Auslösen des Alarms
Facility Management: Gase » Gasanlagen » Grundlagen im Notfall » Auslösen des Alarms
Auslösen des Alarms
In Gebäuden mit Gasanlagen ist das gezielte Auslösen von Alarmen eine zentrale Voraussetzung für den Schutz von Personen und Sachwerten sowie für einen sicheren Betriebsablauf. Unter „Auslösen des Alarms“ wird sowohl das automatische Ansprechen technischer Systeme (Gaswarnanlagen, Mess-Steuer-Regel-Systeme, Gebäudeleittechnik) als auch das manuelle Auslösen durch Personen verstanden. Aus Sicht des Facility Managements müssen die Auslösekriterien, Meldewege und Zuständigkeiten eindeutig definiert, technisch umgesetzt und organisatorisch verankert sein, damit im Ernstfall schnell, koordiniert und nachvollziehbar reagiert werden kann.
Auslösen des Alarms bei Gasanlagen
- Schutzziele und Grundlagen der Alarmierung
- Alarmarten und Alarmauslöser in Gassystemen
- Technische Alarmauslöser
- Ablauf vom Ereignis bis zur Alarmauslösung
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege
- Anforderungen an Planung, Betrieb und Dokumentation
- Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Schutzziele
| Schutzziel | Beschreibung (Basisniveau) |
|---|---|
| Personenschutz | Frühzeitige Warnung vor Explosions-, Erstickungs- oder Vergiftungsgefahr |
| Sach- und Anlagenschutz | Begrenzung von Brand-, Explosions- und Folgeschäden an Einrichtungen |
| Betriebs- und Verfügbarkeitsschutz | Minimierung von Ausfallzeiten und Betriebsunterbrechungen |
| Unterstützung Einsatzkräfte | Bereitstellung klarer Alarmsignale und Zustandsinformationen für Rettungskräfte |
Diese Schutzziele bilden die Grundlage für alle Alarmierungsmaßnahmen in Gassystemen. Insbesondere der Personenschutz hat oberste Priorität, gefolgt vom Schutz der Anlagen und der Aufrechterhaltung des Betriebs. Gleichzeitig muss die Alarmierung so gestaltet sein, dass externe Einsatzkräfte im Gefahrenfall schnell die nötigen Informationen erhalten.
Einbettung in das Sicherheits- und FM-Konzept
Verknüpfung mit bestehenden Sicherheitskonzepten: Die Alarmorganisation für Gasgefahren wird in die Gefährdungsbeurteilung sowie in vorhandene Brandschutz- und Notfallkonzepte integriert. So wird sichergestellt, dass Gasalarme im Rahmen des ganzheitlichen Gebäudesicherheitsmanagements berücksichtigt sind.
Berücksichtigung der technischen Infrastruktur: Vorhandene technische Systeme wie Gaswarnanlagen, Brandmeldeanlagen (BMA), Gebäudeleittechnik (GLT) und Absperreinrichtungen (z. B. automatische Gasabsperrventile) werden einbezogen. Die Alarmierung ist auf diese Infrastruktur abgestimmt, damit Warnsignale weitergeleitet und Schutzfunktionen (z. B. Gaszufuhr absperren) automatisch aktiviert werden können.
Festlegung passender Alarmierungsarten: Es wird klar definiert, welche Art der Alarmierung in welchem Szenario zum Einsatz kommt. Beispielsweise kann bei einem Voralarm zunächst ein lokaler Alarm nur im betroffenen Bereich ausgelöst werden, während bei einem Hauptalarm ein Gebäudealarm mit Durchsage oder Sirene erfolgt und zusätzlich eine Meldung an eine ständig besetzte Leitstelle weitergeleitet wird. Diese Abstufung verhindert Überalarmierung und stellt dennoch sicher, dass in kritischen Situationen umfassend gewarnt wird.
