Wiederinbetriebnahmekontrollen nach Leckageereignissen
Facility Management: Gase » Gasanlagen » Grundlagen im Notfall » Wiederinbetriebnahmekontrollen
Wiederinbetriebnahmekontrollen nach Leckageereignissen in Gassystemen
Nach einer Gasleckage genügt es nicht, lediglich die Leckstelle zu reparieren und die Gaszufuhr sofort wieder zu öffnen. Aus Sicht des Facility Managements sind vielmehr strukturierte Wiederinbetriebnahmekontrollen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Anlage technisch dicht, funktional einwandfrei, dokumentiert freigegeben und organisatorisch beherrschbar ist. Dieses Dokument beschreibt die grundlegenden Prüfschritte, beteiligten Rollen, Nachweisdokumente und Kommunikationswege für die Wiederinbetriebnahme nach einem Leckageereignis – basierend auf einem formalen, aber allgemein gehaltenen FM-Prozess.
Wiederinbetriebnahmekontrollen nach Gasleckage
- Ziele, Geltungsbereich und Schnittstellen
- Voraussetzungen vor Beginn der Wiederinbetriebnahmekontrolle
- Technische Wiederinbetriebnahmekontrollen
- Stufenweiser Wiederanlauf der Gasanlage
- Überwachung in der Anfahrphase
- Kriterien für Abbruch und erneute Prüfung
- Dokumentation, Freigabe und Einbindung in den FM-Prozess
- Information der relevanten Stakeholder
- Einbindung in Gefährdungsbeurteilung und Verbesserungsmanagement
Ziele der Wiederinbetriebnahmekontrollen
| Zielbereich | Ziel (Basisniveau) |
|---|---|
| Technische Sicherheit | Sicherstellen, dass alle instandgesetzten Anlagenteile dicht und voll funktionsfähig sind. |
| Personensicherheit | Vermeidung von erneuten Leckagen, die Explosions- oder Erstickungsgefahr verursachen könnten. |
| Betriebssicherheit | Geordneter, kontrollierter Wiederanlauf der Anlage ohne ungeplante Ausfälle oder Störungen. |
| Rechtssicherheit | Nachvollziehbare Freigabe der Anlage und lückenlose Nachweisführung gegenüber Behörden und Versicherern. |
| Organisation & Lernen | Einbindung der gewonnenen Erkenntnisse in die Prozesse, Wartungsstrategien und Schulungen des Unternehmens. |
Geltungsbereich
Gasanlagen in Gebäuden: Der Prozess gilt für Gasanlagen in Gebäuden, z. B. Heizkesselanlagen, gewerbliche Küchen, Blockheizkraftwerke (BHKW) sowie Labor- und Prozessgasinstallationen.
Leckageereignisse aller Größenordnungen: Erfasst werden Leckageereignisse mit tatsächlicher oder vermuteter Gasfreisetzung – unabhängig von der Größe der Anlage oder der ausgetretenen Gasmenge.
Schnittstellen zu anderen Bereichen: Enge Abstimmung besteht mit dem Notfallmanagement (Gefahrenabwehr bei Gasalarm), der Instandhaltung (Schadensbehebung), der Arbeitssicherheit/HSE (Bewertung von Restgefahren, Schutz der Mitarbeiter) und ggf. externen Stellen wie dem Gasversorger oder spezialisierten Fachfirmen.
