftung, während im Freien eine bessere Durchlüftung vorhanden ist, aber Witterungsschutz notwendig wird. Auch die Ebene spielt eine Rolle: ebenerdige Lager sind bevorzugt, während eine Lagerung im Untergeschoss (Keller) wegen möglicher Ansammlung schwerer Gase problematisch ist und nur unter besonderen Bedingungen zulässig sein kann.

    • Lüftungsverhältnisse und Umgebung: Die Belüftung des Lagerbereichs (natürlich oder technisch) und die Umgebung (Nachbarräume, angrenzende Nutzungen) beeinflussen die Sicherheitsmaßnahmen. In geschlossenen Räumen ohne ausreichende Lüftung können austretende Gase gefährliche Konzentrationen erreichen. Schwerer als Luft liegende Gase können sich in Vertiefungen, Kanälen oder Kellerschächten sammeln. Außerdem ist zu beachten, ob sich in der Nähe Flucht- und Rettungswege oder Bereiche mit vielen Personen befinden – dort müssen Lager entweder ausgeschlossen oder besonders gesichert werden. Insgesamt gilt: Je schlechter belüftet und je sensibler die Umgebung, desto strenger die Anforderungen an das Lager (z. B. größere Abstände, Gaswarner, kleinere Lagermengen).

    Unabhängig davon, ob Gasflaschen innen oder außen gelagert werden, gelten einige grundlegende Mindestanforderungen für einen sicheren Zustand des Lagers:

    Aspekt

    Mindestanforderung (Basis)

    Standsicherheit

    Gasflaschen sind standsicher aufzubewahren und gegen Umfallen oder Umstoßen zu sichern. Hierfür müssen z. B. geeignete Haltevorrichtungen, Ketten, Gurte oder Flaschenständer verwendet werden. (Flaschen möglichst aufrecht lagern; liegend gelagerte Flaschen sind gegen Wegrollen zu sichern.)

    Ventilschutz

    Flaschenventile müssen stets geschlossen sein und mit Schutzkappen (und ggf. Verschlussmuttern) gesichert werden. Es darf keine Manipulation an Ventilen oder Sicherheitseinrichtungen vorgenommen werden. Im Lager dürfen Gasflaschen weder umgefüllt noch repariert werden – solche Arbeiten obliegen Fachfirmen und sind außerhalb des Lagerbereichs durchzuführen.

    Kennzeichnung

    Jede Gasflasche muss deutlich erkennbar nach Inhalt/Gasart gekennzeichnet sein. Original-Etiketten und farbliche Kennungen (nach Norm) dürfen nicht verdeckt oder entfernt werden. Unleserliche Beschriftungen sind zu erneuern. Außerdem sollte der Füllzustand (voll/leer) durch entsprechende Anhänger oder Schilder kenntlich gemacht werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

    Temperatur und Umgebung

    Gasflaschen vor extremen Temperaturen schützen. Insbesondere dürfen sie keiner direkten Hitze- oder Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden. Auch in der Nähe von Heizquellen, heißen Maschinen oder offenen Flammen dürfen keine Flaschen gelagert werden, um Druckerhöhungen und Explosionsgefahr zu vermeiden. Zudem sollten Gasflaschen nicht in Bereichen lagern, in denen sie korrosiven Bedingungen (Nässe, aggressive Chemikalien) ausgesetzt sind – Korrosionsschutz verlängert die Lebensdauer und Sicherheit der Flaschen.

    Trennung voll/leer

    Volle Gasflaschen sind getrennt von leeren bzw. angebrochenen Flaschen aufzubewahren. Idealerweise gibt es gekennzeichnete Bereiche oder Stellplätze für „Vollgut“ und für „Leergut“. Dies erleichtert den Überblick über den Bestand und verhindert, dass leere Flaschen irrtümlich für volle gehalten werden (oder umgekehrt). Beachte: Auch leere Flaschen sollten mit Restdruck gelagert werden, um Verunreinigungen zu vermeiden – jedoch gelten sie hinsichtlich Lagergrenze meist nicht als „Gefahrstoffmenge“, was aber die Trennung im Lager nicht aufhebt.

    Sauberkeit

    Der Lagerbereich muss stets sauber und übersichtlich gehalten werden. Es dürfen sich keine brennbaren Materialien (z. B. Papier, Holz, Öllappen) oder Abfälle in unmittelbarer Nähe der Gasflaschen befinden. Stolperfallen und unnötige Gegenstände im Lager sind zu vermeiden, damit im Notfall ein schneller Zugriff und sicheres Verlassen des Bereichs möglich ist. Regelmäßige Reinigung und Ordnung beugen zudem der Gefahr von Bränden (durch vermüllte Ecken) und Unfällen vor.