Alarmarten und Alarmauslöser in Gassystemen
| Alarmart | Zweck / Charakteristik |
|---|---|
| Voralarm | Frühwarnung bei erhöhter, aber noch nicht kritischer Gaskonzentration (Vorstufe zum Hauptalarm) |
| Hauptalarm | Akut kritische Situation mit unmittelbarem Handlungsbedarf (Gefahrenschwelle erreicht) |
| Technischer Alarm (Störung) | Meldung einer Störung oder eines Ausfalls sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Sensorfehler, Spannungsversorgung) |
Gaswarnsysteme unterscheiden in der Regel mindestens zwei Warnstufen (Voralarm und Hauptalarm). Der Voralarm dient dazu, frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten, bevor ein gefährlicher Konzentrationswert erreicht wird. Der Hauptalarm signalisiert eine akute Gefahr, bei der sofortige Schutzmaßnahmen (Evakuierung, Notabschaltung etc.) erforderlich sind. Daneben gibt es technische Alarmmeldungen (Störungsmeldungen), die anzeigen, dass die Überwachungsfunktion beeinträchtigt sein könnte – diese müssen umgehend geprüft und behoben werden, da sie die Zuverlässigkeit des Systems betreffen.
Technische Alarmauslöser
Gaswarn- und Messsysteme: Feste Gasdetektoren überwachen kontinuierlich die Gaskonzentration in der Umgebung. Sie lösen Alarme aus, wenn festgelegte Grenzwerte erreicht oder überschritten werden (z. B. bei brennbaren Gasen Schwellenwerte in % der unteren Explosionsgrenze UEG, bei toxischen Gasen Konzentrationen in ppm im Verhältnis zum Arbeitsplatzgrenzwert).
MSR- und Gebäudeleittechnik: Automatisierte Meldungen aus der Mess-, Steuer- und Regeltechnik bzw. der GLT können Alarme triggern. Beispielsweise kann eine Störung in einer Gas-Druckregelstrecke oder ein Ausfall einer Lüftungsanlage im Gaslagerraum als technischer Alarm erfasst und gemeldet werden.
Signale aus Brandmeldeanlagen: Detektiert die Brandmeldeanlage einen Vorfall in Bereichen mit Gasanlagen (etwa im Heizungsraum mit Gasfeuerungsanlage oder an Abluft-/Abgaswegen), so kann dies einen gekoppelten Alarm auslösen. Solche Signale werden genutzt, um automatisch Schutzmaßnahmen einzuleiten – z. B. Abschaltung der Gaszufuhr bei Feueralarm in einem Gasboilerraum
Die konkreten Grenzwerte und Zustände, bei denen ein Alarm ausgelöst wird, sind in der Parametrierung der Anlagen festgelegt. Diese Einstellungen müssen im Facility Management dokumentiert sein, damit klar nachvollziehbar ist, wann welches System wie reagiert und um bei Änderungen (z. B. neuer Gasart oder geänderte Vorschriften) Anpassungen vorgenommen werden können.
Organisatorische Alarmauslöser
Wahrnehmung durch Personen: Mitarbeiter oder Besucher schlagen Alarm, wenn sie Gasgeruch (typischer Schwefel-Geruchszusatz bei Erdgas), Zisch- oder Pfeifgeräusche (Hinweis auf austretendes Gas) oder Anzeichen von schlechter Luftqualität (z. B. plötzliches Unwohlsein durch Kohlenmonoxid) wahrnehmen.
Sichtbare Schäden oder Leckagen: Wird ein Schaden an einer Gasleitung, Armatur oder einem gasbetriebenen Gerät festgestellt – etwa Roststellen, Risse, austretendes Gas sichtbar durch Reifbildung oder hörbare Lecks –, so ist dies ein Anlass für eine manuelle Alarmierung.
Externe Hinweise: Informationen von außerhalb, z. B. eine Meldung des Gasversorgers über Druckabfall im Netz, eine Warnung der Feuerwehr oder Hinweise von Nachbarn auf Gasgeruch in der Umgebung, werden ernst genommen und führen ebenfalls dazu, dass intern Alarm ausgelöst und geprüft wird.
