Gefahrenbereiche & gesperrte Zonen
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Gefahrenbereiche & gesperrte Zonen
In Gebäuden mit Gasanlagen ist es essenziell, Gefahrenbereiche und gesperrte Zonen klar zu definieren, deutlich zu kennzeichnen und organisatorisch abzusichern. Dies dient dem Schutz von Personen vor Risiken wie Explosionen, Bränden, Vergiftungen oder Erstickungsgefahren. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass der Anlagenbetrieb sicher bleibt, Wartungsarbeiten gefahrlos durchgeführt werden können und im Notfall ein schneller sowie sicherer Zugang für Einsatzkräfte möglich ist.
Gefahrenbereiche und gesperrte Zonen Gasanlagen
- Grundlagen: Begriffe, Schutzziele und Geltungsbereich
- Identifikation und Einstufung von Gefahrenbereichen
- Festlegung und Organisation gesperrter Zonen
- Schnittstellen zu Betrieb, Arbeiten und Notfällen
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Schulung, Unterweisung und Sensibilisierung
- Kontinuierliche Verbesserung
- Gefahrenbereiche & gesperrte Zonen
- Grundlagen: Begriffe, Schutzziele und Geltungsbereich
- Kriterien der Bereichseinstufung (Basis)
- Typische Gefahrenbereiche im Gebäude
- Arten gesperrter Zonen
- Regelbetrieb und Instandhaltung
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Kontinuierliche Verbesserung
Begriffsbestimmungen (Basisniveau)
Gefahrenbereiche: Bereiche, in denen aufgrund von Gasführung, möglichen Leckagen oder der Abgasführung ein erhöhtes Risiko für Explosion, Feuer oder gesundheitliche Gefahren besteht. Hierunter fallen insbesondere Zonen, in denen sich brennbares Gas oder gefährliche Abgase in gefährlicher Menge ansammeln können. In Bezug auf explosionsfähiges Gas entspricht ein Gefahrenbereich in der Regel einem explosionsgefährdeten Bereich, der gegebenenfalls gemäß geltenden Vorschriften in Ex-Zonen (z.B. Zone 1 oder Zone 2) unterteilt wird.
Gesperrte Zonen: Bereiche oder Räumlichkeiten, die dauerhaft oder temporär nur eingeschränkt oder gar nicht betreten werden dürfen. Dies kann planmäßig der Fall sein (z.B. abgeschlossene Technikräume, die nur für Befugte zugänglich sind) oder anlassbezogen, etwa im Stör- oder Notfall, während gefährlicher Arbeiten oder nach Leckageereignissen, bis die Gefahr beseitigt ist. Gesperrte Zonen dienen dem unmittelbaren Schutz von Personen, indem sie Zutritt und Aufenthalt solange verbieten, bis keine Gefahr mehr besteht.
Schutzziele- Die Organisation von Gefahrenbereichen und gesperrten Zonen verfolgt mehrere Schutzziele:
| Schutzziel | Kurzbeschreibung (Basis) |
|---|---|
| Personenschutz | Vermeidung von Verletzungen, akuten Gesundheitsgefahren und langfristigen Gesundheitsschäden für Beschäftigte, Besucher und alle Personen im Gebäude. |
| Sach- und Anlagenschutz | Begrenzung von Schäden an Gebäudestrukturen und technischen Anlagen; Schutz vor Explosion oder Brand, der Inventar und Infrastruktur zerstören könnte. |
| Betriebs- und Verfügbarkeitsschutz | Sicherstellung des kontinuierlichen Betriebs: Vermeidung unkontrollierter Anlagenstillstände, Folgeschäden und finanzieller Verluste durch Vorfälle in Gasanlagen. |
| Unterstützung von Einsatzkräften | Bereitstellung einer klaren Zonenstruktur, die Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Einsatzkräften im Ernstfall ein sicheres und effizientes Vorgehen ermöglicht (z.B. durch klare Absperrungen und Pläne der Gefahrenbereiche). |
Im Facility Management gelten die Festlegungen zu Gefahrenbereichen und Sperrzonen vor allem für folgende Bereiche eines Gebäudes oder Liegenschaft:
Technikräume mit Gasgeräten: Zum Beispiel Heizungsräume mit Gasheizkesseln, Räume mit Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Gas-Druckregelstationen. In diesen Räumen befinden sich zentrale Gasverbraucher oder Gasverteiler, sodass hier besonders auf Explosionsschutz, Belüftung und Zugangsbegrenzung geachtet werden muss.
Bereiche mit Gasverteilungen: Dazu zählen Steigzonen, Installationsschächte und Versorgungskanäle, in denen Gasleitungen geführt werden. Auch Zwischendecken oder Hohlräume mit Gasleitungen gehören dazu. Hier besteht die Gefahr verdeckter Leckagen, die schwer erkennbar sind, sowie erschwerte Zugänglichkeit im Ernstfall.
Räume mit Gasverbrauchern: Etwa gewerbliche Küchen mit Gaskochstellen, Laboratorien mit Gasanschlüssen oder industrielle Prozessanlagen, die Gase nutzen. In diesen Nutzbereichen können offene Flammen vorhanden sein; Bedienfehler oder defekte Geräte könnten zu Gasaustritten führen. Entsprechend müssen dort besondere Vorsichtsmaßnahmen und Überwachungen etabliert werden.
Außenbereiche mit Gasanlagen: Beispielsweise Bereiche mit außen verlegten Gasleitungen, Lagerplätze für Gasflaschen oder ortsfeste Gastanks (Flüssiggas, LNG etc.). Diese Bereiche sind Witterungseinflüssen ausgesetzt und müssen vor Fremdeinwirkung (z.B. Anfahren durch Fahrzeuge, Vandalismus) geschützt werden. Gleichzeitig ist auf Sicherheitsabstände und ggf. Blitzschutz zu achten, um externe Gefahren von den Gasanlagen fernzuhalten.
Um Gefahrenbereiche zu identifizieren und richtig einzustufen, werden im Wesentlichen folgende Kriterien herangezogen:
Art des Gases: Unterschiedliche Gase verhalten sich verschieden. Erdgas (Hauptbestandteil Methan) ist leichter als Luft und steigt im Leckagefall nach oben, während Flüssiggas (Propan/Butan) schwerer als Luft ist und sich am Boden oder in Vertiefungen sammelt. Auch spezielle technische Gase oder Biogase können eigene Eigenschaften (Brennbarkeit, Toxizität, Dichte) haben. Die Gasart bestimmt somit, wo sich ein ausgetretenes Gas ansammelt und wie groß die Explosions- oder Erstickungsgefahr ist.
Druckniveau und Leitungsquerschnitt: Je höher der Gasdruck in einer Leitung und je größer der Leitungsdurchmesser, desto größer ist die Menge an Gas, die bei einer Undichtigkeit in kurzer Zeit austreten kann. Hochdruckleitungen oder großdimensionierte Versorgungsleitungen stellen daher potenziell einen größeren Gefahrenbereich dar als Niederdruckleitungen oder kleine Rohrquerschnitte. Die Einstufung berücksichtigt den möglichen Freisetzungsstrom des Gases.
Dichte der Armaturen und Verbindungen: Bereiche mit vielen potenziellen Leckagestellen – wie Flansche, Verschraubungen, Ventile oder sonstige Verbindungsstellen – weisen ein erhöhtes Risiko einer Gasfreisetzung auf. Eine Gasstation mit zahlreichen Armaturen erfordert z.B. eine höhere Aufmerksamkeit und ggf. einen größeren Gefahrenbereich als eine einfache, durchgehende Rohrleitung.