    Neben dem Füllstand sollten auch unterschiedliche Gasarten ordentlich voneinander getrennt gelagert werden, um Gefahren durch Wechselwirkungen auszuschließen und die Übersichtlichkeit zu erhöhen:

    • Trennung entzündbarer und oxidierender Gase: Brennbare Gase (wie z. B. Acetylen, Propan) dürfen nicht unmittelbar neben oxidierenden Gasen (v. a. reinem Sauerstoff) gelagert werden. Diese Gase sollen in getrennten Bereichen oder zumindest mit ausreichendem Abstand und baulicher Abtrennung stehen. Hintergrund: Ein Leck in einem Sauerstoffbehälter neben einem brennbaren Gas würde die Brandgefahr drastisch erhöhen, ebenso könnte ein Gemisch austretender brennbarer Gase mit Sauerstoff explosionsfähig werden. Daher ist diese strikte Trennung ein wesentliches Sicherheitsprinzip.

    • Inerte Gase bündeln, aber kennzeichnen: Inerte (nicht reaktive) Gase wie Stickstoff, Argon oder Kohlendioxid können in einem gemeinsamen Bereich gelagert werden, da sie untereinander nicht reaktiv sind. Allerdings ist auch hier auf klare Kennzeichnung und Ordnung zu achten. Jede Flasche muss erkennbar machen, welches Gas enthalten ist, um Verwechslungen zu vermeiden. Obwohl inert, besteht bei diesen Gasen Erstickungsgefahr bei Leckagen – daher dürfen sie nicht unterschätzt werden. Eine Bündelung inerten Gase in einem Abschnitt des Lagers kann sinnvoll sein, um die Handhabung zu erleichtern, solange alle Flaschen ordnungsgemäß beschriftet sind.

    • Mischlagerung nur nach Konzept: Die Lagerung verschiedener Gasarten im selben Lagerraum oder Lagerschrank ist nur zulässig, wenn ein durchdachtes Lagerkonzept dies vorsieht und alle notwendigen Schutzmaßnahmen beachtet werden. Das bedeutet: Brand- und Explosionsschutz müssen gewährleistet sein (z. B. kein offenes Feuer, geeignete Lüftung, evtl. Ex-Schutzzonen), und es muss klare Zutritts- und Handhabungsregeln geben. Ohne spezielles Konzept sollten unterschiedliche Gefahrklassen von Gasen nicht wahllos gemischt werden. In vielen Fällen verlangen Regeln (wie TRGS 510) ab bestimmten Mengenschwellen oder Gefahrenklassen eine getrennte Lagerung – diese Vorgaben sind strikt zu beachten. Zusammengefasst: Eine Mischlagerung unterschiedlicher Gasarten darf nur erfolgen, wenn Sicherheitsabstände, Verträglichkeits- bzw. Zusammenlagerungsregeln und organisatorische Maßnahmen eine sichere Koexistenz ermöglichen.

    Folgende Verbote und Einschränkungen gelten unabhängig von sonstigen Maßnahmen:

    • Keine Lagerung in Flucht- und Rettungswegen oder Treppenräumen: Gasflaschen dürfen niemals in Bereichen abgestellt oder gelagert werden, die als Fluchtweg oder Notausgang dienen (z. B. Treppenhäuser, Flure, Ausgänge). Diese Bereiche müssen im Gefahrenfall jederzeit frei passierbar und frei von zusätzlichen Risiken sein. Eine Gasflasche könnte im Brandfall explodieren oder zumindest den Fluchtweg versperren – daher sind derartige Verkehrswege strikt von jeglicher Lagerung freizuhalten.

    • Keine Lagerung in allgemein zugänglichen oder stark belegten Räumen: In Büros, Aufenthaltsräumen, Kantinen oder anderen Räumen mit regelmäßigem Personenaufenthalt dürfen Gasflaschen nicht gelagert werden. Zum einen würden sie dort eine ständige Gefahrenquelle darstellen, zum anderen besteht die Gefahr von Missbrauch oder Manipulation durch Unbefugte. Auch aus Versicherungssicht und gemäß Arbeitsschutzvorschriften ist eine Lagerung von Gefahrstoffen in solchen Räumen untersagt. Gasflaschenlager sollten immer in Bereiche verlegt werden, die nur befugtes Personal betritt.

