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Gaszähler

Facility Management: Gase » Betreiberpflichten » Gaszähler

Wartung von Gaszählern und Brenngasversorgungsanlagen

Die regelmäßige Wartung von Gaszählern (VDMA 24186-4) und Labor-Brenngasversorgungsanlagen (VDMA 24186-6) ist eine verbindliche Betreiberpflicht. Durch konsequente Umsetzung dieser Aufgaben wird die Integrität der Verbrauchsmessung und die Betriebssicherheit gewährleistet. Ein strukturiertes Wartungs- und Prüfsystem, kombiniert mit lückenloser Dokumentation und aktivem Risikomanagement, bildet die Grundlage für den sicheren Betrieb. Nur durch klare Verantwortlichkeiten, festgelegte Wartungsintervalle und nachweislich durchgeführte Kontrollen können Messgenauigkeit, Sicherheit und Compliance dauerhaft sichergestellt werden. Die sorgfältige Einbindung dieser Betreiberpflichten in die täglichen FM-Prozesse schafft die Voraussetzungen für langfristige Zuverlässigkeit, Rechtssicherheit und Schutz von Mensch und Anlage.

Das Ziel ist es, den sicheren, zuverlässigen und regelkonformen Betrieb dieser Anlagen zu gewährleisten, Gefahren wie Gasaustritte zu verhindern und die Einhaltung der im Facility Management geltenden Standards sicherzustellen. Gleichzeitig wird großer Wert auf eine lückenlose, revisionssichere Dokumentation aller Wartungsmaßnahmen gelegt.

Die Betreiberpflichten ergeben sich im Wesentlichen aus den VDMA-Einheitsblättern für Wartungsprogramme. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Regelwerke, deren Zuordnung und die betroffenen Anlagenkategorien:

Kategorie

Regelwerk

KL

Abschnitt

Verpflichtung

Anlagenart

VDMA-Einheitsblatt

24186-4

KL 3

§1

Regelmäßige Wartung von MSR- und Gebäudeautomationssystemen

Erdgaszähler

VDMA-Einheitsblatt

24186-6

KL 3

§1

Regelmäßige Wartung von sanitären Geräten und Anlagen

Brenngasversorgungsanlagen)

Das Einheitsblatt VDMA 24186-4 regelt die Wartung von Mess-, Steuer- und Automationskomponenten (hier insbesondere Gaszähler), während VDMA 24186-6 die Wartung sanitärer Anlagen umfasst (dazu zählen Labor-Brenngasversorgungen). Auf dieser Grundlage müssen Betreiber ihre Pflichten ableiten und umsetzen.

Inhalt der Verpflichtungen

Erdgaszähler sind Teil der MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regeltechnik) und erfassen den Gasverbrauch eines Gebäudes. Ihre Wartung dient primär der Sicherstellung der Messgenauigkeit und Betriebssicherheit. Zu den Betreiberpflichten gehört, die korrekte Funktion der Zähler sicherzustellen, etwa durch regelmäßige Prüfungen auf mechanische Unversehrtheit, Dichtheit der Verbindungsleitungen und festen Sitz. Außerdem ist die Eichgültigkeit der Zähler (häufig 10 bis 12 Jahre) zu kontrollieren und gegebenenfalls eine Nachjustierung durchzuführen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Verbrauchsdaten verlässlich erfasst werden und potenzielle Gefahren wie unentdeckte Gasleckagen oder fehlerhafte Messungen frühzeitig erkannt werden.

    Umsetzung im Facility Management

    • Funktionsprüfung: Überprüfung der Gaszähler auf ordnungsgemäße Messung (z.B. Abgleich mit Referenzwerten oder Flussraten).

    • Schnittstellencheck: Verifizieren der Signalausgänge (Impulsausgänge, Statusmeldungen) und deren Einbindung in das Gebäudeleitsystem.

    • Optische Inspektion: Sichtprüfung des Zählergehäuses, der Dichtungen und der Rohranschlüsse auf Beschädigungen, Korrosion oder Undichtigkeiten.

    • Dichtheitsprüfung: Test auf Dichtheit der Anschlussleitungen mit geeigneten Messgeräten (Druck- oder Durchflusssensoren).

    • Reinigung und Justage: Funktionserhaltendes Reinigen und ggf. Justage bzw. Kalibrierung des Zählers nach Herstellerangaben.

    Die Wartungsintervalle werden in Abhängigkeit von Herstellerangaben, Nutzungsbedingungen und Risikoeinschätzung festgelegt. In der Regel sind jährliche Wartungen vorgesehen; in besonders belasteten Umgebungen können auch halbjährliche Prüfungen sinnvoll sein.

    Alle durchgeführten Wartungs- und Prüfmaßnahmen sind umfassend zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden im Facility-Management-Dokumentationssystem (z.B. CAFM) archiviert, um sie im Rahmen von behördlichen Kontrollen oder internen Audits nachweisen zu

    • Wartungs- und Servicezertifikate (mit Datum und Beschreibung der durchgeführten Arbeiten).