Aufenthaltsdauer von Personen und Art der Tätigkeit: In Zonen, in denen sich regelmäßig Personen aufhalten oder arbeiten (z.B. in einer Werkstatt mit Gasanschlüssen), muss ein strengerer Maßstab angelegt werden als in solchen, die nur selten begangen werden (z.B. ein abgeschlossener Heizungskeller ohne ständigen Arbeitsplatz). Die Einstufung berücksichtigt also, wie lange und wofür Personen sich im Bereich aufhalten – bei längerer Aufenthaltsdauer oder risikoreichen Tätigkeiten (z.B. Schweißen) sind höhere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Lüftungsverhältnisse: Die Belüftung eines Bereiches beeinflusst wesentlich die Gefährdungslage. Offene oder gut belüftete Bereiche (z.B. im Freien oder in Räumen mit Zwangsbelüftung) führen ausgetretenes Gas schneller ab und reduzieren die Konzentration unter die gefährlichen Schwellen. Schlecht belüftete oder geschlossene Bereiche (z.B. Keller ohne ausreichende Lüftung) begünstigen dagegen die Ansammlung von Gas bis hin zur Bildung gefährlicher Konzentrationen. Auch unterirdische Bereiche oder tiefliegende Schächte sind problematisch, insbesondere für Gase, die schwerer als Luft sind.
Im Folgenden einige typische Bereichstypen innerhalb von Gebäuden, die als Gefahrenbereiche gelten, mit Beispielen und charakteristischen Gefahrenaspekten:
| Bereichstyp | Beispiele | Typische Gefahrenaspekte |
|---|---|---|
| Technikräume | Heizkesselräume, BHKW-Räume, Gasregelräume | Gasaustritt/Leckage, Abgasaustritt oder -rückstau, Gefahr durch Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlendioxid (CO₂) bei unvollständiger Verbrennung, hohe Temperaturen, eventuelle Ex-Zone im Innenraum. |
| Verteilzonen | Installationsschächte, Steigleitungen, Zwischendecken mit Gasleitungen | Verdeckte Leckagen, die lange unbemerkt bleiben können; erschwerter Zugang für Kontrollen und im Notfall; ggf. Ausbreitung von Gas über mehrere Stockwerke hinweg. |
| Nutzbereiche mit Gasgeräten | Küchen (gewerblich), Labore, Werkstätten mit Gasgeräten | Offene Flammen oder Zündquellen (z.B. Brenner, Öfen), Leckagegefahr an Geräten oder Schläuchen, Fehlbedienung durch Nutzer möglich, kombinierte Brand- und Explosionsgefahr (z.B. Fettbrand plus Gas). |
| Außenanlagen | Tankbereiche für Gas, Lagerräume für Gasflaschen, Außenleitungen | Leckagen in die Umgebungsluft (Explosionsgefahr in Senken oder Gruben bei schweren Gasen), Witterungseinflüsse auf Anlagen (Korrosion, Temperatureinflüsse), Gefahr durch Fremdeinwirkung (Anfahren von Tanks, unbefugter Zugang), notwendige Sicherheitsabstände zu Gebäuden. |
Alle identifizierten Gefahrenbereiche müssen ausführlich dokumentiert werden:
Plandarstellung: In aktuellen Grundrissplänen oder Übersichtszeichnungen sind alle relevanten Räume und Zonen, die als Gefahrenbereiche eingestuft wurden, deutlich zu markieren. Ggf. werden auch die festgelegten Ex-Schutzzonen (Zone 0, 1, 2 bei explosionsfähigem Gas/Luft-Gemisch) im Plan eingezeichnet. Dies erleichtert die Orientierung und ist wichtig für Wartung und Notfallmanagement.
Zuordnung von Gefährdungen und Schutzmaßnahmen: Zu jedem Gefahrenbereich sollen die konkreten Gefährdungen benannt und die grundlegenden Schutzmaßnahmen festgehalten werden. Beispielsweise wird dokumentiert, ob in einem bestimmten Raum Explosionsgefahr besteht, ob Erstickungsgefahr (durch verdrängenden Gasaustritt oder CO₂) vorliegt, und welche Vorkehrungen getroffen wurden (z.B. technische Lüftung, Gaswarngeräte, regelmäßige Dichtheitsprüfungen, keine Zündquellen). Diese Informationen fließen auch in das Explosionsschutzdokument ein, sofern eines erforderlich ist.
Verankerung in Gefährdungsbeurteilungen und Plänen: Die festgelegten Gefahrenbereiche sollten Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und der Dokumentation nach Betriebssicherheitsverordnung sein. Außerdem sind sie in Notfall- und Alarmplänen zu berücksichtigen. Das bedeutet, es existieren klare Anweisungen, was bei einem Alarm oder Störfall in diesen Bereichen zu tun ist (z.B. Evakuierung eines definierten Umkreises) und welche Einsatzkräfte oder Spezialisten zu informieren sind. Eine sorgfältige Dokumentation stellt sicher, dass alle Beteiligten (vom Haustechniker bis zur Feuerwehr) Zugriff auf die relevanten Informationen haben.
Je nach Anlass und Dauer der Zutrittsbeschränkung lassen sich unterschiedliche Kategorien von gesperrten Zonen unterscheiden:
| Zonenkategorie | Beschreibung | Typische Auslöser/Anlässe |
|---|---|---|
| Dauerhaft eingeschränkt | Bereiche, die im Normalbetrieb nur von befugten Personen betreten werden dürfen (z.B. abgeschlossene Gas-Technikräume, in die nur autorisiertes Instandhaltungspersonal Zugang hat). Hier besteht immer ein gewisses Gefährdungspotential, sodass der Zutritt routinemäßig beschränkt wird. | Betriebszustand normal – ohne besonderen Anlass, aus Präventionsgründen dauerhaft eingeschränkt. |
| Temporär gesperrt | Bereiche, die vorübergehend für alle oder die meisten Personen gesperrt werden. Dies erfolgt etwa, wenn dort Arbeiten stattfinden, die eine Gefahr mit sich bringen (Wartung, Reparaturen, Umbauten) oder wenn eine Lecksuche im Gange ist. Die Zone ist nur für die Dauer dieser Tätigkeit bzw. bis zur Freigabe durch eine verantwortliche Person gesperrt. | Arbeiten, Prüfungen, Umbauten – solange besondere Tätigkeiten laufen, die Risiken bergen (z.B. offenes Feuer, Öffnen von Gasleitungen), wird der Bereich temporär abgesperrt. |
| Notfall-/Gefahrenzone | Bereiche, in denen akut eine Gefahr besteht, etwa durch unkontrollierten Gasaustritt, Gasalarm oder einen Brand. Diese Zonen werden sofort weiträumig abgesperrt, wenn ein entsprechender Vorfall eintritt. Nur speziell ausgerüstete Einsatzkräfte oder beauftragtes Personal dürfen dann noch – wenn überhaupt – die Zone betreten, bis die Gefahr eliminiert ist. | Gasleck, Alarm, Einsatz Feuerwehr – akute Störfälle oder Notfälle, bei denen zum Schutz von Leben die Absperrung eines Gebietes erforderlich ist. |
Für alle definierten Gefahrenbereiche und gesperrten Zonen sind klare Zutrittsregelungen zu erarbeiten und umzusetzen:
Es wird eindeutig festgelegt, wer dauerhaft Zutritt zu welchen Bereichen hat. In der Regel sind dies intern nur bestimmte Personen wie zuständiges Fachpersonal des Facility Managements oder der Haustechnik sowie ggf. Beauftragte von Fachfirmen. Diese Personen müssen entsprechend geschult und unterwiesen sein.
Für den Zutritt im Stör- und Notfall gelten besondere Regeln: Im Gefahrenfall darf ein Bereich nur nach ausdrücklicher Freigabe durch eine verantwortliche Stelle (z.B. Einsatzleiter, Sicherheitsingenieur) betreten werden. Dabei ist zu prüfen, ob Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich ist – etwa Atemschutz, wenn eine gefährliche Gaskonzentration nicht ausgeschlossen werden kann. Unbefugtes Betreten während einer Störung ist strikt untersagt.
Für Fremdfirmen und Besucher gelten in sensiblen Bereichen besondere Vorgaben. Externe Dienstleister dürfen Gefahrenbereiche nur betreten, wenn sie dazu berechtigt sind, z.B. im Rahmen eines Auftrags, und dann meist nur in Begleitung oder nach vorheriger Anmeldung und Einweisung. Besucher ohne Notwendigkeit erhalten keinen Zugang zu gasgefährdeten Zonen. Wo erforderlich, wird dies vertraglich und durch Hinweisschilder festgehalten.