    • Keine Lagerung in schlecht belüfteten Untergeschossen, Schächten oder Gruben: Besonders Flüssiggas (Propan/Butan) und andere Gase, die schwerer sind als Luft, dürfen nicht in Kellerräumen oder Senken ohne ausreichende Lüftung gelagert werden. Diese Gase würden sich im Leckfall am Boden sammeln und könnten im Keller zu explosionsfähigen Gemischen führen oder den Sauerstoff verdrängen. Grundsätzlich ist die Lagerung unter Erdgleiche (unterhalb des Geländeniveaus) problematisch. Sie ist – wenn überhaupt – nur unter strengen Auflagen erlaubt (z. B. stark begrenzte Anzahl von Flaschen, sehr große Lüftungsöffnungen und kontinuierliche Lüftung, Gaswarneinrichtungen). In normalen Fällen sollte daher von einer Kellerlagerung abgesehen werden. Gruben, Bodenvertiefungen oder offene Kanäle im Lagerbereich sind ebenfalls unzulässig bzw. müssen verschlossen sein, damit sich kein Gas darin sammeln kann.

    Bei der Einrichtung eines Innenlagers für Gasflaschen (also eines Lagerraums innerhalb des Gebäudes) sind besondere bauliche und organisatorische Anforderungen zu beachten:

    Kriterium

    Mindestanforderung (Innenlager)

    Nutzung des Raums

    Der Lagerraum darf ausschließlich oder vorrangig als Gasflaschenlager dienen. Es soll kein allgemeiner Aufenthaltsraum oder Büro sein. Es dürfen sich dort keine Arbeitsplätze befinden, abgesehen von kurzfristigen Tätigkeiten zum Ein- oder Auslagern. Diese Trennung minimiert die Personengefährdung im Lager.

    Lage

    Ein Innenlager für Gasflaschen sollte möglichst ebenerdig (auf Erdgeschossniveau) liegen. Insbesondere für Flüssiggasflaschen ist eine Lage unter Erdgleiche (Keller) wegen der genannten Gefahren unzulässig bzw. nur in Ausnahmefällen gestattet. Optimal ist ein Lagerraum, der an eine Außenwand grenzt und idealerweise einen direkten Zugang ins Freie hat (für Notfälle und für bessere Belüftungsmöglichkeiten).

    Bauliche Trennung

    Der Gasflaschen-Lagerraum muss baulich von anderen Nutzungen getrennt sein. Die Wände, Decken und Türen sollten mindestens feuerhemmend ausgeführt sein (üblich sind Bauteile in Feuerwiderstandsklasse F30 bei normalen Mengen; angrenzend an besonders gefährdete Bereiche ggf. F90). Die Tür des Lagerraums ist abschließbar zu gestalten, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren. Außerdem muss der Raum als Gasflaschenlager erkennbar sein – z. B. durch ein Schild an der Tür („Gasflaschenlager – Zutritt nur für Berechtigte, Feuer und Rauchen verboten“).

    Boden

    Der Fußboden im Lagerraum soll eben, rutschfest und tragfähig sein, um die schweren Flaschen sicher abzustellen. Der Belag muss aus nicht brennbarem bzw. schwer entflammbarem Material bestehen (kein Holz, kein Teppich). Wichtiger noch: Es dürfen keine tiefen Vertiefungen, Bodenabläufe oder Öffnungen im Boden vorhanden sein, in denen ausströmendes Gas sich sammeln könnte. Falls Bodenabläufe notwendig sind, müssen diese gegen Gasdurchtritt gesichert sein (z. B. Wasservorlage). Insgesamt ist ein ebener, dichter Boden erforderlich, der auch eventuelle Flüssigkeiten (bei kühl verflüssigten Gasen) auffangen kann.

    In Innenlagern spielt die Lüftung eine entscheidende Rolle. Folgende Punkte sind zu beachten, um ein gefahrloses Klima im Lagerraum sicherzustellen:

    • Ausreichende Belüftung sicherstellen: Jeder Innenlagerraum für Gasflaschen muss ausreichend be- und entlüftet sein, um bereits kleinste Leckagen schnell verdünnen und abführen zu können. Ideal ist eine natürliche Querlüftung (z. B. Lüftungsöffnungen unten und oben, diagonal gegenüberliegend, direkt ins Freie führend). Diese Öffnungen müssen einen ausreichenden Querschnitt haben (eine gängige Anforderung ist mindestens 1/100 der Bodenfläche pro Öffnung). Alternativ oder zusätzlich kann eine technische Lüftung (Ventilator) installiert werden, welche kontinuierlich oder intermittierend Frischluft zuführt und Gasansammlungen verhindert.

    • Ansammlung von Gasen verhindern: Bei der Raumgestaltung ist darauf zu achten, dass sich keine Nischen oder Senken bilden, in denen schwerere Gase liegen bleiben können. So sollten im Lager keine offenen Kanäle, Gruben oder tieferliegenden Bereiche vorhanden sein. Falls dies unvermeidbar ist, müssen diese Bereiche besonders überwacht oder durch technische Maßnahmen (z. B. Gaswarnmelder in Bodennähe) gesichert werden. Grundsätzlich gilt: schwerer als Luft Gas (wie Propan, CO₂) muss immer nach unten entweichen können – Lüftungsöffnungen in Bodennähe sind dann Pflicht.