    • Kalibrier- bzw. Justierprotokolle des Gaszählers.

    • Prüfprotokolle von Dichtheits- und Funktionskontrollen.

    • Integrations- und Schnittstellennachweise (z.B. Einträge in das Gebäudeautomationssystem).

    • Fehler- und Störungsprotokolle bei aufgefallenen Mängeln.

    Inhalt der Verpflichtungen

    Brenngasversorgungsanlagen für Labore (z.B. Gasanschlüsse für Bunsenbrenner) zählen zu den sanitären Gasinstallationen und unterliegen besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Wartung dieser Anlagen dient vorrangig der Verhinderung von Gasaustritten und der Gewährleistung eines gefahrlosen Betriebs. Zu den Verpflichtungen des Betreibers gehört die Überprüfung sämtlicher Gasleitungen, Armaturen (Absperrventile, Sicherheitsventile) und Druckregler. Jede Undichtigkeit muss frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Zudem sind die Arbeits- und Brandschutzvorgaben einzuhalten (z.B. DVGW-Arbeitsblatt G 621 für Laborinstallationen). Im Kern muss sichergestellt werden, dass zentrale Abschalteinrichtungen, Sicherheitsventile und automatische Überwachungssysteme ordnungsgemäß funktionieren, um bei einem Störfall Gaszufuhr sicher abzuschalten.

    Umsetzung im Facility Management

    • Lecksuche: Prüfung aller Gasleitungen, Rohrverbindungen und Armaturen mit geeigneten Methoden (z.B. Seifenlösung, Lecksuchgerät oder akustischer Test) auf Undichtigkeiten.

    • Funktionsprüfung Absperreinrichtungen: Test der zentralen und lokalen Absperrventile (inkl. Laborsicherheitsventile) auf ihre Schließfunktion.

    • Druckreglerprüfung: Kontrolle und ggf. Justierung von Druckreglern, um den richtigen Gasdruck im Leitungssystem sicherzustellen.

    • Sicherheitsventile: Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheitsventile (Escape-Ventile) gemäß Vorgaben.

    • Reinigung und Wartung: Reinigung von Filtersystemen und Armaturen, Austausch von abgenutzten Dichtungen und Verschleißteilen.

    • Druckprüfung: Durchführen von Druckprüfungen der Anlage, sofern vorgeschrieben (z.B. nach größeren Instandsetzungen oder Neubau).

    Die Wartungsintervalle werden in der CAFM-Software hinterlegt und richten sich nach Herstellerempfehlungen, Nutzungsintensität und behördlichen Vorgaben. Ein Wartungsplan sorgt dafür, dass keine Prüffrist verpasst wird.

    Alle Inspektionsergebnisse und durchgeführten Wartungen sind detailliert zu dokumentieren. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen. Sie umfasst insbesondere:

    • Protokolle der Dichtheits- und Funktionsprüfungen aller Rohrleitungen und Armaturen.

    • Prüfberichte für Sicherheits- und Absperrventile (inkl. Öffnungs- bzw. Schließtests).

    • Wartungs- und Serviceberichte (z.B. Filterwechsel, Dichtungsersatz) mit Angabe von Datum und durchführendem Unternehmen.

    • Eintragungen in ein Laborgassicherheits-Logbuch oder Ähnliches, sofern vorgesehen.

    Diese Aufzeichnungen sind revisionssicher abzulegen und gemäß den Aufbewahrungspflichten (empfohlen 10 Jahre) verfügbar zu halten.

    Das folgende Konzept fasst die wesentlichen Inspektions- und Wartungspunkte zusammen:

    Anlage

    Referenz

    Intervall

    Wartungsumfang

    Zuständige Rolle

    Dokumentation

    Erdgaszähler

    VDMA 24186-4

    jährlich (bzw. laut Hersteller)

    Kalibrierung/Justage, Funktionsprüfung, Gehäuse- und Dichtheitskontrolle

    Qualifizierte(r) MSR-Techniker(in)

    Zählerregister, Serviceprotokolle im CAFM

    Labor-Gasversorgungssystem

    VDMA 24186-6

    halbjährlich

    Dichtheitsprüfung, Ventil- und Sicherheitsprüfungen, Druckregler-Tests, Filterreinigung

    Externe Fachfirma (Gasinstallation)

    Laborgassicherheits-Logbuch, Wartungsberichte

    Diese Übersicht verdeutlicht, welche Aufgaben in welchem Rhythmus und durch wen ausgeführt werden sollten. Sie dient als Grundlage für Wartungsverträge und Ressourcenplanung im FM.

    Rolle

    Verantwortung

    Betreiber (Anlageninhaber)

    Trägt die Gesamtverantwortung für einen sicheren und normgerechten Betrieb der Gasanlagen. Wählt Fachfirmen aus und stellt die Finanzierung der Wartung sicher.

    Facility-Manager

    Koordiniert und überwacht die Wartungs- und Prüfabläufe. Erstellt Wartungspläne, vergibt Aufträge und archiviert die Dokumentation (z.B. im CAFM).