Gesperrte Zonen müssen nicht nur definiert, sondern auch praktisch abgesichert und kenntlich gemacht werden:
Absperrungen: Je nach Art der Zone kommen bauliche oder mobile Absperrvorrichtungen zum Einsatz. Dauerhaft eingeschränkte Bereiche sind z.B. durch abschließbare Türen oder Gitter gesichert. Temporäre Sperrzonen werden bei Bedarf mit gut sichtbaren Barrieren wie Baustellentoren, Absperrgittern oder Flatterband abgesperrt, um unbefugtes Eindringen zu verhindern.
Beschilderung: Alle relevanten Bereiche sind deutlich zu beschildern. An Türen oder Zugängen finden sich Verbots- und Warnschilder, z.B. „Zutritt nur für Befugte“ oder „Gasgefahr – Betreten verboten“. Diese Kennzeichnungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (z.B. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR A1.3) und sollen eindeutig auf die Gefahr hinweisen. Zusätzlich können Hinweisschilder auf notwendiges Verhalten hinweisen (etwa „Vor Betreten lüften“ oder „Bei Gasalarm diesen Bereich sofort verlassen“).
Berücksichtigung von Flucht- und Rettungswegen: Trotz gesperrter Zonen muss gewährleistet bleiben, dass vorgeschriebene Flucht- und Rettungswege nutzbar sind. Das bedeutet, Absperrungen werden so geplant, dass im Notfall Personen das Gebäude sicher verlassen können. Wo z.B. ein regulärer Ausgang in einer Gefahrenzone liegen würde, müssen alternative Routen bereitgestellt oder die Absperrung so organisiert werden, dass ein gesichertes Passieren für die Evakuierung möglich ist. Diese Aspekte fließen in die Sicherheitsplanung ein, damit der Schutz von Personen jederzeit Priorität hat.
Auch im normalen Betrieb und bei planmäßigen Instandhaltungsarbeiten ist der sichere Umgang mit Gefahrenbereichen wesentlich:
Arbeitsfreigaben und Koordination: Arbeiten in ausgewiesenen Gefahrenbereichen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durchgeführt werden. Dazu wird üblicherweise ein Erlaubnis- oder Freigabeverfahren angewandt (vergleichbar einem „Permit-to-Work“-System). Beispielsweise muss vor Wartungsarbeiten an einer Gasanlage sichergestellt sein, dass der Bereich sicher ist (etwa gasfrei, stromlos geschaltet, keine Zündquellen), und die verantwortliche Person erteilt dann die Freigabe. Alle Beteiligten – Handwerker, Techniker, ggf. Fremdfirmen – sind in dieses Verfahren einzubinden.
Vermeidung zusätzlicher Gefährdungen: Bei jeglichen Arbeiten ist darauf zu achten, keine neuen Gefahren in Gefahrenbereichen zu schaffen. So sind z.B. Funkenflug oder offenes Feuer bei Schweiß- und Schleifarbeiten strikt zu kontrollieren bzw. zu vermeiden, wenn brennbare Gase in der Nähe sein könnten. Ebenso darf eine Demontage von gasführenden Teilen nur erfolgen, wenn diese vorher drucklos und gesichert gemacht wurden. Das Facility Management stellt entsprechende Arbeitsanweisungen und Schutzvorkehrungen bereit, damit Wartungs- oder Reparaturarbeiten nicht zum Auslöser eines Unfalls werden.
Information der Beteiligten: Vor und während Arbeiten in sensiblen Bereichen müssen alle beteiligten Personen genau über die Gefahrenbereichsgrenzen und etwaige eingerichtete Sperrzonen informiert werden. Dies umfasst eine Einweisung vor Ort, in der auf die speziellen Risiken hingewiesen wird (z.B. „dieser Kellerbereich gilt als Ex-Zone 2, hier sind keine Zündquellen erlaubt“). Zudem wird festgelegt, wer im Notfall Alarm schlägt und wie die Kommunikation verläuft. Durch diese Transparenz wissen alle, wo besondere Vorsicht geboten ist und welche Verhaltensregeln gelten.
Bei baulichen Veränderungen am Gebäude oder an Anlagen sind Gefahrenbereiche mit zu berücksichtigen:
Prüfung geplanter Änderungen: Bereits in der Planungsphase muss geprüft werden, ob die geplanten baulichen Maßnahmen Auswirkungen auf bestehende Gefahrenbereiche haben. Zum Beispiel können zusätzliche Wände oder Verkleidungen die Belüftung einer Gasinstallation beeinträchtigen und damit die Gefahr einer Gasansammlung erhöhen. Auch die Änderung der Raumnutzung (wenn etwa ein vormals ungenutzter Technikraum künftig als Lager oder Werkstatt dienen soll) kann das Gefährdungsprofil verändern. Solche Aspekte werden im Vorfeld durch die HSE-Fachkraft oder den Sicherheitsingenieur bewertet.
Einrichtung temporärer Sperrzonen: Während Bauarbeiten im Umfeld von Gasleitungen oder gasführenden Anlagen werden oft temporäre Sperrbereiche eingerichtet. Damit wird verhindert, dass Unbefugte die Baustelle betreten und sich möglichen Gasgefahren aussetzen. Außerdem schützt man so die Baustelle selbst vor betriebsbedingten Gefahren – z.B. könnte bei Arbeiten nahe einer Gasleitung diese durch Baugeräte beschädigt werden; eine Sperrzone schafft hier Puffer und zwingt zur Abstimmung mit dem Betrieb. Falls nötig, wird für besonders gefährliche Phasen (wie das Umklemmen einer Gasleitung) der betroffene Bereich evakuiert oder mit spezieller Überwachung (z.B. Gasspürgeräten, Brandschutzwache) versehen.
Anpassung der Dokumentation: Nach Abschluss von Bau- oder Umbaumaßnahmen müssen alle Unterlagen, die Gefahrenbereiche betreffen, aktualisiert werden. Geänderte Leitungsführungen, neue Gasverbraucher oder bauliche Änderungen werden in die Bestandspläne eingearbeitet. Ebenso ist die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben: eventuell neu entstandene Gefahrenbereiche sind aufzunehmen oder wegfallende zu entfernen. Das aktualisierte Notfallkonzept stellt sicher, dass auch nach dem Umbau alle Szenarien berücksichtigt und die zuständigen Personen auf dem neuesten Stand sind.
Wenn es zu Gasalarmen, Störungen oder echten Notfällen kommt, greifen vorbereitete Pläne, die eng mit dem Gefahrenbereichs- und Zonenkonzept verzahnt sind:
Alarmierung und Absperrung: Bei einem Gasalarm oder -austritt wird unverzüglich die Räumung gefährdeter Bereiche eingeleitet. In den Notfall- und Alarmplänen sind sogenannte „rote Bereiche“ definiert – das sind Zonen, die im Ereignisfall aufgrund der Gefahr sofort zu meiden sind. Diese werden umgehend abgesperrt und evakuiert, bis die Lage unter Kontrolle ist. Beispielsweise kann bei einem Gasleck in einem Technikraum ein definierter Umkreis (inklusive angrenzender Räume oder Etagen) als Gefahrenzone erklärt werden.
Unterstützung der Einsatzkräfte: Sobald Feuerwehr oder andere Rettungskräfte ankommen, stellt das Facility Management alle relevanten Informationen bereit. Dazu gehören Pläne mit Markierungen der Gasleitungen, Absperreinrichtungen (Hauptabsperrhähne) und der festgelegten Gefahrenbereiche. Klare Bereichsdefinitionen helfen den Einsatzkräften, die Lage einzuschätzen – sie wissen, welcher Bereich als akut gefährlich gilt, wo Zugänge sind und welche besonderen Risiken (z.B. Explosionsgefahr, Einsturzgefahr nach Explosion) bestehen. Durch diese Vorbereitung können Feuerwehr und Technische Dienste effektiver und sicherer arbeiten.
