Instandsetzungen im Gasmanagement sind entscheidend für die Aufrechterhaltung eines sicheren und störungsfreien Betriebs gasführender Systeme in Gebäuden. Typische Maßnahmen umfassen die Reparatur und den Austausch von Leitungen, Ventilen, Druckreglern und Überwachungssystemen. Unter Einhaltung der BetrSichV, TRBS sowie relevanter DIN-Normen gewährleisten qualifizierte Fachkräfte eine schnelle Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert, Sicherheitsrisiken reduziert und SLA- sowie XLA-Ziele in sensiblen Anwendungsbereichen nachhaltig erfüllt.
Störungen analysieren, Maßnahmen gezielt planen und fachgerecht umsetzen
Ziel ist die rechtskonforme, qualitätsgesicherte und risikoorientierte Durchführung von Instandsetzungen an Gasanlagen und -systemen, um:
den sicheren und dauerhaften Betrieb sicherzustellen
gesetzliche Anforderungen gemäß BetrSichV und GefStoffV zu erfüllen
Ausfallzeiten zu minimieren und Wiederverfügbarkeit zu beschleunigen
Umweltschäden und Personengefährdungen durch Leckagen oder Fehlfunktionen zu vermeiden
Instandsetzungen im Gasmanagement sind sicherheitskritische Prozesse, die höchsten technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen unterliegen. Durch strukturierte Abläufe, digitale Nachvollziehbarkeit und leistungsbasierte Steuerung (KPI, SLA, XLA) wird eine sichere, effiziente und revisionssichere Rückführung in den Betriebszustand gewährleistet – über alle Nutzungstypen hinweg.
Instandsetzung ist die gezielte Beseitigung erkannter Mängel oder Schäden an Gasversorgungssystemen, die außerhalb planmäßiger Wartung erfolgt. Dazu gehören:
Leckagebeseitigung an Leitungen und Anschlüssen
Austausch defekter Druckminderer, Rückschlagventile oder Gasarmaturen
Instandsetzung von Sensorik, Gasmischern, Verdampfern
Software-Reset bzw. Update von Gaskontrollsystemen
Ersatz beschädigter oder veralteter Gaswarngeräte
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Bewertung der Gefährdung nach §6 BetrSichV
Prüfung und Dokumentation der Wiederinbetriebnahme
Auswahl geeigneter Instandsetzungsdienstleister oder Fachkräfte
Freigabe sicherheitsrelevanter Systeme nach erfolgter Instandsetzung
Führung eines Instandsetzungsnachweises mit Bezug zur Gefährdungsbeurteilung
Delegierbare Pflichten
Durchführung der Instandsetzung nach anerkannten Regeln der Technik
Austausch/Justierung defekter Komponenten
Wiederanlauf von Anlagenteilen nach vorheriger Prüfung
Messung, Kalibrierung und Dokumentation nach Instandsetzung
Übergabeprotokoll inkl. Fotobeweis und Prüfbericht
Relevanter Rechtsrahmen (Deutschland)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
TRBS 1111, 1201, 1203 :Befähigte Personen & Instandhaltung