    • Lüftungsöffnungen frei halten: Bereits vorhandene Lüftungseinrichtungen dürfen keinesfalls nachträglich verschlossen oder verstellt werden. Häufig kommt es vor, dass Lüftungsgitter im Lagerraum durch abgestellte Materialien, Regale oder Verkleidungen verdeckt werden – dies ist zu vermeiden. Die Wirksamkeit der Lüftung muss dauerhaft gewährleistet sein. Das Facility Management sollte daher regelmäßig kontrollieren, dass Zu- und Abluftöffnungen offen und funktionstüchtig sind (nicht zugestaubt, nicht durch Folien o.ä. abgedeckt). Auch Temperaturbedingungen sind zu beachten: extreme Kälte oder Hitze im Lagerraum können die Gasflaschen beeinflussen (Druckveränderung) – in normalen Gebäuden ist dies selten ein Problem, aber direkte Heizquellen im Lagerraum sollten vermieden werden.

    Neben Bau und Lüftung gibt es im Innenlager organisatorische Brandschutzmaßnahmen und Betriebsregeln, die strikt einzuhalten sind:

    Aspekt

    Mindestanforderung im Innenlager

    Zündquellen

    Jegliche offenen Flammen und Zündquellen sind im Gasflaschenlager verboten. Das bedeutet: absolutes Rauchverbot, kein offenes Licht oder Feuer, keine Funkenbildung (z. B. durch Schleifarbeiten) im oder in direkter Nähe des Lagerraums. Elektrische Geräte oder Installationen im Lager müssen, wenn dort entzündliche Gase lagern, in explosionsgeschützter Ausführung sein. Insgesamt gilt: Der Lagerraum ist als Ex-Bereich zu behandeln, sofern brennbare Gase vorhanden sind – dem entsprechend sind potenzielle Zündquellen konsequent fernzuhalten.

    Löscheinrichtungen

    Es muss mindestens ein geeigneter Feuerlöscher griffbereit in der Nähe des Lagerraums vorhanden sein. Empfehlenswert sind ABC-Pulverlöscher oder Kohlendioxid-Löscher, je nach gelagerten Gasen (für brennbare Gase ABC-Pulver). Der Löscher sollte direkt am Eingang oder an einem gut sichtbaren Ort hängen, damit er im Notfall sofort eingesetzt werden kann. Mitarbeiter, die Zugang zum Lager haben, müssen wissen, wo sich der Löscher befindet. Zusätzlich kann eine Wandhydrant oder automatische Löschanlage (Sprinkler, CO₂-Anlage) je nach Menge und Risiko vorgesehen sein – dies hängt von gesetzlichen Vorgaben und der Gefährdungsbeurteilung ab.

    Zutrittsregelung

    Der Zutritt zum Gasflaschen-Innenlager ist ausschließlich befugten Personen erlaubt. Das umfasst in der Regel das Haustechnik-Personal, Sicherheitsbeauftragte und geschulte Nutzer, die Gasflaschen benötigen. Unbefugten (inklusive allgemeiner Belegschaft oder Fremdfirmen ohne Erlaubnis) ist der Zugang zu verwehren. Dies wird durch abgeschlossene Türen, Zugangsberechtigungen oder Schlüsselausgaben geregelt. Außen an der Lagertür sollte ein Hinweis auf die Zutrittsbeschränkung angebracht sein („Zutritt nur für autorisiertes Personal“).

    Kennzeichnung

    Am Innenlager müssen deutlich sichtbare Warn- und Verbotsschilder angebracht sein. Dazu zählen beispielsweise das allgemeine Warnzeichen „Warnung vor Gasflaschen“ und Verbotszeichen wie „Kein offenes Feuer, keine Zündquellen, nicht rauchen“. Zudem bietet sich ein Schild an der Tür an, das auf die Art der gelagerten Gase hinweist (z. B. „Gasflaschenlager – Druckgasbehälter“). Im Inneren des Raums können Piktogramme oder Markierungen den Stellplatz bestimmter Gasarten kennzeichnen. Eine klare Beschilderung erhöht das Bewusstsein für die Gefahr und stellt sicher, dass im Ernstfall Rettungskräfte erkennen, womit sie es zu tun haben.

    Die Wahl des richtigen Standorts für ein Gasflaschen-Außenlager ist entscheidend für die Sicherheit. Folgende Kriterien sollten mindestens erfüllt sein:

    Kriterium

    Mindestanforderung (Außenlager)

    Abstand zu Öffnungen

    Gasflaschenlager im Freien dürfen nicht direkt vor Öffnungen von Gebäuden positioniert werden. Ein ausreichender Abstand zu Fenstern, Türen, Lüftungsansaugöffnungen oder Kellerabgängen ist einzuhalten, damit austretendes Gas nicht in Gebäude eindringen kann. Insbesondere sollten Propangasflaschen nicht nahe an Lichtschächten oder Kellerfenstern gelagert werden. Praktisch bedeutet dies: einige Meter Abstand (i. d. R. mindestens 1–2 m, bei größeren Mengen mehr) zu jeglichen Gebäudeöffnungen halten.