Sammelplätze und sichere Zonen: Parallel zur Absperrung der Gefahrenzone wird für alle evakuierten Personen ein Sammelplatz in sicherer Entfernung festgelegt (meist bereits vorab definiert im Evakuierungsplan). Dieser Bereich liegt außerhalb der möglichen Gefahrenreichweite, möglichst auf der dem Wind abgewandten Seite (um nicht von ausströmendem Gas beeinträchtigt zu werden). Dort sammeln sich Mitarbeiter und Besucher, damit Vollzähligkeit geprüft werden kann und niemand versehentlich in der Gefahrenzone zurückbleibt. Auch für die Einsatzleitung kann ein fester, sicherer Bereitstellungsraum definiert sein, von dem aus die Maßnahmen koordiniert werden.
Die Sicherstellung von Sicherheit in Gas-Gefahrenbereichen erfordert klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten an verschiedene Rollen:
| Rolle/Funktion | Basisverantwortung im Kontext Gefahrenbereiche/Zonen |
|---|---|
| Betreiber / Eigentümer | Trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Gasinstallation sicher betrieben wird und dass alle organisatorischen Pflichten (z.B. nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung) erfüllt werden. Er muss die notwendigen Ressourcen und Vorgaben bereitstellen, damit Gefahrenbereiche korrekt ausgewiesen und überwacht werden. |
| Facility Manager | Entwickelt und pflegt das konkrete Sicherheitskonzept vor Ort: Er legt Gefahrenbereiche und gesperrte Zonen fest, aktualisiert die Dokumentation, organisiert Schulungen und übernimmt die Kommunikation dieser Regeln an alle Beteiligten. Zudem koordiniert er Maßnahmen im Alltag und im Ereignisfall, um die Sicherheit zu gewährleisten. |
| Haustechnik | Setzt die Sicherheitsmaßnahmen im täglichen Betrieb praktisch um. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen der Anlagen (Dichtheitskontrollen, Lüftungsfunktionen prüfen), das Sicherstellen der Beschilderung und Absperrungen und das unverzügliche Melden von Auffälligkeiten oder Störfällen an den Facility Manager. |
| Arbeitssicherheit / HSE | Steht beratend zur Seite, speziell bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Diese Fachleute unterstützen bei der Einstufung von Bereichen, der Auswahl angemessener Schutzmaßnahmen und überprüfen, ob alle Vorgaben des Arbeitsschutzes und Explosionsschutzes eingehalten werden. Sie tragen so zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards bei. |
| Sicherheitsdienst | Überwacht vor Ort die Einhaltung der Zutrittsregelungen und Betriebsanweisungen. Der Werkschutz oder Wachdienst kontrolliert z.B. dass keine Unbefugten in gesperrte Bereiche gelangen, führt ggf. Rundgänge in den Technikbereichen durch, reagiert auf Alarmmeldungen und unterstützt im Notfall bei Evakuierungen oder Absperrmaßnahmen. |
Ein wichtiger Bestandteil der FM-Aufgaben ist die laufende Pflege aller Unterlagen und Einrichtungen, die mit Gefahrenbereichen zu tun haben:
Aktualität der Pläne: Die Bestandspläne des Gebäudes (inklusive Rohrleitungspläne, Installationsschemata, Flucht- und Rettungspläne) sind regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Nur so ist gewährleistet, dass z.B. neu verlegte Gasleitungen, veränderte Raumnutzungen oder geänderte Zonengrenzen auch dokumentiert sind. Veraltete Pläne können im Ernstfall zu gefährlichen Fehleinschätzungen führen.
Kontrolle von Beschilderung und Absperrungen: In festgelegten Abständen (z.B. monatlich oder quartalsweise) wird kontrolliert, ob alle Warn- und Verbotsschilder an den richtigen Positionen vorhanden und gut sichtbar sind. Beschädigte oder fehlende Schilder müssen umgehend ersetzt werden. Gleiches gilt für physische Absperrungen: Defekte Türschlösser, durchtrennte Absperrbänder oder unzureichend gesicherte Zugänge stellen ein Sicherheitsrisiko dar und sind sofort instand zu setzen.
Anpassung der Regelungen bei Änderungen: Ändern sich die Nutzungsbedingungen (z.B. ein Lagerraum wird in eine Werkstatt mit Gasnutzung umgewandelt) oder werden technische Änderungen an der Gasanlage vorgenommen, so sind die bestehenden Regelungen und Einstufungen zu prüfen und anzupassen. Das kann bedeuten, dass ein Bereich nun erstmals als Gefahrenbereich ausgewiesen werden muss oder im umgekehrten Fall die Beschränkungen gelockert werden können. Solche Änderungen werden dokumentiert und allen Betroffenen kommuniziert.
Schulung, Unterweisung und Sensibilisierung
Um die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen wirksam werden zu lassen, müssen alle beteiligten Personen informiert und geschult werden:
Regelmäßige Unterweisungen
Mitarbeiter, Haustechniker, der Sicherheitsdienst sowie externe Firmen erhalten in regelmäßigen Abständen eine Unterweisung zu den im Gebäude definierten Gefahrenbereichen und geltenden Zutrittsregeln.
Dabei werden insbesondere behandelt:
die Bedeutung der Gefahrenbereiche (welche Bereiche kritisch sind und warum, welche Gefahren dort vorherrschen),
die Zutrittsregeln (wer darf welche Bereiche betreten, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Schutzkleidung oder Ausrüstung) und
das Verhalten in gesperrten Zonen und bei Gaswarnungen (wie man sich bei einem Gasalarm verhält, Evakuierungswege, Meldung von Vorfällen, kein Entfernen von Absperrungen etc.).
Diese Unterweisungen finden beispielsweise jährlich oder anlassbezogen statt (etwa vor Beginn eines großen Wartungsprojekts) und werden dokumentiert. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Personen das Risiko verstehen und wissen, wie sie sich schützen können.
Praktische Übungen und Sensibilisierung
Ergänzend zu theoretischen Unterweisungen werden Gefahren- und Notfallszenarien in Übungen durchgespielt. So kann z.B. eine Gasleck-Simulation in einem Technikraum durchgeführt werden, bei der die definierten Gefahrenzonen mit Absperrband markiert werden und die Alarm- und Evakuierungsprozesse getestet werden. Das Personal lernt so praktisch, die Warnsignale zu erkennen, die Sperrzonen zu respektieren und die vorgesehenen Schritte umzusetzen. Solche Übungen schärfen das Gefahrenbewusstsein und decken zugleich mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept auf.
Sicherheitsmanagement ist ein fortlaufender Prozess. Daher gehört es zu den Aufgaben des Facility Managements, aus Erfahrungen zu lernen:
Auswertung von Vorfällen und Übungen: Nach jedem sicherheitsrelevanten Ereignis – seien es tatsächliche Störungen, Beinahe-Unfälle oder Evakuierungsübungen – wird analysiert, wie effektiv die bestehenden Gefahrenbereichs- und Zonenkonzepte gegriffen haben. Zum Beispiel wird ausgewertet, ob die Absperrungen schnell genug eingerichtet wurden, ob die Kommunikation funktionierte und ob die definierten Bereiche passend gewählt waren.
Anpassung von Maßnahmen: Auf Basis dieser Auswertungen werden notwendige Konsequenzen gezogen. Dies kann bedeuten, dass die Abgrenzung eines Gefahrenbereichs neu bewertet und ggf. vergrößert oder verkleinert wird. Auch Zutrittsregelungen oder technische Maßnahmen (z.B. Installation zusätzlicher Gassensoren) können angepasst werden, falls sich zeigt, dass die bisherigen Vorkehrungen nicht ausreichen. Ziel ist, erkannte Schwachstellen zu beseitigen, bevor ein realer Unfall passiert.