Formale und sicherheitstechnische Freigabe
| Voraussetzung | Basisanforderung |
|---|---|
| Gefahrenlage | Die akute Gefahrenphase ist beendet; der betroffene Bereich wurde durch die Einsatzleitung (z. B. Feuerwehr) oder eine Fachfirma als sicher erklärt und freigegeben. |
| Gaszufuhr | Die Gaszufuhr der betreffenden Anlage bleibt weiterhin abgeschaltet bzw. unter Kontrolle. Eine Wiederöffnung erfolgt ausschließlich schrittweise im Rahmen der geplanten Prüf- und Anfahrvorgänge. |
| Zutritt | Der Zutritt zum betroffenen Bereich ist nur autorisierten Personen gestattet, die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. |
| Dokumente | Alle relevanten Unterlagen zum Ereignis liegen vor: insbesondere das Störungs- oder Ereignisprotokoll, eine erste Lagebeurteilung sowie Berichte über die durchgeführten Reparaturen. |
Beteiligte Rollen und Verantwortlichkeiten
Facility Management (Betreiber): Gesamtkoordination des Wiederinbetriebnahme-Prozesses. Das FM sorgt für die organisatorische Steuerung und trifft auf Betreiberseite die Entscheidung zur endgültigen Wiederinbetriebnahme.
Haustechnik / Instandhaltung: Unterstützung bei der Durchführung der Kontrollen vor Ort. Die haustechnischen Mitarbeiter begleiten insbesondere die Funktionsprüfungen und überwachen den Anlagenbetrieb in der Anfahrphase.
Fachfirma / Installateur: Verantwortlich für die technischen Prüfungen der Anlage. Dazu zählen insbesondere die Dichtheitsprüfung der Gasleitungen, Funktionsprüfungen der Sicherheitseinrichtungen und ggf. Gasmessungen. Die Fachfirma bestätigt die technische Dichtheit und Sicherheit der instandgesetzten Anlage.
Arbeitssicherheit / HSE: Berät (sofern ein HSE-Experte vorhanden ist) hinsichtlich verbleibender Restgefahren und notwendiger Schutzmaßnahmen für Personal und Umgebung. Stellt sicher, dass alle Arbeitsschutzvorgaben während der Prüfungen eingehalten werden.
Dichtheitsprüfung und Sichtkontrolle
Zunächst ist eine gründliche Dichtheitsprüfung der betroffenen Leitungsabschnitte und Armaturen durchzuführen – selbstverständlich gemäß den geltenden technischen Regeln (z. B. nach DVGW-TRGI), jedoch hier ohne Detailtiefe zu spezifischen Normvorgaben. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Sichtprüfung der reparierten und angrenzenden Anlagenteile. Dabei wird kontrolliert, ob mechanische Beschädigungen, Korrosion, unzulässige bauliche Veränderungen oder provisorische Reparaturen vorliegen. Auch die Befestigungen der Leitungen und Bauteile werden auf festen Sitz überprüft. Besonderes Augenmerk gilt sämtlichen Verbindungsstellen (Verschraubungen, Flansche etc.), Absperrarmaturen, den Anschlüssen von Gasgeräten sowie den konkret instandgesetzten Stellen.
Funktionsprüfung der Gasinstallation
In diesem Schritt wird geprüft, ob alle Teile der Gasinstallation unter Betriebsbedingungen ordnungsgemäß funktionieren.
Wichtige Prüfpunkte sind dabei:
| Prüfbereich | Inhalt der Prüfung (Basisniveau) |
|---|---|
| Absperreinrichtungen | Überprüfung der Ventile und Hähne auf Leichtgängigkeit und dichten Abschluss. Kontrolle, ob sie in der richtigen Stellung (auf/zu) stehen und ob die Kennzeichnung eindeutig ist. |
| Druckregelung | Kontrolle des Gasdrucks: Der Gasdruck muss im vorgesehenen Betriebsbereich stabil anstehen und zuverlässig durch die Druckregelgeräte gehalten werden. |
| Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen | Funktionsprüfung aller Sicherheitseinrichtungen (z. B. Gaswarngeräte, automatische Absperrventile, ggf. Brand-/Explosionsmelder). Überprüft wird, ob diese im Alarm- oder Störungsfall ordnungsgemäß auslösen und Rückmeldung geben. |
| Geräte / Verbraucher | Test der angeschlossenen Gasverbraucher (z. B. Heizkessel, BHKW, Gasherde). Überprüfung von Zündung und Flammenbild (sofern einsehbar), korrektem Ansprechen von Flammüberwachung und Störabschaltung sowie Funktion der Betriebsanzeigen oder -meldungen. |
Durch diese Funktionsprüfungen wird sichergestellt, dass die gesamte Gasinstallation unter realen Betriebsbedingungen zuverlässig und sicher arbeitet.