    Boden/Gelände

    Der Lagerbereich im Freien muss einen ebenen, festen Untergrund haben, der die Flaschen und ggf. das Lagergestell sicher trägt. Unebenheiten oder starke Gefälle sind zu vermeiden, da sie die Standsicherheit beeinträchtigen. Unmittelbar neben dem Lager dürfen sich keine Gruben, offenen Kanäle oder Schächte befinden, in denen schweres Gas sich sammeln könnte. Falls der Untergrund unbefestigt ist (Erde/Schotter), sollte geprüft werden, ob ein fundamentartiger Untergrund (Betonplatte oder Pflaster) erstellt wird, um Stabilität zu gewährleisten.

    Verkehrswege

    Das Außenlager ist so zu platzieren oder baulich zu schützen, dass es nicht durch Fahrzeuge oder Flurförderzeuge (Gabelstapler, Lkw) angefahren oder beschädigt werden kann. Befindet sich das Lager in der Nähe von Fahrwegen, muss ein Anfahrschutz (z. B. Rammschutzpoller, Schutzplanken) installiert werden. Zudem sollte das Lager nicht an einer Stelle liegen, an der es Rangierverkehr erheblich behindert. Die Zugänglichkeit für den Lieferverkehr soll gewährleistet sein, aber unkontrolliertes Hinfahren muss verhindert werden.

    Nachbarschaft

    Bei der Standortwahl ist auch auf umliegende Bereiche zu achten. Das Lager darf keine Gefährdung für benachbarte Grundstücke oder öffentliche Bereiche darstellen. Insbesondere muss der notwendige Sicherheitsabstand innerhalb des eigenen Geländes bleiben – der „Schutzbereich“ des Lagers (z. B. 5 m rund um die Flaschen bei großen Lagermengen) darf sich nicht auf fremde Flächen oder Gehwege erstrecken. Außerdem sollte Rücksicht auf angrenzende Nutzungen genommen werden: Ein Lager in unmittelbarer Nähe zu Bereichen mit Publikumsverkehr (wie Eingangsbereichen, Parkplätzen für Besucher) ist ungünstig. Ideal ist ein abgelegener, aber für Lieferanten gut erreichbarer Ort, der klar zum Betriebsgelände gehört und von Außenstehenden gemieden wird.

    Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Außenlager - Auch im Freien müssen Gasflaschen durch geeignete Maßnahmen geschützt und gesichert werden:

    • Belüftete Einhausung nutzen: Gasflaschen sollten im Außenbereich nicht einfach offen herumstehen, sondern in dafür vorgesehenen Gasflaschen-Depots, -Containern oder Gitterkäfigen gelagert werden. Diese Einhausungen bieten einerseits physischen Schutz vor Umfallen und unbefugtem Zugriff, andererseits sind sie so konstruiert, dass eine ständige natürliche Belüftung gegeben ist (z. B. Gitterwände, Lüftungsschlitze). So kann ein etwaiges austretendes Gas sich nicht gefährlich konzentrieren. Wichtig: Geschlossene Container müssen Lüftungsöffnungen haben, um den Anforderungen zu genügen.

    • Schutz vor Witterung gewährleisten: Gasflaschen im Außenbereich sind der Witterung ausgesetzt und müssen entsprechend geschützt werden. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden, da sie die Flaschen stark erhitzen kann (Druckanstieg!). Daher sind Lagerplätze idealerweise beschattet oder mit einem leichten Überdach versehen. Ebenso sollte ein Außenlager vor Regen, Schnee und Eis geschützt sein – nicht primär aus Sicherheitsgründen, aber um Korrosion an Flaschen und Armaturen zu vermeiden und die Handhabung (kein Festfrieren etc.) zu erleichtern. Ein Dach oder eine Überdachung ist daher sinnvoll. Gleichzeitig muss aber die Belüftung erhalten bleiben (kein dichtschließender Raum).