Einarbeitung in die Dokumentation: Alle Verbesserungen und Änderungen, die sich aus diesem Prozess ergeben, müssen wiederum in die formale Dokumentation einfließen. Die Gefährdungsbeurteilung wird aktualisiert, Wartungs- und Prüfpläne werden angepasst und das Notfallkonzept entsprechend überarbeitet. So bleibt das gesamte Sicherheitsmanagement-System aktuell und wirksam. Das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung stellt sicher, dass das Facility Management proaktiv agiert und die Sicherheit rund um Gasanlagen nachhaltig gewährleistet ist.
Gefahrenbereiche & gesperrte Zonen
In Gebäuden mit Gasanlagen ist es essenziell, Gefahrenbereiche und gesperrte Zonen klar zu definieren, deutlich zu kennzeichnen und organisatorisch abzusichern. Dies dient dem Schutz von Personen vor Risiken wie Explosionen, Bränden, Vergiftungen oder Erstickungsgefahren. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass der Anlagenbetrieb sicher bleibt, Wartungsarbeiten gefahrlos durchgeführt werden können und im Notfall ein schneller sowie sicherer Zugang für Einsatzkräfte möglich ist.
Begriffsbestimmungen (Basisniveau)
Gefahrenbereiche: Bereiche, in denen aufgrund von Gasführung, möglichen Leckagen oder der Abgasführung ein erhöhtes Risiko für Explosion, Feuer oder gesundheitliche Gefahren besteht. Hierunter fallen insbesondere Zonen, in denen sich brennbares Gas oder gefährliche Abgase in gefährlicher Menge ansammeln können. In Bezug auf explosionsfähiges Gas entspricht ein Gefahrenbereich in der Regel einem explosionsgefährdeten Bereich, der gegebenenfalls gemäß geltenden Vorschriften in Ex-Zonen (z.B. Zone 1 oder Zone 2) unterteilt wird.
Gesperrte Zonen: Bereiche oder Räumlichkeiten, die dauerhaft oder temporär nur eingeschränkt oder gar nicht betreten werden dürfen. Dies kann planmäßig der Fall sein (z.B. abgeschlossene Technikräume, die nur für Befugte zugänglich sind) oder anlassbezogen, etwa im Stör- oder Notfall, während gefährlicher Arbeiten oder nach Leckageereignissen, bis die Gefahr beseitigt ist. Gesperrte Zonen dienen dem unmittelbaren Schutz von Personen, indem sie Zutritt und Aufenthalt solange verbieten, bis keine Gefahr mehr besteht.
Schutzziele- Die Organisation von Gefahrenbereichen und gesperrten Zonen verfolgt mehrere Schutzziele:
| Schutzziel | Kurzbeschreibung (Basis) |
|---|---|
| Personenschutz | Vermeidung von Verletzungen, akuten Gesundheitsgefahren und langfristigen Gesundheitsschäden für Beschäftigte, Besucher und alle Personen im Gebäude. |
| Sach- und Anlagenschutz | Begrenzung von Schäden an Gebäudestrukturen und technischen Anlagen; Schutz vor Explosion oder Brand, der Inventar und Infrastruktur zerstören könnte. |
| Betriebs- und Verfügbarkeitsschutz | Sicherstellung des kontinuierlichen Betriebs: Vermeidung unkontrollierter Anlagenstillstände, Folgeschäden und finanzieller Verluste durch Vorfälle in Gasanlagen. |
| Unterstützung von Einsatzkräften | Bereitstellung einer klaren Zonenstruktur, die Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Einsatzkräften im Ernstfall ein sicheres und effizientes Vorgehen ermöglicht (z.B. durch klare Absperrungen und Pläne der Gefahrenbereiche). |
Im Facility Management gelten die Festlegungen zu Gefahrenbereichen und Sperrzonen vor allem für folgende Bereiche eines Gebäudes oder Liegenschaft:
Technikräume mit Gasgeräten: Zum Beispiel Heizungsräume mit Gasheizkesseln, Räume mit Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Gas-Druckregelstationen. In diesen Räumen befinden sich zentrale Gasverbraucher oder Gasverteiler, sodass hier besonders auf Explosionsschutz, Belüftung und Zugangsbegrenzung geachtet werden muss.
Bereiche mit Gasverteilungen: Dazu zählen Steigzonen, Installationsschächte und Versorgungskanäle, in denen Gasleitungen geführt werden. Auch Zwischendecken oder Hohlräume mit Gasleitungen gehören dazu. Hier besteht die Gefahr verdeckter Leckagen, die schwer erkennbar sind, sowie erschwerte Zugänglichkeit im Ernstfall.
Räume mit Gasverbrauchern: Etwa gewerbliche Küchen mit Gaskochstellen, Laboratorien mit Gasanschlüssen oder industrielle Prozessanlagen, die Gase nutzen. In diesen Nutzbereichen können offene Flammen vorhanden sein; Bedienfehler oder defekte Geräte könnten zu Gasaustritten führen. Entsprechend müssen dort besondere Vorsichtsmaßnahmen und Überwachungen etabliert werden.
Außenbereiche mit Gasanlagen: Beispielsweise Bereiche mit außen verlegten Gasleitungen, Lagerplätze für Gasflaschen oder ortsfeste Gastanks (Flüssiggas, LNG etc.). Diese Bereiche sind Witterungseinflüssen ausgesetzt und müssen vor Fremdeinwirkung (z.B. Anfahren durch Fahrzeuge, Vandalismus) geschützt werden. Gleichzeitig ist auf Sicherheitsabstände und ggf. Blitzschutz zu achten, um externe Gefahren von den Gasanlagen fernzuhalten.
Um Gefahrenbereiche zu identifizieren und richtig einzustufen, werden im Wesentlichen folgende Kriterien herangezogen:
Art des Gases: Unterschiedliche Gase verhalten sich verschieden. Erdgas (Hauptbestandteil Methan) ist leichter als Luft und steigt im Leckagefall nach oben, während Flüssiggas (Propan/Butan) schwerer als Luft ist und sich am Boden oder in Vertiefungen sammelt. Auch spezielle technische Gase oder Biogase können eigene Eigenschaften (Brennbarkeit, Toxizität, Dichte) haben. Die Gasart bestimmt somit, wo sich ein ausgetretenes Gas ansammelt und wie groß die Explosions- oder Erstickungsgefahr ist.
Druckniveau und Leitungsquerschnitt: Je höher der Gasdruck in einer Leitung und je größer der Leitungsdurchmesser, desto größer ist die Menge an Gas, die bei einer Undichtigkeit in kurzer Zeit austreten kann. Hochdruckleitungen oder großdimensionierte Versorgungsleitungen stellen daher potenziell einen größeren Gefahrenbereich dar als Niederdruckleitungen oder kleine Rohrquerschnitte. Die Einstufung berücksichtigt den möglichen Freisetzungsstrom des Gases.
Dichte der Armaturen und Verbindungen: Bereiche mit vielen potenziellen Leckagestellen – wie Flansche, Verschraubungen, Ventile oder sonstige Verbindungsstellen – weisen ein erhöhtes Risiko einer Gasfreisetzung auf. Eine Gasstation mit zahlreichen Armaturen erfordert z.B. eine höhere Aufmerksamkeit und ggf. einen größeren Gefahrenbereich als eine einfache, durchgehende Rohrleitung.
Aufenthaltsdauer von Personen und Art der Tätigkeit: In Zonen, in denen sich regelmäßig Personen aufhalten oder arbeiten (z.B. in einer Werkstatt mit Gasanschlüssen), muss ein strengerer Maßstab angelegt werden als in solchen, die nur selten begangen werden (z.B. ein abgeschlossener Heizungskeller ohne ständigen Arbeitsplatz). Die Einstufung berücksichtigt also, wie lange und wofür Personen sich im Bereich aufhalten – bei längerer Aufenthaltsdauer oder risikoreichen Tätigkeiten (z.B. Schweißen) sind höhere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Lüftungsverhältnisse: Die Belüftung eines Bereiches beeinflusst wesentlich die Gefährdungslage. Offene oder gut belüftete Bereiche (z.B. im Freien oder in Räumen mit Zwangsbelüftung) führen ausgetretenes Gas schneller ab und reduzieren die Konzentration unter die gefährlichen Schwellen. Schlecht belüftete oder geschlossene Bereiche (z.B. Keller ohne ausreichende Lüftung) begünstigen dagegen die Ansammlung von Gas bis hin zur Bildung gefährlicher Konzentrationen. Auch unterirdische Bereiche oder tiefliegende Schächte sind problematisch, insbesondere für Gase, die schwerer als Luft sind.