Phasenmodell des Alarmauslöseprozesses
| Phase | Inhalt | FM-Perspektive |
|---|---|---|
| Detektion / Wahrnehmung | Technische Messung (Sensor schlägt an) oder subjektive Wahrnehmung durch Personen | Sicherstellung der funktionsfähigen Überwachungstechnik; Sensibilisierung der Personen im Gebäude (Schulung, Aushänge) |
| Bewertung | Einordnung des Signals/Eindrucks in Gefährdungsstufen (z. B. Abgleich mit Alarmplan: Voralarm oder Hauptalarm?) | Klare Kriterien und Entscheidungsgrundlagen im Alarmplan; Vorgaben, wann Meldungen weitergeleitet oder Maßnahmen eingeleitet werden |
| Auslösung des Alarms | Automatischer oder manueller Start der Alarmierung (Alarmgeber werden aktiviert) | Technische Umsetzung des Alarms (Sirenensignal, Durchsage, Blitzleuchten etc.); Schulung der befugten Personen für manuelle Alarmauslösung |
| Weiterleitung / Eskalation | Übermittlung der Alarmmeldung an Leitwarte, Sicherheitsdienst und ggf. externe Stellen (Feuerwehr, Gasversorger) | Definierte Meldeketten (Wer alarmiert wen?) und ständige Erreichbarkeit der zuständigen Stellen (24/7-Bereitschaften) |
Dieses Phasenmodell verdeutlicht, dass der Facility Manager in jeder Phase sowohl technische Vorkehrungen als auch organisatorische Regeln etablieren muss. Von der verlässlichen Gasdetektion über die festgelegte Bewertung nach Alarmplan bis hin zur tatsächlichen Alarmauslösung und konsequenten Weiterleitung sind alle Schritte im Vorfeld zu planen und regelmäßig zu üben.
Automatisches Auslösen des Alarms
Die stationäre Gaswarnanlage vergleicht die gemessenen Gaskonzentrationen fortlaufend mit den hinterlegten Grenzwerten.
Beim Erreichen der Voralarm-Schwelle werden lokale optische und akustische Warnsignale ausgelöst (z. B. Warnleuchten und Hupe im betroffenen Raum). Zusätzlich geht eine Meldung an zentrale Überwachungsstellen, etwa auf die Gebäudeleittechnik oder an eine Leitwarte, damit zuständiges Personal informiert ist.
Beim Erreichen der Hauptalarm-Schwelle erfolgt eine erweiterte Alarmierung: Weitere Alarmgeber im Gebäude werden aktiviert (z. B. Sirenen in angrenzenden Bereichen, Alarmtext über die Lautsprecheranlage) und der zuständige Sicherheitsdienst oder Wachdienst wird automatisch benachrichtigt. Zudem können technische Schutzfunktionen automatisch greifen, etwa das Schließen elektrischer Gasabsperrventile, das Abschalten von gasbetriebenen Anlagen und das Einschalten von Lüftungsanlagen, um die Gefahr zu reduzieren.
Manuelles Auslösen des Alarms
Handmelder und Alarmtaster: In sensiblen Gasbereichen sind manuelle Alarmierungseinrichtungen installiert – das können spezielle Gas-Alarmtaster oder auch standardisierte Handfeuermelder sein, die von Personen im Gefahrenfall betätigt werden können. Durch das Auslösen eines solchen Melders wird sofort ein Alarm signalisiert, ähnlich wie bei einem Feueralarm.