    • Zugang sichern (Diebstahl- und Zugriffsschutz): Ein Außenlager muss gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sein. Das Gelände sollte eingezäunt sein, oder zumindest der Lagerbereich selbst muss abschließbar sein (z. B. Käfig mit Vorhängeschloss). Nur berechtigte Personen dürfen Gasflaschen entnehmen oder einstellen. Dies dient sowohl der Unfallverhütung (Unbefugte könnten Fehler machen oder sich gefährden) als auch der Diebstahlprävention – volle Gasflaschen stellen einen Wert dar und könnten missbraucht werden. Zusätzlich zur Abschließbarkeit tragen auch sichtbare Hinweise („Zutritt für Unbefugte verboten“) und ggf. eine Zugangskontrolle (Schlüsselmanagement, dokumentierte Entnahmen) zur Sicherung bei. Bei größeren Außenlagern auf frei zugänglichem Werksgelände ist in manchen Fällen auch eine Überwachung (Kamera, Werkschutzrundgänge) ratsam, insbesondere wenn sensible Gase (z. B. medizinische Sauerstoffflaschen) gelagert werden.

    Damit ein Außenlager effizient und sicher betrieben werden kann, sind organisatorische Regeln einzuhalten:

    Aspekt

    Mindestanforderung (Organisation Außenlager)

    Ordnung

    Auch im Freien ist eine übersichtliche und sortenreine Lagerung Pflicht. Gasflaschen sollten ordentlich in Reihen oder definierten Stellplätzen abgestellt werden – nicht wild durcheinander. Unterschiedliche Gasarten gehören nach Möglichkeit an getrennte Plätze oder sind zumindest klar voneinander abgegrenzt (Markierungen am Boden oder Schild „Propangas“ / „Sauerstoff“ etc.). Ebenso sind volle Flaschen vom Leergut zu trennen (separate Bereiche für volle vs. leere Flaschen, ggf. durch Beschilderung „Voll“ und „Leer“ gekennzeichnet). Dieses Ordnungsprinzip erleichtert Inventur und Kontrolle und erhöht die Sicherheit.

    Erreichbarkeit

    Der Lagerort muss so gewählt und gestaltet sein, dass Lieferanten und berechtigte Mitarbeiter ihn gut erreichen können. Es ist sicherzustellen, dass Lieferfahrzeuge (Lkw mit Gasflaschenlieferung) nahe genug heranfahren können, um Flaschen gefahrlos anliefern oder abholen zu können – idealerweise ebenerdig und ohne lange Tragewege. Gleichzeitig sollte auch für interne Nutzer der Zugang bequem und sicher sein (ausreichend Platz zum Rangieren mit Flaschenwagen, keine Stolperfallen auf dem Weg). Im Winter sind Wege vom/vom Lager schnee- und eisfrei zu halten.

    Kennzeichnung

    Das Außenlager ist von außen klar zu kennzeichnen. Bereits am Zugang sollte ein Schild auf die gelagerten Druckgasbehälter hinweisen („Gasflaschenlager“) sowie Verbots- und Warnschilder sichtbar angebracht sein (z. B. „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ in der Nähe, Piktogramme für Gaswarnung). Da Außenlager oft von Weitem sichtbar sind, dienen die Kennzeichnungen auch der Warnung Unbeteiligter. Außerdem sollten die einzelnen Gasflaschen oder Gruppen darin wie innen nach Gasart beschriftet sein. Falls das Lager von außen zugänglich ist, kann eine Kontaktinformation (Ansprechpartner, Telefon bei Notfall) ausgehängt werden.

    Nacht-/Wochenendbetrieb

    Außerhalb der normalen Betriebszeiten (nachts, am Wochenende oder während Betriebsferien) muss das Außenlager besonders gesichert sein. Das bedeutet: sämtliche Zugänge sind verschlossen, es findet keine unbeaufsichtigte Lageröffnung statt. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um Vandalismus oder mutwilliges Eindringen zu verhindern – z. B. Beleuchtung mit Bewegungsmelder, regelmäßige Streifen des Werkschutzes oder Alarmierung, falls jemand unbefugt das Lager betritt. Für den Notfall (etwa wenn außerhalb der Zeiten ein Leck bemerkt wird) sollten klare Alarm- und Interventionspläne bestehen.

    Im Folgenden sind typische Rollen im Facility Management und ihre Aufgaben in Bezug auf Gasflaschenlager aufgeführt:

    Rolle/Funktion

    Typische Aufgaben im Kontext Gasflaschenlager

    Betreiber/Eigentümer

    Der Betreiber oder Eigentümer der Liegenschaft (bzw. des Unternehmens) trägt die oberste Verantwortung für die Lagerung von Gasflaschen. Er legt das grundsätzliche Lagerkonzept und die Sicherheitsstandards fest (z. B. in Form einer Betriebsanweisung oder Verfahrensanweisung „Gasflaschenlagerung“). Außerdem sorgt er für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und Ressourcen (geeignete Lagerräume, Schränke, Budget für Schutzausrüstung etc.). Er muss sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden (Gefahrstoffverzeichnis führen, Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Genehmigungen einholen falls nötig).