Im Folgenden einige typische Bereichstypen innerhalb von Gebäuden, die als Gefahrenbereiche gelten, mit Beispielen und charakteristischen Gefahrenaspekten:
| Bereichstyp | Beispiele | Typische Gefahrenaspekte |
|---|---|---|
| Technikräume | Heizkesselräume, BHKW-Räume, Gasregelräume | Gasaustritt/Leckage, Abgasaustritt oder -rückstau, Gefahr durch Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlendioxid (CO₂) bei unvollständiger Verbrennung, hohe Temperaturen, eventuelle Ex-Zone im Innenraum. |
| Verteilzonen | Installationsschächte, Steigleitungen, Zwischendecken mit Gasleitungen | Verdeckte Leckagen, die lange unbemerkt bleiben können; erschwerter Zugang für Kontrollen und im Notfall; ggf. Ausbreitung von Gas über mehrere Stockwerke hinweg. |
| Nutzbereiche mit Gasgeräten | Küchen (gewerblich), Labore, Werkstätten mit Gasgeräten | Offene Flammen oder Zündquellen (z.B. Brenner, Öfen), Leckagegefahr an Geräten oder Schläuchen, Fehlbedienung durch Nutzer möglich, kombinierte Brand- und Explosionsgefahr (z.B. Fettbrand plus Gas). |
| Außenanlagen | Tankbereiche für Gas, Lagerräume für Gasflaschen, Außenleitungen | Leckagen in die Umgebungsluft (Explosionsgefahr in Senken oder Gruben bei schweren Gasen), Witterungseinflüsse auf Anlagen (Korrosion, Temperatureinflüsse), Gefahr durch Fremdeinwirkung (Anfahren von Tanks, unbefugter Zugang), notwendige Sicherheitsabstände zu Gebäuden. |
Alle identifizierten Gefahrenbereiche müssen ausführlich dokumentiert werden:
Plandarstellung: In aktuellen Grundrissplänen oder Übersichtszeichnungen sind alle relevanten Räume und Zonen, die als Gefahrenbereiche eingestuft wurden, deutlich zu markieren. Ggf. werden auch die festgelegten Ex-Schutzzonen (Zone 0, 1, 2 bei explosionsfähigem Gas/Luft-Gemisch) im Plan eingezeichnet. Dies erleichtert die Orientierung und ist wichtig für Wartung und Notfallmanagement.
Zuordnung von Gefährdungen und Schutzmaßnahmen: Zu jedem Gefahrenbereich sollen die konkreten Gefährdungen benannt und die grundlegenden Schutzmaßnahmen festgehalten werden. Beispielsweise wird dokumentiert, ob in einem bestimmten Raum Explosionsgefahr besteht, ob Erstickungsgefahr (durch verdrängenden Gasaustritt oder CO₂) vorliegt, und welche Vorkehrungen getroffen wurden (z.B. technische Lüftung, Gaswarngeräte, regelmäßige Dichtheitsprüfungen, keine Zündquellen). Diese Informationen fließen auch in das Explosionsschutzdokument ein, sofern eines erforderlich ist.
Verankerung in Gefährdungsbeurteilungen und Plänen: Die festgelegten Gefahrenbereiche sollten Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und der Dokumentation nach Betriebssicherheitsverordnung sein. Außerdem sind sie in Notfall- und Alarmplänen zu berücksichtigen. Das bedeutet, es existieren klare Anweisungen, was bei einem Alarm oder Störfall in diesen Bereichen zu tun ist (z.B. Evakuierung eines definierten Umkreises) und welche Einsatzkräfte oder Spezialisten zu informieren sind. Eine sorgfältige Dokumentation stellt sicher, dass alle Beteiligten (vom Haustechniker bis zur Feuerwehr) Zugriff auf die relevanten Informationen haben.
Je nach Anlass und Dauer der Zutrittsbeschränkung lassen sich unterschiedliche Kategorien von gesperrten Zonen unterscheiden:
| Zonenkategorie | Beschreibung | Typische Auslöser/Anlässe |
|---|---|---|
| Dauerhaft eingeschränkt | Bereiche, die im Normalbetrieb nur von befugten Personen betreten werden dürfen (z.B. abgeschlossene Gas-Technikräume, in die nur autorisiertes Instandhaltungspersonal Zugang hat). Hier besteht immer ein gewisses Gefährdungspotential, sodass der Zutritt routinemäßig beschränkt wird. | Betriebszustand normal – ohne besonderen Anlass, aus Präventionsgründen dauerhaft eingeschränkt. |
| Temporär gesperrt | Bereiche, die vorübergehend für alle oder die meisten Personen gesperrt werden. Dies erfolgt etwa, wenn dort Arbeiten stattfinden, die eine Gefahr mit sich bringen (Wartung, Reparaturen, Umbauten) oder wenn eine Lecksuche im Gange ist. Die Zone ist nur für die Dauer dieser Tätigkeit bzw. bis zur Freigabe durch eine verantwortliche Person gesperrt. | Arbeiten, Prüfungen, Umbauten – solange besondere Tätigkeiten laufen, die Risiken bergen (z.B. offenes Feuer, Öffnen von Gasleitungen), wird der Bereich temporär abgesperrt. |
| Notfall-/Gefahrenzone | Bereiche, in denen akut eine Gefahr besteht, etwa durch unkontrollierten Gasaustritt, Gasalarm oder einen Brand. Diese Zonen werden sofort weiträumig abgesperrt, wenn ein entsprechender Vorfall eintritt. Nur speziell ausgerüstete Einsatzkräfte oder beauftragtes Personal dürfen dann noch – wenn überhaupt – die Zone betreten, bis die Gefahr eliminiert ist. | Gasleck, Alarm, Einsatz Feuerwehr – akute Störfälle oder Notfälle, bei denen zum Schutz von Leben die Absperrung eines Gebietes erforderlich ist. |
Für alle definierten Gefahrenbereiche und gesperrten Zonen sind klare Zutrittsregelungen zu erarbeiten und umzusetzen:
Es wird eindeutig festgelegt, wer dauerhaft Zutritt zu welchen Bereichen hat. In der Regel sind dies intern nur bestimmte Personen wie zuständiges Fachpersonal des Facility Managements oder der Haustechnik sowie ggf. Beauftragte von Fachfirmen. Diese Personen müssen entsprechend geschult und unterwiesen sein.
Für den Zutritt im Stör- und Notfall gelten besondere Regeln: Im Gefahrenfall darf ein Bereich nur nach ausdrücklicher Freigabe durch eine verantwortliche Stelle (z.B. Einsatzleiter, Sicherheitsingenieur) betreten werden. Dabei ist zu prüfen, ob Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich ist – etwa Atemschutz, wenn eine gefährliche Gaskonzentration nicht ausgeschlossen werden kann. Unbefugtes Betreten während einer Störung ist strikt untersagt.
Für Fremdfirmen und Besucher gelten in sensiblen Bereichen besondere Vorgaben. Externe Dienstleister dürfen Gefahrenbereiche nur betreten, wenn sie dazu berechtigt sind, z.B. im Rahmen eines Auftrags, und dann meist nur in Begleitung oder nach vorheriger Anmeldung und Einweisung. Besucher ohne Notwendigkeit erhalten keinen Zugang zu gasgefährdeten Zonen. Wo erforderlich, wird dies vertraglich und durch Hinweisschilder festgehalten.