Meldung an zentrale Stelle: Alternativ oder ergänzend erfolgt die manuelle Alarmierung durch direkte Kontaktaufnahme mit einer ständig verfügbaren Stelle. Typischerweise gibt es eine interne Notrufnummer, über die z. B. die Leitwarte, Sicherheitszentrale oder (außerhalb der Dienstzeit) ein hausinterner Notdienst erreicht wird. Die meldende Person gibt alle verfügbaren Informationen (Wer meldet? Wo? Was wurde wahrgenommen?) weiter, damit von dort aus der Alarm ausgelöst und die weiteren Schritte eingeleitet werden können.
Ergänzung zu technischen Alarmen: Die manuelle Auslösung erfolgt auch, um technische Alarme zu bestätigen oder zu eskalieren. Wenn z. B. ein Sensor einen Voralarm meldet und eine hinzugezogene Person vor Ort tatsächlich Gas riecht oder eine gefährliche Situation erkennt, kann sie manuell den Hauptalarm auslösen, um eine schnellere Reaktion zu veranlassen. Ebenso wird bei Zweifeln an einer automatischen Meldung (Verdacht auf Fehlalarm) durch manuelle Rückmeldung eine unnötige Räumung vermieden, indem zunächst eine Prüfung veranlasst wird.
Rollen im Auslöseprozess
| Rolle / Funktion | Grundverantwortung im Zusammenhang mit der Alarmauslösung |
|---|---|
| Betreiber / Eigentümer | Gesamtverantwortung für das Alarmkonzept; stellt die notwendige Infrastruktur und Ressourcen bereit |
| Facility Manager | Organisation der Parametrierung und Wartung der Gaswarnanlage; Pflege der Alarm- und Notfallpläne; Dokumentation aller Prozesse |
| Leitwarte / Sicherheitsdienst | Entgegennahme eingehender Alarmmeldungen, sofortige Bewertung der Lage und Einleitung weiterer Schritte gemäß Alarmplan (z. B. Räumung veranlassen, Feuerwehr informieren) |
| Haustechnik / Instandhaltung | Technische Überprüfung vor Ort; Unterstützung bei der Ursachenfeststellung und Behebung (z. B. Absperren von Gasleitungen, Reparaturen) |
| Mitarbeitende / Nutzer | Aufmerksam sein für Auffälligkeiten; Melden von Gasgeruch oder Störungen; Befolgen aller Anweisungen im Alarmfall (z. B. Evakuierungsregeln) |
| Externe Einsatzkräfte | Übernahme der Einsatzleitung im Ernstfall nach Eintreffen (Feuerwehr, Gasversorger); nutzen die bereitgestellten Informationen (Anlagendokumentation, Alarmanzeigen), um die Gefahrenlage zu bewältigen |
Jede Rolle muss im Alarmplan klar definiert sein, sodass alle Beteiligten im Ereignisfall ihre Aufgaben kennen. Der Betreiber delegiert die operativen Pflichten in der Regel an den Facility Manager, behält aber die oberste Verantwortung. Die Leitwarte bzw. der Sicherheitsdienst stellt die Schnittstelle zwischen interner Alarmorganisation und externer Hilfe dar. Wichtig ist zudem, dass die Übergabe an externe Einsatzkräfte reibungslos funktioniert – sobald Feuerwehr oder Gasversorger vor Ort sind, müssen sie schnell alle relevanten Informationen (z. B. Messwerte, abgeschaltete Systeme, Zugangswege) vom FM-Team erhalten.
Kommunikations- und Meldewege
Interne Notrufwege: Es sind betriebsinterne Notrufnummern definiert, unter denen im Gefahrenfall sofort Hilfe angefordert werden kann (z. B. Nummer der Leitwarte/Sicherheitszentrale). Diese Nummern sind allen Mitarbeitenden bekannt und gut sichtbar ausgehängt. Auch alternative Erreichbarkeiten (Mobiltelefon des Bereitschaftsdienstes etc.) sind festgelegt, falls die Hauptleitstelle nicht erreichbar ist.