Überprüfung der Lüftung und Umgebung
Ergänzend ist die Lüftungssituation im Aufstellraum der Anlage zu überprüfen. Alle vorhandenen Lüftungseinrichtungen – ob natürliche Lüftungsöffnungen oder mechanische Ventilatoren – müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht blockiert oder verschlossen sein. Gegebenenfalls (insbesondere in geschlossenen Räumen) sollte durch Messungen einer Fachfirma sichergestellt werden, dass keine kritischen Gaskonzentrationen mehr vorhanden sind. Falls das Leckageereignis bauliche Veränderungen oder Beschädigungen nach sich gezogen hat (z. B. Öffnen von Wänden, Entfernen von Verkleidungen, Abschaltung von Lüftungsanlagen), ist zu prüfen, ob diese Umstände die Lüftung oder die Abgasführung beeinträchtigen. Sämtliche Lüftungs- und Abgaswege müssen frei und in vorschriftsgemäßem Zustand sein, bevor die Anlage wieder in Betrieb geht.
Anfahrkonzept
Bevor Gas erneut in die Anlage eingelassen wird, ist sicherzustellen, dass alle Leitungsabschlüsse dicht verschlossen sind – es darf keine offene Leitung oder unbefestigte Endkappe vorhanden sein.
Anschließend erfolgt der Wiederanlauf der Gasanlage in kontrollierten Stufen gemäß einem vorher festgelegten Anfahrkonzept:
Teilfreigabe: Zunächst wird nur der unmittelbar vom Leck betroffene Teilbereich der Anlage wieder mit Gas beaufschlagt und in Betrieb genommen. Dies geschieht unter strenger Aufsicht. Praktisch bedeutet dies, dass z. B. einzelne Leitungsstränge oder Sektionen separat geöffnet werden, während übrige Anlagenteile weiterhin abgesperrt bleiben. So kann die Funktion der reparierten Sektion im isolierten Betrieb geprüft werden, während das Risiko auf diesen Bereich begrenzt ist.
Beobachtungsphase: Der in Schritt 1 freigegebene Anlagenteil wird über einen definierten Zeitraum intensiv beobachtet. Dabei werden laufend relevante Parameter überwacht: Gasdruckstabilität, Anzeigen an Manometern, eventuelle Warnmeldungen von Gasdetektoren sowie sinnliche Wahrnehmungen (z. B. auf Gasgeruch oder ungewöhnliche Geräusche). Auch die angeschlossenen Geräte werden beobachtet, um sicherzustellen, dass keine Störungen auftreten. Diese Beobachtungsphase dient dazu, etwaige verbleibende Probleme sofort zu erkennen.
Gesamtsystem hochfahren: Wenn die Beobachtungsphase keine Auffälligkeiten zeigt, wird die gesamte Gasanlage schrittweise wieder in Betrieb genommen. Nun werden auch die zuvor noch geschlossenen Bereiche geöffnet und mit Gas versorgt. Dieser Vorgang erfolgt ebenfalls kontrolliert: Bereich für Bereich oder Gerät für Gerät wird zugeschaltet, während das Facility Management bzw. die Haustechnik weiterhin alle Systeme überwacht. Am Ende dieses Schritts läuft die Gasinstallation wieder im Normalbetrieb unter vollständiger Last.
Überwachung in der Anfahrphase
Während der Anfahr- und Hochlaufphase der Anlage ist eine engmaschige Überwachung unerlässlich.