    FM-Mitarbeiter

    Führen einfache Sichtkontrollen durch, melden Unregelmäßigkeiten und sorgen für den Zugang zu den Anlagen während Wartungsarbeiten.

    Fachfirmen / Dienstleister

    Führen die technischen Wartungs- und Prüfleistungen gemäß VDMA durch. Sie stellen die Fachkunde (z.B. für Kalibrierung, Lecksuche) und erstellen Prüfprotokolle.

    Behörden / Prüfinstitutionen

    Prüfen im Rahmen von Kontrollen die Einhaltung der Vorschriften und die Vollständigkeit der Unterlagen. Sie können Nachforderungen stellen, wenn Mängel festgestellt werden.

    Klare Zuständigkeiten stellen sicher, dass keine Wartungsaufgabe „unter den Tisch fällt“ und alle Beteiligten wissen, welchen Teil sie zur Betreiberverantwortung beitragen müssen.

    Risiko- und Sicherheitsmanagement

    • Risiken: Unkontrollierte Gasleckagen können zu Bränden, Explosionen oder Gesundheitsgefahren führen. Ungenauigkeiten der Zählermessung können zu falsch berechneten Energiekosten führen. Auch der Ausfall der Labor-Gasversorgung kann den Betrieb wichtiger Einrichtungen gefährden.

    • Vorbeugende Maßnahmen: Geplante Wartungsintervalle und regelmäßige Dichtheitsprüfungen reduzieren Ausfall- und Unfallrisiken. Kalibrierungen und Funktionsprüfungen erhalten die Messgenauigkeit. Der Einsatz zertifizierter Fachkräfte und ggf. stationärer Gaswarnanlagen steigert die Sicherheit zusätzlich.

    • Notfallmaßnahmen: Im Störfall muss die betroffene Anlage sofort über Absperrventile oder Not-Aus abgeschaltet werden. Gegebenenfalls ist der Bereich zu evakuieren. Parallel sind zuständige Stellen (Feuerwehr, Gasversorger, interne Notfallleitung) zu informieren. Nach Beseitigung des Problems wird eine gründliche Nachkontrolle durchgeführt, bevor der Betrieb wieder freigegeben wird.

    Ein systematisches Risikomanagement und klare Notfallpläne sind unerlässlich, um im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.

    • Gaszähler: Zu dokumentieren sind Wartungs- und Kalibrierprotokolle, Zählerstandsaufzeichnungen und Einträge zur Systemintegration. Diese Unterlagen belegen die Messgenauigkeit und die ordnungsgemäße Wartung des Zählers.

    • Labor-Gasversorgung: Hier werden Dichtheitsprüfberichte, Ventil- und Sicherheitsprüfprotokolle sowie Wartungsberichte (z.B. Filterwechsel, Reglertests) erstellt. Alle Ergebnisse sind lückenlos zu erfassen.

    • Aufbewahrungsfristen: Die Dokumente sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren (üblich sind mindestens 10 Jahre). Sie sollten elektronisch im CAFM oder Betriebsbuch abgelegt sein, um im Bedarfsfall schnell zugänglich zu sein.

    • Zugänglichkeit: Die vollständige Dokumentation muss jederzeit für interne Revisionen, Brandschutzabnahmen oder Versicherungsprüfungen verfügbar sein. Einheitliche Ablage und Vollständigkeitskontrollen im FM-System gewährleisten die Nachvollziehbarkeit.

    Eine sorgfältige Dokumentation sichert die Beweisführung bei Kontrollen und Unfällen und ist selbst Teil der Betreiberpflicht.

    Integration in den FM-Betrieb

    • CAFM-Einbindung: Wartungszyklen und Prüfintervalle werden in das CAFM-System integriert. Dadurch entsteht ein automatisches Erinnerungssystem für anstehende Inspektionen.

    • Energiemanagement: Zählerkalibrierungen und Zählerdaten sind mit dem Energiemonitoring verknüpft. So können Unregelmäßigkeiten früh erkannt und eine korrekte Verbrauchsabrechnung sichergestellt werden.

    • HSE-Integration: Labor-Gasprüfungen werden Bestandteil der HSE- (Health, Safety, Environment) Prozesse. Arbeitsanweisungen für Laborpersonal und Sicherheitsunterweisungen berücksichtigen die Betriebspflichten.

    • Budgetierung: Im Facility-Budget werden Mittel für laufende Wartung, Ersatzteile und externe Prüfungen eingeplant. Langfristige Kosten (z.B. Zählerneukauf, größere Instandsetzungen) werden vorgeplant.

    • Zusammenarbeit: Regelmäßige Abstimmung mit Laborleitungen und Technikpersonal gewährleistet Zugänglichkeit zu Laboren und minimiert Störungen im Nutzungsablauf während Wartungen.

    Die konsequente Integration dieser Aufgaben in den FM-Alltag macht sie transparent und planbar. Dadurch wird sichergestellt, dass Betreiberpflichten nicht „vergessen“ werden und das System dauerhaft zuverlässig arbeitet.