Standardisierte Meldungen: Für Alarmmeldungen kommen einheitliche Formulare oder Checklisten zum Einsatz, damit wichtige Informationen vollständig übermittelt werden. Dazu gehören Angaben wie der genaue Ort des Vorfalls, Art der Wahrnehmung (Geruch, Geräusch, Messwert), Ausmaß der Gefahr (z. B. schon Personen betroffen oder nur technischer Alarm) und eventuelle Sofortmaßnahmen, die bereits ergriffen wurden. Die Verwendung solcher Vorlagen hilft dem aufnehmenden Personal, keine kritischen Fragen zu vergessen.
Schnittstellen zu externen Stellen: Es sind klare Vereinbarungen getroffen, wie Hauptalarme an externe Hilfeleister weitergeleitet werden. Beispielsweise kann ab einer bestimmten Alarmstufe automatisch eine Alarmweiterleitung an eine ständig besetzte externe Notruf- und Service-Leitstelle erfolgen, die wiederum Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert. Ebenso kann bei Gasaustritt der Gasversorger direkt verständigt werden. Diese Schnittstellen sind technisch eingerichtet (z. B. über Wählgeräte, Fernübertragungseinrichtungen) und regelmäßig getestet.
Rückmeldungen und Nachbereitung: Jeder Alarmfall wird dokumentiert und abschließend klassifiziert. Dazu gehört eine Rückmeldung, ob der Alarm „echt“ war und bestätigt werden konnte, ob es ein Fehlalarm ohne Gefahr war oder ob ein technischer Defekt vorlag. Diese Information wird allen relevanten Stellen mitgeteilt (z. B. an die Einsatzleitung, an den Betreiber) und fließt in die weitere Dokumentation und Analyse ein. So wird sichergestellt, dass aus jedem Alarmereignis gelernt werden kann.
Festlegung und Pflege der Auslösekriterien
Definition von Grenzwerten und Alarmstufen: In Zusammenarbeit mit Fachplanern und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden die konkreten Auslösekriterien festgelegt. Dazu zählt, bei welcher Gaskonzentration ein Voralarm und bei welcher ein Hauptalarm erfolgen soll. Diese Werte orientieren sich an geltenden Vorschriften (z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe, DGUV-Regeln) sowie an herstellerseitigen Empfehlungen und den spezifischen Eigenschaften der eingesetzten Gase. Auch andere Einflussgrößen wie Lüftungsverhältnisse oder Raumvolumen werden berücksichtigt.
Dokumentation in Plänen und Unterlagen: Die festgelegten Alarmschwellen und Szenarien werden schriftlich festgehalten – im Alarmplan des Objekts, in den Notfall- und Gefahrenabwehrplänen und in den technischen Unterlagen der Gaswarnanlage. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder zuständige Mitarbeiter Zugriff auf diese Informationen hat und im Zweifel nachsehen kann, wann ein Alarm auszulösen ist und welche Schritte vorgesehen sind.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Änderungen am Gebäude, an der Nutzung (z. B. andere gelagerte Gase) oder technische Änderungen an der Gaswarnanlage erfordern eine Überprüfung der Auslösekriterien. Im Rahmen von regelmäßigen Audits oder durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit werden die Alarmgrenzen und -prozesse daher periodisch geprüft und bei Bedarf angepasst. Jede Änderung wird wiederum dokumentiert und den betroffenen Personen (z. B. dem Wachdienst) kommuniziert.