Konkret sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
Kontinuierliche Kontrollen: In den ersten Betriebsstunden nach Wiederinbetriebnahme werden sämtliche Anzeigen, Messwerte und Alarmsysteme fortlaufend kontrolliert. Insbesondere Gasdetektoren, Druckanzeigen und Gerätedisplays sind im Blick zu behalten, um schon kleinste Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
Personalpräsenz: Soweit möglich bleibt fachkundiges Personal (Haustechniker und/oder ein Techniker der Fachfirma) während der initialen Betriebsphase vor Ort anwesend. Dies gewährleistet, dass im Falle einer Unregelmäßigkeit (z. B. plötzlicher Druckabfall oder Warnsignal) unverzüglich eingegriffen und die Gaszufuhr wieder abgesperrt werden kann.
Dokumentation von Auffälligkeiten: Jegliche Besonderheiten oder Störungen, die während der Anfahrphase auftreten, sind zu dokumentieren. Dazu gehören etwa kurzzeitige Störabschaltungen von Geräten, Alarmmeldungen von Gaswarneinrichtungen oder auch ungewöhnlicher Geruch, selbst wenn er nur transient auftritt. Diese Dokumentation dient der Nachanalyse und hilft bei der Entscheidung, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Kriterien für Abbruch und erneute Prüfung
Treten während der Wiederanlaufphase irgendwelche Unregelmäßigkeiten oder Risiken auf, muss der Prozess sofort unterbrochen werden.
Wichtige Abbruchkriterien sind insbesondere:
Gasgeruch oder Warnmeldungen: Sobald erneut Gasgeruch wahrnehmbar ist oder ein Gaswarnmelder Alarm auslöst, ist die Gaszufuhr umgehend zu schließen und der Wiederanlauf abzubrechen. Gleiches gilt für jede sonstige sicherheitsrelevante Warnung (z. B. ein Brandmelderalarm).
Druckabweichungen oder Anlagestörungen: Auch ein unerklärlicher Druckabfall/-anstieg im System oder Fehlermeldungen an Gasgeräten während der Anfahrphase sind ernst zu nehmen. Sie erfordern einen sofortigen Stopp des Wiederanlaufs.
In all diesen Fällen wird die Anlage wieder in einen sicheren Zustand versetzt (Gaszufuhr geschlossen, ggf. entlastet und belüftet), und es erfolgt eine erneute technische Überprüfung. Gegebenenfalls müssen weitere Reparaturen oder Adjustierungen vorgenommen werden, bevor ein neuer Versuch der Wiederinbetriebnahme unternommen wird. Die Sicherheit hat in jedem Fall Vorrang vor schnellem Wiedereinschalten.
Freigabedokumentation
Nach erfolgreicher Durchführung aller Prüf- und Anfahrmaßnahmen ist die Wiederinbetriebnahme formal zu dokumentieren.
Wichtige Nachweise und Unterlagen dabei sind:
Prüfprotokoll: Protokoll der durchgeführten Dichtheitsprüfungen und Funktionsprüfungen mit Angabe der Prüfschritte, Messwerte (sofern relevant) und Ergebnisse. Es wird festgehalten, welche Anlagenteile geprüft wurden und dass die Prüfkriterien erfüllt sind.
Reparaturnachweis: Dokumentation der ausgeführten Instandsetzungsarbeiten (z. B. Austausch eines Rohrsegments, Dichtungserneuerung etc.) inklusive der verwendeten Materialien/Teile sowie Angabe der verantwortlichen Fachfirma oder Personen.
Freigabevermerk: Schriftlicher Vermerk, der die Wiederinbetriebnahme freigibt. Dieser enthält das Datum und den Umfang der Freigabe sowie Name und Funktion der freigebenden Person (z. B. verantwortliche technische Leitung oder externer Sachkundiger). Mit der Unterzeichnung wird bestätigt, dass die Anlage wieder sicher betrieben werden kann.