    Facility Manager

    Der Facility Manager organisiert den praktischen Betrieb der Gasflaschenlager. Dazu gehört die Einteilung von Lagerzonen (welche Gase wo, Kennzeichnung), die Implementierung der vom Betreiber vorgegebenen Regeln im Alltag und die Abstimmung mit externen Dienstleistern. Der FM schließt z. B. Verträge mit Gaslieferanten, plant Lieferintervalle und Lagerbestände so, dass genug Gas vorrätig ist, aber die zulässigen Lagermengen nicht überschritten werden. Er ist oft dafür zuständig, regelmäßige Kontrollen oder Wartungen zu veranlassen (Feuerlöscherprüfungen, Gaswarnanlagen-Wartung). Zudem schult er das Personal oder organisiert Schulungen und ist Anlaufstelle für Fragen rund um die Gasflaschenlagerung.

    Haustechnik/Hausmeister

    Die Mitarbeiter der Haustechnik oder ein Hausmeister übernehmen meist die operative Betreuung der Lager. Sie führen regelmäßige Sichtkontrollen der Lager durch (tägliche oder wöchentliche Rundgänge), prüfen dabei Ordnung, Standsicherungen und ob alle Vorschriften eingehalten werden (z. B. ob keine Gegenstände im Lager abgestellt sind, ob Ventile geschlossen sind). Bei festgestellten Mängeln oder Gefahren (z. B. Gasgeruch, beschädigte Flasche) ergreifen sie erste Maßnahmen und melden dies umgehend weiter (an FM oder Sicherheitsfachkraft). Sie kümmern sich auch um praktische Belange: nehmen die Lieferungen der Gasflaschen entgegen, tauschen Flaschen aus (falls geschult), halten das Lager sauber und die Zugänge frei.

    Nutzer/Fachbereiche

    Die letztendlichen Verwender der Gase (z. B. Laborpersonal, Werkstattmitarbeiter, medizinisches Personal) haben die Pflicht, die Lagerregeln einzuhalten, soweit sie für sie relevant sind. Dazu gehört, entnommene Gasflaschen sicher zum Verbrauchsort zu transportieren und korrekt anzuschließen, leere Flaschen wieder ins Leergutlager zu bringen und ordnungsgemäß zu sichern. Sie müssen sich an das Rauch- und Feuerverbot halten und eventuelle Auffälligkeiten (zum Beispiel eine Flasche, die beim Holen ungewöhnlich zischt oder lose steht) sofort an das Facility Management melden. Oft werden diese Nutzer zuvor unterwiesen, damit sie die Grundregeln kennen. Ihre Verantwortung liegt im täglichen Umgang und der sofortigen Meldung von Problemen oder Gefahren.

    Lieferant/Gasdienst

    Externe Lieferanten oder der Gasversorger haben ebenfalls Pflichten beim Befüllen und Austauschen der Gasflaschen. Sie müssen bei der Anlieferung die gültigen Vorschriften einhalten (Transportvorschriften, keine beschädigten Flaschen bereitstellen, korrekte Kennzeichnung). Auf dem Betriebsgelände befolgen sie die lokalen Sicherheitsregeln (z. B. Schutzkleidung, Rauchverbot). Der Lieferant tauscht leere gegen volle Flaschen und stellt sicher, dass die neuen Flaschen korrekt gesichert im Lager abgestellt werden. Außerdem informiert er das zuständige Personal, wenn Besonderheiten auftreten (z. B. wenn eine Flasche Mängel hat oder demnächst zur TÜV-Prüfung muss). In manchen Fällen führt der Gasdienst auch sicherheitstechnische Prüfungen durch (z. B. Dichtigkeitskontrolle) – dies erfolgt in Abstimmung mit dem FM.

    Regelmäßige Kontrollen und einfache Checklisten

    Um die Sicherheit im Gasflaschenlager dauerhaft zu gewährleisten, sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Das Facility Management kann hierfür einfache Checklisten einsetzen, die bei jedem Kontrollgang abgearbeitet werden.

    Wesentliche Prüfpunkte sind:

    • Standsicherheit und Sicherung: Überprüfen, ob alle Gasflaschen ordnungsgemäß stehen und gesichert sind. Konkret: Sind alle Flaschen mit Ketten/Gurten fixiert oder in Halterungen eingerastet? Stehen Flaschen aufrecht (außer es handelt sich um zugelassene liegende Lagerung)? Wurden ggf. liegende Flaschen gegen Wegrollen gesichert? Falls Flaschen palettiert gelagert sind, ist die Palette unbeschädigt und standsicher positioniert?