Betrieb und Überprüfung der Alarmschaltung
| Bereich | Basisanforderung |
|---|---|
| Technik (Gaswarnanlage, GLT) | Regelmäßige Funktionsprüfungen (Testalarme), routinemäßiger Probebetrieb und fristgerechte Kalibrierung der Sensoren |
| Organisation | Durchführung von Alarmübungen und Mitarbeiterschulungen; regelmäßige Aktualisierung von Alarmierungs- und Kontaktlisten |
| Auswertung | Gründliche Analyse jedes Alarmereignisses (Unterscheidung: reales Ereignis vs. Fehlalarm) und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen |
Für den zuverlässigen Betrieb der Alarmierung ist sowohl die technische Wartung als auch die organisatorische Vorbereitung unerlässlich. Technisch bedeutet dies, dass die Gaswarnanlage inkl. Sensorik und Alarmgeber in vorgeschriebenen Intervallen geprüft und gewartet wird. Dazu gehören Testläufe, bei denen Alarme gezielt ausgelöst werden, um sicherzustellen, dass Sirenen, Lichter, Meldungen etc. einwandfrei funktionieren, sowie die Kalibrierung der Gassensoren gemäß Herstellerangaben oder gesetzlichen Vorgaben. Organisatorisch sind regelmäßig Übungen (z. B. jährliche Notfallübungen mit Gasszenario) und Unterweisungen der Mitarbeiter durchzuführen, damit im Ernstfall alle Handgriffe sitzen. Ebenso müssen Notfallkontakte und Alarmierungspläne laufend auf dem neuesten Stand gehalten werden, z. B. wenn sich personelle Zuständigkeiten ändern. Nach jedem Alarm – ob echt oder Fehlalarm – findet eine Auswertung statt, um die Ursache zu ermitteln und Schlüsse zu ziehen. Dabei wird z. B. geprüft, ob die Reaktionszeit angemessen war, ob technische Defizite vorlagen oder ob Schulungsbedarf besteht.
Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Protokollierung der Alarmereignisse: Alle relevanten Alarmvorfälle werden vom Facility Management lückenlos protokolliert. Im Alarmprotokoll werden Datum und Uhrzeit, die Art des Alarms (Voralarm, Hauptalarm, Störung), der Auslöser (welcher Sensor oder wer hat manuell ausgelöst), die getroffenen Maßnahmen (z. B. Evakuierung eingeleitet, Gaszufuhr geschlossen) und das Ergebnis festgehalten. Dieses Protokoll ist Teil der Anlagendokumentation und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungsträgern.
Auswertung und Optimierung: In regelmäßigen Abständen (z. B. quartalsweise oder jährlich) wertet das Facility Management die aufgezeichneten Alarmereignisse systematisch aus. Ziel ist es, Muster oder Häufungen zu erkennen – etwa wiederholte Voralarme in einem bestimmten Bereich oder Fehlalarme durch einen defekten Sensor – und entsprechende Gegenmaßnahmen abzuleiten. Wenn z. B. die Analyse zeigt, dass die Alarmschwellen zu konservativ eingestellt sind und es häufig zu Fehlalarmen kommt, kann in Absprache mit Sicherheitsexperten eine Anpassung erfolgen. Umgekehrt würden bei tatsächlichen Beinahe-Unfällen die Schwellen ggf. gesenkt und zusätzliche Schulungen durchgeführt.
Einbindung in FM-Prozesse: Die Erkenntnisse aus den Alarmauswertungen fließen unmittelbar in die laufenden FM-Prozesse ein. Das bedeutet, Wartungspläne können angepasst werden (z. B. häufigere Prüfung bestimmter Sensoren, wenn dort Unregelmäßigkeiten auftraten), die Gefährdungsbeurteilung wird aktualisiert (um neue Risiken oder geänderte Abläufe zu berücksichtigen) und in Jahresberichten an die Geschäftsführung wird über die Sicherheitslage berichtet. Durch diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess bleibt die Alarmorganisation für Gassysteme lebendig und passt sich veränderten Bedingungen oder Erkenntnissen an.
Hinweis
Dieses Schema kann direkt als Grundlage für standortspezifische Alarmpläne, FM-Prozessbeschreibungen oder Schulungsunterlagen zum Thema „Auslösen des Alarms in Gassystemen“ herangezogen werden. Je nach Objekt und Risiko ist es erforderlich, die hier dargestellten Punkte noch projektspezifisch zu vertiefen und anzupassen, um eine optimale Wirksamkeit zu erzielen.