Gesperrte Zonen müssen nicht nur definiert, sondern auch praktisch abgesichert und kenntlich gemacht werden:
Absperrungen: Je nach Art der Zone kommen bauliche oder mobile Absperrvorrichtungen zum Einsatz. Dauerhaft eingeschränkte Bereiche sind z.B. durch abschließbare Türen oder Gitter gesichert. Temporäre Sperrzonen werden bei Bedarf mit gut sichtbaren Barrieren wie Baustellentoren, Absperrgittern oder Flatterband abgesperrt, um unbefugtes Eindringen zu verhindern.
Beschilderung: Alle relevanten Bereiche sind deutlich zu beschildern. An Türen oder Zugängen finden sich Verbots- und Warnschilder, z.B. „Zutritt nur für Befugte“ oder „Gasgefahr – Betreten verboten“. Diese Kennzeichnungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (z.B. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR A1.3) und sollen eindeutig auf die Gefahr hinweisen. Zusätzlich können Hinweisschilder auf notwendiges Verhalten hinweisen (etwa „Vor Betreten lüften“ oder „Bei Gasalarm diesen Bereich sofort verlassen“).
Berücksichtigung von Flucht- und Rettungswegen: Trotz gesperrter Zonen muss gewährleistet bleiben, dass vorgeschriebene Flucht- und Rettungswege nutzbar sind. Das bedeutet, Absperrungen werden so geplant, dass im Notfall Personen das Gebäude sicher verlassen können. Wo z.B. ein regulärer Ausgang in einer Gefahrenzone liegen würde, müssen alternative Routen bereitgestellt oder die Absperrung so organisiert werden, dass ein gesichertes Passieren für die Evakuierung möglich ist. Diese Aspekte fließen in die Sicherheitsplanung ein, damit der Schutz von Personen jederzeit Priorität hat.
Auch im normalen Betrieb und bei planmäßigen Instandhaltungsarbeiten ist der sichere Umgang mit Gefahrenbereichen wesentlich:
Arbeitsfreigaben und Koordination: Arbeiten in ausgewiesenen Gefahrenbereichen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durchgeführt werden. Dazu wird üblicherweise ein Erlaubnis- oder Freigabeverfahren angewandt (vergleichbar einem „Permit-to-Work“-System). Beispielsweise muss vor Wartungsarbeiten an einer Gasanlage sichergestellt sein, dass der Bereich sicher ist (etwa gasfrei, stromlos geschaltet, keine Zündquellen), und die verantwortliche Person erteilt dann die Freigabe. Alle Beteiligten – Handwerker, Techniker, ggf. Fremdfirmen – sind in dieses Verfahren einzubinden.
Vermeidung zusätzlicher Gefährdungen: Bei jeglichen Arbeiten ist darauf zu achten, keine neuen Gefahren in Gefahrenbereichen zu schaffen. So sind z.B. Funkenflug oder offenes Feuer bei Schweiß- und Schleifarbeiten strikt zu kontrollieren bzw. zu vermeiden, wenn brennbare Gase in der Nähe sein könnten. Ebenso darf eine Demontage von gasführenden Teilen nur erfolgen, wenn diese vorher drucklos und gesichert gemacht wurden. Das Facility Management stellt entsprechende Arbeitsanweisungen und Schutzvorkehrungen bereit, damit Wartungs- oder Reparaturarbeiten nicht zum Auslöser eines Unfalls werden.
Information der Beteiligten: Vor und während Arbeiten in sensiblen Bereichen müssen alle beteiligten Personen genau über die Gefahrenbereichsgrenzen und etwaige eingerichtete Sperrzonen informiert werden. Dies umfasst eine Einweisung vor Ort, in der auf die speziellen Risiken hingewiesen wird (z.B. „dieser Kellerbereich gilt als Ex-Zone 2, hier sind keine Zündquellen erlaubt“). Zudem wird festgelegt, wer im Notfall Alarm schlägt und wie die Kommunikation verläuft. Durch diese Transparenz wissen alle, wo besondere Vorsicht geboten ist und welche Verhaltensregeln gelten.
Bei baulichen Veränderungen am Gebäude oder an Anlagen sind Gefahrenbereiche mit zu berücksichtigen:
Prüfung geplanter Änderungen: Bereits in der Planungsphase muss geprüft werden, ob die geplanten baulichen Maßnahmen Auswirkungen auf bestehende Gefahrenbereiche haben. Zum Beispiel können zusätzliche Wände oder Verkleidungen die Belüftung einer Gasinstallation beeinträchtigen und damit die Gefahr einer Gasansammlung erhöhen. Auch die Änderung der Raumnutzung (wenn etwa ein vormals ungenutzter Technikraum künftig als Lager oder Werkstatt dienen soll) kann das Gefährdungsprofil verändern. Solche Aspekte werden im Vorfeld durch die HSE-Fachkraft oder den Sicherheitsingenieur bewertet.
Einrichtung temporärer Sperrzonen: Während Bauarbeiten im Umfeld von Gasleitungen oder gasführenden Anlagen werden oft temporäre Sperrbereiche eingerichtet. Damit wird verhindert, dass Unbefugte die Baustelle betreten und sich möglichen Gasgefahren aussetzen. Außerdem schützt man so die Baustelle selbst vor betriebsbedingten Gefahren – z.B. könnte bei Arbeiten nahe einer Gasleitung diese durch Baugeräte beschädigt werden; eine Sperrzone schafft hier Puffer und zwingt zur Abstimmung mit dem Betrieb. Falls nötig, wird für besonders gefährliche Phasen (wie das Umklemmen einer Gasleitung) der betroffene Bereich evakuiert oder mit spezieller Überwachung (z.B. Gasspürgeräten, Brandschutzwache) versehen.
Anpassung der Dokumentation: Nach Abschluss von Bau- oder Umbaumaßnahmen müssen alle Unterlagen, die Gefahrenbereiche betreffen, aktualisiert werden. Geänderte Leitungsführungen, neue Gasverbraucher oder bauliche Änderungen werden in die Bestandspläne eingearbeitet. Ebenso ist die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben: eventuell neu entstandene Gefahrenbereiche sind aufzunehmen oder wegfallende zu entfernen. Das aktualisierte Notfallkonzept stellt sicher, dass auch nach dem Umbau alle Szenarien berücksichtigt und die zuständigen Personen auf dem neuesten Stand sind.
Wenn es zu Gasalarmen, Störungen oder echten Notfällen kommt, greifen vorbereitete Pläne, die eng mit dem Gefahrenbereichs- und Zonenkonzept verzahnt sind:
Alarmierung und Absperrung: Bei einem Gasalarm oder -austritt wird unverzüglich die Räumung gefährdeter Bereiche eingeleitet. In den Notfall- und Alarmplänen sind sogenannte „rote Bereiche“ definiert – das sind Zonen, die im Ereignisfall aufgrund der Gefahr sofort zu meiden sind. Diese werden umgehend abgesperrt und evakuiert, bis die Lage unter Kontrolle ist. Beispielsweise kann bei einem Gasleck in einem Technikraum ein definierter Umkreis (inklusive angrenzender Räume oder Etagen) als Gefahrenzone erklärt werden.
Unterstützung der Einsatzkräfte: Sobald Feuerwehr oder andere Rettungskräfte ankommen, stellt das Facility Management alle relevanten Informationen bereit. Dazu gehören Pläne mit Markierungen der Gasleitungen, Absperreinrichtungen (Hauptabsperrhähne) und der festgelegten Gefahrenbereiche. Klare Bereichsdefinitionen helfen den Einsatzkräften, die Lage einzuschätzen – sie wissen, welcher Bereich als akut gefährlich gilt, wo Zugänge sind und welche besonderen Risiken (z.B. Explosionsgefahr, Einsturzgefahr nach Explosion) bestehen. Durch diese Vorbereitung können Feuerwehr und Technische Dienste effektiver und sicherer arbeiten.