    • Kennzeichnungen und Beschilderung: Kontrollieren, ob an allen Flaschen die Etiketten und Gefahrstoffkennzeichen vorhanden und gut lesbar sind. Stimmt die Kennzeichnung mit dem tatsächlichen Inhalt überein (keine verwechselten Kappen oder falschen Farbcodierungen)? Ist die Trennung Voll/Leer im Lager ersichtlich und werden leere Flaschen korrekt als solche markiert aufbewahrt? Darüber hinaus: Sind die vorgeschriebenen Warn- und Verbotsschilder am Lagerplatz vorhanden und unbeschädigt (z. B. „Rauchen verboten“ Schild noch an Tür, „Zutritt nur für Berechtigte“ sichtbar)? Eventuell müssen verblichene oder beschädigte Schilder ersetzt werden.

    • Allgemeiner Zustand und Sicherheit: Visuelle Inspektion auf offensichtliche Schäden oder Risiken. Dazu gehört: Weist keine Gasflasche Korrosionsstellen, Beulen oder andere Beschädigungen auf? Insbesondere Ventile: Sind alle Schutzkappen aufgeschraubt und Ventile dicht (kein Zischen oder Geruch wahrnehmbar)? Prüfen, ob irgendwo Gasgeruch feststellbar ist – falls ja, sofort Alarmplan auslösen. Kontrollieren, ob keine Zündquellen oder unerlaubte Gegenstände im oder am Lager vorhanden sind (z. B. Feuerzeuge, Werkzeuge, die Funken schlagen könnten). Ebenso sicherstellen, dass Fluchtwege in Lager-Nähe frei sind und Zugänge nicht blockiert sind. Bei Außenlagern: Ist der Anfahrschutz intakt, die Umzäunung geschlossen, die Beleuchtung funktionstüchtig? Diese Rundum-Prüfung sollte in festgelegten Intervallen (je nach Risiko täglich bis monatlich) erfolgen und dokumentiert werden.

    Sowohl die technischen als auch die organisatorischen Maßnahmen zur Gasflaschenlagerung müssen dokumentiert und dem Personal bekannt gemacht werden:

    Thema

    Inhalt (Basis)

    Dokumentation

    Alle relevanten Daten und Informationen zum Gasflaschenlager sind schriftlich oder digital festzuhalten. Dazu gehören insbesondere Lagerpläne (Übersichtsplan der Standorte aller Gasflaschenlager im Betrieb, inkl. Angabe der gelagerten Gasarten und Maximallagermengen), ein Gefahrstoffverzeichnis der gelagerten Gase (Art und Menge der Gase, Sicherheitsdatenblätter), sowie die internen Lagerregeln bzw. Betriebsanweisungen. Außerdem sollten regelmäßige Prüf- und Wartungsprotokolle aufbewahrt werden (z. B. Checklisten der Kontrollen aus 6.2, Prüfnachweise von Feuerlöschern, Wartungsberichte von Gaswarnanlagen). Die Dokumentation dient zum Nachweis der Sicherheit (gegenüber Aufsichtsbehörden) und als Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten.

    Unterweisung

    Mitarbeiter, die mit Gasflaschen umgehen oder Zugang zu den Lagern haben, müssen regelmäßig unterwiesen werden. Diese Unterweisungen umfassen die geltenden Lagerregeln, den sicheren Umgang mit Druckgasflaschen, das richtige Anschließen und Wechseln sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Leckage). Eine kurze Schulung sollte mindestens einmal jährlich oder bei Änderung der Regeln stattfinden. Neu eingesetztes Personal (z. B. in der Haustechnik oder in nutzenden Fachbereichen) ist vor der ersten Tätigkeit im Bereich Gasflaschen intensiv einzuweisen. Die Unterweisung kann in Form von Schulungspräsentationen, praktischen Übungen (z. B. richtiges Sichern einer Flasche) und Aushändigung von Merkblättern erfolgen. Alle Unterweisungen sind mit Datum und Teilnehmerliste zu dokumentieren.

    Aktualisierung

    Die Lagerkonzepte und Regeln müssen lebende Dokumente sein – das heißt, sie sind bei Bedarf zu aktualisieren. Änderungen im Betrieb, die das Gassystem betreffen, erfordern eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Lagerregelungen. Beispiele: Wenn neue Gasarten eingeführt werden (andere Gefährlichkeitsklasse), wenn sich die Lagermenge deutlich erhöht, wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden (z. B. Umzug des Lagers in einen anderen Raum) oder neue gesetzliche Vorgaben in Kraft treten. In solchen Fällen passt der Facility Manager die Dokumentation und Beschilderung an, informiert die Belegschaft über geänderte Regeln und stellt sicher, dass alle technischen Schutzeinrichtungen (wie Lüftung oder Gaswarnanlage) den neuen Bedingungen genügen. Kontinuierliche Verbesserung und Aktualität der Unterlagen gewährleisten, dass das Gasflaschenmanagement stets auf dem neuesten Stand und rechtskonform ist.