Ergänzende Anlagen: Falls zutreffend, werden zusätzliche Dokumente beigefügt, etwa Messprotokolle von Gaskonzentrationsmessungen, Fotodokumentation von reparierten Stellen oder relevante Auszüge aus der Gebäudeleittechnik bzw. dem Gaswarnsystem (z. B. historische Alarmprotokolle). Diese Unterlagen untermauern die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Maßnahmen.
Ist die Anlage freigegeben und wieder in Betrieb, müssen alle betroffenen Stellen informiert werden:
Interne Stellen: Zunächst sind die verantwortlichen Personen auf Betreiberseite zu benachrichtigen (z. B. der Objektleiter oder die verantwortliche Betriebsführung). Auch die Haustechnik sowie gegebenenfalls der Sicherheitsdienst und die Nutzervertretungen des Gebäudes (etwa Abteilungsleiter oder Mieter, falls relevant) erhalten eine Mitteilung, dass die Gasversorgung wiederhergestellt ist. Es sollte kommuniziert werden, ab wann die Anlage regulär nutzbar ist und ob es Besonderheiten im Betrieb gibt.
Externe Stellen (falls erforderlich): Sofern vertraglich oder behördlich vorgesehen, werden externe Partner informiert. Dazu kann der Gasversorger gehören – etwa wenn dieser im Vorfeld die Gaszufuhr gesperrt hatte und nun die Freigabe bestätigt bekommen muss. Auch ggf. involvierte Behörden (z. B. Aufsichtsbehörden, Feuerwehr) oder der Versicherer sind zu benachrichtigen, insbesondere wenn das Ereignis meldepflichtig war oder Berichtsbedarf besteht. Diese Kommunikation stellt sicher, dass alle Beteiligten auf dem aktuellen Stand sind und Vertrauen in den sicheren Weiterbetrieb der Anlage haben.
Einbindung in Gefährdungsbeurteilung und Verbesserungsmanagement
Nach Abschluss der Wiederinbetriebnahme ist es Aufgabe des Facility Managements, die Erkenntnisse aus dem Vorfall auszuwerten und in die laufenden Prozesse zu integrieren.
Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Es wird geprüft, ob das Leckageereignis eine Anpassung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung erfordert. Möglicherweise müssen Risiken neu bewertet oder zusätzliche Schutzmaßnahmen aufgenommen werden. Beispielsweise könnte erkannt worden sein, dass bestimmte Leckagen bisher nicht ausreichend in der Gefährdungsanalyse berücksichtigt waren.
Anpassung von Wartungsplänen und Standards: Die vorbeugende Instandhaltung der Gasanlage wird auf den Prüfstand gestellt. Gegebenenfalls sind kürzere Wartungsintervalle oder häufigere Dichtheitsprüfungen einzuführen, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Auch technische Standards können verbessert werden – etwa durch den Einsatz optimierter Dichtungsmaterialien, eine Überarbeitung des Absperrkonzepts (zusätzliche Ventile/Sicherungen) oder die Nachrüstung von Gasdetektoren in bestimmten Bereichen.
Überarbeitung von Betriebsanweisungen und Notfallplänen: Die bestehenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sollten dahingehend überprüft werden, ob sie ausreichende und klare Handlungsanweisungen für Gasleckagen enthalten. Ggf. sind die Notfallpläne zu verfeinern – z. B. mit konkreten Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das Betriebspersonal, was bei Gasgeruch oder Gasaustritt zu tun ist, um Schäden zu begrenzen.
Schulung und Unterweisung: Basierend auf dem Vorfall werden gezielte Schulungen oder Unterweisungen für das Personal geplant. Alle beteiligten Mitarbeiter (Haustechnik, Sicherheitsdienst, ggf. Nutzer) sollten über die Ursachen der Leckage, die ergriffenen Maßnahmen und die Lessons Learned informiert werden. Dies erhöht die Sensibilisierung und sorgt dafür, dass im Falle künftiger Zwischenfälle alle besser vorbereitet und geschult reagieren können.