Sammelplätze und sichere Zonen: Parallel zur Absperrung der Gefahrenzone wird für alle evakuierten Personen ein Sammelplatz in sicherer Entfernung festgelegt (meist bereits vorab definiert im Evakuierungsplan). Dieser Bereich liegt außerhalb der möglichen Gefahrenreichweite, möglichst auf der dem Wind abgewandten Seite (um nicht von ausströmendem Gas beeinträchtigt zu werden). Dort sammeln sich Mitarbeiter und Besucher, damit Vollzähligkeit geprüft werden kann und niemand versehentlich in der Gefahrenzone zurückbleibt. Auch für die Einsatzleitung kann ein fester, sicherer Bereitstellungsraum definiert sein, von dem aus die Maßnahmen koordiniert werden.
Die Sicherstellung von Sicherheit in Gas-Gefahrenbereichen erfordert klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten an verschiedene Rollen:
| Rolle/Funktion | Basisverantwortung im Kontext Gefahrenbereiche/Zonen |
|---|---|
| Betreiber / Eigentümer | Trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Gasinstallation sicher betrieben wird und dass alle organisatorischen Pflichten (z.B. nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung) erfüllt werden. Er muss die notwendigen Ressourcen und Vorgaben bereitstellen, damit Gefahrenbereiche korrekt ausgewiesen und überwacht werden. |
| Facility Manager | Entwickelt und pflegt das konkrete Sicherheitskonzept vor Ort: Er legt Gefahrenbereiche und gesperrte Zonen fest, aktualisiert die Dokumentation, organisiert Schulungen und übernimmt die Kommunikation dieser Regeln an alle Beteiligten. Zudem koordiniert er Maßnahmen im Alltag und im Ereignisfall, um die Sicherheit zu gewährleisten. |
| Haustechnik | Setzt die Sicherheitsmaßnahmen im täglichen Betrieb praktisch um. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen der Anlagen (Dichtheitskontrollen, Lüftungsfunktionen prüfen), das Sicherstellen der Beschilderung und Absperrungen und das unverzügliche Melden von Auffälligkeiten oder Störfällen an den Facility Manager. |
| Arbeitssicherheit / HSE | Steht beratend zur Seite, speziell bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Diese Fachleute unterstützen bei der Einstufung von Bereichen, der Auswahl angemessener Schutzmaßnahmen und überprüfen, ob alle Vorgaben des Arbeitsschutzes und Explosionsschutzes eingehalten werden. Sie tragen so zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards bei. |
| Sicherheitsdienst | Überwacht vor Ort die Einhaltung der Zutrittsregelungen und Betriebsanweisungen. Der Werkschutz oder Wachdienst kontrolliert z.B. dass keine Unbefugten in gesperrte Bereiche gelangen, führt ggf. Rundgänge in den Technikbereichen durch, reagiert auf Alarmmeldungen und unterstützt im Notfall bei Evakuierungen oder Absperrmaßnahmen. |
Ein wichtiger Bestandteil der FM-Aufgaben ist die laufende Pflege aller Unterlagen und Einrichtungen, die mit Gefahrenbereichen zu tun haben:
Aktualität der Pläne: Die Bestandspläne des Gebäudes (inklusive Rohrleitungspläne, Installationsschemata, Flucht- und Rettungspläne) sind regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Nur so ist gewährleistet, dass z.B. neu verlegte Gasleitungen, veränderte Raumnutzungen oder geänderte Zonengrenzen auch dokumentiert sind. Veraltete Pläne können im Ernstfall zu gefährlichen Fehleinschätzungen führen.
Kontrolle von Beschilderung und Absperrungen: In festgelegten Abständen (z.B. monatlich oder quartalsweise) wird kontrolliert, ob alle Warn- und Verbotsschilder an den richtigen Positionen vorhanden und gut sichtbar sind. Beschädigte oder fehlende Schilder müssen umgehend ersetzt werden. Gleiches gilt für physische Absperrungen: Defekte Türschlösser, durchtrennte Absperrbänder oder unzureichend gesicherte Zugänge stellen ein Sicherheitsrisiko dar und sind sofort instand zu setzen.
Anpassung der Regelungen bei Änderungen: Ändern sich die Nutzungsbedingungen (z.B. ein Lagerraum wird in eine Werkstatt mit Gasnutzung umgewandelt) oder werden technische Änderungen an der Gasanlage vorgenommen, so sind die bestehenden Regelungen und Einstufungen zu prüfen und anzupassen. Das kann bedeuten, dass ein Bereich nun erstmals als Gefahrenbereich ausgewiesen werden muss oder im umgekehrten Fall die Beschränkungen gelockert werden können. Solche Änderungen werden dokumentiert und allen Betroffenen kommuniziert.
Schulung, Unterweisung und Sensibilisierung
Um die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen wirksam werden zu lassen, müssen alle beteiligten Personen informiert und geschult werden:
Regelmäßige Unterweisungen
Mitarbeiter, Haustechniker, der Sicherheitsdienst sowie externe Firmen erhalten in regelmäßigen Abständen eine Unterweisung zu den im Gebäude definierten Gefahrenbereichen und geltenden Zutrittsregeln.
Dabei werden insbesondere behandelt:
die Bedeutung der Gefahrenbereiche (welche Bereiche kritisch sind und warum, welche Gefahren dort vorherrschen),
die Zutrittsregeln (wer darf welche Bereiche betreten, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Schutzkleidung oder Ausrüstung) und
das Verhalten in gesperrten Zonen und bei Gaswarnungen (wie man sich bei einem Gasalarm verhält, Evakuierungswege, Meldung von Vorfällen, kein Entfernen von Absperrungen etc.).
Diese Unterweisungen finden beispielsweise jährlich oder anlassbezogen statt (etwa vor Beginn eines großen Wartungsprojekts) und werden dokumentiert. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Personen das Risiko verstehen und wissen, wie sie sich schützen können.
Praktische Übungen und Sensibilisierung
Ergänzend zu theoretischen Unterweisungen werden Gefahren- und Notfallszenarien in Übungen durchgespielt. So kann z.B. eine Gasleck-Simulation in einem Technikraum durchgeführt werden, bei der die definierten Gefahrenzonen mit Absperrband markiert werden und die Alarm- und Evakuierungsprozesse getestet werden. Das Personal lernt so praktisch, die Warnsignale zu erkennen, die Sperrzonen zu respektieren und die vorgesehenen Schritte umzusetzen. Solche Übungen schärfen das Gefahrenbewusstsein und decken zugleich mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept auf.
Sicherheitsmanagement ist ein fortlaufender Prozess. Daher gehört es zu den Aufgaben des Facility Managements, aus Erfahrungen zu lernen:
Auswertung von Vorfällen und Übungen: Nach jedem sicherheitsrelevanten Ereignis – seien es tatsächliche Störungen, Beinahe-Unfälle oder Evakuierungsübungen – wird analysiert, wie effektiv die bestehenden Gefahrenbereichs- und Zonenkonzepte gegriffen haben. Zum Beispiel wird ausgewertet, ob die Absperrungen schnell genug eingerichtet wurden, ob die Kommunikation funktionierte und ob die definierten Bereiche passend gewählt waren.
Anpassung von Maßnahmen: Auf Basis dieser Auswertungen werden notwendige Konsequenzen gezogen. Dies kann bedeuten, dass die Abgrenzung eines Gefahrenbereichs neu bewertet und ggf. vergrößert oder verkleinert wird. Auch Zutrittsregelungen oder technische Maßnahmen (z.B. Installation zusätzlicher Gassensoren) können angepasst werden, falls sich zeigt, dass die bisherigen Vorkehrungen nicht ausreichen. Ziel ist, erkannte Schwachstellen zu beseitigen, bevor ein realer Unfall passiert.
Einarbeitung in die Dokumentation: Alle Verbesserungen und Änderungen, die sich aus diesem Prozess ergeben, müssen wiederum in die formale Dokumentation einfließen. Die Gefährdungsbeurteilung wird aktualisiert, Wartungs- und Prüfpläne werden angepasst und das Notfallkonzept entsprechend überarbeitet. So bleibt das gesamte Sicherheitsmanagement-System aktuell und wirksam. Das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung stellt sicher, dass das Facility Management proaktiv agiert und die Sicherheit rund um Gasanlagen nachhaltig gewährleistet ist.
